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Aktuelles Urteil des OLG Frankfurt

Urheberrechtsverstoß auf YouTube: Google muss E-Mail-Adresse mitteilen

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18 Kommentare 18

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat heute ein bemerkenswertes Urteil veröffentlicht (PDF): Im Falle einer Urheberrechtsverletzung müssen YouTube und Google die E-Mail-Adresse ihrer Nutzer mitteilen. Die Telefonnummer und die IP-Adresse der Nutzer fallen allerdings nicht unter die Auskunftspflicht.

Geklagt hatte eine Firma, die die Nutzungsrechte für zwei Filme besitzt, die über YouTube angeboten und bereits mehrere tausendmal abgerufen wurden. Eigentlich wollten die Rechteinhaber YouTube bzw. Google zur Herausgabe der Klarnamen und der Postanschrift der Betreiber der betreffenden YouTube-Konten verdonnern, diese Informationen lagen bei YouTube allerdings nicht vor. In der Folge sollte die Plattform dann E-Mail Adressen, Telefonnummern und die IP-Adressen der Nutzer herausgeben.

Das OLG Frankfurt befand darauf, dass die Telefonnummern ebenso wie die IP-Adressen nicht mitgeteilt werden müssen. Auf die Herausgabe der Mail-Adressen hätten die Kläger dagegen Anspruch. Diese sei als „Anschrift“ des Anbieters zu verstehen und dem Kläger gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 1 UrhG im Rahmen des Auskunftsanspruchs zu überstellen.

Der zur Auskunft Verpflichtete hat Angaben zu machen über Namen und Anschrift der Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer der Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse, der Nutzer der Dienstleistungen sowie der gewerblichen Abnehmer und Verkaufsstellen, für die sie bestimmt waren, und die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Er- zeugnisse sowie über die Preise, die für die betreffenden Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse bezahlt wur- den.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, das OLG hat wegen grundsätzlicher Bedeutung eine Revision zugelassen.

Via SPON

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04. Sep 2017 um 20:03 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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    18 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Mit E-Mail Adresse von Tutanota oder Protonmail angemeldet -> Problem gelöst

  • Macht man sich als Nutzer von YouTube eigentlich strafbar, wenn man dort Angebote Filme herunterlädt, egal welchen Ursprungs die sind ???

    • Herunterladen ist definitiv strafbar, Stream ist so eine Sache geht noch .

      • Blödisnn,streamen und Downloaden machen keinen Unterschied,
        denn wie jeder weiß wird beim Streaming der inhalt heruntergeladen,sonst könnte das eigene gerät die daten gar nicht anzeigen,die letzendliche nutzung von internet inhalten ist immer eine offline nutzung.

      • Auch streamen ist inzwischen illegal, wenn man davon ausgehen kann, das rechte verletzt werden.Und bei Filmen… naja…

    • Wenn esxoffensichtlich rechtswiedrig ist,dann begeht man angeblich eine uhrenetechtverletzung,und könte therortisch zum kohle zahlen verdonnert werden.
      Aber gerade youtube beweist ja,das man als nutzer die rechtesitutionnnie kennen kann.

      Daher ist nach recht und gesetz,das angucken,oder downloaden niemals illegal,
      denn weder ich,noch du,können wissen ob jenand die rechte hat,
      siehe auch die Bild aktion,wo sie den film gezeigt haben,denn due örr nicht zeigen wollten.

      Oder sender wie familie tv die örger wegen lizenzen haben,was auch dazu führen müsste,das jeder der die problematischen inhalte bei family tv gesehen hat,idas uhreberecht verlezt hat.

      • bruh… dir gehört auf jeden fall das uhr-heberrecht auf keine einzige fehlerfreie zeile.

    • Eigentlich nicht. Allgemein irgendwas runterladen ist ja nicht das Umgehen von Kopierschutz. Der muss ja wirksam sein. Und Runterladen ist so einfach, dass man nicht von Wirksamkeit reden kann.

      Bezüglich des Ursprungs heißt es, dass man nicht aus erkennbar illegalen Quellen was laden/streamen darf. Nun ja, Youtube ist ein seriöses, kommerzielles Angebot. Woher soll ich wissen, dass die keine Rechte haben? Schließlich wird das ja durch Werbung finanziert. ARD, ZDF & Co. stellen ihre Produktionen ja dort auch hinein. Vergleichbar ist das auch mit den anderen Streaming-Seiten. Das sind kommerzielle Angebote, die sich durch Werbung finanzieren. Warum soll ich davon ausgehen, dass die illegal sind? Die Mediatheken des ÖR sind ja auch legal, ebenso wie die Angebote der Privaten. Und dann gibt’s noch weitere Angebote, die Filme über Werbung finanzieren. Ebenso ist es mit Streaming-Angeboten für die man bezahlt. Wo jetzt der Unterschied zwischen Netflix oder einem unbekannteren Stream-Hoster ist, für den ich auch 10 €/Monat zahlen soll, kann ich als einfacher Mensch nicht ausmachen ;-)

      Fazit: Alles total schwammig. Daher gibt es auch keine Klagen.

      Was anderes ist es, wenn du selbst Medien ohne die Rechte zu besitzen, öffentlich anbietest (Streaming-Hoster, Youtube, Filesharing).

  • sekunde mal, aber doch nur der uploader oder? nicht der ders ansieht kann da belangt werden/ dem seine mail muss preisgegeben werden oder?

  • Richtig so! Richtig so! Und noch einmal: RICHTG SO!

    Google verdient sich einen goldenden AR… sorry… goldenes Hinterteil mit Millionen von Verstößen gegen das Urheberrecht – getreu dem Motto: Google schiebt über deren AGBs alles auf die User ab UND der Urheber muss sich auch noch selbst bemühen, sein Recht einzuklagen!
    Bis dahin hat Google sich die Taschen vollgemacht und der kleine Youtube-User – Null Ahnung vom Urheberrecht – hat auch noch etwas vom großen Kuchen abbekommen.
    Muss einer was zurückzahlen? Natürlich nicht! Perfide hoch drei!
    Dieses Verheizen von Musik, Filmen und Bildern anderer Urheber muss mit aller Härte geahndet werden!! Zwar werden wahrscheinlich über 90% der Youtube“Stars“ und deren Trittbettfahrer in ihrer Ahnungslosigkeit in ein tiefes Loch von Unverständnis fallen und WIKI um Aufklärung bemühen, um dann vielleicht festzustellen, dass es gar nicht so selbstverständlich ist, sich alles an Medien zu greifen und illegal zu verarbeiten.
    Schwierig, wenn man in so einer Welt anfängt aufzuwachsen, wo’s doch ALLE so machen…

  • Ich glaube, daß Sie Sich das selber beantworten können oder? Alle hier sind alt / erwachsen genug, um recht von unrecht zu unterscheiden.

    • Recht und Unrecht sind für die heutigen Generationen deutlich schwieriger zu unterscheiden! Seitdem vor Jahrzehnten „daß“ durch „dass“ ersetzt wurde, hat sich vor allem auf Grund des Internets die Wahrnehmung des Rechts deutlich verschoben.

  • Das könnte eine Impressumpflicht für YouTube-Uploader auslösen.

  • Was sollen die denn mit einer anonymen E-Mail-Adresse ohne Namen, Postanschrift oder IP um diese über andere Wege zu ermitteln? Dämliches Gericht. Eine E-Mailadresse ist keine Postanschrift, schon gar nicht im rechtlichen Sinne um Post zu zustellen. Oder stellt das Frankfurter Gericht ihre Bescheide per E-Mail zu?

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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