ifun.de — Apple News seit 2001. 39 479 Artikel

Apple beklagt "schwerwiegende Fehler"

Steuernachzahlung: EU veröffentlicht Apples 14 Klagegründe

Artikel auf Mastodon teilen.
30 Kommentare 30

Ihr erinnert euch an die seit Ende August im Raum stehende Steuernachforderung gegen Apple? Eine Prüfung der EU-Kommission ergab damals, dass Apple in Irland unrechtmäßige Steuervergünstigungen erhalten hat. Folglich sollte Cupertino rund 13 Milliarden Euro in die irische Staatskasse überweisen.

Tim Cook 500

EUR-Lex, die Dokumentenstelle der Europäischen Union, hat jetzt die Klagegründe Apples gegen die Forderungen der Europäischen Kommission veröffentlicht (PDF) und macht die Argumente, mit denen Cupertinos Anwälte gegen die im Raum stehende Zahlung vorgehen damit erstmals öffentlich.

In dem Papier, das die beiden in Irland ansässigen Apple-Töchter „Apple Sales International“ und „Apple Operations Europe“ als Klägerinnen anführt, beantragt Cupertino den Beschluss der Europäischen Kommission vom 30. August 2016 über die staatliche Beihilfe Irlands zugunsten von Apple für nichtig zu erklären. Zusätzlich soll die Kommission die Kosten für das Verfahren tragen.

Zur Stützung der Klage führt Apple 14 Klagegründe an, die wir im Anschluss abgedruckt haben. Da im laufenden Verfahren selbst noch keine richtungsweisenden Entscheidungen getroffen wurden, ist unsere Zusammenfassung der Auseinandersetzung, die der Apple-Chef Tim Cook öffentlichkeitswirksam als „politischen Scheißdreck“ beschrieb, nach wie vor aktuell.

1. Klagegrund

Die Kommission habe das irische Recht nicht richtig ausgelegt.

Die Klägerinnen, seien in Irland als gebietsfremde irische Gesellschaften gemäß Section 25 des Taxes Consolidation Act 1997 nur mit dem „zu versteuernden Einkommen“ körperschaftsteuerpflichtig, das Tätigkeiten ihrer irischen Zweigniederlassungen zugeordnet werden könne. In den Bescheiden sei zu Recht der „zu versteuernde Gewinn“ der Zweigniederlassungen zugrunde gelegt worden. Mit den Bescheiden werde daher kein Vorteil gewährt. Außerdem habe die Kommission zu Unrecht angenommen, dass bei der Zuordnung des Gewinns gemäß Section 25 des Taxes Consolidation Act 1997 der Fremdvergleichsgrundsatz zur Anwendung komme.

2. Klagegrund

Der Fremdvergleichsgrundsatz sei bei der Beurteilung steuerlicher Fragen im Rahmen von Art. 107 AEUV für die Frage, ob eine staatliche Beihilfe vorliege, nicht maßgeblich.

Die Kommission habe zu Unrecht angenommen, dass Irland nach Art. 107 Abs. 1 AEUV verpflichtet gewesen sei, den zu versteuernde Gewinn im Sinne von Section 25 des Taxes Consolidation Act 1997 bei den Klägerinnen in Einklang mit dem Fremdvergleichsgrundsatz der Kommission zu ermitteln.

3. Klagegrund

Der Kommission seien in Bezug auf die Tätigkeiten der Klägerinnen außerhalb Irlands schwerwiegende Fehler unterlaufen

Die Kommission seien dadurch schwerwiegende Fehler unterlaufen, dass sie nicht anerkannt habe, dass die gewinnbringenden Tätigkeiten der Klägerinnen, insbesondere die Entwicklung und Vermarktung geistigen Eigentums, in den Vereinigten Staaten kontrolliert und verwaltet würden. Die Gewinne, die mit diesen Tätigkeiten erzielt würden, seien den Vereinigten Staaten zuzuordnen, nicht Irland. Die Kommission habe zu Unrecht lediglich die Protokolle der Sitzungen der Boards of directors der Klägerinnen herangezogen und alle anderen Beweise für Tätigkeiten außer Betracht gelassen.

4. Klagegrund

Der Kommission seien in Bezug auf die Tätigkeiten der Klägerinnen in Irland schwerwiegende Fehler unterlaufen.

Die Kommission habe nicht anerkannt, dass die irischen Zweigniederlassungen lediglich Routineaufgaben erledigten und mit den gewinnbringenden Tätigkeiten der Entwicklung und Vermarktung des geistigen Eigentums von Apple nichts zu tun hätten.

5. Klagegrund

Die Annahmen der Kommission verstießen gegen die Beweislast, die OECD-Leitsätze und anerkannte Sachverständigengutachten, und das Ergebnis, zu dem die Kommission gelangt sei, sei in sich widersprüchlich.

Die Kommission habe angenommen, dass die entscheidenden gewinnbringenden Tätigkeiten der Klägerinnen allesamt den irischen Zweigniederlassungen zuzuordnen seien, ohne die Beweise angemessen zu würdigen, darunter zahlreiche Sachverständigengutachten, die bewiesen, dass die Gewinne nicht den Tätigkeiten in Irland zuzuordnen seien.

6. Klagegrund

Die Klägerinnen würden genauso behandelt wie andere gebietsfremde Steuerpflichtige in Irland, ihnen werde kein selektiver Vorteil gewährt.

Die Kommission habe die Selektivität nicht nachgewiesen: Sie habe die Klägerinnen zu Unrecht so behandelt, als wären sie gebietsansässige irische Gesellschaften und mit sämtlichen Gewinnen, die sie weltweit erzielten, steuerpflichtig.

7. Klagegrund

Die Hauptbegründung sei wegen Verletzung einer wesentlichen Formvorschrift für nichtig zu erklären.

Im Beschluss über die Einleitung des Verfahrens sei die Hauptbegründung nicht im Einzelnen ausgeführt worden. Sonst wäre Apple in der Lage gewesen, Beweise vorzulegen, die zu einem anderen Ergebnis hätten führen können und müssen.

8. Klagegrund

Im Rahmen ihrer Hilfserwägungen seien der Kommission bei der Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode auf die irischen Zweigniederlassungen Fehler bei der Feststellung des Sachverhalts und Beurteilungsfehler unterlaufen.

In den Hilfserwägungen der Kommission würden Sachverständigengutachten zu Unrecht zurückgewiesen und nicht dargelegt, wie die Gewinne richtig zuzuordnen seien.

9. Klagegrund

Die Alternativerwägungen der Kommission litten an einem Verstoß gegen wesentliche Formvorschriften und einem offensichtlichen Beurteilungsfehler.

Die Kommission habe die Bescheide zu Unrecht mit anderen Bescheiden verglichen, die von den irischen Revenue Commissioners gegenüber Dritten erlassen worden seien, da der Sachverhalt dort anders liege.

10. Klagegrund

Anhand der Hilfs- und der Alternativerwägungen lasse sich der zu erstattende Betrag nicht ermitteln.

Im Beschluss werde überhaupt nicht dargelegt, welcher Betrag nach den Hilfs- bzw. Alternativerwägungen zurückzufordern wäre, was einen Verstoß gegen die Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen und den Grundsatz der Rechtssicherheit darstelle.

11. Klagegrund

Die Kommission habe mit der Anordnung der Rückforderung der angeblichen Beihilfe gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit und das Rückwirkungsverbot verstoßen.

12. Klagegrund

Die Kommission habe keine sorgfältige und unparteiische Untersuchung durchgeführt.

13. Klagegrund

Verstoß gegen Art. 296 AEUV und Art. 41 Abs. 2 Buchst. c der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

14. Klagegrund

Die Kommission habe mit dem Beschluss ihre Befugnisse gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV überschritten.

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
21. Feb 2017 um 17:06 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    30 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Na ja nachdem jetzt VW Milliarden für nichts bezahlen muss, habe ich nichts mehr dagegen das auch die USA hier in Europa mal Steuern bezahlen. Egal ob zu recht oder zu unrecht, Trump würde sagen “ Europa first „

  • Ich bin froh, dass sich nun die Juristen darum kümmern, die haben es schließlich mal gelernt. Sollte es für Firmen diese Steuerschlupflöcher geben, so müssen sie dringend geschlossen werden.

    • Das betrifft aber dann deutsche Konzerne in gleichem Maße – die nutzen ja ebenfalls fleißig die Steueroasen dieser Welt. Nur leider wird darüber nur manchmal nachts auf 3sat oder arte berichtet – was wiederum französische Journalisten mühsam aber fundiert und beweisbar zusammengetragen haben.

    • Ja das stimmt. Aber ein solches Loch auszunutzen ist noch lange nicht Strafbar. Apple muss es ja ausnutzen weil sie ihren Aktionären gegenüber verpflichtet sind das beste raus zu holen.

    • Ich bin auch Apple Aktionär, aber irgendwo hört es auf. Dieser Steuer Beschiss gehört verboten und Apple kann gerne mal was vom gigantischen Gewinn in Europa lassen.

      • Ja, aber das tun sie doch. 19% auf alle hier verkauften Waren.

      • Ich hoffe das ist Ironie… :/
        Aber ich kanns einfach nicht rauslesen, deshalb muss ich es schreiben. Du weißt schon, dass die MwSt. ausschließlich vom Endkunden getragen word?

  • Hoffe das Apple da gewinnt. Solange die EU bzw. Solange die einzelnen Länder nicht gemeinsame Regelungen durchboxen wird jedes Unternehmen diese Grauzonen aussnutzen. Und das die Unternehmen das machen ist ja in der Hinsicht wohl klar.

    Und nein ich Bin nicht nur wegen Apple der Meinung. Auch die anderen Konzerne sollen diese Schlupflöcher ruhig nutzen. Es muss was geschehen, dass ist klar, aber nicht so!

  • Schön ist der Passus in Punkt 3, dass alle Gewinne den USA zuzuordnen sind. Dumm nur, dass sie die dort auch nur nicht versteuert haben…

  • Apple hat in keinem Land der Welt offen gelegt wieviel sie in welchen Bereich wirklich so verdienen das der zu versteuernde Gewinn einen Land oder einer Region zu 100% zu zu ordnen ist ! Das ist Steuervermeidung feinster Güte ! Apple schreibt das sie in den USA steuern zahlen ! Das ist ein Witz ! Sie zahlen in den USA (gemessen am Gewinn) eine lächerlich kleine Summe ! In der EU zahlen Sie , außer Lohnsteuer und MWST fast nichts ! Darum ist es richtig, das die EU Apple jetzt mit seinen Machenschaften mal unter die Lupe nimmt

  • Was heißt „Milliarden für nichts“. Wenn du ein Telefon mit 128GB Speicher kaufst und dann nur 16 drin sind, möchte ich mal sehen ob du dann sagst: Schade, dann halt nur 16 GB.

    • ??????? worin wurde der VW Fahrer den getäuscht, wenn dann wurden nur die EU mit ihren unmöglichen Vorgaben getäuscht. Aber wie schon gesagt Hauptsache kassieren………Der Kunde hat nichts gemerk,t wenn ich aber zu wenig Speicher habe, merke ich das schon.

      • Sag mal hat du nicht verstanden, was VW da an üblen Betrug und hinterlistiger Umweltverschmutzung und Körperverletzung betreibt? Dazu der immense Wertverlust der Autos.

      • Freu dich doch, dass es strenge Vorgaben gibt. Bist du schon mal in der Innenstadt hinter den modernen Turbodieseln Fahrrad gefahren? Es brennt im Hals, einfach widerlich, dass sowas erlaubt ist.

      • Der Kunde merkt es spätestens dann, wenn er sein Update bekommen und das super Plastikteil eingebaut bekommen hat und er dadurch einen höheren Verschleiß, höheren Verbrauch hat und die Kiste einfach nur noch die Hälfte an Kilometern schafft. Spätestens dann merkt er, dass er beschissen wurde. Und Leuten wie dir GÖNNE ich genau das. Denn du bleibst auf dem Schaden sitzen und bist wahrscheinlich noch so blöd und kaufst dir wieder einen VW. Während die Amerikaner ihre Autos zurück geben dürfen, obendrein noch eine Entschädigung bekommen oder einen verlängerten Garantiezeitraum bekommen

        Glaubst du wohl selber nicht, dass dieses Plastikteil die Rettung sein soll? Warum hat man das nich von Anfang an eingebaut? Hätte man ja gar nicht bescheißen müssen, oder? Wäre einige Mrd günstiger gekommen

      • Soviel scheiße in so wenig Text…

      • Der Verbrauch ist laut Tests marginal höher (ca. 2,5%) und die Wirksamkeit wurde ebenfalls nachgewiesen. Habe selbst ein betroffenes Fahrzeug und kann keine Nachteile feststellen. Hätte mich aber auch über eine Abfindung, wie in den USA gefreut ;-)

  • Punkt 11 ist eigentlich der entscheidende. Eine Firma muss doch Rechtssicherheit haben. Wenn man extra ein paar Scheinfirmen gründet, und Gelder so deklariert und hin und her schiebt, dass man fast keine Steuern zahlt, dann muss man sich doch sicher sein können, dass man das Geld nicht nachträglich noch versteuern muss, wenn das ganze Dickicht beleuchtet und für nicht rechtmäßig befunden wurde.
    Ich mag Apple und halte die iOS Produkte immer noch für die Besten, aber die Steuerpraxis die Steuerpraxis gehört verurteilt. Und dann gleich bei den anderen Firmen weiter machen.

  • Ich glaube ihr versteht nicht,

    das sind Milliarden von Deutschen Euros in die USA, was hat der Deutsche VW fahrer bekommen ?

    Überlegt mal was da drüben jetzt los ist, der Trump will Strafzölle für BMW usw. und ihr freut euch das der Ami Milliarden von uns bekommt, meine Güte, seid ihr Kleingeister. Freut euch auch noch wenn VW pleite geht, und mit denen Tausende von Zulieferer ( weil das haben die ja verdient, weil sie betrogen haben ) was kann der Arbeiter dafür der seine Familie ernähren muss. Am besten ihr geht in die USA ( ach ja, ich glaube der Trump will nur unser Geld aber nicht euch ). Herzlichen Glückwunsch…………

  • Richtig so, Hauptsache diese scheiß EU bekommt ihr fett weg und fällt so richtig auf die Schnauze! Mit Apple kann es beginnen (das Geld sieht der kleine Mann eh nicht) bei uns kommen die steuerbetrüger ein Jahr in den Knast, müssen einen lächerlichen Teil davon bezahlen und lachen sich kaputt weil sie nach nem halben Jahr freigang haben… Apple komm nach Deutschland, hier kannst du ungestraft machen was dir beliebt….

    So nebenbei, wenn schon steuerschlupflöcher geschlossen werden sollten, dann von dem Land wo es den überhaupt erst möglich ist! Und wenn das Land das Geld nicht mal haben will, hat diese scheiß EU den Fisch zumachen! Das Land wird schon seine Gründe haben warum es auf das Geld verzichten will!

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPad, iPod, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 39479 Artikel in den vergangenen 8461 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven