Bundesgerichtshof kippt Störerhaftung endgültig
Gute Nachrichten für Anbieter freier Drahtlos-Netzwerke: Mit seinem heutigen Urteil zur Haftung von Anschlussinhabern hat der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH jetzt entschieden, dass Anschlussinhaber fortan nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden, wenn Dritte in ihren WLAN-Netzen strafbare Handlungen vornehmen. Die sogenannte Störerhaftung, die schon im vergangenen Herbst entschärft wurde , ist damit endgültig vom Tisch. ... →