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Einspruch in Frankreich hat Erfolg

Wettbewerbsstrafe revidiert: Apple spart 728 Millionen Euro

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Apple spart in Frankreich mal eben 728 Millionen Euro. Ein Berufungsgericht hat dort eine Wettbewerbsstrafe gegen das Unternehmen von ursprünglich 1,1 Milliarden Euro auf 372 Millionen Euro reduziert.

In der Begründung bezeichnet das Gericht dem Nachrichtenmagazin Bloomberg zufolge die ursprüngliche Höhe der Strafe als unverhältnismäßig und sieht den neuen Betrag als ausreichend hoch an, um eine ausreichend abschreckende Wirkung zu erzielen.

Ursprüngliches Urteil vor 2 Jahren

Die ursprüngliche Strafforderung in Höhe von 1,1 Milliarden Euro wurde bereits vor zwei Jahren ausgesprochen. Französische Wettbewerbshüter hatten Apple damals wegen gesetzwidrigen Preisabsprachen angeklagt. Apple wurde für schuldig befunden, gemeinsam mit den Großhändlern Tech Data und Ingram Micro illegale Maßnahmen ergriffen zu haben, um eine freie Konkurrenz auf dem Markt zu verhindern.

Frankreich Strafe Gegen Apple

Bild: Autorité de la concurrence

Dem damaligen Urteil zufolge haben die von Apple gemeinsam mit Tech Data und Ingram Micro getroffenen Absprachen einen fairen Wettbewerb verhindert und beispielsweise Werbeaktionen wie Preissenkungen durch andere Anbieter effektiv unterbunden. Apple habe darüber hinaus die wirtschaftliche Abhängigkeit seiner Premium-Vertriebspartner missbraucht und diese ungerechten und nachteiligen Geschäftsbedingungen unterworfen.

Apple-Preise waren lange Zeit fix

In der Tat ist es noch nicht lange so, dass offizielle Vertriebspartner von Apple wie beispielsweise MediaMarkt oder Amazon Apple-Produkte zu deutlich attraktiveren Preisen verkaufen können. Lange Zeit hatte Apple auch hierzulande die Zügel der Preispolitik fest in der Hand und konnte den Handelspartnern entsprechende Vorgaben machen.

Die 1,1 Milliarden Euro wurden schon bei ihrer Verhängung als außergewöhnlich hohe Strafsumme angesehen. Die französische Wettbewerbsbehörde begründete dies damals mit der Unternehmensgröße Apples und den besonders starken Auswirkungen auf den Markt. Es handelte sich damals sowohl um die höchste, jemals in einem solchen Fall verhängte Strafe als auch die höchste Einzelsanktion gegen einen Wirtschaftsteilnehmer überhaupt.

07. Okt 2022 um 12:43 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • Chicken Charlie
  • und auch gegen die verringerte strafe werden sie berufung einlegen… bereits angekündigt!

    • Der wahre Klaus

      Wieviele Berufungen kann man in Frankreich eigentlich einlegen?

      • es gibt (wie überall) mehrere Instanzen, die angerufen werden können, wenn Berufung zugelassen ist (manchmal kann das ausgeschlossen werden); das höchste Gericht ist dann das Ende der Fahnenstange: supreme court, Bundesgerichtshof, usw. Sowas gibt es auch in Frankreich. ich meine gelesen zu haben, dass Apple diese eine letzte Instanz noch hat

      • ja sie wollen nämlich lieber gar nix zahlen…..Tim apple der Geier XD

      • Nach Berufung kommt Revision.. danach ist es rechtskräftig.

  • Due Strafe hat glaube ich die selbe Höhe. Aber durch den schwachen Euro spart Apple echt viel :)

  • War nicht anders zu erwarten. Die Händler in D machen auch keine Marge mit Apple sondern sind durch den Markt gezwungen diese anzubieten. Aber so ist das nun mal ab einer gewissen Größe (Samsung, Apple etc.).

  • Müsste man doch anhand der Verkaufszahlen in Frankreich hochrechnen können, wieviel Gewinn durch die Preisabsprachen gemacht wurde – wenn das bei im Mrd.-Bereich liegt, warum sollte dann die Strafe ungerechtfertigt sein?

  • Fred Feuerstein

    Und in Frankreich gibt es mindestens einen neuen (Multi?) Millionär. Das Honorar des Anwalts wird aber nicht publik gemacht.

  • Egal ob ihr mit oder gegen Apple seit ändert es sich nichts an euer Leben und das Ergebnis des Urteils. Die bekommen nicht mal mit das wir hier überhaupt darüber unterhalten.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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