Nach Klage gegen Eventim
Bundesgerichtshof: Servicegebühr für E-Mail-Tickets unzulässig
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen feiert eine Entscheidung des Bundesgerichtshof, der unter dem Aktenzeichen III ZR 192/17 heute gegen den Ticket-Händler CTS Eventim geurteilt und entscheiden hat: Eine pauschale „Servicegebühr“ in Höhe von 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken ist unzulässig. Im konkreten Fall ging es um das Eventim-Angebot „ticketdirect“, das der Eintrittskarten-Händler hier in seinen FAQ beschreibt. Wie auch bei anderen ... →