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Entwickler kritisieren strengere Vorgaben

Warum manche Apps in der EU nicht im Mac App Store sind

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17 Kommentare 17

Inzwischen haben bei uns mehrere Leser nachgefragt, warum man bei Mac-Anwendungen inzwischen immer öfter mit der Tatsache konfrontiert wird, dass die Apps eigentlich über den Mac App Store erhältlich sind, hierzulande jedoch nur direkt beim Entwickler geladen werden können. Ein aktuelles Beispiel ist die eben von uns vorstellte Timer-App „Stand“.

App Nicht Verfuegbar Meldung Mac App Store

In der Regel handelt es sich hierbei um eine bewusste Entscheidung von Entwicklern, die auf diese Weise ihre Privatsphäre schützen und zudem Konflikten mit Apple aus dem Weg gehen wollen. Dies beruht auf der Tatsache, dass Apple innerhalb der EU inzwischen grundsätzlich von den Entwicklern verlangt, ausführliche Informationen zu ihrer Person, darunter die Adresse und eine Telefonnummer, anzugeben, wenn sie Apps über den Mac App Store vertreiben und mit dieser Tätigkeit Gewinn erzielen oder ziehen wollen.

Der Grund für diese Art der „Impressumspflicht“ ist im europäischen Gesetz über digitale Dienste zu suchen. Aus Verbrauchersicht gibt es gegen eine solche Verordnung auch nichts einzuwenden, allerdings kann man umgekehrt Entwickler verstehen, für die das Entwickeln von Apps zu großen Teilen Hobby ist, und die mangels einer Geschäftsadresse ihre privaten Kontaktdaten im App Store veröffentlichen müssten.

App Store Trader Status Informationen

App-Informationen mit und ohne „Händler-Status“

Aus Entwicklerkreisen ist zudem zu hören, dass sich die Anbieter oft nicht sicher sind, ob sie unter die Händlerverordnung von Apple fallen, und um Problemen aus dem Weg zu gehen, auf einen Vertrieb über Apples europäische App Stores verzichten. Apple bietet in seinem Entwicklerportal weitere Unterstützung zu diesem Thema an.

Apple sperrt Apps ohne Kontaktdaten

Unabhängig von jenen Entwicklern, die aus eigenen Stücken auf den Vertrieb ihrer Anwendungen über den Mac App Store verzichten, treten jetzt allerdings auch die bislang nur angekündigten strengeren Richtlinien in Kraft.

In seinen Entwickler-News hat Apple mit gestrigem Datum darauf hingewiesen, dass fortan alle Anwendungen, die auf die Angabe dieser Kontaktdaten verzichten, obwohl sie dazu verpflichtet wären, vom Vertrieb über Apples europäische App Stores ausgeschlossen werden. Die Maßnahme sollte jedoch niemanden überraschen, wurde sie doch mit ausreichend Vorlauf bereits im vergangenen Jahr angekündigt.

19. Feb. 2025 um 12:55 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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      • Also die Boon App (für Apple Pay, bevor es Apple Pay hier in DE gab) konnte man sich doch auch einfach mit einem zweiten Account aus einem anderen AppStore herunterladen und dann ganz normal nutzen.
        Müsste bei den anderen App doch auch gehen. Ist zwar umständlicher und lohnt sich nur wenn man es wirklich haben möchte.

      • Also ich habe einen alten Schweizer Account und – von Apple bzw. den Anbietern erzwungen – einen deutschen Account. Ich lebe jetzt in Deutschland. Schon interessant, was man wechselseitig zu sehen kriegt, und was nicht.

        Ich darf ja so kostbare Apps wie Saturn, Lidl und so mit einem Schweizer Account nicht haben. „Stand“ ist so ein Beispiel. Wobei VPN völlig unnötig ist. Man muss sich einfach „umloggen“, dann geht es…

        Darum: Wenn ihr zwei separate Accounts habt, für das Apple-Profil und die Käufe – behaltet es so bei, auch wenn es nicht so komfortabel ist. Es hat auch Vorteile.

  • Naja, die Grenze zwischen ‚Hobby‘ und gewerblicher Anbieter ist eventuell auch fließend. Die Impressumpflicht dient nicht zuletzt auch dazu, sicherzustellen, dass Steuern bezahlt werden. Ein Schelm wer Böses dabei denkt, wenn Anbieter ihre Daten nicht angeben wollen. Und nein, wenn ein Hobby-Progammierer keinen Gewinn macht, dann zahlt er auch keine Steuern! Im Gegenteil, zumindest für die ersten Jahre mit Verlust könnte er diesen sogar mit anderen Steuerpflichtigen Einkünften verrechnen.

    • Sollte das Finanzamt dies allerdings als Hobby einordnen, dann muss er die Steuerersparnis wieder zurückzahlen.

      • Genau. Was zählt ist der Gewinn. Sonst ist es Liebhaberei und die Ausgaben werden nicht an die Steuern angerechnet.

      • Nein, was zählt ist die Gewinnerzielungsabsicht. Man kann durchaus auch Verluste anrechnen wenn man nie Gewinn macht, das ist nicht automatisch ne Liebhaberei, das muss das Finanzamt erstmal nachweisen, bzw. man selbst muss nachweisen dass man Gewinn erzielen will bzw. wollte.

  • Um Privates vom öffentlichkeitswirksamen Programmier-Hobby zu trennen, kann man ja binnen Minuten kostenlos eine „geschäftliche“ E-Mail-Adresse und eine Zweit-Telefonnummer (satellite, GMX FreePhone, netzclub) erstellen.

    Lediglich mit der Postanschrift wird es schwieriger. Einige Vereine und Verbände bieten es an, ihre Adresse zu nutzen. Aber was befürchten die Entwickler – das man ihnen eine Bombe schickt, weil sie eine App nicht mehr updaten?

  • Die Lösung wäre ein Account außerhalb der EU, bspw. in den USA. Ist schnell eröffnet.

  • Wie gesagt wird, es ist aus Anwendersicht nicht einzuwenden. Wenn jemand Geld damit verdient, muss man halt bestimmte Regularien einhalten.
    Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit ein Postfach anzugeben.

    • Und eine zweite Tel-Nummer? Und ein zweites Mail-Postfach? Und wer trägt die Kosten wenn der Hobby-Entwickler lediglich eine „Spenden-Bezahlung“ (wie so häufig) anbietet?

      Klar, kann man alles machen. Man kann auch ein Register einrichten in welchen sich Entwickler erst einmalig registrieren müssen. Wir haben ja ein massives Problem mit Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung bei hobbymäßigen Software-Entwicklern. Da gehen dem deutschen Staat vermutlich jedes Jahr Trollionen Dollar durch die Lappen.

      Tja, so motivieren wir sicherlich einen Haufen von jungen Menschen, die sich vielleicht für Software-Entwicklung interessieren. Als ich Anfänger der 90er mit 14 Jahren mit der Programmierung begann, hätte ich gleich wieder aufgehört…

  • Lustig, dass das heute vorgestellte Grok auch keine Angaben liefert und somit vermutlich bald aus dem Store fliegt… fraglich wie es überhaupt freigeschaltet wurde da Apple eigentlich für alle neuen Apps oder Updates diese Angaben verlangt…

  • Ist doch völlig normal. Websites müssen sich auch daran halten. Oder Dienstleistungen. Auch ist nicht alles in EU erhältlich. Da sind nunmal die Grenzen.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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