ifun.de — Apple News seit 2001. 39 294 Artikel

Urteil vom Landgericht Essen

Verbraucherzentrale NRW: Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden

Artikel auf Mastodon teilen.
27 Kommentare 27

Seit dem 1. August 2016 gilt in Deutschland die Routerfreiheit. Euer Internetprovider darf seine Dienstleistung nicht mehr an ein von ihm angebotenes Gerät koppeln, sondern muss diese Wahl euch überlassen. Nun hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen feststellen lassen: Die Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden.

Zu diesem Schluss kam das Landgericht Essen, das auf Antrag der Verbraucherzentral in einem Eilverfahren gegen die GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH nun urteilte.

[…] Auf Antrag der Verbraucherzentrale NRW untersagte das Landgericht Essen dem Anbieter nun per Urteil, die Herausgabe der erforderlichen Zugangsdaten an Bestandskunden zu verweigern. Der Hintergrund: Bis vor einem halben Jahr konnten Netzbetreiber ihren Kunden vorschreiben, ausschließlich von ihnen bereitgestellte Endgeräte für den Breitbandanschluss zu nutzen. Andere Router konnten nur eingesetzt werden, wenn Anbieter die Zugangsdaten für Internet und Telefonie (Voice over IP) zur Verfügung stellten. Doch das verweigerten Netzbetreiber wiederholt.

Damit ist die bislang offene Frage geklärt, ob die Routerfreiheit nur für Neuverträge gilt, oder ob auch Verbraucher mit bestehenden Verträgen den Router frei wählen dürfen. Die Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden.

Das komplette Urteil könnt ihr in diesem PDF einsehen.

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
08. Feb 2017 um 11:37 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    27 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Weiß jemand wie das mit gebrauchten Routern bei Unitymedia Baden-Württemberg ist?
    Konkretes Beispiel: ich kaufe eine gebrauchte Fritzbox 6490 mit Branding der Unitymedia, Vodafone o.ä. und möchte dieses an meinem vorhandenen Anschluss benutzen. Lässt Unitymedia hier den Betrieb zu? Soweit ich weiß richtet Unitymedia seine Router ja immer per Fernwartung ein. Wär super wenn hier jemand etwas näheres weiß :-)

  • Wie sieht es den aus mit den Routern von der Telekom (Speedport Hybrid) gibt es den da schon Alternativen?

  • Stefan B. aus H

    Endlich. Auch wenn das Urteil nur verbindlich für die beiden Prozessparteien ist, werden sich hoffentlich andere Telkos auch daran halten. Vorletzte Woche wollte man mir die Daten wg. eines Alt-Vertrags bei O2 nicht herausgeben. Lt. Support wäre das nur bei einem neuen Vertrag, bzw. Vertragsänderung möglich. Ich habe gekündigt. Von O2 lasse ich mich nicht (mehr) veräppeln.

  • Bloß nicht die gebrauchten Kabelboxen kaufen! Zum größten Teil handelt es sich um nicht zurückgebene Mietgeräte! Das heißt der Eigentümer ist immer noch der Betreiber!

    Die Vodafone Oder Unitymedia 6490er können nicht frei konfiguriert werden … auch ein freies fritzOS bekommt man z.Zt. Nicht aufgespielt. D.H. Keine Updates!

    Fazit Finger weg!

    Ich hab mit eine freie gekauft … man muss die MAC und Seriennummer übermitteln (daran prüfen die es)

  • unitymedia fühlt sich natürlich nicht an den Gerichtsbeschluss gebunden: „Unitymedia ist von der Entscheidung des Landgerichts nicht betroffen. Die Nutzung eines eigenen Kabelrouters oder Kabelmodems ist bei Unitymedia seit dem 1. August 2016 für alle Neukunden und darüber hinaus auch für alle Bestandskunden möglich. Dabei müssen nur Kunden, die in Alttarifen aus der Zeit vor April 2013 – also in Tarifen über drei Jahre vor Einführung der Routerfreiheit – sind, in ein aktuelles Produktangebot wechseln, um einen eigenen Kabelrouter zu nutzen.“ (golem.de)
    Das die neuen Tarife die schlechten Altren Tarife noch unterbieten erwähnt unitymedia natürlich an keiner Stelle …

  • Lass die Finger von so etwas! Es gibt legal keine gebrauchten FB 6490 mit Branding auf dem Markt, denn diese gehören nach wie vor dem Netzbetreiber. Solltest du diese FB sehen, hat jemand diese illegalerweise verkauft! Die werden immer dem Netzbetreiber gehören!

  • Das große Problem bei der neuen (Router-) Freiheit ist, dass wenn es Ärger mit Übertragungsraten, Pings etc gibt, dass der technische Support den „schwarzen Peter“ an den Routerhersteller weitergibt und der Kunde am Schluss der Depp ist…

    • Das ist ein Mythos.
      Wie man in den Wald rein schreit so kommt es auch raus. Als ich bei der Telekom noch war und eine Frei gekaufte 7390 verwendet habe, habe die sich trotzdem sofort um die Probleme gekümmert und auch Messungen gemacht etc. etc.

      Auf bestimmte Sachen können sie nur nicht zugreifen über ihre Fernwartung und da heißt es dann halt das man gut zusammen Arbeiten muss und diese Werte die sie wissen wollen Wahrheitsgetreu Ihnen auch mitteilt.

    • Das ändert nichts an der Tatsache, dass der Anbieter einen störungsfreien Anschluss bereitstellen muss, weil er ansonsten seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Wenn ich an der Hotline nicht weit komme und solche Aussagen zu hören bekomme, schreibe ich ein Fax oder einen Brief mit einer Frist zur Entstörung. Das hat in den wenigen Fällen, wo ich tatsächlich nicht weitergekommen bin an der telefonischen Hotline, wahre Wunder bewirkt.

    • Das mag sein, dass sie sollten, müssten….

      In der Praxis höre ich sie jetzt schon bei Kabel Deutschland sagen, dann wenden Sie sich doch an AVM… ^^

  • Wäre Interessant wenn Kabel Anbieter mal nen Modem zur Verfügung stellen müssten dass man sich je nach Konstrukt des Netztes dahinter das Doppel NAT sparen kann

  • Die Telekom hat ein neues Schlupfloch. Sie wollte nur dann Zugriff auf Hotspots der Telekom gewähren, wenn ein zuhause bestimmtes Routermodell benutzt werden würde. WLAN to go dürfe man nur mit diesem Routermodell anderen Kunden zur Verfügung stellen. Ansonsten müsse man auch als Telekom-Kunde für die Benutzung eines Telekom-Hotspots den Minutenpreis entrichten. Bei mir waren auf die Art runde 80 Euro zusammen gekommen.

    • Ist nicht wirklich ein Schlupfloch, wer lesen kann ist klar im Vorteil.

      Die Telekom hat schon immer gesagt, nur wer einen Wlan to Go bereit stellt zahlt nichts, alle anderen brauchen die Entsprechenden Tarife um da eine Flat zu haben oder es wird eben anderes abgerechnet.

  • Na endlich, durfte mir seinerzeit aus nem entschlüsselten Flashdump des Betreibermodems und Hex-Editor die Daten „illegal“ besorgen, damit auch meine Fritzbox geht.
    Wurde abgewimmelt, dass ich die Daten nicht vom Betreiber bekomme, da im Falle einer Fehlkonfiguration nicht sichergestellt werden könne, dass Notfallnummern erreichbar wären .

  • Das erzählt mal O2, die über Aldi-Talk den Zugang zur Buchung der Tagesflat von ihrem Surfstick seit Dezember 16 abhängig machen.

    Ich haben die Tagesflat gern für Unterwegs mit meinem mobilen Router gebucht, was über die APN-Einstellung kein Problem war. Ich brauchte also kein Laptop.

    NetzA sagt: Ein Surfstick ist eine TK-Endeinrichtung im Sinne von § 2 Nr. 2 FTEG. Also habt Aldi-Talk, respektive O2 wieder durch die Hintertür den Routerzwang eingeführt. Eine Buchungsoption über die App, ist nicht möglich, ebenso wenig die Buchung über die Website, die führt ins Leere!

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPad, iPod, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 39294 Artikel in den vergangenen 8430 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven