ifun.de — Apple News seit 2001. 39 251 Artikel

Live-Übertragung aus Vaduz

TV-Tipp: Drone Race Champions League am Wochenende

Artikel auf Mastodon teilen.
20 Kommentare 20

Drone Racing Championship

Mal was anderes: Am Wochenende findet in Liechtenstein das zweite Rennen der Drone Champions League statt. Die Rennen werden von Sport1 am Samstag und Sonntag jeweils ab 20.15 Uhr als Livestream auf YouTube und SPORT1.de übertragen.

Das Ganze ist durchaus sehenswert, die speziellen Renndrohnen können Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 140 km/h erreichen und in weniger als 2 Sekunden von 0 auf 100 km/h beschleunigen. Die Piloten steuern die kleinen Multi-Copter mithilfe von Videobrillen, auf die das Bild von in die Drohnen eingebauten Videokameras übertragen wird. Auf ihrem Weg durch den Parcours müssen sie mehrere Tore oder Slalompassagen durchfliegen und vorgegebene Checkpoints passieren.

Beim Saisonauftakt auf den Pariser Champs-Élysées verzeichneten die Organisatoren 180.000 Zuschauer vor Ort. Drei weitere Rennen in Europa und Asien folgen noch, bevor im Dezember das Saisonfinale in Berlin ansteht.

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
30. Aug 2017 um 11:58 Uhr von Chris Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    20 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Wegen den AR-Brillen wäre sowas in Deutschland auch verboten…..Schade!

    • POV und nicht ar und auch nicht vr!Ist in Deutschland legal musst nur die Arena komplett abriegeln gegen Irrläufer War in Dortmund bei der Intermodellbau als Zuschauer dabei

    • Ein Drone Racer

      Nein, ist es nicht. Die Rennen wurden und werden auch in Deutschland ausgetragen. ;)
      Es gibt zwar rechtliche und in erster Linie versicherungstechnische Regelungen, von einem Verbot sind wir aber zum Glück noch weit entfernt.

      • Es muss sichergestellt werden das die Flugobjekte den gesicherten Bereich nicht verlassen bei fliegen ohne Sichtkontakt. Also auf dem Acker neben Haus harfst du nur auf Sichtkontakt fliegen. Wenn du aber sicherstellt das dein Spielzeug nicht einen Raum verlassen kann (also im Wohnzimmer mit Fenster und Türen zu darfst du pov-fliegen oder Netzkäfig der komplett geschlossen ist also oben Seiten und unten irgendwie Durchschlagssicher gebaut ist z.b. Durch Nylon Netzen kannst du auch draußen pov fliegen. Hintergrund dabei ist einfach das der Pilot die Orientierung verlieren könnte und dann bei der Suche des Tracks auf Tiere oder Menschen stoßen könnte

      • Herr wirf mit hin oder Hämmern glaubt Sache du triffst! VR= Virtual Reality Dronen Race ist nicht virtuell, da fliegen echte quadcopter!AR= augmented RealityDa wird nix erweitert vom Kamera Bild außer um die Funkstörungen POV= Point of view Wir sehen in den Brillen aus dem Standpunkt der Drohnen

      • Ach wirklich? Hahaha ich bin selber ne Zeit lang mit VR Brille geflogen, nur oben steht es falsch (augenverdrehen)

      • Garantiert nicht mit VR

      • Außer natürlich du bist im Simulator „Geflogen“

      • Sowohl Simulator, das meinte ich ja, da über die Brillen (ar/vr) diskutiert wurde, als auch mit meiner ehemaligen Fatshark

    • Ist nicht verboten.
      Wenn Du nicht höher als 30m und unter 250g Coptergewicht fliegst grundsätzlich nicht.
      Wenn Du z.B. mit ner DJI Drohne fliegst darfst Du mit Brille fliegen solange Du einen Spotter dabei hast der das Fluggerät immer im Blick hat.

      • Gefährliches Halbwissen, das mit dem „Spotter“ ist eben in D genau nicht erlaubt.

      • Spotter nur wenn der eine teacher Funke hat das er eingreifen kann ohne erst eine Fernbedienung gegriffen werden muss

      • Quelle BMVI.de:Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers.Seit der neuen Verordnung ist es nämlich doch erlaubt. Du bist nicht auf dem neusten Stand ;)

  • Ein Drone Racer

    Sehr viel Halbwissen und Mutmaßungen werden hier angestellt.
    Naja – erfreut euch doch einfach an ein bisschen „Rennsport“ den man so noch nicht zig tausend mal gesehen hat ;)
    Ob AR oder VR sei mal dahingestellt. Wir sprechen an sich von Videobrillen. Das hat an sich weder mit Augmented- noch mit Virutal Reality zu tun.
    Übrigens sagt man korrekt FPV (First Person View) nicht POV (Point of View).
    Aber das wird dann wirklich langsam kleinkariert.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPad, iPod, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 39251 Artikel in den vergangenen 8424 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven