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BMWK legt finalen Gesetzentwurf vor

Solarpaket beschlossen: Steckerfrage offen, Balkonsolar vereinfacht

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Dass die Bundesregierung heute das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erarbeitete Solarpaket I beschließen würde, hatte sich als ziemlich sicheres Gerücht bereits Anfang der Woche verbreitet und wurde gestern dann sogar von einem Sprecher des Ministeriums bestätigt – jetzt liegt das Solarpaket vor und soll den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen bis 2030 deutlich beschleunigen.

Habek Solarpaket

Balkonsolar „deutlich vereinfacht“

Einer der von vielen Privatanwendern mit Interesse verfolgten Aspekte des Gesetzespaketes beschäftigt sich mit dem Bürokratieabbau bei Balkonkraftwerken:

  • Statt zwei Anmeldungen bei Netzbetreiber und Marktstammdatenregister wird fortan eine Anmeldung von Balkonkraftwerken beim Marktstammdatenregister ausreichen. Diese soll zudem deutlich vereinfacht werden.
  • Grundsätzlich Interessierte Anwender müssen mit dem Aufstellen eigener Balkonkraftwerke nicht mehr auf den Einbau eines neuen Zählers warten. Sind noch Stromzähler vorhanden die auch rückwärts laufen können, werden diese bis zum Wechsel durch den Betreiber geduldet.
  • Die Steckerfrage hingegen ist noch nicht geklärt. Statt Wielandstecker und -dose zu verbauen, wäre es für viele Anwender deutlich komfortabler schlicht auf einen Schukostecker zu setzen. Dies wird auch vom BMWK befürwortet, allerdings steht hier der VDE beziehungsweise das VDE-Normungsgremium DKE in der Pflicht. Diese sind derzeit noch damit beschäftigt die technischen Normen zu überarbeiten, die die Steckerfrage klären werden.
  • Als Wechselrichterleistung für Steckersolargeräte gelten fortan 800 statt 600 Watt.

BMWK legt finalen Gesetzentwurf vor

Alle Details zum Solarpakt lassen sich in den drei folgenden, heute vom BMWK veröffentlichten PDF-Dokumenten einsehen:

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, kommentiert den Solarpakt:

Wir brauchen mehr Tempo und weniger Bürokratie beim Solarausbau und genau das setzen wir mit dem Solarpaket um. Wir müssen das Tempo verdreifachen und bis 2026 auf einen jährlichen Zubau von 22 GW kommen um unsere Ausbauziele zu erreichen. Das ist ambitioniert, denn im letzten Jahr lag der Zubau bei 7,5 GW. Daher haben wir heute im Kabinett mit dem Solarpaket zahlreiche neue Regelungen verabschiedet, die den Zubau in der Freifläche und auf dem Dach sowie die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger steigern. Zugleich räumen wir Hemmnisse aus dem Weg und bekämpfen das Bürokratie-Dickicht.

16. Aug 2023 um 14:34 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Leider immer noch eine bauliche Veränderung in einem Mehrfamilienhaus und somit darf man dies ohne Beschluss immer noch nicht an die Balkonbrüstung hängen. Schade!

    • Das wird wohl auch so bleiben. Und selbst wenn – wenn der Vermieter es nicht will ist es nicht erlaubt.

      • Es ist eine Gesetzliche Regelung im Gespräch, dass der Vermieter es eben nicht mehr untersagen darf.

      • Warum nicht gleich die Vermieter enteignen und sie bekommen eine Eigentumswohnung. :(
        Sie könnten ja auch arbeiten gehen und sich selbst ein Haus kaufen.

      • Köpft-die-Vermieter

        Hat den Vermieter null Komma null zu interessieren.
        welchen Handtuchhalter ich anbringe oder was am Balkon hänge.
        dafür bekommt der Vermieter Haufen von Geld und soll mal das Jammern aufhören.
        diese Meins Meins Mein Mentalität und immer das letzte Wort haben wollen…

      • Dann köpf du mal die Vermieter. Dann gibts noch weniger Wohnraum. Dann lass ich meine Wohnungen leer statt diese solchen Vollpfosten wie dir zu vermieten. Auf das Geld kann ich verzichten. Vermieten heißt nicht Geld verdienen. Auf die Einnahmen zahlt man Steuern. Bei ganz viel Pech gehen hier 40% wieder runter. Diese Kevin Kühnert Mentalität ist schon was geniales.

      • Als Vermieter sollte man seinen Mietern ermöglichen,Teil zu haben an der Energiewende, ohne selbst eine PV Anlage aufs Dach zu schrauben für Teuer Geld und soll froh sein wenn die Mieter mit ihren Mieten nicht in Rückstand kommen bei all den hohen Kosten für Benzin, Strom, Gas, Versicherungen steigen nächstes Jahr wieder, Lebenshaltungskosten… Jeder muss schauen, wie er sparen kann. Hätte ich einen solchen Vermieter wie Sie, würde ich dem Vollpfosten kündigen!

        Mal drüber nachdenken, Sie haben als Vermieter keinen Aufwand, wenn außen eine Steckdose platziert ist.

      • „Sollte man ermöglichen Teil zu haben an der Energiewende“ Hui. So viel Regierungsgehorsam….

      • …mir kommen die Tränen… wegen ein paar Solarplatten als Vermieter so einen Terz machen. Das wäre ein k.o.-Kriterium für mich als Mieter NICHT dich als Vermieter zu wählen. Wenn du bei allem so mit deinen Mietern rumspringst, stimmt genau die Aussage vom Poster weiter oben. Immer nur meins meins meins und ganz großer Vermieter-Ego-Trip. Solche Leute brauchen wir. Und dann rumjammern, man verdiene ja nix…die Frage des Vollpfostens steht tatsächlich im Raum….

      • Dann auf auf.. Kauf du Eigentum und vermiete an Leute wie dich. Aber Ich rate mal ins blaue… Student seit ewigen Zeiten, noch nichts gebacken bekommen und lebt jetzt schon Zeit seines Lebens auf den Kosten der fleißigen.
        Sprich, du kannst nichts ausgenommen große Klappe. Vermieter wirst du nie.

      • ‚Vermieten heißt nicht Geld verdienen‘ – hihi, der war gut :-)

      • Werde doch Vermieter wenn es so einfach ist. Lass Buden für ein paar Millionen bauen und vermiete die zum Selbstkostenpreis. Typisches gelaber von Kindern welche noch nie etwas geleistet haben.

      • Klugscheißer. Bitte nochmal über das Geschriebene nachdenken. Totaler Humbug und Lichtjahre am Thema vorbei.

    • Darüber entscheidet im Herbst das Justizministerium bzw. bringt den entsprechenden Entwurf, weil das in deren Bereich fällt.

    • Ist es auch eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung, wenn die Anlage nicht mit dem Gebäude fest verbunden wird?

    • Die Verwaltung meiner ETW hat klare Regeln rausgebraucht unter welchen Gegebenheiten ein BKW angebracht werden darf, damit eben kein abstürzender (5 Stockwerke) Wildwuchs passiert: Symmetrisch am Geländer, 2 Platten gleicher Größe, fachgerecht montiert, wieder abnehmbar…
      Find ich als Vermieter top und meinem Mieter unterstütze ich beim Kauf, kann ich schließlich absetzen :)

      • Genau solche Vermieter braucht man. Die auch mal konstruktiv mitdenken und nicht gleich gegen alles sind. Top.

  • Sehr schön.
    Jetzt noch die Geschichte mit dem Stecker klären und ob das ganze von einem Elektriker abzunehmen ist, dann ist alles prima.

  • „Wir brauchen weniger Bürokratie beim Solarausbau…“.
    Witzig, dass der damit verbundene Gesetzentwurf 140 Seiten hat…;-)

    • Ist ja echt lächerlich. Alle Dosen und Schukostecker sind auf 2300W Dauer und 3600W Spitzenleistung geprüft. Was sollen da 800W ausmachen?
      Da dürfte niemand einen starken Heizlüfter oder Heizkörper an einem Schukostecker betreiben

      • Das Problem dürfte eher sein, dass an den Kontakten keine 230 V anliegen dürfen, wenn der Stecker. Ich in der Dose ist.

      • Die 600W haben die theoretische Reserve der 16A Leitungsschutzschalter ausgenutzt. Die 800W würden diese Reserve überschreiten. In der Praxis spielt das überhaupt keine Rolle, da die 800W eh nur zur besten Zeit erzeugt und man ja dann noch mal 3.200W Dauerverbraucher bräuchte, um evtl. die Leitung zu überlasten. Das ist eher theoretischer Natur. Meiner Meinung nach, sollte mal es auch zulassen, dass wesentlich mehr als 800 W eingespeist werden können, wenn das BKW als Abschlussleitung angeschlossen ist. Áuf der anderen Seite hat die Lobby ja dafür gesorgt, dass mein einegspeister Strom nicht vergütet oder verrechnet wird. Daher ist es wieder egal.

      • @Helmut und alle anderen unwissenden:

        Das Problem mit dem Schukostecker ist nicht, dass die Dose oder der Stecker dafür nicht ausgelegt wären, sondern die Gefahr spannungsführende Teile zu berühren.

        Einfach ausgedrückt:
        Normalerweise kommt aus der Steckdose „Strom“ und an dem Schuko-Stecker von deinem Staubsauger kommt nichts raus.

        Bei der PV-Anlage mit Schukostecker liegen aber an den beiden Metallpinnen des Steckers auch 230V AC an, die von der PV-Anlage bzw. dem Wechselrichter erzeugt werden.
        Und wenn man da dran packt bei Sonne, kann dies ggf. „Ungesund“ sein bzw. Wenn man viel Pech hat, liegt man nach dem Anfassen des Steckers der PV Anlage tot auf dem Balkon.

        Das klingt erstmal total blöd und passiert wahrscheinlich nicht bei der Installation der PV-Anlage, sondern meist erst später bei folgenden Szenarien:
        Jemand zieht den Stecker der PV-Anlage aus der Steckdose um etwas anderes „mal eben kurz anzuschließen“ wie Staubsauger, Handyladegerät oder auch die Lichterkette für Weihnachten.
        Und Zack ist das Problem mit dem Anfassen da und keiner weiß mehr was davon.

        Bei dem Wieland Stecker und der Steckdose ist in beide Richtungen der Berührungsschutz gegeben.

      • Dann wird eben ein auf Spannung (mit einer Feder) stehender Schutz über die Pins gesetzt. Beim einsetzen in die Steckdose wird dieser nach hinten gedrückt und legt die Pins frei. Gibt es doch alles schon. Diese fadenscheinigen „Begründungen“ rühren nur von zahlreichen Lobbyisten her die diese Erzeuger eigentlich verhindern wollen.

      • @Salamibrot Anscheinend bist du hier der Unwissende. Was ist denn das für ein Unsinn, dass an dem Stecker Spannung anliegen würde? Offensichtlich hast du keine Ahnung, wie ein Wechselrichter funktioniert. Sobald du den Stecker ziehst, ist das Teil innerhalb von Millisekunden spannungsfrei.

      • Keine Ahnung es geht nicht um die Leistung sondern um die Sicherheit beim berühren der Kontakte Schuko. Mal nachdenken!!!

      • Dafür gibt es Schutzabdeckungen die man einfach hätte mit ins Gesetz schreiben können. Lobbyismus sei „Dank“ wurde sowas mal wieder verhindert.

      • @Opinione welche Gefahr birgt denn der Schuko Stecker? Erfrierungen weil die Kontakte im Winter so kalt werden?
        Leute, wenn der Stecker nicht in der Dose steckt, liegende auch keine Spannung an. Recherchiert mal, wie ein Wechselrichter funktioniert und glaubt nicht den Blödsinn, den die Netzbetreiber verbreiten.

      • Es war ja auch nie Pflicht!
        Die VDE hat die Wieland-Dose empfohlen, mehr nicht.
        Die Netzbetreiber haben ihren Kunden nur versucht das als verpflichtend einzureden.
        Kaufen, melden, einstecken, fertig.
        Alles was vom Netzbetreiber anschließend kommt, kann man getrost ignorieren.

      • @Salamibrot: Das ist, gelinde gesagt, totaler Blödsinn!
        Die Wechselrichter brauchen Strom aus der Steckdose um zu arbeiten. Wird der Stecker gezogen, schalten die Wechselrichter innerhalb weniger Millisekunden ab. So schnell kannst du da gar nicht dran greifen.

      • @Salamibrot: Aber m.W. doch nur in dem Fall, in dem beide Schutzvorrichtungen des Wechselrichters diesbezüglich versagen sollten oder manche Anbieter „vergessen“ diese Vorrichtung einzubauen ;-)

      • Wenn man beim Anmelden des Netzbetreibers „unterschreibt“ dass man ausschließlich eine Wielandstwckdose benutzen darf, könnte es bei einem evtl. auftretenden Schaden zu Problemen mit der Versicherung kommen.

      • @Salamibrot Anscheinend bist du hier der Unwissende. Was ist denn das für ein Unsinn, dass an dem Stecker Spannung anliegen würde? Offensichtlich hast du keine Ahnung, wie ein Wechselrichter funktioniert. Sobald du den Stecker ziehst, ist das Teil innerhalb von Millisekunden spannungsfrei.

      • Im Normalfall liegt keine Spannung an den Pins des Steckers an. Der Wechselrichter schaltet sofort ab, wenn die Verbindung zum Netzanschluss unterbrochen wird.
        Ich halte es auch für ausgeschlossen, dass im Fehlerfall Spannung an den Pins des Steckers anliegt.
        Nur wenn das nicht gewährleistet wäre, hätte der Wieland-Stecker seine Berechtigung.
        Ansonsten sehe ich den Wieland-Stecker eher als gute Lobbyarbeit des Herstellers beim VDE.

      • Was für ein Schmarn, das ist seit Jahren geregelt und dafür gibt es eine EN Norm das das nicht passiert. Hier wird einfach nur Rückwärts gewannt immer von neuen Alter Quatsch aufgewärmt damit man nichts neues mit dem vorhandenen anfangen darf. Das Rückwärts einspeisen geht schon lange völlig ungefährlich.

      • Der Strom liegt nur dann an den beiden Pins des Schukosteckers an wenn dieser in der Steckdose steckt und an dieser eine reine Sinus Spannung von ~ 230V Wechselspannung anliegt. Dafür haben die Wechselrichter ja den NA-Schutz.

      • @Johnny Die „Erfindung“ des Wortes „Balkonkraftwerk“ und „steckfertige Solarkleinalagen“ definieren das eben genau nicht. Und du kommst mit „Festverdrahtung mit Wago“ ums Eck. Der eine spricht von Mopeds und der andere ergänz Inhalte von Trikes. Räder haben sie ja beide.

      • Im Artikel steht: „Steckerfrage offen“…. dabei ist den wenigsten bewusst, dass überhaupt ein Stecker benötigt wird.
        Auch der/die oft genannte „Wieland Stecker/Dose“ ist nur eine Lösung von vielen, wird aber nur oft genannt… ein CEE Camping Stecker würde z.B. auch funktionieren…

  • 800 Watt statt 600.
    Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich ???!!!

  • Ich kann nicht verstehen warum die Vermieter nicht überall selber nachrüsten und dafür die Miete erhöhen- schneller ist das Geld doch nicht verdient.
    Mieter müssten sich um eine sichere Montage kümmern, was häufig zum Streit mit dem Vermieter führt.
    Es scheint so, als ob die Mieter nun die Energiewende retten sollen – wenn erst die neue Grundsteuer da ist, wird das Geld für Investitionen fehlen.

  • Schön wäre, wenn es auch eine Regelung gäbe, dass man bei vorhandener „großer“ PV-Anlage einfach noch zusätzlich ein Balkonkraftwerk installieren kann, ohne das separat abrechnen und versteuern zu müssen.

  • Sind Stecker-PV denn jetzt privilegierte Maßnahmen und Duldungspflichtig vom Vermieter oder haben sie das weggelassen?

    • Das gehört nicht in die heute beschlossene Änderung des EEG, sondern in das WEG bzw. BGB. Dafür ist das Justizministerium zuständig und die haben die entsprechenden Änderungen noch in Arbeit. Sollen auch rechtzeitig zum 1. Januar 2024 fertig sein.

  • Die steuerliche Vereinfachung war gut, das ist begleitend genauso gut.

    Muss gerade an Rezos YT Video vor der Wahl denken.

  • Wie jetzt, da wo ein neuer Zähler nicht mehr rückwärts läuft, ist man in den Arsch gekniffen? Die mit alten Zähler sparen also jeden Cent an Strom den sie zurück speisen. Was ich mit neuen Zähler nicht kann oder wie verstehe ich das? Und dann?wieviel weniger Vorteil hab ich dadurch?

    • Naja, bei einem BKW sprechen wir nicht von zig kWh, die der Zähler rückwärts laufen wird. Dazu eine begrenzte Zeit, da alle Zähler gegen digitale getauscht werden, d.h. schlimmstenfalls wenige Monate. Da der „Schaden“ sehr überschaubar ist, wird es jetzt auch gesetzlich geduldet

      • Maximal 4 Monate. Mein Versorger hatte ihn innerhalb von zwei Wochen getauscht. Ich glaube die Versorger werden zukünftig alle so schnell einen Wechsel vornehmen

    • Jede Killowattstunde, die Du erzeugst, vermindert den CO2-Eintrag. Das ist doch was.

      • Und füllt die Kassen der Energiekonzerne. RWE – 2,8 Milliarden Gewinn, EnBW – 3,3 Milliarden, usw. Noch Fragen??

  • Und trotzdem benötigt man in gewissen Stadtteilen mit Erhaltungssatzung die Zustimmung des Bauamtes, das wiederum gefühlte 10.000 Dokumente benötigt. Wir haben dadurch leider nichts gewonnen.

    • Das gilt aber dann aber höchstens bei Aufständerung auf dem Dach!
      Bei einer Flachmontage oder an der Hauswand etc. pp. ist keine Baugenehmigung notwendig. Wozu auch?

      • Du solltest Dich vielleicht mal damit befassen was eine „Erhaltungssatzung“ ist. Dann nachdenken und dann erst posten. Das würde die Qualität deutlich erhöhen.
        In Gebieten mit Erhaltungssatzung hat die Gemeinde ein besonderes Mitspracherecht und es werden besondere Genehmigungen erforderlich für ALLE baulichen Änderungen.

    • Leider hat er recht. Aber ich bin hoffnungsvoll, dass die Entscheider zunehmend eher bereit sind, CO2-Minderung für wichtiger zu halten als die Erhaltung einen alten Zustandes, der sowieso zerfällt, wenn man nix gegen den Klimawandel tut.

      • Herrlich… Abwirtschaften für das CO2. Da hat die grünen Lobby echt ganze Arbeit geleistet.. Dann machen wir halt noch mehr unsinnige Solarenergie hier im Land der wenigen Sonnenstunden.. Damit wir den Überschuss über die Mittagszeit noch mehr Geld hinterherwerfen, dass dieser Strom abgenommen wird und Abends ebenso massiv Geld in die Hand nehmen um Strom aus dem Ausland zu bekommen..

        Puh… Diese infantilität… P.S. China ist aus dem Klima Abkommen ausgetreten.
        Komisch, dass dir das kein TV erzählt. Aber wir retten mit den Bankonpanels sicher die Erde… LOL.

        Funfact, ALLES was wir an CO2 noch einsparen können, ballert China in einer Woche raus. Und dafür wird dieses Land geopfert.

  • Hach ich freue mich schon drauf, wenn unsere ganzen Öko Fanaten welche sich hier aufregen, dass der Vermieter die Teile am Balkon nicht haben wollen, klagen und recht bekommen.

    Für überteuerten Solarschrott welcher im Jahresmittel eine Effizienz von unter 10% hat.

    Und wenn die Teile dann vom Balkon wehen durch die eigene „fachgerechte“ Installation mit Isolierband und Kabelbindern.. Macht euch nichts vor, genau so wird der Mist zumeist angebracht… vllt einen Menschen erschlagen, Auto´s zerstören… dann war es auf einmal nicht mehr Soja-Sörens Panel und der Vermieter muss bluten.

  • Wenn es ein Klimawandel geben würde und es so schlecht um die Erde aussehen würde, warum stellen sich alle soooo quer um dies zu vermindern?
    Es gibt so einige dinge die so einfach zu verändern wären um was für die Umwelt zu tun, aber warum wird sooft ein Baum dazwischen gelegt?

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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