Bundesgerichtshof untersagt In-Spiel-Kaufaufforderung an Kinder
Ob sich das jetzt vom BGH gesprochene Urteil mit dem Aktenzeichen „I ZR 34/12“ auch auf iPhone- und iPad-Applikationen auswirken wird bleibt abzuwarten. Fest steht: Sollte die in dem Verfahren um In-App Kaufaufforderung an Kinder unterlegene „Gameforge Berlin AG“ keinen Einspruch gegen den Entscheid einlegen, haben wir einen Präzedenzfall der in ähnlichen Entscheidungen eine richtungsweisende Rollen einnehmen ... →