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Klageregister heute geöffnet

Vodafone-Preiserhöhung: Betroffene können jetzt mitklagen

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37 Kommentare 37

Von einer Sammelklage zur nächsten: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) streitet sich nicht nur mit dem Sport-Streaming-Dienst DAZN vor Gericht, sondern ist im zurückliegenden November auch gegen Vodafone vorgegangen.

5-Euro-Preiserhöhung per E-Mail

Damals haben die Verbraucherschützer des vzbv das neue Instrument der Sammelklage erstmals gegen den Düsseldorfer Netzbetreiber Vodafone eingesetzt. Beschritten wurde der neue Rechtsweg, um gegen die im Jahresverlauf 2023 von Vodafone vorgenommenen Preiserhöhungen bei Festnetz- und Internettarifen vorzugehen.

Der vzbv betrachtet die damaligen Preisanpassungen als rechtlich unbegründet und hat deshalb das Oberlandesgericht Hamm angerufen. Vodafone hatte in plötzlichen Kundenanschreiben bekanntgegeben, dass man die Preise der Bestandskunden um fünf Euro anheben werde.

Vodafone Mail

Eine der damals verschickten Vodafone-E-Mails

Nach einem ähnlichen Vorgehen des Anbieters 1&1 informierte auch Vodafone seine Kunden über eine bevorstehende Preiserhöhungen. Die Kommunikation erfolgte per E-Mail, konzentrierte sich auf die Ankündigung der Preissteigerung und einen Zeitpunkt für die Anpassung. Darüber hinaus informierte Vodafone seine Kunden proaktiv auch über die Möglichkeit, aufgrund der Preisänderung außerordentlich kündigen zu können. Auf ifun.de berichteten wir im vergangenen Juni:

Betroffene können jetzt mitklagen

Am heutigen Dienstag hat das Bundesamt für Justiz (BFJ) nun das Klageregister geöffnet und gestattet es von der Preiserhöhung betroffenen Vodafone-Kunden jetzt, sich für die Teilnahme an der Klage anzumelden.

Sollte die Klage erfolgreich sein, sollen betroffene Kunden automatisch Entschädigungen beziehungsweise Rückerstattungen erhalten, ohne selbst vor Gericht erscheinen zu müssen – ein signifikanter Unterschied zu früheren Musterfeststellungsklagen.

Die Verbraucherzentrale hat unter sammelklagen.de/vodafone eine spezielle Webseite zum Fall eingerichtet.

Mit Dank an Jay-D!

23. Apr 2024 um 17:51 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Diese Schreiben waren so zynisch. Treue blabla stabil blabla
    Über 10% mehr wegen „Energiekosten“…

    Ich habe damals dann den Tarif gewechselt – 4x schneller zum alten Preis.
    Auch ein guter Deal…

    • Bei mir wurde der Tarif nie um 5€ erhöht. Ich bin seit langem Vodafone Kunde und kündige meine Verträge immer um ein besseres Angebot zu erhalten.
      Sehr interessant, dass Kunden wie ich keine Erhöhung bekommen haben.

      • Du verwechselst sicher was. Es geht hier um Festnetz/Internet Anschluss. Nicht um einen Mobiltarif.

  • Habe mich natürlich schon eingetragen. Entspannter Prozess der easy per Smartphone zu erledigen war. Gut die Bestätigung kommt jetzt per Post aber soweit so gut.

  • Eine Frage an die, die sich damit besser auskennen: Wenn eine Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung angeboten wird, warum ist die Erhöhung dann ein Problem? Wenn ich mich innerhalb der ersten Laufzeit befinde (1-2 Jahre) verstehe ich es noch. Sobald die aber zu Ende ist, können Firmen doch Erhöhungen vornehmen oder nicht?

    • Es wurde damals damit geworben, dass der Vertrag wenn einmal abgeschlossen immer so günstig bleibt. Dagegen geht die Verbraucherzentrale jetzt eben vor.

      Antworten moderated
      • Das macht Sinn, Danke!

      • Crack Federvieh

        Wie bei FitX. Es wurde damit geworben, dass der Preis für alte Mitglieder immer gleich bleibt und nächstes Jahr steht eine Erhöhung an. Bin gespannt, ob das übertragbar ist

    • Es wurde ja auch während der Mindestvertragslaufzeit erhöht (bei mir war es Monat 12 beim 1&1 DSL Anschluss).
      Konnte das mit einer Widerspruchs-Mail abwenden und bin beim alten Beitrag bis zum Ende der Laufzeit geblieben.
      Hätte zu diesem Zeitpunkt auch keinen neuen Anbieter gefunden, der günstiger angeboten hätte.

      • Bei mir war es nach den 24 Monaten, aber „dauerhaft günstig“ war das Versprechen. Deshalb bei Vertragsabschluss auch höheren Tarif abgeschlossen…

  • Wenn ich zugestimmt habe dann kann ich nicht klagen? Verstehe ich das richtig?

    Antworten moderated
  • Es gibt in D keine Sammelklage! Es ist eine einzelne Musterfeststellungsklage

  • Ein Anruf bei VF und mit sofortiger Kündigung gedroht…

    5 Minuten später, Vertrag um 2 Jahre verlängert, zum alten Preis, dafür mit doppeltem Download und Upload Speed und der Monats-Preis darf 2 Jahre nicht erhöht werden (hab ich schriftlich)

    Eigentlich ok

    • die 2 jahre haben sie beim letzten mal ja auch nicht interessiert.

      Antworten moderated
      • Falsch! Dauerhaft günstig verpflichtet niemanden den Preis identisch zu halten.
        Gut ist es nicht, aber rechtens.

        Wie so oft in der freien Marktwirtschaft.
        Die Klage wird im Sand verlaufen

  • Nun ja kündigen können immer beide Seiten. Ich hätte da immer bedenken das Vodafone mich dann kündigt.

    • Das kann theoretisch passieren…ob Vodafone ein Interesse daran hat massenhaft Kündigungen auszusprechen und somit dauerhaft
      auf monatlich 40€ pro Kunde zu verzichten anstatt einmalig ca. 60-80€ pro Kunde zu erstatten ist jedoch fraglich…

  • Die Vodafone war übrigens der Anbieter, der sich beschwert hat, weil die teure Telekom ihre Preise anfangs nicht anheben wollte.

  • Um offen zu sein, verstehe die Aufregung nicht so ganz, auch ich war von der Erhöhung betroffen….nach einem entsprechenden Telefonat mit der Kundenbetreuung, die darauf mich nett aber höflich abgewiesen hat. aufgrund der Tatsache, dass sie keine Entscheidung treffen können…. Hab ich eine E-Mail aufgesetzt und ein paar Tage später wurden die 5 Euro Bis Vertragsende erlassen…

    • Trotzdem ist es nicht rechtens wenn damit geworben wird „dauerhaft günstig“. Wieso muss da immer erst der Verbraucher aktiv werden? Der Weg den die Verbraucherzentrale geht ist da schon richtig, die großen Unternehmen etwas in ihre Schranken zu weisen.

      Antworten moderated
      • Dauerhaft günstig ist aber auch keine rechtsverbindliche Aussage.
        Günstig im Verhältnis zu was?

        Würden sie sagen „garantiert gleichbleibender Preis über 24 Monate, hättest du recht.

        Der Prozess wird ausgehen, wie’s Hornberger Schießen!

    • Mein Anruf bei VF war genau das Gegenteil: Erhöhung gestrichen, bei 24 monatiger Vertragsbedingung UND Verdoppelung des DL und UL Speeds.

      Zusätzlich schriftlicher Garantie, dass der Preis NICHT verändert werden darf.

      Alles in freundlichem, aber bestimmten Ton

      :-)

      • Nicht Vertragsbedingungen sondern Vertragsverlängerung

      • Eine Frage zum besseren Verständnis. Was hast du für einen Tarif? Bei mir ließe sich z.B. nix verdoppeln, ergo würde mir der Anruf auch nichts bringen. Außer dass die mir vielleicht die 5 EUR erlassen. Dafür keine evtl. Rückerstattung , und ich hätte wieder einen 24monatigen Vertrag an der Backe. Ich finde das mit der Sammelklage OK, und hoffe dass viele mitmachen. Schon allein damit Vodafone versteht, dass sie ihre Kunden nicht verarschen dürfen.

      • @mc:

        Ich hatte für 39.90
        250 down und 25 up
        Dann für 39.90
        500 down und 50 up

        Wahrscheinlich hast du recht, dass wenn man 1000 down hätte, gibts ja keine Steigerung.

        Wie oben geschrieben ist „dauerhaft günstig“ kein rechtsverbindlicher Terminus. Garantierter Preis hingegen schon.

        Wenn Energiepreise explodieren + Teuerung, darf trotzdem erhöht werden, weil’s ja im Verhältnis immer noch „günstig“ ist.

        Der Prozess wird definitiv ins Nichts laufen

        Leider

  • Sir Rolf von Herd
  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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