"Marktübergreifende wirtschaftliche Machtposition"
Schärfere Kontrolle: Apple verliert vor dem Bundesgerichtshof
Die Entscheidung hatte sich bereits in der vergangenen Woche abgezeichnet. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil gefällt und bestätigt, was das Bundeskartellamt bereits im April 2023 entschieden hat: Apple hat eine „marktübergreifende wirtschaftliche Machtposition“ und gehört entsprechend streng kontrolliert.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes
Apple selbst war gegen die Entscheidung der Kartellbehörde vorgegangen, nachdem diese den iPhone-Konzern als Unternehmen mit überragender Bedeutung für den Wettbewerb eingestuft hat. Heute nun hat der BGH entschieden, dass die Einschätzung des Bundeskartellamts Bestand hat.
Entscheidung zur Marktmacht Apples
Konkret hat der BGH die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, die auf § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) basiert. Das Gesetz soll eine gezielte Regulierung marktstarker Digitalkonzerne ermöglichen.
Das Verfahren sieht zwei Schritte vor: Zunächst kann das Bundeskartellamt feststellen, dass ein Unternehmen aufgrund seiner Marktmacht eine besondere wettbewerbliche Relevanz hat. Anschließend können konkrete wettbewerbsbeschränkende Praktiken unterbunden werden. Apple hatte gegen die Einordnung Beschwerde eingelegt.
Verfahren gegen Digitalkonzerne: Das Bundeskartellamt ist an mehreren Fronten aktiv.
Das Bundeskartellamt argumentierte, dass Apple durch seine Betriebssysteme und den App Store eine zentrale Rolle im digitalen Sektor spiele. Insbesondere Entwickler, die Anwendungen für iPhones oder iPads bereitstellen, sind auf Apples Vertriebsplattform angewiesen. Zudem betreibt Apple verschiedene digitale Dienste, die eng mit der eigenen Hardware verknüpft sind.
Der BGH folgte dieser Einschätzung und hat heute nun festgestellt, dass Apples Marktstellung es dem Unternehmen ermögliche, den Wettbewerb wesentlich zu beeinflussen. Die Einordnung nach § 19a GWB setzt nicht voraus, dass bereits ein konkreter Wettbewerbsverstoß vorliegt, sondern lediglich, dass strategische und strukturelle Möglichkeiten bestehen, den Markt langfristig zu prägen.
Auswirkungen der Entscheidung
Durch die Entscheidung des BGH bleibt die Einstufung Apples als marktbeherrschendes Unternehmen für fünf Jahre bestehen. In dieser Zeit kann das Bundeskartellamt gezielt gegen wettbewerbsbeschränkende Praktiken vorgehen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, kommentiert das Urteil:
„Wir freuen uns über die Bestätigung durch den Bundesgerichtshof. Damit ist höchstrichterlich bestätigt, dass Apple der verschärften Missbrauchsaufsicht unterliegt. Unsere bereits laufende Prüfung von Apples Tracking-Regelung für Drittanbieter-Apps steht damit auf einem soliden Fundament, wir arbeiten mit Hochdruck an diesem Fall und weiteren Fällen gegen die großen Internetkonzerne.“
Apple hatte argumentiert, dass es bereits durch die europäischn Digitalgesetze als sogenannter „Gatekeeper“ unter besondere Aufsicht gestellt sei. Der BGH sah darin jedoch keinen Widerspruch zur deutschen Regelung. Vielmehr bleibt die nationale Wettbewerbsaufsicht weiterhin zuständig, solange sich Apples Geschäftspraktiken nicht grundlegend verändern.
Ich bin immer wieder begeistert, in welcher affenartigen Geschwindigkeit in diesem Land urteile verkündet werden. Wir sind sowas von im Ar…
Und dabei werden kleine Betrugsverfahren bereits einfach mal eingestellt, weil das öffentliche Interesse nicht groß genug sei. Ich kenne 3 Fälle persönlich. Kleinkriminalität wird Tür und Tor geöffnet.
Die Geschwindigkeit sollte bei rechtsstaatlichen Prozessen eine nachrangige Rolle spielen
Und ich bin immer wieder begeistert, mit welchem Unwissen und Überheblichkeit von Kommentatoren wie Dir rumgeheult wird. Keine zwei Jahre Verfahrensdauer durch mehrere Instanzen bis zur letzten Instanz? Wäre das in den gelobten USA wirklich schneller gewesen?
Deutschland liegt bei der Dauer von Gerichtsverfahren solide im EU-Mittelfeld. Und Rechtssicherheit ist auch ein für viele Firmen relevanter Standortfaktor, auch wenn der ein oder andere Laie auch das als unnötige Bürokratie abtut.
Na dann mal auf, gute Juristen werden immer gesucht… Kannst als erstes beweisen, dass du das Studium deutlich unterhalb der Regelstudienzeit und , Erstes und Zweites Staatsexamen mit Prädikatsexaken abschließt. Dann auf in die Justiz, so gut sein, dass du den Ruf zum Bundesgerichtshof bekommst und dann kannst du zeigen, dass alles schneller geht.
Sehr gut
dito
+1
Hatte nicht gerade die EU festgestellt, dass es sich bei Apple um eine VLOP (Very Large Online Platform) handelt und es somit dem DMA/DSA unterliegt? Und nun also in Deutschland? Was ist mit den 26 anderen EU-Staaten? Müssen die das nun auch feststellen und dann noch mit eigenen Begehrlichkeiten kommen? Vielleicht könnten ja nun auch Städte und Gemeinden mitmachen und das auch noch feststellen?
Doppelt und dreifach hält besser oder was? Vielleicht fällt der Bundesnetzagentur oder dem Datenschützer aus Hintertupfingen auch noch was ein? Ehrlich, man kann nur noch den Kopf schütteln.
Das war doch Apple die geklagt haben, nicht dass deutsche Kartellamt.
UND WARUM HAT APPLE GEKLAGT???
„Apple hatte argumentiert, dass es bereits durch die europäischn Digitalgesetze als sogenannter „Gatekeeper“ unter besondere Aufsicht gestellt sei. Der BGH sah darin jedoch keinen Widerspruch zur deutschen Regelung. Vielmehr bleibt die nationale Wettbewerbsaufsicht weiterhin zuständig, solange sich Apples Geschäftspraktiken nicht grundlegend verändern.“
Das bedeutet, dass sich wohl Deutschland weiterhin zuständig sieht. Ebenso wie es andere „nationale Wettbewerbsaufsicht(en)“ als weiterhin zuständig sieht.
Die Frage ist also: warum sind hier die EU sowie die Wettbewerbsaufsichten weiterer 27 EU-Staaten zuständig?
#ErikX: Artikel genau gelesen?
Äh, ja: „Apple selbst war gegen die Entscheidung der Kartellbehörde vorgegangen“
WEGEN DER ENTSCHEIDUNG – und meine Frage war, warum hat hier eine weitere Behörde überhaupt eine Entscheidung zu treffen.
Gibt ja auch noch nationale Gesetze zusätzlich zur EU. Wir hatten ja auch mal ein strengeres Lieferkettengesetz…
Ich gebe Erikx recht. Die Dopplung von Gesetzen und Zuständigkeiten ist doch in den meisten Fällen unnötig!
Was ist denn jetzt, wenn Deutschland etwas feststellt, und die EU es anders sieht? Oder genau anders herum?
Man muss es doch nicht so kompliziert machen – die EU hat doch genug Gesetze und Regulierungen, die genau auf dieses Thema abzielen. Wieso denn jetzt noch mehr Nationale die eigentlich genau dasselbe machen?
Umständlich… oh Gott.
Da wird sich Tim bei Donald beschweren und der sagt D dann was Gerichte hier gegen US Unternehmen entscheiden dürfen.
Ich verstehe das einfach nicht. Wer nicht von Apple geschützt werden will kann sich doch ein Android Handy kaufen…
Was soll so etwas bringen? Ist doch nur für die Werbeindustrie damit sie uns ausspionieren dürfen.
Als wenn wir keine anderen Probleme haben. Apple ist doch nicht der einzige Hersteller.
Sehe ich genau so. Apple ist KEINE marktbeherrschende Firma mit den paar Prozent Marktanteil. Google und Android sind marktbeherrschend.