Netflix: Preiserhöhungen nicht mehr per „stillschweigender Zustimmung“
Daran, dass der Bundesgerichtshof (BGH) erst kürzlich die sogenannte „stillschweigende Zustimmung“ in den Vertragsbedingungen der Postbank und damit de-facto in der gesamten Banken-Branche eingeschränkt hat , erinnert ihr euch sicher noch. Der Verbraucherzentrale Bundesverband war gegen die seiner Meinung nach unzulässigen AGB-Klauseln vorgegangen, die von vielen Kreditinstituten dafür genutzt wurden, nicht selten recht umfangreiche Änderungen an Leistungen und Preisen ... →