Internet zu langsam? Offizielle Speed-Tests sollen ab Dezember Vertragspreise reduzieren
Wenn es nach den Plänen der Bundesnetzagentur geht, wird eine schlechte Internet-Anbindung, die mit „erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen“ bei der gebotenen Geschwindigkeit und anderen Parametern wie etwa der Latenz aus der Reihe tanzt, zu einem Anspruch auf Minderung der vereinbarten Entgelte führen. Anders formuliert: Internet-Provider sollen sich zukünftig nicht mehr auf ihre „bis zu“-Formulierung in den Leistungsbeschreibungen aus ... →