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Anwalt hat 350.000 Euro erschlichen

Staatsanwaltschaft geht gegen Google-Fonts-Abmahner vor

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55 Kommentare 55

Ein Berliner Anwalt hat über die vergangenen Monate im Zusammenhang mit Abmahnungen hinsichtlich der Verwendung von Google Fonts für Schlagzeilen gesorgt. Jetzt steht der Jurist erneut im Mittelpunkt: Die Staatsanwaltschaft hat im Rahmen einer Ermittlung wegen Betrug und Erpressung gegen ihn seine Kanzlei sowie die Räumlichkeiten von weiteren Personen in Ratzeburg, Hannover und Baden-Baden durchsucht.

Der Berliner Tagesspiegel berichtet aktuell über die Maßnahmen. Demnach hat der Anwalt mit seiner Abzockmasche insgesamt knapp 350.000 Euro eingenommen, die er mit unbegründeten Abmahnschreiben erpresst habe.

Google Font

Google Fonts (Beispielbild)

Es ist bei unseriösen und betrügerischen Abmahnaktionen üblich, dass von den Beschuldigten vergleichsweise gering ausfallende Vergleichszahlungen gefordert werden, die dann oft aus Angst oder auch um sich schlichtweg weitere Umstände zu ersparen ohne weitere Prüfung beglichen werden. Im aktuellen Fall ist die Rede von Forderungen in Höhe von 170 Euro, die dann wohl von rund 2.000 angeschriebenen Personen beglichen wurden.

420 Anzeigen gegen Abmahn-Anwalt

Die Staatsanwaltschaft handelt offenbar aufgrund der Tatsache, dass rund 420 von dem Anwalt angeschriebene Webseitenbetreiber Anzeige erstattet haben. Im Rahmen der Aktion seine nicht nur Unterlagen und Datenträger, sondern auch der Betrag von 346.000 Euro sichergestellt worden.

Den Abmahnungen zugrunde liegt ein Urteil des Landgerichts München, dem zufolge der Einsatz von Google-Schriften auf Webseiten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt, sofern keine entsprechende Einwilligung der Nutzer vorliegt. Google bietet für Webseitenbetreiber eine umfangreiche Schriftsammlung zur kostenlosen Verwendung an und ermöglicht es damit verbunden auch, die Schriften dynamisch zu beziehen anstatt sie lokal zu speichern. Bei einem solchen Online-Abruf werden allerdings Nutzerdaten in die USA übertragen, was den Münchner Richtern zufolge ohne Nutzer-Einwilligung als Verstoß gegen die DSGVO zu werten ist.

Die Abmahner haben daran angelehnt offenbar ein automatisiertes Verfahren entwickelt, mit dem entsprechende Webseiten gesucht, ein Besuch vorgetäuscht und dann eine Abmahnung erstellt wurde. Doch genau diese Automatisierung schließt aus, dass hier tatsächlich die Rechte einer bestimmten Person verletzt wurden.

21. Dez 2022 um 18:04 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • War eine Frage der Zeit. Richtig so. Gratulation. Top!

    Schönen Abend.

  • Wer ist so dumm einfach zu bezahlen ohne das ganze zu prüfen bzw. prüfen zu lassen?!?

    • Vermutlich haben die meisten Unternehmen keine Rechtsabteilung und die 170€ als gering eingestuft. Dafür lohnt es nicht einen Anwalt zu beauftragen. Aber alles rein spekulativ.

    • Jean-Jacques Chabérnàque

      eigener anwalt kostet mehr als 170€. das ist ja die masche…

    • Viele, die beim deutschen Paragraphenjungel nicht mehr durchblicken. Und falls das Thema Rechtsschutz aufkommt: Da kann man sogar rausfliegen wenn man mehrmals klagt und jedesmal Recht bekommt.

      • Das ist nicht viel mit Paragraphendschungel. Es gilt allgemein die DSGVO. Und bei Zweifelhaften Diensten wie bei Google müsste eigentlich selbst einen das Licht angehen. Natürlich ziehen die alles was sie können. Google Analytics darf man auch nicht nutzen. Als Alternative gilt hier Matomo.

      • Ja, Google sammelt gerne Daten.

        Nein, das ist nicht die Schuld der Webseitenbetreiber die Google Fonts verwenden. Nein, diese Webseiten leiten rein gar nichts an Google weiter.

        Hier hat man scheinbar nicht verstanden wie das WWW funktioniert.

        Wenn ein datenschutzsensibler Nutzer die Webseite XY aufruft, sendet er damit seine IP Adresse den den zugehörigen Server und damit quasi an den Webseitenbetreiber. Soweit so richtig.

        Dann wird diese IP Adresse aber NICHT von der Webseite an Google weitergeleitet. Der Server sendet lediglich seine Antwort an diese IP Adresse. In dieser Antwort steht der HTML Quellcode und darin ist quasi zu lesen „Lieber Browser des Nutzers, ich finde, dass die Webseite am schönsten aussieht, wenn diese mit der Schriftart YXZ angezeigt wird“.

        Darauf hin kann sich dann der Browser des Nutzers entscheiden, ob er diese Schrift bereits kennt (lokal verwendet), diese bei Google abruft, oder auf den Abruf verzichtet und die Seite einfach mit einer anderen Schrift anzeigt. Es ist also der Nutzer der die Daten bei Google abruft und nicht Webseite. Der Nutzer sendet seine IP an Google, nicht die Webseite.

        Klar, der Nutzer kann vor dem Abruf einer Seite nicht wissen ob diese Fonts vom bösen Google verwenden will. Aber wenn ihm das nicht gefällt, kann er seinen Browser ja vor dem Abruf so einstellen, dass generell keine Fonts bei Google abgefragt werden.

        Warum ist hier also der Webseiten-Betreiber in der Pflicht? Nur weil der Nutzer seinen Browser nicht richtig konfiguriert hat?

      • Weil das kaum ein Durchschnittsanwender weiß. Und das muss er auch nicht wissen.
        Es spricht wieder sehr viel Arroganz aus deiner Erklärung zum an sich richtigen Sachverhalt.
        Der Webseitenbetreiber kann es mit seinem technischen Wissen ändern, viel leichter als der Anwender, der gemeinhin auch als „DAU“ (in Bezug auf Internet-Technologiewissen) bezeichnet werden kann (ohne das despektierlich zu meinen).

      • Seh es mal so: Für einen kleinen Unternehmer mit evtl. geringen Deutschkenntnissen können die 88 Seiten der 99 Kapitel der DSGVO (natürlich zusätzlich in Verbindung mit dem BDSG(neu) 2018 und weiteren) schon eine Herausforderung darstellen. Vor allem weil die Urteilsbegründung mit 100 EUR Schadenersatz im konkreten Fall war, dass der Einsatz der Schriftart ein „Unbehagen“ beim Kläger ausgelöst hat. Und paar andere Gesetze sind ja auch noch zu beachten.
        Für viele ist Google zudem auch nicht „böse“ und sie halten Matomo für einen Hersteller von Bohrmaschinen.

      • Oder eTracker.de wenn man nicht selbst die Analysesoftware betreuen will.

    • Was soll man da prüfen? Sobald Google Fonts eingebunden hat ist doch alles vorbei. Ob die so ein Schreiben automatisiert schicken ist doch meist völlig unklar. Aber das man wegen Google Fonts abgemahnt wird ist rechtens.

      • Wer lesen kann ist klar im Vorteil: es geht nicht um das automatisierte Senden von Abmahnungen sondern um das automatisierte Suchen von Websites mit Google Fonts, um dann einen Besuch vorzutäuschen und abzumahnen.

      • Im Endeffekt ist es dann die automatisierte Mail. Google Font bleibt wie andere Google Dienste abgemahnt.

      • Die DSGVO schützt keine Bots.

      • @tom, man kann Google-Fonts auch nutzen, ohne gegen die DSGVO zu verstoßen. Der Webseiten-Ersteller muss lediglich die Fonts lokal bereitstellen, statt auf sie zu verlinken. Google erlaubt das ausdrücklich.
        Damit würde der Besucher der Webseite dann keinen Abstecher zu Google machen, um die Fonts zu erhalten, er bleibt in der Domäne des Webseiten-Lieferanten.

  • Gut so gegen diese Anwälte die sich mit Abmahnen Geld verdienen sollte man immer vorgehen. Die selber Abmahnen oder ein paar Freund aud dem Osten hinschicken

    • Das wird nicht aus bleiben. Zumal sie korrekt gehandelt haben aber die Automatisierung der Mails es ausschließt. Siehe Artikel.

      • Das stimmt leider nicht. Sie haben eben nicht korrekt gehandelt. Ich habe den Berliner Anwalt auch angezeigt, denn ich habe die Google Fonts niemals eingebunden. Die Masche ist ja das Illegale: Sie suchen nach Seiten mit den Fonts und begeben sich somit wissentlich in das Risiko. Sie provozieren damit den „Schaden“, der wiederum gar nicht zu beziffern ist.

  • Als erstes dürfen sich solch dubiose Typen alles nennen, nur nicht Anwalt!!!

  • Jean-Jacques Chabérnàque

    hoffe dass solche „juristen“ die zulassung verlieren. wuerde dann nachahmer abschrecken. habe auch ein schreiben erhalten…

    • Es ist j soweit korrekt das man abgemahnt wird durch Google Fonts. Es war halt die „Automatisierung“ die das Problem verursacht.

      • Es ist eben nicht korrekt, dass man abgemahnt wird. Erst wenn ein wirkliches Opfer diesen Weg geht, ist es korrekt.

        Eine Abmahnung, nur weil es rein theoretisch Abmahnfähig ist, ist nicht ohne Grund nicht erlaubt.

      • Das Opfer kann aber jeder sein mit nur ein klick. Ich bräuchte das nur darlegen und ich würde recht bekommen.

      • Bringt dem Opfer nur nichts, wenn es recht bekommt. Geld aus Abmahnungen landen beim Anwalt, da diese in der Regel erst bei einem weiteren Verstoß geld für Opfer abwerfen. Das Opfer hat am Ende nur die Anwaltskosten wieder drin und das was er wollte (zb das du keine google fonts mehr verwendest, oder das du ein korrektes Impressum hast). Eine art „Schmerzensgeld“ kommt dabei fast nie rum.

  • Im Kern bleibt aber die Problematik, dass viele webseiten sich kostenloser google dienste extern eingebunden bedienen, ohne das korrekt in der gdpr zu sperren, wenn abgelehnt wird.

    die wenigsten werden mit google einen auftragsdatenverarbeitungsvertrag abgeschlossen haben

    google fonts selber hosten und gut is, dann muss das nicht mal erwähnt werden

    • Richtig, noch dazu, wo es so leicht ist; beim einbinden eines Google-Fonts statt per Linksklick zu verlinken mit Rechtsklick die lokale Bereitstellung auswählen. Macht die Seite etwas größer, dafür aber DSGVO-sicher.

      • Wenn die Welt doch so einfach wäre. Das klappt leider nur für einen kleinen Teil der Einsatzzwecke von Google-Fonts. Sobald ein anderer Dienst von Google vorhanden ist, sind auch die Fonts wieder extern eingebunden. Youtube, Google-Maps, reCaptcha usw.

  • Auch Günter Freiherr von Gravenreuth hatte als RA viele abgemahnt. 2010 hat er Suizid begangen.

  • Und wo ist jetzt der Unterschied zu Urheberechtsabmahnern? Die haben afaik auch kein direktes Mandat und machen das ganze auch vollautomatisiert.

    Genauso die DUH, mit ihren Abmahnungen

    • Ist das gleiche Thema. Da passiert hoffentlich auch bald was. Ein Kunde von uns hatte eine Urheberrechts Abmahnung wegen einem Foto das nur auf dem Server lag und nichtmal auf der Webseite zu sehen war. Toter Link, der nur die miniatur in der google Bildersuche noch zeigte. Hatte irgendwann mal jemand aus dem Verein in die wordpress Bilddatenbank hochgeladen. Anschreiben war dann quasi nach dem Motto „Im Auftrag unseres Klienten Flotte_hexe24“

  • Das Problem an dieser Abmahwelle ist leider nicht nur die dynamische Einbindung von Google Fonts als Schriftart, sondern auch versteckt in eingebetteten YouTube Videos und Google Maps, da die Oberfläche der einzelnen Einbindung auf der Website auch Google Fonts verwendet.

    Am besten Google Fonts direkt im Hosting einbinden, Google Analytics über den Google Tag Manager und Youtube Videos und Maps so das jede Einbindung separat auf der Seite vom User explizit aktiviert werden soll.

    Eine Farce ist es das die Einbindung von Analytics via Rag Manager DSGVO konform ist, direkt eingebunden aber nicht. Obwohl in beiden Fällen Daten an amerikanische Server übertragen werden.

  • Ist er Betroffene Ismail aus Hannover also eine Binäre Identität?
    Ein Bot?

  • Die Freunde sind sicher schon unterwegs die mit Sportgerät

  • Wow, vielen Dank für den Artikel, das sind hervorragende Neuigkeiten! Meine Frau war von der Abmahnung ebenfalls betroffen. Wir hatten das Glück eine kostenlose Erstberatung bei einem Fachanwalt zu erhalten, mit dem Hinweis, nicht zu zahlen und Anzeige zu erstatten. Das haben wir getan. Um so erfreuter sind wir nun, dass dies offenbar mit zu der oben berichteten Aktion beigetragen hat. Wie der Anwalt, haben wir das Ganze als rechtsmißbräuchliches Verhalten angesehen. Es ist als Bürger schön, wenn man spürt, dass man doch was bewirken kann gegen das Abmahn-Unwesen.

  • Der Anwalt muss erstmal den Zugang der Abmahnung nachweisen. Nicht reagieren. Ansonsten auf die große Zahl setzen. Es wird eher nicht 2000 mal geklagt.

  • Leute, fixt eure Webseite und nehmt Google Fonts raus. Das ist doch die Ursache!

  • Datenschutz! Manchmal frage ich mich ob das wirklich ein Schutz ist. Was hat zB die Cookie-Regelung gebracht? Ich muss bei jedem Seitenaufruf eine Auswahl treffen und was machen die Meisten?

  • Gut das wir nicht gezahlt haben!!

    Trotzdem haben wir Sicherheitsmaßnahmen getroffen, sicher ist sicher!!

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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