Unklare Rechtslage
Urteil: Kein Copyright für KI-generierte Inhalte
Am amerikanischen Bezirksgericht des District Of Columbia hat Richterin Beryl A. Howell entschieden, dass sich von KI-Algorithmen generierte Inhalte nicht durch herkömmliche Copyright-Verfahren schützen lassen und damit ein Grundsatz-Urteil gefällt, das vor allem von den noch immer streikenden Autoren in den Vereinigten Staaten begrüßt wurde.
„Final Refusal Letter“: Das strittige Kunstwerk
„menschliche Urheberschaft“ fehlt
Das Urteil ist dabei signifikanter als auf den ersten Blick anzunehmen, da es im Streit nicht nur um das grafische Werk einer Künstlichen Intelligenz ging, sondern der Schöpfer der KI selbst, Stephen Thaler, das Gericht angerufen hatte. Thaler argumentierte hier: Wer die Algorithmen zu verantworten hat, die von der Künstlichen Intelligenz genutzt werden, sollte auch das Copyright auf deren künstlerische Schöpfungen besitzen.
Thalers Ansinnen wurde schon von mehreren Vorinstanzen abgelehnt und nun also auch von dem United States District Court for the District of Columbia zurückgewiesen. Das fragliche Werk sei „ohne eine lenkende menschliche Hand“ entstanden, die menschliche Urheberschaft sei jedoch eine der Grundvoraussetzungen um das Urheberrecht überhaupt anwenden zu können.
Unklare Rechtslage
Allerdings räumte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung (PDF-Download) auch ein, dass sich die Gesellschaft „zweifellos neuen Grenzen im Bereich des Urheberrechts nähern“ würde, da immer mehr Künstler auf die Hilfe von Künstlicher Intelligenz setzen würden, und entsprechende Hilfsmittel in ihre
Werkzeugkästen aufnehmen würden, um neue visuelle Kunstwerke zu schaffen und andere Impulse zu setzen.
Die zunehmende Abschwächung der menschlichen Komponenten bei der kreativen Erstellung neuer Werke werfe die Frage auf, wie groß der Anteil des menschlichen Wirkens noch sein muss, um Kunstwerke nach klassischen Maßstäben des Urheberrechts behandeln zu können.
Danke!
Und wie soll man im Zweifel noch erkennen ob etwas KI generiert ist?
man fragt die KI das generiert hat.
bis jetzt hat sich die KI (und das benutzen Schulen und Universitäten) entsprechend geäußert.
Und woher weiß man welche KI das Werk geschaffen hat?
Im Zweifel kann doch jeder von sich behaupten, dass es von ihm ist.
Oder fragt man dann eine KI ob das Werk von einer KI erschaffen wurde? (gleich explodiert mein Kopf)
Ich befürchte gar nicht mehr.
Auch heute schon sind Bilder aus Smartphones aufgehübscht und ich würde meinen es ist nur noch ein kleiner Schritt, bis die KI dort Einzug hält und Bilder zaubert, die mit der fotografierten Wirklichkeit verschmelzen.
Macht samsung doch schon mit mondfotos
Mir stellt sich die Frage, ob es für den Schöpfer der KI auch ok ist, wenn er haftbar gemacht wird , für die Werke seiner KI.
+1
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Terminator lässt schön grüßen … +1!
Das wird noch interessant in den nächsten Monaten.
Diskussionen die ich mit Fotografen geführt habe:
Wenn der Programmierer durch seinen Code Anspruch auf Copyright haben möchte, wem gehört dann das Foto, wenn bei einer Fotokamera die KI im Porträtmodus nur bei offenem Auge entscheidet dass ein Foto gemacht wird. Und nicht mehr der Fotograf.
Warum bekommt der User auch kein Copyright für ein KI generiertes Foto obwohl er durch die Eingabe der Prompts ja einen menschlichen Beitrag an dem Ergebnis hat. Photoshop setzt ja jetzt auch schon KI generierte Tools ein.
ganz einfach: der Mensch hat zwar den Computer mit Prompts gefüttert (Fleißarbeit) aber die KI hat’s überall im Netz zusammengeklaut. Somit ist das neue „Werk“ keine Neuschöpfung.
Das US Copyright Office ist hier unmissverständlich!
Zum Thema Photoshop und ergänzende Hintergründe: da nimmt die KI das vom Fotografen generierte Foto und errechnet Möglichkeiten. Ob das dann noch viel mit Fotografie zu tun hat, müsste zumindest diskutiert werden.
Seit fotografiert wird, wird aber auch manipuliert: es wurde schon immer retuschier, angeschnitten (um Inhalte wegzulassen) etc. Dennoch werden mit KI m.M.n neue Grenzen überschritten
Leute, USA und Bezirksgericht.. Das hat so viel Relevanz wie wenn das jemand hier in den Kommentaren schreibt. Was an Bezirksgerichten in den USA noch so alles von irgendwelchen Leuten geurteilt wird, will man sich gar nicht anschauen. Das hat für die EU und uns tatsächlich null Relevanz.
Im Bezug auf die Debatte schon.
was das US Copyright Office festhält hat eine ziemlich große Relevanz!
Man mag’s kaum glauben, auch international.
;-)
Aber es hat keine wirkliche Relevanz für uns in Deutschland und der EU. Wir orientieren uns hier nicht an den USA.
@Daniel: falsch, was das Copyright (Urheberrecht) anbelangt, ist die USA Vorreiter und unser deutsches Urheberrecht orientiert sich stark daran
Wie cooooool !!!!!! Prima, es gibt noch ein wenig Sinn und Verstand
Da gibt’s auch in Deutschland schon einschlägige Literatur zu. Resümee: kompliziert.
https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748929970/kuenstliche-intelligenz-und-urheberrecht-quo-vadis