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Durchschnittlich 872 Euro

Trotz Gesetzesnovelle: Abmahngebühren bleiben hoch

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Spannende Lektüre: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Untersuchung der urheberrechtlichen Regelungen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorgelegt und dazu die Daten aus 2.563 Fällen ausgewertet, in denen sich abgemahnte Internetnutzer an die Fachberater der Verbraucherzentralen gewandt haben.

Geklärt werden sollte, ob das 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Begrenzung der Abmahnkosten seinen Zweck erfüllt und dafür sorgt, dass Verbraucher nicht mehr mit übertrieben hohen Abmahngebühren konfrontiert werden.

Um das Fazit der 18 Seiten langen Untersuchung (PDF-Download) vorwegzunehmen: Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert den Gesetzgeber zu Nachbesserungen auf. Noch immer müssen Verbraucher bei Urheberrechtsverstößen, beispielsweise im Bereich Filesharing, zu tief in die Tasche greifen. Unklare Regelungen, so der VZBV, ermöglichen es Abmahnanwälten nach wie vor überzogene Gebühren einzufordern.

Lina Ehrig, beim VZBV für das Team „Digitales und Medien“ verantwortlich, kommentiert:

Das Gesetz muss dringend nachgebessert werden, um Verbraucher vor überhöhten Abmahnforderungen zu schützen. Diese außergerichtlichen Vergleichsforderungen der Abmahnkanzleien sind weiterhin sehr hoch und gemäß unserer Auswertung seit 2012 sogar um 15 Prozent gestiegen, von 757 Euro auf 872 Euro. […] Eigentlich ist laut Gesetz vorgesehen, den Streitwert solcher Verfahren auf 1.000 Euro zu deckeln. Das würde bedeuten, dass Anwaltsgebühren im Streitfalle nicht mehr als 124 Euro betragen dürften. Das Gesetz sieht jedoch eine Ausnahme vor: Wenn der Streitwert „nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig“ ist, gilt die Grenze von 1.000 Euro nicht. Darüber, was „unbillig“ bedeutet, fehlt jedoch eine gesetzliche Klarstellung“

In mehr als einem Drittel (35 Prozent) der untersuchten Fälle hätten Abmahnanwälte auf die Unbilligkeitsregelung Bezug genommen. Die Bundesregierung plant eine Evaluation des Gesetzes bis Anfang des Jahres 2017.

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06. Okt 2016 um 14:56 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    11 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Finde ich sehr fortschrittlich. Auf Filesharing fallen nur Leute rein, die keine Ahnung vom Internet haben.
    Es fehlt einfach an Aufklärung. Jeder Mensch der 20 Minuten googelt setzt auf one Klick Hoster.

    • Auch Filesharing lässt sich durch Filter (Abo) absichern. Der Witz daran ist, dass alle Provider selbst Filesharing betreiben, um ihre Netzlast effektiv zu verteilen. Im Grunde genommen ist die Gesetzgebung dahinter für den Arsch und gründet sich auf der Unwissenheit der Mehrheit der Anwender.

      • Wenn Du mit Filter(Abo) einen VPN-Proxy meinst gebe ich Dir recht. Die Filterlisten, die bekannte Abmahner ausschließen machen nur genau das – die unbekannten horchen weiterhin ab und verklagen dann.

    • Das wird meines Wissens zwar noch nicht abgemahnt, aber da ist es noch eindeutiger, dass Du das runtergelassen hast. Der strafbare Upload fällt zwar weg, aber der illegale Download ist ganz einfach nachweisbar. Und das dank eventuellen log auch noch viel später, wenn die Server beschlagnahmt werden.

      In allen fällen hilt ein VPN-Proxy am besten.

      • Die Frage kann weder mit ja noch mit nein beantwortet werden. Die Quelle wurde genannt, nicht jedoch so, wie es der Autor wollte (siehe unten). Ein einfacher Hinweis per Mail hätte gereicht, dann hätte ich die Quelle angepasst. Gleich mit Anwalt, einer Unterlassungserklärung und der Forderung nach entgangener Einnahmen (bei einem kostenlosen Bild) über 1.400€ zu kommen, hat in meinen Augen ein „Geschmäckle“.

    • Ich verstehe es auch nicht so ganz. Wenn Du doch keine Quellenangabe machst, ist die Folge dessen doch logisch…

      • Dennoch extrem lächerlich, dass irgendwelche Winkeladvokaten da solch unangemessene Summen rausschlagen. Es geht denen nicht darum das Richtige zu tun oder durchzusetzen, sondern einfach nur ums Geld. Und das wird dann als „Recht“ dargestellt.

      • Die Quelle wurde genannt, nicht jedoch so, wie es der Autor wollte. Das Bild war laut der Creative Common Licence kostenlos benutzbar. Der Autor des Bildes wollte aber darüber hinaus noch mehr und explizitere Angaben in der Quelle genannt haben. Das ging aber nicht hervor, als ich das Bild in der flick-Suche gefunden und heruntergeladen hatte. Der Anwalt hat mich dann darauf hingewiesen, dass es auf der Profilseite stünde. Nähere Infos dazu auch in dem Link.

    Redet mit. Seid nett zueinander!

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