Im App Store: Apple „warnt“ vor externen Transaktionen
Nach langwierigem Rechtsstreit gestattet Apple den Anbietern von App Store-Applikationen aus der Kategorie der sogenannten „Reader“ die Anzeige eines Web-Links in ihren Apps. Der Begriff „Reader“ bezeichnet dabei nicht nur E-Book-Anwendungen wie etwa die Kindle-Applikation, sondern alle Applikationen die den Zugriff auf einen Katalog von digitalen Inhalten gewähren. Hörbuch-Flatrates etwa oder die klassischen Video-Streamer wie zum Beispiel ... →