Bundesgerichtshof: Amazon darf sich nicht wegducken [Update]
Der Bundesgerichtshof hat heute die Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt, das Amazon im Sommer 2022 als Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung“ klassifiziert hatte und den Onlinehändler damit unter eine besondere Missbrauchsaufsicht stellte. Lasst euch noch mal kurz reinholen: Wenn das Bundeskartellamt einem Unternehmen eine besondere Bedeutung für den Wettbewerb zuspricht, kommen die neuen Regelungen nach § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, ... →