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Werbeverbot für Complete-Verträge

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Kurz zur Vorgeschichte: Indigo Networks, ein in Düsseldorfer angesiedeltes Unternehmen, hat uns am 5.Juni eine Voice-over-IP Applikation (Sipgate) für alle jailbroken iPhones der 1. Generation beschert. Hier unsere News von damals. Aus Angst vor zu viel gehackten Geräten und möglichen Verlusten im eigenen Telefon-Geschäft gab es dann, Anfang Juli, ein Abmahnung von T-Mobile. Heise schrieb damals:

„Außerdem stößt sich T-Mobile daran, dass die Software sich ausschließlich auf „hacked devices“ installieren lasse. Die Software sei außerdem darauf ausgerichtet, die Software auf dem iPhone zu knacken. T-Mobile weise Kunden darauf hin, dass die technischen Voreinstellungen des iPhone nicht geändert werden dürften.

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Nun hat Sipgate zurückgeschlagen und ein Urteil des Landgerichts Hamburg erstritten, das der Telekom die Bewerbung der Complete-Tarife mit „freiem Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“ untersagt. So schreibt Heise heute:

„Die Firma hatte geklagt, da der Internetzugang keineswegs frei sei: VoIP-Verbindungen etwa sind ebensowenig zulässig wie die Nutzung von Instant-Messenger-Protokollen. Die Telekom schließt auch „IP-VPN“ auf dem iPhone aus. Ein PPTP- und ein L2TP-Client sind auf dem iPhone jedoch vorinstalliert; beide erlauben verschlüsselte Verbindungen etwa in Firmennetze.
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Auch von einer unbegrenzten Flatrate könne keine Rede sein, da die Telekom die Bandbreite des Zugangs ab einem Volumen von 5 GByte (Complete XL) oder schon 300 MByte (Complete M) auf ISDN-Tempo drosselt, meint Indigo Networks. Nach Auffassung des VoIP-Anbieters sind wegen dieser Beschränkung „zahlreiche Dienste, wie beispielsweise Internetradios oder Videofilmstreams, gar nicht oder nur erheblich eingeschränkt nutzbar.“

Mit Dank an Sven

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28. Jul 2008 um 15:33 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    4 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • find ich gut… solche einschränkungen sind echt ein witz, da nimmt sich t-mobile wieder mal zu viel raus

  • Es gibt noch überhaupt kein Urteil, sondern nur eine Einstw. Verfügung des „berühmten“ Hamburger Gerichts. Und Sipgate hat T-Mobile zuerst abgemahnt und nicht umgekehrt. Siehe Spiegel.de!

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