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Neuer Service der Verbraucherzentralen

„Selbstbestimmt“: Neues Online-Tool erstellt Vorsorgedokumente

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Auf Grundlage der Papierformulare und Formulierungen, die das Bundesministerium der Justiz für die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung bereitstellt, haben die Verbraucherzentralen jetzt ein Online-Tool erstellt und bietet dieses unter der Überschrift Selbstbestimmt für alle Menschen (und deren Angehörige) an, die für den „Fall der Fälle“ gerüstet sein wollen.

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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Über Selbstbestimmt lassen sich die angeführten Vorsorgedokumente seit wenigen Tagen direkt im Webbrowser erstellen, ausdrucken und rechtssicher unterschreiben – der Kauf entsprechender Vorlagen, der bislang häufig empfohlen wurde, kann so komplett entfallen.

Über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sollten pflegende Angehörige und Personen mit sich intensivierenden Krankheitsverläufen verfügen. Grundsätzlich kann es jedoch auch nicht schaden, wenn sich durchschnittlich gesunde Verbraucherinnen und Verbraucher damit auseinandersetzen, was im Ernstfall bei Behandlungen, oder von Betreuern besonders berücksichtigt werden soll.

Patientenverfuegung

Drei Monate editierbar

Die Online-Ausfüllhilfe muss dabei nicht in einem Rutsch absolviert werden, sondern kann angefangen, pausiert und im Zeitraum von drei Monaten beliebig häufig editiert werden.

Sind alle Erklärtexte gelesen, die gestellten Fragen beantwortet und gesonderte Entscheidungen getroffen (etwa ob zusätzlicher Platz für die Bestätigung einer ärztliche Aufklärung bzw. die Einwilligungsfähigkeit durch einen Arzt oder Notar gelassen werden soll) spuckt Selbstbestimmt ein druckbares PDF-Formular aus. Dazu gibt es eine Word-Datei, die bei späteren Willensänderungen noch Ergänzungen bzw. Korrekturen am Text zulässt.

Über „Selbstbestimmt“ verfügbar sind aktuell:

19. Sep 2022 um 18:20 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    • Ich sehe diesen Tipp zwiespältig. Es kommt immer wieder vor (häufiger als man denkt), dass Ärzte und Pflegepersonal diese maschinengenerierten Patientenverfügungen nicht akzeptieren. Genau wie bei den Vorlagen zum Ankreuzen wird den Verfügenden mangelnde Aufklärung bzw. eine hinreichende Auseinandersetzung mit den schwerwiegenden Entscheidungen unterstellt.

      Deshalb: Wenn schon, dann auch richtig!

      • Edit: „nicht hinreichende Auseinandersetzung“

      • Hast Du auch Zahlen dazu? „kommt immer wieder vor“ kann auch 1 unter 100.000 sein.
        Wenn man schon auf sowas aufmerksam macht, dann doch bitte mit Fakten.

  • Danke, toller Hinweis! Das Projekt steht bald an und bisher hat mich die Vielfalt der Vorlagen eher abgeschreckt. :-)

  • Vielen Dank! Der Hinweis von Euch ist wichtig und nützlich. Endlich liegen zu diesem Thema vertrauenswürdige Unterlagen vor.

  • Danke, super Tipp! Absolut jedem in jedem Alter zu empfehlen!

  • Gibts sowas auch für „danach“? Vollmachen, Bankzugänge etc….

  • Da gibt es besseres. Diese Vollmacht hat man ja nicht immer dabei.
    Besser ist die Möglichkeit direkt auf der Krankenkassenkarte einen vermerk zu haben mit der Patientenverfügung. Diese ist dann direkt für die Ärzte einsehbar. Online.

  • Noch ein wichtiger Hinweis. Auch Ehepartner benötigen für den Fall der Fälle eine Vollmacht bzw. Betreuungsverfügung. Ich habe beruflich damit zu tun und die Ehepartner sind oft überrascht, dass die Ehe allein nicht ausreicht um ggfs. zu handeln.

  • Sehr gut. Für mich kommt das etwas zu spät, weil erst vor kurzem gemacht. Aber trotzdem super zu wissen.
    (Ich habe eine Vorlage gefunden, in der ich alle 3 Dinge auf einmal integriert habe und nicht 3 verschiedene)

  • Keep it small and simple.
    Wir haben schon seit Jahren einen Schnellhefter in der Schublade liegen, mit:

    • Testament (muss alle paar Jahre neu unterschrieben werden oder gegebenenfalls anpassen)
    • die Verfügungen
    • Adresslisten wer zu benachrichtigen ist
    • Alles was gekündigt werden muss bzw. Verträge
    • mit Anschrift, Vertragsnummern etc.
    • Abschrift vom Testament Schwester und Tante zugeschickt

    Bei uns muss im Falle eines Falles keiner sich alles mühevoll in Ordner zusammensuchen und dann schauen, ob das noch gültige Verträge sind, welcher Stromanbieter usw.

    Als anerkannte Vollmachten gelten nur welche, die vom Notar bestätigt sind, wenn man von der Bank ausgestellten Vollmachten absieht; dies haben wir daher noch nicht praktiziert.

    • Das mit dem Notar stimmt so nicht. Das ist nur erforderlich wenn Eigentum vorhanden ist oder (2. Fall ist mir entfallen).
      Es gibt der Sache natürlich noch einmal mehr Ausdruck, aber rechtlich nicht notwendig!

      • Theoretisch richtig, anders die Realität wegen des Problems des Nachweises wirksamer Unterschrift.

  • Nun ja. Unterschrift ist ja ok, aber woher weiß derjenige, dem die Dokumente vorgelegt werden, ob die Unterschrift vom angeblich Verfügenden stammt und dieser geschäftsfähig war? Eben… mir würde sowas nicht reichen, es sei denn see Verfügende hat mich zuvor darüber informiert, so dass ich sicher sein kann, dass die Erklärungen wirklich seinen Willen entsprechen.

    • Gibt aber kein Gesetz das sowas notariell bestätigt werden muss…
      Wir haben die Formulare des Bundesministeriums genutzt..
      Passt.

      • Stimmt. Passt. Gerade in Berlin an verschiedenen Stellen getestet.
        Mit Formuar-Vorsorge-Vollmacht (Justizministerium) konnte auch eine Betreuung ‚erspart‘ werden. Bei der Bank Extrawurst.

    Redet mit. Seid nett zueinander!

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