Sharehoster-Prozess
uploaded.net: Bundesgerichtshof verhandelt Ende September
Haften Sharehosting-Dienste für Urheberrechtsverstöße ihrer Anwender? Eine Frage, die der Bundesgerichtshof am 20. September 2018 klären will. Dann nämlich greift der BGH zehn vorinstanzliche Urteile auf, die vom OLG München und vom LG München I gefällt wurden.
Im Fokus der Verhandlung steht der Sharehosting-Anbieter uploaded.net, der zwar weder eine Suchfunktion für hochgeladene Dateien anbietet, noch den Upload urheberrechtlich geschützter Werke toleriert (die Geschäftsbedingungen untersagen dies sogar ausdrücklich) durch die vielen im Netz verfügbaren Links aber dennoch in das Visier von Buch- und Musikverlagen gerückt ist.
Zudem, auf diesen Umstand macht der Bundesgerichtshof sogar in der Pressemitteilung zum angesetzten Verhandlungstermin am 20. September 2018 um 11.00 Uhr aufmerksam, bietet uploaded.net seinen Nutzern finanzielle Anreize, so viele Downloads wie möglich zu generieren und zahlt Downloadvergütungen:
Der Download von Dateien von der Plattform der Beklagten ist kostenlos möglich. Allerdings sind Menge und Geschwindigkeit für nicht registrierte Nutzer und solche mit einer kostenfreien Mitgliedschaft beschränkt. Zahlende Nutzer haben, bei Preisen zwischen 4,99 EUR für zwei Tage bis 99,99 EUR für zwei Jahre, ein tägliches Downloadkontingent von 30 GB bei unbeschränkter Downloadgeschwindigkeit. Zudem zahlt die Beklagte den Nutzern, die Dateien hochladen, Downloadvergütungen, und zwar bis zu 40 € für 1.000 Downloads. Der Dienst der Beklagten wird sowohl für legale Anwendungen genutzt als auch für solche, die Urheberrechte Dritter verletzen. […]
Die Klägerinnen, allesamt Buch- oder Musikverlage bzw. Inhaber von Verwertungsrechten an Film- oder Musikwerken, sehen eine Verletzung ihrer Urheberrechte darin, dass über externe Linksammlungen Dateien auf den Servern der Beklagten erreichbar seien, an denen den Klägerinnen jeweils die ausschließlichen Nutzungsrechte zustünden. Sie haben die Beklagte in erster Linie als Täterin, hilfsweise als Teilnehmerin und weiter hilfsweise als Störerin einer Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung sowie auf Auskunftserteilung in Anspruch genommen und die Feststellung ihrer Schadensersatzpflicht beantragt.
Der Bundesgerichtshof wird also die Frage klären, ob die Kläger ein Recht auf Auskunftserteilung haben und ob Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können. Ist Uploaded.net lediglich Störerin oder ist der Cloudspeicher-Anbieter auch Täterin bzw. Teilnehmerin der dokumentierten Urheberrechtsverletzungen? Spannend!
Rapidshare, Megaupload…jetzt lasst mal wenigstesten uploaded in Ruhe! ;)
Man muss dazu sagen, dass wahrscheinlich keiner wirklich um Uploaded weinen würde, da deren User Experience schon immer bescheiden war.
Absolut richtig, aber wehret den Anfängen, würde ich sagen.
Uploaded war lange Zeit der einzige Hoster, welcher ein unbegrenztes Traffic angeboten hatte. Wenn ich mir jetzt SO MU und Co. anschaue, dann werde ich traurig, weil man keine anständigen Downloadlisten mehr am Stück sondern Tag für Tag laden kann
Uploaded ist doch schon tot. Keiner lädt mehr was dort hoch, nachdem uploaded kalte Füsse bekam und viele Accounts und Downloads bereinigt hat. Es gibt alles nur noch auf shareonline.
Bin mal auf den Ausgang gespannt. Immerhin ist das Downloaden für den Privatgebrauch legal hier in der Schweiz und wenn weitere Hoster verschwinden, wäre das schade.
Also ich ziehe alles ausschliesslich via UL.to. Hast wohl einfach die falschen Quellen. ;-)
@darth genau meine meinung
Gleiches war doch damals mit rapidshare und megaupload passiert. Der nächste sharehoster der wahrscheinlich verschwindet
Man kann auch lernen, aus andere Leute Fehler. Ich glaube ul.to ist gut aufgestellt.
Glauben und wissen sind sehr unterschiedliche Dinge. Ganz besonders in diesem Bereich
Kann das überhaupt überprüft werden. Viele Uploader versehen ihre Daten ja mit einem Passwortschutz. Wie soll man da überprüfen können, was das für Daten sind.
Genau das ist ja der Selbstschutz :) wirre Namen sowie passwort Schutz sollten Zugriff vor dritten schützen. So mit hätte Uploaded ja nicht mal die Chance dagegen vorzugehen. Wie auch immer, jetzt geht es nur um Schadens Begrenzung.
Das die sich immer wieder drum bemühen- dann nutzen wir halt wieder andere… und wieder andere. Bin seit 25 Jahren am Downloaden… hat mal geknallt, egal… nehme ich in Kauf wie Schwarzfahren in der ubahn (wobei ich dies nicht mehr tue ;-) zu alt und lästig dann noch aussteigen zu müssen) Es lebe premiumize !!!
Super! Gute und gesunde Einstellung.
Solchen Leuten wie dich wünsche ich tatsächlich, selbst mal schon abgezockt zu werden. Mal was laden zu Testzwecken macht vermutlich jeder, aber sich dann hinzustellen und damit zu prahlen das seit 25 Jahren zu machen ist einfach lächerlich.
Premiumize? :D Au Mann..das wirkt ja noch lächerlicher. Wohl einfach nur 25 Jahre geleecht, ohne dich mit der Thematik auseinander gesetzt zu haben.
Hoffentlich wird YouTube gleich mit verklagt!
Auf Uploaded sind doch sowieso nur Porno Materialien xD
Na, wenn du das sagst.
Du kennst dich aber gut aus……
Passiert das auch mit den Netzen wie Usenet wo man einen eigenen Account wie usenext benötigt?
Es geht hier erstmal nur um uploaded. Ob und was sich daraus für andere one-Klick-Hoster ergibt, wird sich mit dem Urteil zeigen.
Das Usenet ist davon erstmal gar nicht betroffen – wäre auch ein anderes Thema.
Es wird mmer irgendwelche Hoster geben. Wenn auch nicht mehr mit Euro. Dann halt Dollar oder Pfund.
Die Cloud ist auch nicht viel anders alls ein Hoster.