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Ermittlungsverfahren läuft

Ausreiseverbot für Telegram-Chef Durov: Unter Aufsicht in Frankreich

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Pavel Durov, der Gründer und CEO des Messenger-Dienstes Telegram, wurde aus der Untersuchungshaft entlassen, steht in Frankreich aber weiterhin unter richterlicher Aufsicht. Wie berichtet wurde der 39-jährige am Samstag bei seiner Ankunft am Flughafen Le Bourget bei Paris festgenommen, wurde nach vier Tagen intensiver Befragung nun aber wieder auf freien Fuß gesetzt.

Pavel Durov

Die Pariser Staatsanwaltschaft wirft Durov unter anderem vor, nicht konsequent genug gegen illegale Aktivitäten wie den Handel mit kinderpornografischem Material und Drogen auf der Plattform vorgegangen zu sein. Außerdem soll Telegram sich geweigert haben, mit den Behörden zu kooperieren.

Als Teil der Auflagen darf Durov Frankreich nicht verlassen und muss sich zweimal pro Woche bei der Polizei melden. Zusätzlich wurde eine Kaution in Höhe von fünf Millionen Euro festgesetzt.

Internationale Reaktionen und Kritik

Der Fall hat international für Aufsehen gesorgt, insbesondere in Russland, wo Durov geboren wurde und, wie in Frankreich, auch dort ebenfalls Staatsbürger ist. Russische Offizielle bezeichneten die Anschuldigungen als politisch motiviert und als Versuch, ein großes Technologieunternehmen zu unterdrücken. Zur Erinnerung: 2018 hatte man in Russland noch selbst versucht die Nutzung von Telegram zu unterbinden. Auch in anderen Ländern wie den Vereinigten Arabischen Emiraten, deren Staatsbürger Durov ebenfalls ist, wird der Fall genau verfolgt.

Telegram selbst weist die Vorwürfe zurück und betonte in einer Stellungnahmen, dass die Plattform den europäischen Vorschriften entspricht und die Moderation von Inhalten im Einklang mit den Branchenstandards steht. Durovs Anwalt bezeichnete die Anschuldigungen als „absurd“.

Die Vorwürfe gegen Durov:
  • Beihilfe – Betreiben einer Online-Plattform zur Ermöglichung illegaler Transaktionen in einer organisierten Gruppe
  • Verweigerung der Herausgabe von Informationen oder Dokumenten, die für gesetzlich erlaubte Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind
  • Beihilfe – Besitz von pornografischen Bildern von Minderjährigen
  • Beihilfe – Verbreitung, Angebot oder Bereitstellung von pornografischen Bildern von Minderjährigen in einer organisierten Gruppe
  • Beihilfe – Erwerb, Transport, Besitz, Angebot oder Verkauf von Betäubungsmitteln
  • Beihilfe – Angebot, Verkauf oder Bereitstellung von Ausrüstung, Werkzeugen, Programmen oder Daten zur Schädigung von automatisierten Datenverarbeitungssystemen ohne legitimen Grund
  • Beihilfe – Organisierter Betrug
  • Mitglied einer kriminellen Vereinigung zur Begehung eines Verbrechens oder Vergehens, das mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann
  • Geldwäsche von Erträgen aus Straftaten und Verbrechen einer organisierten Gruppe
  • Bereitstellung von Verschlüsselungstechnik zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ohne zertifizierte Erklärung
  • Bereitstellung eines Verschlüsselungstechnik, das nicht ausschließlich der Authentifizierung oder Integritätsüberwachung dient, ohne vorherige Erklärung
  • Import von Verschlüsselungstechnik zur Authentifizierung oder Integritätsüberwachung ohne vorherige Erklärung

Debatte um Verantwortung von Social-Media-Plattformen

Der Fall Durov wirft eine breite Diskussion über die Verantwortung von Social-Media-Plattformen auf. Es geht um die Frage, wie Betreiber solcher Dienste mit illegalen Inhalten umgehen und inwieweit sie für die auf ihren Plattformen stattfindenden Aktivitäten haftbar gemacht werden können. Die Entwicklung des Falls wird sowohl in technologischen als auch in politischen Kreisen genau beobachtet.

29. Aug 2024 um 06:38 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Crack Federvieh

    „Die Pariser Staatsanwaltschaft wirft Durov vor, seine Plattform für illegale Aktivitäten wie den Handel mit kinderpornografischem Material und Drogen genutzt zu haben.“ Die Staatsanwaltschaft wirft ihm, dass er die Plattform dafür genutzt hat?

  • Wie der Postillion schon geschrieben hat „Jetzt wird durchgegriffen: Bundesregierung will Mordverbot beschließen“

  • Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass es offenbar Nachweise dafür gibt, dass Durov nach seiner Flucht (?) aus Russland sehr oft in Russland war. Vielleicht ist Telegram doch nicht so unabhängig?

    • Wer nicht für Putin ist, ist gegen ihn. Von daher muss man jetzt keine Große Phantasie haben, wie sich russische Staatsbürger im Ausland positionieren müssen, wenn sie weiterhin nach Russland reisen wollen. Alles andere ist naiv.

      • Kann man so auch auf unsere Fancy Naeser umlegen. :D Wer nicht für sie ist, ist gegen sie.

        Da muss nicht 100.000ende km ;-) weit nach Russland schauen…

      • Der Unterschied ist der, dass hierfür niemand in den Knast geht. Wer sich in Russland nicht kooperativ zeigt kommt (bestenfalls) in den Knast. Ansonsten wären Fensterstürze und Gift eine Alternative. Wer sich öffentlich gehen Putin ausspricht kommt in den Knast.
        Davon jetzt mal ab. Was soll dieser Vergleich mit Faeser? Sie macht einen gut Job.

      • Bitte Satkasmus kennzeichnen sonst versteht das niemand.

      • Meinen Sie damit jene Fachkräfte, die 1989 unsere Botschaften illegal besetzt hatten, um damit ihre Ausreise zu erpressen? Jene Fachkräfte, die 1989 unser Land heuschreckengleich überfielen, um unsere Sozialkassen zu plündern?

      • Das geht jetzt deutlich zu weit.
        Kann hier jemand seinen Beitrag löschen?

      • Mario? Das klingt ja mal so garnicht deutsch. Hast du überhaupt ein Recht hier zu sein?
        Ist dein Schädel schon vermessen worden?
        Ich finde das sollte mal geprüft werden.
        Am Ende noch braune Augen, was?

  • Dieser Oberkörper ist aber auch mal GOALS leude. Erstmal ne Runde ins Gym für mich.

    Frage am Rand: Also Staatsbürgerschaften hat der jetzt wieviele gesammelt? Im Artikel steht FR und RU. Meine mich erinnern zu können im Artikel neulich stand auch was von Staatsbürgerschaft in den Emiraten? Und wann kommt Ecuador ins Spiel?

  • Ich verweise mal auf https://daringfireball.net/linked/2024/08/27/newton-telegram

    1. Telegram ist bis auf – standardmäßig deaktivierte – „secret chats“ nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt (https://stratechery.com/2024/telegram-ceo-arrested-telegrams-non-encrypted-advantage-telegram-complexities/). Es geht hier nicht um „Backdoors“ zu verschlüsselter Kommunikation oder ähnliches.

    2. Telegram ist eine zentrale Stelle für die Verbreitung von CSAM (Darstellung sexueller Gewalt gegen Kinder) und ein zentraler „Hub“ des IS: „„Telegram ist eine andere Ebene“, schrieb Brian Fishman, Metas ehemaliger Anti-Terror-Chef, in einem Beitrag auf Threads. „“Telegram is another level,” Brian Fishman, Meta’s former anti-terrorism chief, wrote in a post on Threads. “It has been the key hub for ISIS for a decade. It tolerates CSAM. Its ignored reasonable [law enforcement] engagement for YEARS. It’s not ‘light’ content moderation; it’s a different approach entirely.“ (siehe https://www.threads.net/@brian.fishman.5/post/C_Gjo7lSoyh)

    3. Telegram hat die Justiz geradezu herausgefordert mit ihrem System, wichtige Daten in verschiedenen Jurisdiktionen abzulegen: „Die Daten des Cloud-Chats werden in mehreren Datenzentren rund um den Globus gespeichert, die von verschiedenen juristischen Personen in unterschiedlichen Rechtsordnungen kontrolliert werden. […] Infolgedessen sind mehrere Gerichtsbeschlüsse aus verschiedenen Ländern erforderlich, um uns zur Herausgabe von Daten zu zwingen.“

    4. Telegram wird (wohl zu recht) als Soziales Netzwerk und nicht als bloßer Messenger eingestuft und muss sich daher an dieselben Regeln wie Facebook, Twitter, etc. halten, siehe https://www.heise.de/news/Frankreichs-Vorwuerfe-gegen-Telegram-Chef-Durow-und-neue-Ermittlungen-9850846.html wo auch die Vorwürfe sachlich erläutert sind:
    Die sechs möglichen Beihilfe-Tatbestände beziehen sich auf
    – Verwaltung einer Online-Plattform zu Ermöglichung bandenmäßiger, illegaler Transaktionen;
    – Besitz von Darstellungen Minderjähriger mit pädophilem Charakter;
    – bandenmäßige Verbreitung, Angebot oder Zurverfügungstellung von Darstellungen Minderjähriger mit pornografischem Charakter;
    – Kauf, Transport, Besitz, Angebot oder Überlassung von Betäubungsmitteln;
    – Angebot, Überlassung oder Zurverfügungstellung einer Sache, eines Programms oder von Daten, die für Attacken oder Zugriff auf ein EDV-System angepasst sind, ohne legitimen Grund; und
    – bandenmäßigen Betrug.

  • Absolut richtig. Der Typ verdient sich rund und verstößt wissentlich gegen geltendes Recht.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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