Internet-Grundversorgung: Neue Mindestgeschwindigkeiten gelten
In seiner 1050. und gleichzeitig letzten Sitzung im Jahr 2024 hat der Bundesrat die Durchsetzung einer schnelleren Internet-Mindestversorgung beschlossen. Die Bundesländer haben einer neuen Verordnung zugestimmt, die die Mindestanforderungen für die Internet-Grundversorgung anhebt. Ab sofort gelten höhere Bandbreiten: Die Download-Geschwindigkeit steigt von 10 auf 15 Megabit pro Sekunde (Mbit/s), während der Mindest-Upload von 1,7 auf 5 Mbit/s erhöht wird. Die maximale Latenz ... →