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Bislang lediglich 18.500 Mitkläger

Sammelklage gegen Prime Video: Nur 0,1 Prozent machen mit

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90 Kommentare 90

Wie berichtet hat die Verbraucherzentrale Sachsen Ende Mai eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht. Hintergrund ist die Einführung von Werbeunterbrechungen bei Prime Video, ohne dass Amazon gleichzeitig auch den Preis der Prime-Mitgliedschaft geändert hat. Stattdessen müssen Nutzer, die den Video-Streaming-Dienst weiterhin werbefrei nutzen möchten, seitdem eine zusätzliche Gebühr entrichten.

Nach Auffassung der Verbraucherschützer hätte Amazon diese Änderung nur mit explizitem Einverständnis der betroffenen Kunden umsetzen dürfen. Also zog man vor Gericht. Ziel der Klage ist es, Schadensersatz für die betroffenen Verbraucher zu erwirken. Bei einem erfolgreichen Ausgang des Verfahrens sollen betroffene Prime-Mitglieder eine Erstattung erhalten.

Prime Video Mit Werbung

Bislang nur 18.500 Mitkläger

Nun haben die Verbraucherschützer einen ersten Zwischenstand bekannt gegeben. Seit der Eröffnung des Klageregisters hätten sich bereits mehr als 18.500 Menschen der Klage angeschlossen. Eine Registrierung ist aktuell weiterhin möglich.

An der Klage teilnehmen können Kunden, die vor dem 5. Februar 2024 ein Amazon Prime-Abonnement abgeschlossen haben und sich durch die Einführung der Werbeunterbrechungen benachteiligt fühlen. Seit Anfang Februar verlangt Amazon nun monatlich drei Euro zusätzlich, wenn Prime Video ohne Werbepausen genutzt werden soll.

17 Millionen sind klageberechtigt

Die Verbraucherzentrale schätzt, dass etwa 17 Millionen Prime Mitglieder in Deutschland von der Umstellung bei Prime Video betroffen sind. Der Großteil ist grundsätzlich anspruchsberechtigt und könnten sich der Sammelklage anschließen. Bislang haben allerdings nur 0,1 Prozent von diesem Recht Gebrauch gemacht.

Die Klage wurde beim Bayerischen Oberlandesgericht eingereicht und fordert die Rückerstattung von 2,99 Euro pro Monat beziehungsweise 35,88 Euro pro Jahr und Abo. Da die Verbraucherschützer aktuell davon ausgehen, dass das Verfahren vermutlich mehrere Jahre läuft, ist davon auszugehen, dass Mitkläger letztendlich mehrere Jahresbeträge zurückerstattet bekommen.

07. Jun. 2024 um 15:33 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    • Dito. Zumal 3 Euro nicht auffallen. Ob rechtens oder nicht. Dann erhöhen sie halt anders. Als ob das von Erhöhung abhalten würde. Einzigst die Kündigung ist dann das was man machen sollte, wenn es einem nicht gefällt. Da ich einige Serien dort schaue, sind mir die 3€ Wumpe.

      • Die Kündigung kommt dann schon seitens Amazon – dessen bin ich mir sicher ;)

      • Genau wegen solch einer Einstellung wird alles immer erhöht und am Ende kostet der Wocheneinkauf dann auf einmal keine 100€ mehr sondern 130€ und ein sehr großer Teil
        Heult dann rum.

    • Oh weh, gleich aufgeben und über sich ergehen lassen. Ich weiß garnicht, wie man es ohne eine der stumpfen Floskeln wie “armes Deutschland” kommentieren soll.

      • Die bessere Floskel ist eigentlich typisch Deutsch, nur wir lassen alles mit uns machen.

    • SO FÜLLEN SIE DAS ANMELDEFORMULAR ZUR SAMMELKLAGE AUS:

      1. Anmeldung
      Hier „Verbraucherin/Verbraucher“ anhaken.
      2. Angaben zur eigenen Person
      Hier muss der Name und Vorname der Person eingetragen werden, die das Abo abgeschlossen hat. Wer sich nicht sicher ist, kann im Amazon-Konto unter „Mein Konto“ und dort unter „Anmeldung und Sicherheit“ nachschauen. Von welchem Konto die Zahlungen abgehen, spielt keine Rolle. Das Feld „Angaben zur Geschäftsführung des Unternehmens“ bleibt frei.
      3. Anschrift
      Hier tragen Sie Ihre Adresse sowie Ihr Land ein.
      4. Vertretung
      Das lassen Sie frei. Ausnahme: Minderjährige. Hier sind die Eltern als „sonstige Vertretungsberechtigte“ anzuhaken und mit dazu gehöriger Adresse einzutragen.
      5. Angaben zur Verbandsklage (bereits ausgefüllt)
      Das bleibt alles so.
      6. Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder Rechtsverhältnisses
      Wir empfehlen folgenden Text:
      „Ich habe ein Amazon-Prime-Abo, was vor dem 5. Februar 2024 abgeschlossen wurde und über diesen Tag hinauslief. Für die Anmeldung benutzte ich die E-Mail-Adresse AUSFÜLLEN@AUSFÜLLEN.DE. Das Angebot von Amazon, für 2,99 Euro werbefrei zu sehen, habe ich (falls zutreffend: nicht) angenommen. Die Änderungen der Bedingungen von Amazon halte ich für rechtswidrig und fordere die Auszahlung aller unzulässig kassierter Beträge.“
      7. Angaben zur Höhe des Anspruchs
      Hier müssen Sie nichts eintragen. Das legt das Gericht fest.
      Hinweis zur Anmeldung:
      Setzen Sie die zwei Haken bei „Ich habe den Hinweis zur Kenntnis genommen“ und „Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben“. Dann klicken Sie auf „Senden“.
      Nun sehen sie eine Bestätigungsseite und erhalten anschließend eine Anmeldebestätigung per Post.
      Falls noch Fragen offen geblieben sind, finden Sie HIER die offizielle Ausfüllanleitung des Bundesamts für Justiz.

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  • Das dürfte auch daran liegen, dass kaum jemand die zusätzlichen 2,99 € bezahlt. Wer die nicht bezahlt, hat von der Klage ja auch nichts, denn zurück gibt es nichts,und wenn das Gericht die Zusatzgebühr für unwirksam befindet, wird sie für die Zukunft bei allen gestrichen.

    • Oder du gehörst einfach zu den 0,1% die sich darüber aufregen?

    • Ist nicht richtig. Bei den normalen Accounts wird Werbung geschaltet, die nicht Bestandteil bei Abschluss war.
      Sozusagen wird der Zugang dann um 2,99€ entwertet

      • Deine Argumentation passt aber nicht zur Klage! Auch wenn du prinzipiell Recht hast, macht eine Klage keinen Sinn, wenn man nicht monatl. die 2,99 Euro für die Werbefreiheit bezahlt. Denn die Verbraucherzentrale klagt auf eine Rückerstattung der gezahlten Beträge! Was soll zurück erstattet werden, wenn man nix bezahlt hat. Genau deshalb mache ich auch nicht bei der Klage mit. Denke nicht daran Amazon dafür 2,99 zu schenken, nur mit der eventuellen Möglichkeit diesen Betrag in 2-3 Jahren wieder erstattet zu bekommen. So werden viele Argumentieren und deshalb wird die Zahl der Teilnehmenden nicht groß steigen.

      • Das sehe ich auch so und deshalb jedem Versuch wert!

      • Meines Erachtens nach ist das falsch interpretiert… es geht darum, dass die Leistung, im Grunde genommen während der Vertragslaufzeit, durch die Einführung der Werbung verteuert wurde. In deinem Monats- oder Jahresbeitrag zahlst du auf den Monat gesehen den Betrag X € (>2,99 €). Von diesem fordert die Verbraucherzentrale anteilig 2,99 €/Monat zurück, da du diese ja eigentlich „gezwungen“ bist auszugeben, um wieder bei der gebuchten Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu landen.
        Von daher macht die Klage schon Sinn.

      • Genau ich habe Die drei Euro auch nicht zusätzlich gezahlt. Ich nutze Prime Video sowieso kaum daher für mich irrelevant.

      • Eine vertragliche Leistungsminderung wird hier geltend gemacht mehr nicht.

      • Jörg so werden sicherlich nicht viele Argumentieren, weiß ein Großteil der Amazon Primekunden überhaupt von der Klage Bescheid? Sicherlich nicht. Hab außerhalb von so Blogs nichts darüber mitbekommen.

        Hat ein Großteil Prime wegen Streaming? Nein, eher nehmen es sehr viele mit als weiteren Punkt zum kostenlosen Versand.

    • Die Beklagte habe ihren Kunden angeboten, den Streamingdienst gegen ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 2,99 € monatlich in der bisherigen Weise weiternutzen zu können. Kunden, die dieses Angebot nicht akzeptiert hätten, hätten nicht nur die neue Werbung, sondern auch Verschlechterungen der Ton- und Bildqualität sowie den Verlust der Funktion „Watch Party“ in Kauf nehmen müssen, die es erlaubt habe, dass Filme und Serien gleichzeitig von mehreren Kunden der Beklagten durch Synchronisation der Wiedergabe auf verschiedenen Geräten über „Prime Video“ gemeinsam gestreamt werden.

      Nach Ansicht des Klägers war die Beklagte zu den vorgetragenen einseitigen Vertragsänderungen auch auf der Grundlage ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berechtigt. Der Kläger verlangt daher als Schadensersatz die Rückzahlung der von der Beklagten aufgrund der Preiserhöhung vereinnahmten Entgelte an die Verbraucher, die das um 2,99 € monatlich teurere Angebot angenommen haben. Für die Verbraucher, die das teurere Angebot nicht angenommen haben, begehrt der Kläger einen Schadensersatz in Höhe von mindestens des halben für die Nutzung des Streamingdienstes seit dem 05.02.2024 gezahlten Entgelts.

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  • Hatte mir das mal angeschaut und es ist bzw wirkt so als wäre es relativ viel Papierkram und man muss sich einlesen. Da stellt man sich schnell die Sinnfrage für Aufwand – Nutzen-Relation…aber wenn es das Gesetzt hergibt sollte man es sich vllt überlegen sich ‚aus Prinzip‘ dem anzuschließen und seine Angaben zu machen…

  • Bin dabei. Bestätigung von Bundesministerium für Justiz kam die Tage.

  • Hätte mitgemacht wenn ich nicht deswegen gekündigt hätte.

  • Warum aufregen, nicht nutzen .. ganz einfach.

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  • Ich war nur einen Monat davon betroffen und dann habe ich Prime nach gut 10 Jahren gekündigt.
    Und wegen 2.99 bin ich zu faul, mich zu beteiligen.

  • Ich bin auch zu faul dafür. Die 2,99 stören mich nicht.

  • Wusste nix davon, zu viel Text, zu unklare Regelung.

    Werde nicht extra dafür zahlen. Wenn es zu viel Werbung wird kündige ich halt.

    Ist wie mit Musik früher bei MP3-Sharing vs Streaming

  • Ich war auch zu faul, um bei Sammelklage mitzumachen – zahle jetzt 3 € mehr im Monat.

  • 17 Millionen bei 42 Millionen Haushalten?
    Das darf wohl stark bezweifelt werden.

    • Wieso? Ich kenne kaum jemanden der nicht Prime Nutz, nur weil hier viele immer schreiben nutze ich eh nicht oder ist gekündigt, ist die kleine Techblase hier noch lange nicht repräsentativ für ganz Deutschland.

  • Ich hab meine Meinung bereits kundgetan, absoluter Affenzirkus. Akzeptieren oder sein lassen aber immer wieder maulen ist keine Lösung. Deutschland mault, und jetzt mit Sammelklage. Hoffnungslos. Jeder weiß worauf er sich einlässt aber nachher fangen alle an zu schreien. Entweder lutsche ich den Drop oder ich lass es, beschwere mich aber nicht.

    • Hm, wenn ich den Text so lese maulst Du über die, die maulen
      in Deutschland.
      Dann paßt Du ja hier rein.

      Nur mal so nebenbei. ;-)

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    • Deine Meine passt zu deiner Aussage Affenzirkus. Denn du kapierst immer worum es geht, als Prime abgeschlossen wurde, war nicht erkennbar dass irgendwann mal Werbung kommen wird und man extra zur Kasse gebeten wird fürs schauen ohne Werbung.

      Ich bring dir nun ein Beispiel damit ein HansDell wie du es auch kapiert. Du kaufst ein Auto mit 200PS und nach ein paar Jahren wird es einfach auf 100PS gedrosselt, willst du wieder die 200PS musst nochmal extra zahlen.

      Ist bewusst ein Auto Beispiel mit einmal Zahlungen, so ist es für dich vielleicht auch einfacher zu verstehen.

  • Ich bin ehrlich gesagt entsetzt, wie viele Prime trotz der Unterbrecherwerbung, nicht kündigen! (also diejenigen, die Prime hauptsächlich wegen dem Streaming abonniert haben)
    Jeden, den ich in meinem Umfeld darauf anspreche, zuckt nur mit den Schultern.
    Ich habe Prime sofort gekündigt, als ich die Mail bekommen habe.
    Ich bin nicht gezwungen, mit meinem Geld, CEO’s und Schauspieler noch reicher zu machen, weil die ihren Hals nicht vollkriegen.
    Die Rechnung dürfte somit aufgehen für Amazon.
    Unterbrecherwerbung im Pay-TV/Streaming ist ein absolutes Nogo für mich, erst recht, wenn diese in ein bestehendes Abo nachträglich eingeführt wird.
    Wenn andere Anbieter diesem Beispiel folgen sollten, bin ich auch dort sofort weg!

    Meine absoluten Fav‘-Filme und Serien, besitze ich auf Bluray oder halt online gekauft in meiner Mediathek – das langt für die nächsten 100 Jahre noch locker.
    ;-)

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    • Ich glaub es juckt viele nicht da sie es von Linearen Fernsehen ja auch so gewohnt sind. Selbst die Gen Y ist damit noch groß geworden, erst Gen Z Kids kennen es anders und bis die eine eigene Familie/Haushalt haben dauert es noch aber die sollten am ehesten keine Lust auf Werbung haben.

  • Die Dummen sterben einfach nicht aus! Leute es geht auch nicht um 3€, es geht ums Prinzip!
    Ihr habt einen Vertrag geschlossen der keine Werbung vorsieht. Solltet Ihr nun den Film-und Seriengenuß durch Werbung gestört sehen ist das nicht das was ihr abgeschlossen habt.
    Genau dagegen ist vorzugehen und seitens Amazon eigentlich miese Erpressung. Denn willst Du keine Werbung musst Du 3€ zusätzlich zahlen.

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  • Warum sollte man auch? Die Klage dauert Jahre, der Ausgang fraglich.

    Selbst wenn Amazon verlieren würde, hätte der Verbrauche das Nachsehen.

    Es wird einfach der Preis erhöht, ohne Zustimmung wird gekündigt durch Amazon.
    Die Kläger werden dann, als dank für die Klage direkt gekündigt:)))

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    • Ist das so? Darf einem gekündigt werden, weil man sein Recht einklagt?

      @ifun, könntet ihr dazu bitte noch ein Wort verlieren?

      • Woher sollen die das denn wissen? Die entsprechende Kompetenz fehlt da, langt da ja gerade so für Artikel mit Bezug Apple und ein wenig Blick über den Tellerrand.

  • Ich war nicht zu faul, mal eben der Klage beizutreten und dafür zu unterschreiben, dass die Konzerne nicht mit allem so einfach durchkommen. Danke, Verbraucherzentrale, gut, dass es euch gibt.

  • Hallo zusammen, Gott sei Dank wurde der Artikel noch mal eingestellt. Jetzt habe ich mich auch noch registriert für die Klage.

    Antworten moderated
  • Ich würde mitmachen wenn ich denn das Formular verstehen würde. Das ist mal echt kompliziert.
    Mal abgesehen davon denke ich das der Normalverbraucher die Umstände einfach akzeptiert und / oder überhaupt nicht weiß das es eine Sammelklage gibt.
    Ich kenne keinen der nicht Technikaffinen in meinem Umfeld die jemals darüber geredet hätten in den letzten Wochen.

  • Danke ifun für den Artikel, danke Verbraucherzentrale für euer Engagement!
    Habe mich jetzt auch der Sammelklage angeschlossen.

    Antworten moderated
  • Sofort teilgenommen. Sollen die mich doch sperren :-) Bei dem Angebot kein Verlust.
    Ich gebe aber zu das ich mich nicht um eine Kündigung gekümmert habe weil ich zu faul bin das auszurechnen. Mir geht es einfach und allein ums Prinzip der Abzocke im Allgemeinen.

  • Danke ifun für den Artikel!
    Habe mich auch bei der Sammelklage eingetragen.

    Antworten moderated
  • Genau das war der Grund für meine damalige Kündigung, oder besser gesagt, der letzte Tropfen, …
    Und ich bereue es nicht! Lieferungen unter des Mindestbestellwertes gegen an eine Packstation direkt neben unserem Supermarkt, schnell lieferte „Prime“ ja auch schon lange nicht mehr. Also 89 Euro gespart ohne irgendeinen Nachteil!

  • Die Deutschen sind halt sehr brave dIcHTeR uNd dEnKeR und sind es gewohnt verarscht zu werden.

  • Wenn man sich die Kommentare hier durchliest scheint es so, dass es immer noch viel zu viel umsonst gibt. Ich versteh die ganze Diskussion nicht. Wenn dir die Bedingungen nicht passen KÜNDIGE! Und noch nicht einmal das muss man tun. Man muss nur ein paar Werbespots ertragen. Leute die deswegen Sammelklagen anstreben haben offenbar genug Zeit um sich auch die Werbespots anzusehen.

    Antworten moderated
  • Danke für den Artikel. Habe soeben meine Promille zu den 0,1% beigesteuert. Im übrigen ist mir aufgefallen, dass nicht nur Bild-/Ton bei den „kostenfreien“ Inhalten verschlechtert wurde, sondern auch bei Pime-Leihangeboten. Ich hatte mir mal zu einer 0,99€ Aktion „Gran Tourismo“ ausgeliehen und war doch sehr verwundert über den Stereoton.

    • Amazon sagt, dass nur Dolby Atmos unter den Tisch fällt. D.h. 5.1 muss es weiterhin geben. Das muss bei dir ein Fehler gewesen sein. Ohnehin, da laut Amazon wirklich nur Prime-Inhalte betroffen sind, nicht Kauf und Leihvideos. Da läuft aber insgesamt noch der Zufallsgenerator bei Amazon. Während ich auf Fire TV einfach eine uralte Softwareversion verwende und daher keine Einschränkungen oder Werbung habe, ist mir gerade heute wieder aufgefallen, dass auf dem iPad mit aktueller Version der Prime-App trotzdem keine Werbung läuft. Das war an anderen Tagen aber schon anders. Lädt man Videos herunter gibt es sowieso keine Werbung.

      Antworten moderated
  • Nach einigen Kommentaren hier dachte ich wirklich das es umständlicher wird.
    Fakt war das ich ca. 5 min benötigt habe um das Formular auszufüllen und vorher bei der Verbraucher zentrale zu gucken .

  • So bewertet ChatGPT die Angelegenheit:

    Amazon führte am 5. Februar 2024 zusätzliche Werbung für Prime Video ein und verringerte die Bild- und Tonqualität.
    Diese Änderungen wurden im Januar 2024 per E-Mail angekündigt und ohne Zustimmung der Kund*innen umgesetzt.
    Nur durch ein Zusatzabo für 2,99 Euro pro Monat konnte man die Werbung vermeiden.
    Klageziel:

    Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Sammelklage eingereicht, um eine Rückerstattung der monatlichen Gebühren zu erreichen.
    Es wird argumentiert, dass die Änderungen ohne Zustimmung rechtswidrig sind.
    Anspruchsberechtigung:

    Alle Prime-Abonnenten vor dem 5. Februar 2024, deren Abo über den 6. Februar 2024 hinaus lief, sind anspruchsberechtigt.
    Auch diejenigen, die das Zusatzabo für 2,99 Euro nicht abgeschlossen haben, können sich der Klage anschließen, da sie eine Entschädigung im Wert des Zusatzabos verlangen können.
    Personen, die nach dem 5. Februar 2024 ihr Abo gekündigt haben, sind für den Zeitraum bis zur Kündigung anspruchsberechtigt.
    Finanzieller Aspekt:

    Es geht um eine Rückerstattung von 2,99 Euro pro Monat, was 35,88 Euro pro Jahr und Abo entspricht.
    Da das Verfahren mehrere Jahre dauern kann, könnten mehrere Jahresbeträge zusammenkommen.
    Anmeldung zur Sammelklage:

    Die Anmeldung ist online über das Formular des Bundesamtes für Justiz möglich und kostenfrei.
    Eine detaillierte Anleitung zur Ausfüllung des Formulars ist im PDF enthalten.
    Risiken und Konsequenzen:

    Negative Konsequenzen seitens Amazon, wie die Kündigung des Abos, sind sehr unwahrscheinlich.
    Auch bereits gekaufte Filme und E-Books bleiben nach dem Ende des Abos verfügbar.
    Fazit:

    Ja, es macht Sinn, sich der Klage anzuschließen, auch wenn Du das zusätzliche Abo für 2,99 Euro nicht abgeschlossen hast. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen steht Dir eine Entschädigung im Wert des Zusatzabos für werbefreies Streaming zu

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  • Sind wir mal ehrlich. Im Vergleich zu Vodafone das einen kein Mehrwert bietet wenn der Preis einseitig erhöht wird, ist es bei Amazon zumindest das mehr Content hinzukommt.

    Antworten moderated
  • Also ich habe prime um Versandkosten zu sparen, nicht wegen der Filmchen. Das war bis jetzt nur nettes Beiwerk. Habe ich selten genutzt und Netflix sowie die anderen Streamingdienste brauche ich nicht. Das ist alles unverschämt teuer. Nur um einen Streifen bei Netflix, ein anderes bei Paramount oder Disney zu gucken, schließe ich keine 3 oder mehr Abos ab und zahle jeden Monat 50 oder mehr Euronen.

  • Jo, und wenn es nur 18.500 in Deutschland sind. Offensichtlich hat der Redakteur das Thema „Sammelklage“ juristisch noch nicht ganz durchdrungen. letztlich ist es scheißegal, wie viele sich der Klage anschließen. Es wird verhandelt und gut ist. Könnte man jetzt wissen muss man aber nicht

  • AfD leider stärkste Kraft im
    Osten. Da ist vor allem in Sachsen keine Zeit für Sammelklagen.

    Jaja, hat eins mit dem anderen nichts zu tun. Ist mir auch klar.
    Die Werbung ist eine Frechheit.

  • Meint ihr wirklich, dass es 17000000 aktive Prime-Kunden in Deutschland gibt?
    Scheint mir relativ hoch in Anbetracht einer Bevölkerung von 83000000 von denen die unter 18-jährigen und vermutlich ein Großteil der Leute über 70 abgezogen werden muss. Da hätte ja dann fast jeder 4. ein Primeabo, so ungefähr

    Antworten moderated
  • Ganz ehrlich: wenn das Urteil wirklich zu Gunsten der Kunden fällt, kann ich danach immer noch eine simple Mail an Amazon schreiben und mich darauf
    Berufen. Dazu habe ich dann 3 Jahre Zeit.
    Genauso wie beim Postbank-Bashing (Urteil 2021) wird es aber auch hier ganz sicher auch bei einem Erfolg vor Gericht nicht besser für die Kunden.
    Also für mich kein Grund, heute aktiv zu werden.

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  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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