Zwangsverzicht auf Widerrufsrecht: Apple spricht von „automatisiertem Prozess“
In unserem heute früh veröffentlichten Eintrag , zu den von Apple vorgenommenen Änderungen an den Verkaufs- und Rückgabebedingungen, haben wir eine Formulierung benutzt, die ein durchaus kritisches Feedback provoziert hat. So haben wir unseren Verweis auf Apples Sonderbehandlung für digitale Inhalte mit der Einschränkung eingeleitet, dass von dieser nur „notorische App-Rückgeber“ betroffen sind. Ein Fehler, wie sich euren Wortmeldungen ... →