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Verbraucherschützer punkten gegen Facebook: Ordnungsgeld und AGB-Änderung

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat vor dem Landgericht Berlin einen wichtigen Punkt im Streit um die Nutzungsrechte der auf Facebook veröffentlichten Inhalte gemacht. Die europäische Facebook-Zentrale wurde zur Zahlung eines Ordnungsgelds in Höhe von 100.000 Euro verdonnert, weil eine umstrittene Klausel in den Nutzungsbedingungen trotz rechtskräftiger Verurteilung nicht ausreichend geändert wurde.

facebook

Facebook war bereits im März 2012 gerichtlich dazu aufgefordert worden, auf die kostenlose Übertragung von Rechten für eine Unterlizensierung in den Nutzungsbedingungen zu verzichten – im Klartext hätte dies eine kommerzielle Verwendung dieser Inhalte für Werbezwecke ermöglicht. In der Folge hatte das Unternehmen die beanstandete Klausel zwar umformuliert, den Inhalt jedoch weitgehend beibehalten. Der Umfang der Rechteeinräumung blieb dem Gericht zufolge weiterhin unklar und die Richter hielten aufgrund des damit einhergehenden Verstoßes gegen das 2012 verhängte Unerlassungsgebot ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro für angemessen.

Facebook versucht sehr beharrlich, Verbraucherrechte in Deutschland und Europa zu umgehen. Ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro ist ein deutliches Signal. Unternehmen müssen gerichtliche Entscheidungen umsetzen und können sie nicht einfach aussitzen. (Klaus Müller, Vorstand des vzbv)

Die neue Rechtssprechung führt nun auch zum gewünschten Erfolg. Facebook hat in der Folge die Bestimmungen für deutsche Nutzer erweitert und die Verwendung für kommerzielle Zwecke ausgeschlossen. Inzwischen garantiert das Unternehmen die ausschließliche Verwendung für Facebook-Dienste und verzichtet auf die Rechteübertragung für Unterlizensierung:

Diese IP-Lizenz dient nur dem Zweck die Facebook-Dienste bereit zu stellen und endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst; es sei denn, deine Inhalte wurden mit anderen geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.

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29. Feb 2016 um 16:58 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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    11 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Das bedeutet, ich stelle ein Foto von mir rein. Es wird geteilt. Nach 4 Wochen lösche ich das Bild und es ist immer noch auf FB, weil es geteilt wurde?

    • Mir kam auch grad in den Kopf wie ein Controller sich das Zitat durchliest, einmal laut lacht. 200.000€ abschreibt und sich mit dem 2ten 100.000€ Schein ne Zigarre anzündet.

      (Auf dem 100.00€ ist übrigens bekanntlich Mark Zuckerberg mit Stinkefinger abgebildet)

  • Ganz einfach zu merken. Alles was man auf Facebook hochlädt gehört Facebook. Ich lade keine Bilder dort hoch.

  • Dann kann man ja in etwa erahnen, weshalb Herr Zuckerberg samt Gattin Schönwetter bei der Kanzlerin gemacht hat und geradezu wie ein Staatsoberhaupt hofiert wurde.

  • 100.000? Bedeutender Sieg. Dann verändert sich der Kontostand bei denen also genau….gar nicht

    • der nächste schritt: beugehaft?
      mal sachlich: dass die nutzer ihre bildrechte abtreten, ist vernünftig. sonst wäre fb dauernd in rechtsstreitigkeiten bezüglich urheberrechten verstrickt.
      dass sie diese rechte nicht mehr unterlizensieren dürfen, ist ebenfalls begrüßenswert. ein schlupfloch bleibt: sie könnten ihre services an dritte vermieten.
      passiert ja schon heute durch die api-plugins, die man auf jeder website einbauen kann. wer hat unter kontrolle, was da angezeigt wird?

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