ifun.de — Apple News seit 2001. 39 489 Artikel

Per Like zu eigen gemacht

Urteil: Schon reines „Liken“ kann strafbar sein

Artikel auf Mastodon teilen.
122 Kommentare 122

Daumen hoch! Sternchen ran! Aufs Herz gedrückt! Was von den meisten Online-Anwender maximal als unverbindliche Sympathiebekundung eingestuft werden dürfte, kann im Zweifelsfall rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Like Daniela Holzer AZg78WkSDZk Unsplash 1500

Darauf macht die in Berlin ansässige Kanzlei EKH Legal aufmerksam und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Meiningen. Dieses hat in einem Beschluss mit dem Aktenzeichen 6 Qs 146/22 festgestellt, dass das Absetzen eines sogenannten „Likes“ strafbar sein kann, wenn auch der ursprüngliche Beitrag als strafbar eingestuft wird.

Im konkreten Fall ging es um Äußerungen zum Polizistenmord von Kusel, die im sozialen Netzwerk Facebook getätigt wurden. Hier vertrat die Staatsanwaltschaft Meiningen die Auffassung, dass ein Liken der Wortmeldung „Keine einzige Sekunde Schweigen für diese Kreaturen“ nicht nur eine Wohnungsdurchsuchung der Person rechtfertigte, die den Like abgegeben hatte, sondern auch ausreicht, um konkrete Straftatbestände zu erfüllen. Im speziellen Fall die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (StGB §189) und die Belohnung und Billigung von Straftaten (StGB §140).

Eine Argumentation, der das Amtsgericht Meiningen folgend, einen Durchsuchungsbeschluss erlassen hat, der dann auch vollstreckt wurde.

In seinem Beschluss argumentiert das Landgericht Meiningen nun, dass sich der Anwender die strittige Meinung mit seinem Like zu eigen gemacht habe und diese entsprechend als eigene Meinung des Anwenders gewertet werden können.

Ehssan Khazaeli von der Kanzlei EKH Legal will im kommenden Monat nun Verfassungsbeschwerde gegen die Auffassung einlegen und damit die grundsätzliche Frage klären, ob auch weiterhin schon das bloße Liken fremder Inhalte als Straftatbestand gewertet werden kann.

22. Aug 2022 um 16:47 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    122 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Das wäre eine neue Eskalationsstufe. Gilt das auch rückwirkend? Was ist mit geteilten Accounts(Youtube z.B.).

    • Deutschland hat sich schon abgeschafft, das sind nur die Auswirkungen……….

    • Recht und Rechtsextrem. Klingen ähnlich, doch unterschiedlicher könnten sie nicht sein. :D

    • wer verachtende posts o.ä. beiträge unterstützt, sollte nicht verschont bleiben. das internet ist kein rechtsfreier raum. vielleicht bringt das ein paar menschen mal wieder zum nachdenken.

      • Dann müsste man aber auch noch weiter differenzieren. Man kann nicht nur den blauen Daumen (gefällt mir) klicken, welchem eigentlich nur erstmal einer Meinungsäußerung gleichkommt, sondern auch Love – Herzchen verteilen oder Umarmen.

        Gilt das Herz bei Beiträgen a la „wir waren mit Kindern im Schwimmbad“ jetzt als Neigung zu Schutzbefohlenen, während das Umarmungs Symbol als Nötigung und sexueller digitaler Übergriff zu werten ist???

        Wenn ein digitaler like button rechtlich so eine Wirkung hat, müsste es auch möglich sein, Mietverträge per Buttonklick zu kündigen… komischerweise geht das nicht, weil zwingend die Schriftform vorgeschrieben ist…

      • @Ribiku: ich bin absolut dafür, dass mietverträge zukünftig auch per button gekündigt werden können. du hast meine unterstützung!
        aber lass uns nicht in #whataboutism verfallen.

      • MIr ging es ja nicht darum in „wasüberismus“ zu verfallen, sondern zu zeigen, dass juristische Einzelfallentscheidungen ohne Grundsatzwirkung uns eigentlich kein Stück weiter bringen, uns aber strukturell einfach nur beschäftigen, ohne am Ende mit einem Konsens dazustehen. Ist ja nicht von der Hand zu weisen, dass die technologische Entwicklung der juristischen, und erst recht der gesellschaftlichen Entwicklung mindestens 10 Jahre im Vorlauf ist.

      • @Rikibu: Kündigungen von Mietverträgen bedürfen generell der Schriftform (§568 BGB). Dies gilt für beide Seiten und ist als Mieterschutz zu verstehen, denn ansonsten könnte auch Vermieter per E-Mail kündigen. Stell dir vor, Du bist dann obdachlos, weil Du nicht in den Spam-Ordner geschaut hast, dann möchte ich dich mal erleben, was Du dann davon hältst.

      • das sollte aber vom Grundsatz her nicht hindern können, einen Mietvertrag auch rechtlich abgesichert digital kündigen zu können… ich könnte ja auch statt nicht in den spam ordner zu gucken auch nicht in den Briefkasten gucken und würde genauso vor dem Problem stehen eine rechtsgültige Kündigung nichts wahrzunehmen.

        das ist nun wirklich ein Feigenblatt… deshalb die Digitalisierung von Prozessen zu verweigern kann ja nicht die Lösung sein… ich sag ja, gesellschaftliche und juristische Prozesse hinken den technischen um 10 Jahre nach…

      • Völlig übertriebene Meinung! Nur mal einen Like setzen und derartige Reaktionen, erinnern mich an dunkle Zeiten! Aber was will man von Fäser anders erwarten!

    • Ganz im Gegenteil. Es wird Zeit das es Ernst wird für die die Mordaufrufe und Co. als Zeitvertreib ansehen. Genau der richtige Weg und überfällig.

  • Wollte gerade einen Like vergeben. Acht ja, geht bei Euch ja gar nicht ;-)

  • Crack Federvieh

    Gegenargument: ich nutze die Like-Funktion auch als Lesezeichen

  • In dem zusammen Hang ein klares ja, halte ich für gerechtfertigt!
    Was aber leider schwierig ist, ähnlich wie das „Du bist so 1 Pimmel“ das es bei nicht Polizisten bzw. Politiker nicht so hart durchgegriffen wird.

    Was Opfer teils im Internet erleben und die Polizei nur die Achseln zuckt, find eich die Sondergruppe in fall der beiden getöteten Polizisten und Andy Grote einfach nur schwierig.

  • Die Zensur greift immer mehr um sich. Denn nichts anderes ist das letztlich

  • Ich denke man muss genau hinschauen was ein Like bedeutet. Mir kann sehr wohl ein Kommentar gefallen, auch wenn ich nicht der gleichen Meinung bin. Vielleicht freut es mich auch einfach nur, dass es zu dem Thema Gegenmeinungen gibt.

    • Es geht hier nicht um Gegenmeinungen sondern um Straftaten. Wenn du also ein „ein Galgen würde ihm besser stehen“ als Gegenmeinung wertest und einen like da lässt, solltest du dir über deine Werte noch mal Gedanken machen

    • Sehe ich auch so. Ich kann einen Kommentar positiv einstufen, wenn er argumentativ vorgetragen wird. Damit mache ich noch lange nicht deutlich, dass dies meiner Anschauung entspricht.
      Durch solche Regelungen wird m.E. Die Meinungsfreiheit untergraben.

      • Sagt der Applaudierende vor dem brennenden Asylheim:
        „Ich wollte damit nur die Kunstfertigkeit beim Anzünden des Streichholzes honorieren.“

    • Ist auch schwierig, da es ja vom Likenden subjektiv als gesetzeswidrig oder zumindest ansatzweise als nicht i.O. erkannt werden muss. Das ist denke ich gerade im Internet oft sehr sehr schwammig zu erfassen.

    • Prima, so kann man ja dann vor Gericht bzw. vor seinem Anwalt argumentieren. Ob man damit weiter kommt, ist eine andere Sache.

      Ich mag auch gelebte Debatten, vorausgesetzt, sie halten geltendes Recht ein. Es ist also sehr wohl ein Unterschied, ob beispielsweise (!) jemand schreibt, dass gewisse Randgruppen seiner Meinung nach hier nichts zu suchen haben, oder ob jemand schreibt, dass jene Randgruppen lediglich aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu jener Randgruppe systematisch ermordet werden sollen.

      Ich persönlich würde nicht mal Kommentare der ersten Sorte „liken“, nur, um meine Zustimmung der Präsenz einer Debatte mit verschiedenen Ansichtsweisen zu äußern. Nach der Auffassung müsste man ja dann als Teilnehmer einer Debatte jeden einzelnen Kommentar liken. Aber wenn Leute mit deiner Begründung Kommentare der zweiten Sorte liken, dann brauchen sie sich über eine Hausdurchsuchung meiner Meinung nach auch nicht wundern.

      Vor allem, wenn man beispielsweise auf die Profile jener Liker geht und diese auch dort rechtlich fragwürdige Inhalte teilen.

      Ich war letztens jedenfalls erschrocken, als ich mir spaßheitshalber mal den ein oder anderen Liker auf Instagram angeschaut habe und auf zwei Profilen diverse Bilder mit Hakenkreuzen oder gewissen Aufrufen zu Straftaten gesehen habe.

      Ich hätte ja wenigstens erwartet, dass solche Profile auf „privat“ gestellt sind. Manche scheinen es aber wirklich herauszufordern oder keinerlei Angst vor rechtlichen Konsequenzen zu haben.

      Kleiner Disclaimer: Natürlich gibt es auch Personen des anderen Spektrums, die Straftaten begehen oder zu solchen aufrufen. Die oben genannten Beispiele dienen nur zur Demonstration. :-)

      • Noch ein kleiner Nachtrag: habe auch einige Kommentare zur Kusel-Thematik gelesen. Was manche für Meinungen teilen, finde ich einfach nur unglaublich. Man kann von der Polizei halten, was man möchte (schwarze Schafe gibts überall…), aber nur wegen des Berufes oder der Tätigkeit sowas zu befürworten, ohne die betroffenen Polizisten zu kennen, halte ich für absolut dämlich.

        Es sind ja nicht nur die Polizisten an sich, da stecken ganze Familien dahinter. Ich frage mich, ob jene Leute, die den Polizisten sowas gewünscht haben, sowas auch der Familie sagen würden, wenn sie ihnen ins Gesicht schauen..

        Man siehts ja oft auch bei Gaffern. Hier und da mal ein Bildchen von den Unfallopfern mit ihren Verletzungen gemacht, sobald sie aber nicht mehr mit 30 km/h in ihrer Karosse vorbei fahren, sondern direkt davor stehen, fangen sie direkt an zu heulen. Merkwürdig.

    • Benutze bitte so eine Aussage nie vor Gericht. Der Richter würde sich totlachen…

  • Das finde ich voll in Ordnung und richtig.
    Leider gibt es ja keine Daumen runter (mehr).

  • …ich finde das gut – vielleicht überlegen dann einige etwas mehr, bevor sie „liken“ oder kommentieren.

  • Absolut richtige Entscheidung der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes. !

    • Ganz schlechtes Argument. Eigentlich gar keines. Gibt es in Zukunft nur noch eine Meinung?
      Dann brauchen wir auch keine Demokratie mehr!
      Es lebe die Diktatur!

      • Bitte einmal Art. 5 GG Absatz 2 lesen!
        Beleidigungen gehören nicht zum Grundrecht der Meinungsfreiheit! Das hat nichts mit Diktatur zu tun.

  • Wie oft habe ich schon beim Scrollen durch Facebook aus Versehen den Like Button getroffen und es noch nicht einmal gemerkt. Aber Hauptsache bei manchen Kapitalverbrechern drückt man beide Augen zu.

    • Du musst dann nur sagen, dass du dich ans liken nicht mehr erinnern kannst oder ein einfaches „Nö“.
      Den besagten Thread aber absichtlich zu liken (und so war es vermutlich wenn man noch andere likes desjenigen recherchiert) finde ich widerlichst und die Strafverfolgung als Zeichen nicht verkehrt.

    • Ich denke, dass auch hier natürlich geschaut wird, ob man einmal sowas geliked hat (evtl. also ausversehen), oder ob man pauschal Kommentare mit rechtlich problematischen Inhalten liked oder sogar selbst solche verfasst bzw. solche Inhalte teilt.

      Kann mich natürlich auch täuschen, aber du wirst lachen: hab mich das gleiche vorhin selber gefragt. Hab auch schon ausversehen vorgeschlagene Inhalte geliked und mich später gewundert, wieso das so ist. Zum Glück hat es sich nicht um solche Inhalte gehandelt. *lol*

  • Finde ich schwierig – wie ist das bei den anderen Reaktionen bei Facebook? Gilt die „wütend“-Reaktion als „Like“ und kann man auch ein „Wow“ als Zustimmung zur Tat oder einfach nur als Überraschung über die Tat sehen… :(

    • Sehr richtig… unsere Justiz scheint wirklich noch nicht im Jetzt angekommen zu sein

      • Das heißt unsere Justiz muss sofort auf jeden Hirnfurz eines jeden Sozialen Netzwerks reagieren, den man sich einfallen lässt um mehr Interaktion mit Kunden zu erreichen? Interessante Forderung …

      • @qse: Nein, falsch verstanden!
        Wäre die Justiz im Jetzt angekommen, dann hätten sie diesen Fall anders bewertet.
        Sie müssen nicht noch mehr Gesetze erschaffen, sondern die bestehenden Gesetze richtig einsetzen.

        Verhältnismäßigkeit?

      • Die Justiz (Judikative) schafft keine Gesetze, dafür ist die Legislative (gesetzgebende Gewalt, also die Parlamente) zuständig.
        Die Justiz spricht Recht (Rechtsprechung) durch Anwendung und Auslegung der Gesetze.
        Das hat das Gericht auf Antrag der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) gemacht.
        Ob es letztlich zu einer Verurteilung kommen wird, bleibt abzuwarten. Sollte der Beschuldigte bereits in diesem Zusammenhang negativ aufgefallen sein, dann hoffe ich, das er im Sinne eines funktionierenden Rechtsstaat auch entsprechend verurteilt wird.

    • Klar, ein wütendes Gesicht, drückt Zustimmung aus… *Kopfschüttel*

  • Was ist, als man auf „Like“ gedrückt hat noch ein anderer Text da stand, und als die Behörden es sahen stand irgendwas „rechtswidriges“ da?

  • Vergewaltige als Minderjähriger ein Mädchen/Frau: Bewährungsstrafe.
    Verprügele als 17 jähriger z.B. einen jüdischen Mitbürger der auf einem Auge erblindet: Bewährungsstrafe.
    Like einen Beitrag (der geschmacklos ist!):
    der Staat stürmt in deine Bude.

    Die deutsche Gesetzgebung gepaart mit mit ihren sozialromantischen Richter sollte man mal reformieren. Mehr Focus auf Opfer!
    Anstatt Durchsuchungen zu erlauben aufgrund von bekloppten Likes! Ich hoffe das Urteil wird kassiert.

    • Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?
      – Wohnungsdurchsuchung = Ermittlungshandlung (der Polizei/ Staatsanwaltschaft)
      – Bewährungsstrafe = Strafe bzw. angewandtes / gesprochenes Recht (durch ein Gericht)

      • ich wollte nur mal die Diskrepanz von Tat und Konsequenz aufzeigen.

        Ein bescheuerter Like zieht eine Hausdurchsuchung nach?
        was soll das bitte für ein Schwachsinn sein!?

        Die Wohnung steht unter besonderem Schutz, deshalb DARF die Polizei auch nicht nach Lust und Laune einfach rein kommen!

        Stolpersteine zeigen einen immer wieder, warum es so richtig ist.

    • Dieser Kommentar ist leider nicht logisch:
      Nur weil das eine nicht angemessen drastisch bestraft wird, darf die Staatsanwaltschaft keine Hausdurchsuchungen durchführen?

  • Im besagten Fall finde ich es richtig, glaube aber, dass es schwierig sein könnte, ein faires allgemeingültiges Gesetz zu formulieren.
    Besser fände ich, wenn man überall im Netz nur noch mit hinterlegtem Echtnamen posten dürfte. Dann wäre dieser ganze Müll, das endlose Haten und die ganzen Fakes schon mal deutlich reduziert.

    • Ich denke nicht. Unsere Gesellschaft ist mittlerweile so durch… wenn du dir so manche Kommentare von Familienvätern (die Bilder mit ihren Kindern von 2012 online haben) durchließt macht man sich auch schon Sorgen um den Rest der Familie. So viel Hass wie da unterwegs ist…

  • Dann möchte ich aber bitte im Zuge dessen, einen Dislike, oder Nein Button haben, um gegen ein abgegebenes Statement zu intervenieren.

    Schweigen, heißt nämlich zustimmen

    ^^

  • Was passiert, wenn man einen Beitrag positiv bewertet und dieser danach editiert wird, und erst durch diese Änderung strafbar wird?

  • Absolut richtige Entscheidung. Nicht nur, dass man so die straftat als „gut“ befindet man promoted sie auch durch die verschiedenen Algorithmen. Da ist es egal ob es ein mordaufruf, eine antisemitische Beleidigung oder ein abfeiern des IS, anzünden von Autos oder sonstigen Dingen geht (hoffe ich hab jetzt jede „wichtigere“ politische Richtung aufgezählt damit jeder sich aufregen kann). Sowas ist in der Fußgängerzone nicht erlaubt, warum sollte das also im Internet anders sein?

  • Und wenn man auf so einen Hass-Beitrag mit einem Herz reagiert, weil man denkt, der Autor und die Welt brauchen viel mehr Liebe – wie wird das richterlich gewertet?
    Oder: genügt es demnächst schon, wenn man einen Hass-Beitrag nicht meldet, dass man ihn sich damit zueigen macht? Frage für einen Freund…

  • Man hätte Facebook dafür eine Millionenstrafe aufbrummen sollen, das so ein Kommentar überhaupt da stand und geliked werden konnte.
    Das ist das viel schlimmer.
    Aber nein, an die kommt man ja nicht dran

  • Es ist mir aber auch schon passiert, dass ich bei FB ungewollte und unbemerkte Likes abgesetzt habe. Nicht häufig, aber wenn dann laut Murphy’s Law natürlich bei einem Beitrag, den ich wirklich NICHT gut fand ;-)

    Da das Liken mit einer einzigen Berührung und ohne Rückfrage geht ist das vor allem bei Touchgeräten nicht ganz ungefährlich.

  • Ich erinnere mich noch, als seinerzeit Michael Jackson von uns ging… Tausende Leute haben das geliked… war das nun Beileid oder aktive Sterbehilfe?

    Ich fand es dahingehend komisch wenn einerseits „Person xy ist gestorben“ als Inhalt prankte und drunter stand 1531346342 Personen gefällt das :-)

  • Sind demnächst Likes bei zum Beispiel Tsunami 2011 auch verwerflich? Nur weil ich hier und da einen Like setze einfach bloß weil hier eine Naturgewalt gut aufgenommen wurde. Denn Naturgewalten haben durchaus was Interessantes, unabhängig von der Katastrophe des Einzelnen der da beteiligt ist

    • Worin ist bei dem Beispiel eine Beleidigung oder Bedrohung einer Person durch eine Person zu sehen?

      • Das ist nur der nächste Schritt. Denk mal weiter. Bei solchen abstrusen Meldungen fällt einem einfach sowas ein

      • Das „zu eigen machen“ und der konkrete Fall sind 2 paar Schuhe.

        Der eine Beschluss sagte nur, dass man sich eine wie auch immer gearteten Beitrag durch Polen zu eigen machen kann.

        Der konkrete Fall bezog sich auf diesen Beschluss und ließ Konsequenzen folgen.

        Die Angst aus versehen etwas zu liken, dass vielleicht doch strafbar ist, ist also nicht ganz abwegig. Weil ja auch andere Straftatbestände als die oben aufgeführten herangezogen werden können.

  • Ich find das gut – vielleicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen (falls dieses Sprichwort noch erlaubt ist) – aber trotzdem gut !

    • Auch wenn so ein Urteil und Betrachtungsweise Signalwirkung bzw. Symbolwirkung haben soll…
      Werden künftig Waffenhersteller als Mittäter deklariert? Autohersteller als Unfallmittäter durch ihre Produkte?

      wäre ja im übertragenen Sinne nur folgerichtig?

      • Die Beispiele hinken gewaltig!
        Im vorliegenden Fall wird eine Person aktiv beleidigt oder bedroht und beides wird durch das Like aktiv unterstützt.
        Die genannten Beispiele würden aber nur funktionieren, wenn die Autohersteller für Unfälle und die Waffenhersteller fürs Töten werben würden, was sie aber aus guten Gründen nicht tun.

      • Nur weil man das Wort „töten“ nicht nutzt, muss das nicht heißen, dass man das nicht zumindest indirekt meint. Ja, wording und das hoffentlich abgeschlossene Linguistikstudium voraussetzend :-), kann einem zu so einem Einführungstext wie diesem hier auf der Seite von kmw bringen…

        Zitat kmw

        „Militärische Systeme sind komplexe, hochgradig vernetzte Spitzentechnologie. Damit sie ihr volles Potential entfalten können, muss das Ganze mehr sein als die Summe seiner Teile. Für diesen Anspruch steht KMW: in der Entwicklung, in der Fertigung, in Infrastruktur, Ausbildung, Logistik und Kundendienst. Wir leben Integration, aus Erfahrung und Leidenschaft. Unsere Kunden erwarten einen Partner, der das Ganze beherrscht. Einen Partner, der Lösungen aus einer Hand liefert und betreut. Ein Systemhaus.“

        Welches „volle Potential“ wenn nicht unliebsame Lebewwesen auszuradieren, haben solche „Systeme“?
        was sie sagen und was sie eigentlich meinen ist jetzt nicht soo weit auseinander…

  • 1984 lässt grüßen. Nur daran zu denken ist bereits strafbar.

  • Finde ich richtig. Das Like ist nunmal auch ein Instrument, dass den Algorithmus befeuert und den Beitrag noch sichtbarer werden lässt.

    Schade ist nur, dass im Fall von Polizeibeamten offenbar genauer hingeschaut wird, als bei manchem Normalbürger.

    • Relativierend muss man aber sagen, dass er nur all jene befeuert, die sich bereits in der jeweiligen Bubble befinden… wie soll das also breite Relevanz haben. und wenn wir schon dabei sind… sollte man nicht auch Betreiber von Ergebnis-Rankings maßregeln, indem sie alles gleich behandeln, damit so ein Szenario, dass potentiell strafbares gar nicht erst mehr Gewicht hat? und wo hört man mit dem Regelwahn eigentlich auf?

  • So einen widerwärtigen Kommentar zu liken, zeigt dass der „Liker“ selbst auch zutiefst verabscheuungswürdig ist, aber das zu bestrafen, geht m. E. zu weit.

  • Eine (unerwünschte) Meinung zu eigen gemacht – Vs. Meinungsfreiheit?
    Es gibt gar widerliche Ansichten, jedoch finde ich die Argumentation bedenklich. Es sei denn, dass für die Aufklärung einer Straftat zu wissen nötig sei, wie der Täter tickt.

    • Auch nochmal für dich; Es geht nicht um „unerwünschte Meinungen“ sondern um Zustimmung schwerer Straftaten. Es gibt kaum ein Land auf dieser Welt, wo die persönliche Meinung so frei geäußert werden darf wie in unserem. Aber alles hat seine Grenzen. Das ist weder Zensur, noch Einschränkung der Meinungsfreiheit. Übrigens sind wir im internationalen Vergleich zur Meinungs- und Pressefreiheit tatsächlich etwas abgesackt, weil von den Leuten die immer die Zensur-Keule geschwungen wird, Journalisten angegriffen werden. Daran erkennt man sehr deutlich, dass diese Leute gar keine Meinungfreiheit haben wollen, sondern nur ihre eigene Meinung äußern wollen, jegliche andere soll unterdrückt werden. So wird gerade bei den Mitgliedern der AfD häufig die „Zensurkeule“ geschwungen, wenn es darum geht rechte Ideologien ungehindert verbreiten zu wollen, aber die Mehrheit der Wähler eine rechte Autokratie oder Diktatur bevorzugen würden.

  • Ich würde ein Bewertungssystem von Kommentaren übrigens sehr begrüßen. Ähnlich wie Reddit beispielsweise.
    Das wäre für die gesamte Diskussion in den Kommentaren wahrscheinlich sehr zuträglich.

  • Ich verstehe die Diskussion hier nicht: Was außerhalb des Netzes strafbar ist, ist im Netz auch strafbar. § 140 StGB gilt eben überall. So what?

  • Sehr fragwürdig.

    Vorab: Der im Beitrag erwähnte „Like“ geht natürlich gar nicht. Den brauchen wir gar nicht diskutieren.

    Trotzdem: Das hat so sein Tücken.

    Zunächst mal: Digitale Spuren verweisen immer auf einen RECHNER, nicht auf eine PERSON. Das kennen wir ja schon von den Urheberrechtsverletzungen. Was ist mit Konten, die z.B. gemeinschaftlich von Firmen betrieben werden? Was ist, wenn man mehrere Konten hat – ich z.B. habe einen beruflichen und einen privaten. Was ist mit Rechnern, die zuhause in der Familie offen rumstehen?

    Zweitens: Ich habe Zweifel daran, dass der Staat Maß hält. Ich persönlich bin gegen neuere Auffassungen von „Gender“: Ich denke, es gibt genau zwei unabänderliche biologische Geschlechter. Muss ich mich jetzt fürchten, diesbezüglich etwas zu liken, weil das als „Diskriminierung“ durchgeht?

    Drittens: Ich habe wenig Vertrauen zur technischen Kompetenz der Ermittlungsbehörden. Was ist mit Beiträgen, die ich like, und die später nochmal geändert werden? Das ist für mich doch gar nicht ersichtlich.

    Viertens: Das ganze kann man auch zur Waffe umbauen. Es ist so viel Malware unterwegs, warum nicht eine, die extremistische Positionen hochliked?

    Man könnte hier versuchen, die Verhältnismässigkeit zu wahren und so etwas zu löschen.

    Aber ja, das Thema ist schwierig.

  • Ich denke mal die Tat selbst sollte geahndet werden, nicht die Meinung darüber(in Form eines likes). Auch wenn diese Meinung nicht im Gleichklang der öffentlichen Meinung darüber steht. Ich like es ZB auch, wenn sich Leute für ihren Protest auf die Straße kleben, soll ich dafür auch verurteilt werden. Und ja, dieses Zitat ist abstoßend, aber immer noch das Zitat eines dritten. Und ob es jemand mag oder nicht, ob es der allgemeinen Meinung entspricht. Wo ziehen wir die Grenzen?

  • Ich kenne den Kontext nicht, aber was soll diese Aussage, die geliked wurde, bedeuten? Per Definition ist daran nichts strafbares zu erkennen.

    • Du kannst an der Billigung von Morden nichts strafbares erkennen?

    • „Kreaturen“ ist sicherlich beleidigend und vermutlich strafbar. Insbesondere auf die Opfer einer Straftat bezogen. Die Schweigeminute als verbreitetes Trauerritual sehe ich aber auch kritisch. Ich würde die Gesamtaussage nicht zwingend als Billigung des Mordes interpretieren. Und bei Meinungsfreiheit im Zweifel für den Angeklagten. Die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener passt aber wahrscheinlich schon. Für den Autor des Kommentars.

      Denn dann bleibt noch die Frage, ob der Liker die Verunglimpfung oder die Verweigerung einer Schweigeminute meinte. Ich finde es schwierig das Verfassen eines Kommentars und das schnelle Liken gleichzusetzen. Gut, wenn der Fall noch auf einer höheren Ebene als einem Amtsgericht beurteilt wird.

  • Das Landgericht dürfte recht behalten. Wobei wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage eine höchstrichterliche Entscheidung sinnvoll wäre

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPad, iPod, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 39489 Artikel in den vergangenen 8464 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven