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Zwei neue Klagen in Kalifornien

Rechtsstreit: Im iTunes Store meint „kaufen“ und „leihen“ das Gleiche

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102 Kommentare 102

Wer sich im iTunes Store beziehungsweise in Apples Apple TV-Applikation einen Film kauft, bekommt im Gegensatz zu regulären Musik-Einkäufe keine DRM-freie Videodatei, die sich in den meisten Playern abspielen lässt, sondern muss mit einer kopiergeschützten Version Vorlieb nehmen, die sich grundsätzlich zwar vervielfältigen lässt, allerdings nur auf Apple-Geräten abgespielt werden kann. Das Abspielen ist zudem nur möglich, wenn man über die Apple ID-Zugangsdaten des Accounts verfügt, der die Rechnung für den Kauf-Film bezahlt hat.

Klage 1: Apple täuscht „Käufer“

Wird die Apple ID gelöscht, können auch die hiermit „gekauften“ Filme nicht mehr angesehen werden. Dennoch unterscheidet Apple zwischen gekauften und ausgeliehenen digitalen Inhalten und verlangt von seinen Kunden für gewöhnlich unterschiedliche Preise. Dass es sich dabei um eine Irreführung der Nutzer handelt, will der iTunes Store-Kunde David Andino jetzt vor Gericht feststellen lassen. Denn einen wirklichen Unterschied kann Andino, vom Preis abgesehen, hier nicht ausmachen.

Kaufen Apple Tv 1400

Da Apple bestehende Apple IDs quasi nach Belieben schließen könne und bereits verkaufte Filme hin und wieder auch aus dem App Store entfernen würde – ohne Kunden die Möglichkeit einzuräumen, diese erneut auf ihren Rechner zu laden – seien auch die sogenannten „Käufe“ nichts anderes als verlängerte Mietzeiträume zu höheren Kosten.

Klage 2: Apple nimmt Zugriff auf Inhalte

Wie stark einzelne Apple-Kunden hier betroffen sein können zeigt das Beispiel von Matthew Price, der Apple wegen der Sperrung seines App Store-Accounts gerade in Kalifornien vor Gericht zerrt. Price hatte mit seiner Apple ID $24.000 für digitalen Content ausgegeben. Nachdem Apple diesen wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen sperrte, verlor der Anwender damit auch sämtliche Zugriffsrechte auf sein digitales „Eigentum“.

Beide Verfahren gegen Apple wurden in der vergangenen Woche angestoßen:

26. Apr 2021 um 07:45 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Klage #1 muss irgendetwas Anderes meinen, sonst wäre es ja lachhaft.

  • Beide Fälle sehr Interessant. Auf jeden Fall dran bleiben.

  • Ist ja eigentlich das selbe wie es auch bei Audible der Fall ist.
    Inhalte werden entfernt, Bücher sind ohne Zugang nicht mehr lesbar

    • Wobei die Filme auch nach dem Entfernen noch zur Verfügung stehen. Das scheint bei Musik nicht unbedingt zu sein. Oder ist ein Bug von tvOS.

      • Nur wenn du sie runtergeladen hast. Wurden sie aus dem iTunes Store für Filme entfernt, sind sie auch nicht mehr in deiner Apple ID

      • Bekommt man eine Nachricht wenn Inhalte entfernt werden, sodass man wenigstens noch die Möglichkeit hat diese runterzuladen?

      • Alte Apps kann man dennoch laden wenn sie kompatibel mit dem aktuellen iOS sind.
        Die sind dann vom Store entfernt, jedoch nicht vom Server.
        Musik und Filme von iTunes sichere ich sowieso generell extern.
        Stand da nicht mal was in den AGBs das die gelöscht werden können?

  • 24.000$ und nicht einmal die AGB gelesen…oder in Fachforen nachgefragt? Selber Schuld.

      • Bitte erkläre Dich mal :-) Blödsinn ist da gar nichts.

      • IchSchreiGleich

        Finde auch, dass das Blödsinn ist. Warum sollte er selbst Schuld sein? Apple sperrt seinen Account für mutmaßlich eine andere Sache, aber er kann seine Filme nicht mehr konsumieren?

        Wenn du einen Streit mit deinem Vermieter hast und der plötzlich dein Auto abschleppt nur weil er es dir mal verkauft hat, wäre doch auch ziemlich blöd.

      • Nur weil es in den AGB steht, bedeutet das nicht, dass es nach Recht und Gesetz ist!
        Sonst könnte man auch einfach reinschreiben, dass du im Falle einer Kündigung seitens des Anbieters kein Grund dafür vorliegen muss und du zusätzlich noch die Hälfte deines Besitzes und deinen Erstgeborenen „abtrittst“. Das Kann man reinschreiben und nicht wenige Leute würden es erstmal „akzeptieren“ (in dem Sinne, dass es ihnen nicht klar ist, was da steht – aus welchem Grund auch immer). Es wäre dennoch nicht rechtmäßig.
        Und wenn sich alle immer nach den Gesetzen richten würden, diese keine Deutungen zulassen würden und auch sonst nicht strittig oder widersprüchlich wären, bräuchten wir auch keine Gerichte. Die sind aber genau dafür da, um festzustellen, „was Phase ist“…

        Und in diesem Falle bestreitet der Kläger, dass es rechtmäßig ist, was Apple da so praktiziert.

        Darüberhinaus glaube ich nicht, dass du alle AGB alle deiner (potentiellen) Geschäftspartner durchliest, geschweige denn kennst.
        Sonst müsstest du in jedem Laden, den du betrittst als erstes deren AGB (muss aushängen) durchackern. Und zwar jedes Mal.
        Deswegen finde ich diese Aussage, die ein wenig „von oben herab“ rüberkommt, etwas anmaßend und in der Aussage blödsinnig.

      • +1

    • Klingt für mich auch so, als wäre das seine Art auf den Verstoß und dadurch die Deaktivierung seines Accounts zu reagieren ABER das Thema sollte unbedingt gelöst werden!

      • Das Thema ist doch seit Jahren bekannt…wer das bis heute nicht wusste hat was nicht gelesen?!? Ahhh…die AGBs! Und der höhere Preis ist eine dauerhafte Ausleihe…man erwirbt im klassischen Sinne nichts.

      • *AGB OHNE „s“!

      • Bei einem gerichtilichen Verfahren ist es aber wurst ob es bekannt war oder nicht. Es wird nun erörtet ob Apples Verhalten bzw. Bezeichnung „Kauf“ rechtens oder irreführend ist. Und das ist bisher NICHT BEKANNT!

      • Viel Spass beim lesen. Scheinbar keine Ahnung wie lang die AGB von Apple sind.

    • Eine AGB ist zunächst einmal nur eine Erklärung des Anbieters, ob alles was in den AGBs steht so haltbar und rechtens ist klären später Gerichte.

    • Der Irrtum besteht darin, dass man beliebig rechtswidrige Inhalte in AGB schreiben kann. Die § 307 ff BGB lassen das jedenfalls in Deutschland nicht unbegrenzt zu.

  • In den meisten Fällen reicht leihen. Und wenn einem etwas so wichtig ist dass man es besitzen muss dann kauft man es doch nicht digital. Zumal man sich für den Preis den Apple verlangt locker auch die BlueRay kaufen kann.

    • Stell dir vor: Es gibt Leute die haben keinen Blu-Ray Player und wollen sich auch nicht die Bude mit Discs vollstellen. Ich für meinen Teil würd gern Filme zum Preis von Blu-Rays als Downloads kaufen und diese fröhlich über mein NAS auf allen Devices abspielen können!…Aber nö…

    • Bei mir ist, wie ich, alles alt.
      Filme kauf ich als DVD.
      Reicht mir.

      • Finde ich auch. Wozu hat man sich denn mal einen Top-Plattenspieler gekauft wenn man jetzt nur noch digital hört.

    • Ich „kaufe“ hin und wieder bei Apple 4K-Filme im Angebot für 3,99€.
      Der physische Datenträger dazu ist doch um einiges teurer.

      • Dafür bekommst Du halt auch nur einen Gegenwert von 4,99€…muss man halt mit sich selber ausmachen.

    • Moin moin,

      1.
      viele wollen aber nicht mehr die Blue Rays in einem Regal stehen haben. Für mich z.B. ist die Lösung eine Diskstation zu streamen all meiner Filme und Musik.

      2.
      ist es teilweise günstiger einen Film bei Apple zu kaufen (Angebote von 3,99 Euro) als einen Film zu leihen.

      Wie dem auch sei, auf jeden Fall ein sehr interessantes Thema alleine durch die Wortwahl „kaufen“. Mit dem Kauf geht nämlich ein lebenslanges uneingeschränktes Nutzungsrecht einher. Somit beisst sich das ein wenig mit dem Löschen von Inhalten und der Einschränkung auf Apple Geräte.

    • Nicht bei jedem lässt es der Platz zu, eine Sammlung an CDs, DVDs und BluRays anzulegen. Und auch diese Medien sind nicht „für die Ewigkeit“ konzipiert. Auch weil die Hardware zum abspielen irgendwann nicht mehr verfügbar sein wird.

      • Na ja… es ist zwar nicht legal aber einfach ne BlueRay oder DVD auf nen Rechner zu kopieren.

    • da es auch alles als Disk gibt. Mal abgesehen davon gibts kaum noch gute 4K Bluray Player. und der Panasonic kostet derzeit schon fast 4000EUR statt der 900EUR UVP.

      Also in deiner Theorie ist das alles ganz nett, aber in der Praxis nicht.

  • Klingt plausibel, längere Mietzeit..

    Und macht mir einen Umstand bewusst, das Film(e) die ich „gekauft“ habe nicht mehr verfügbar sein könnten. Ich schaue Serien/Filme ausschließlich auf den ATV da wird kein Film download, da gibts nur Stream.

  • 24.000, das sind lediglich 1000-2000 Filme/Alben- wer Film und Funk mag, der wird schnell so viel zusammen haben.

  • Kauft man bei Amazon Prime Music Musiktitel bekommt man sie auch nur als DRM geschützte Datei. Lässt sich auch nur mit den gleichen Zugangsdaten abspielen. Das macht jeder Musikverkäufer der die Künstler vor illegaler Verbreitung der Musik schützen will. Finde ich gut das Musik oder Filme DRM geschützt sind.

    • Das ist nicht korrekt. Kaufe ich bei Amazon für 0,69€ bis 1,29€ einen Titel, kann ich den auf einen USB-Stick kopieren und im Auto hören. Ohne Account. Streame ich den Titel über Amazon Prime Music, geht das nicht. Aber da habe ich auch nichts gekauft!

  • Scheint so, als würden hier nur selbst ernannte Juristen kommentieren.

  • da wird der Gesetzgeber eh wieder wenig Interesse dran haben, weil die Verlage mit ihren Lobbys druck aufbauen werden. Der Gesetzgeber toleriert hier eigentlich eine Digitale Lehnsherrschaft, wo nur die Verlage noch Rechte haben und der Konsument auf dessen Gnade angewiesen ist.
    Man bekommt aktuell zwar das ursprüngliche Geld von Apple zurück gezahlt, das habe ich bis jetzt drei mal erlebt das Rechte Inhaber ihre Filme/Musik aus den Applekatalogen zurückgezogen haben. Von daher ist es schon intressant ist das ein kauf oder erweitertes leihen

  • kann mann den gesammten ausgegebenen betrag irgendwie einsehen? da sind bei mir die letzten 7-8 jahre doch schon einiges an film und musik zusammengekommen..

  • Wenn ein Film, Buch oder Hörbuch auf einmal nicht mehr zur Verfügung steht, merkt man das mitunter ja erst garnicht und glaubt vielleicht eher das man es doch nicht gekauft hat.

  • Für einen Amerikaner ist es eigentlich kein Problem sich dabei selbst zu behelfen. Schließlich ist der Kopierschutz denn Apple verwendet schon sehr lange Zeit wirkungslos. D.h. er kann sehr einfach umgangen werden um sich eine private Kopie zu erstellen die Kopierschutz frei ist. Das geht mit 4K nicht aber was soll’s. In Deutschland ist es allerdings verboten, weil der Kopierschutz den Apple verwendet wahrscheinlich als wirksam betrachtet wird und so etwas in Deutschland nicht umgangen werden darf. Dafür ist die hiesige Rechtsauffassung, dass ein Anbieter den Zugang zu gekauften Inhalten nur dann sperren darf, wenn es äußerst gravierende Verstöße gegeben hat. Dazu würde beispielsweise der Versuch gelten die Systeme des Anbieters zu hacken. Davon abgesehen, darf das Konto zwar geschlossen werden, aber der Zugriff auf die gekauften Inhalte muss weiter möglich sein. Ob man dieses hiesige Recht gegenüber Apple durchsetzen kann steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier.

  • Ist das bei BluRay / UHD nicht ähnlich wenn diese eine Java basierte Kopierschutz Abfrage haben ? Ist der Server vom Filmstudio offline geht dann nichts mehr.
    Auch könnte der Player backlisted werden – dann kann man nichts mehr abspielen.
    Das sind doch alles die gleichen Symptome die schon seit Macrovision sich zeigen – künstliche Beschneidung des Produktes um den wirklichen Wert der Kopie die man erhält nicht jedem kenntlich zu machen.
    Wir kaufen/leihen Abbilder eines Kunstwerks – der Künstler/ die Vermarktung gibt vor, was ich mit dem Abbild machen darf / kann.

  • „Kaufen“ ist eben nicht der richtige Begriff für das, was man da bekommt. Vielleicht trifft „Eingeschränktes Dauermieten“ eher zu.

    Aber sind wir mal ehrlich, da würden viel weniger dann „kaufen“! Da ist es auch Wurst, was in den AGBs steht.

    Eben genau aus diesen Grund „kaufe“ ich auch keine digitalen Inhalte mehr! Habe mir vor vielen Jahren mal einen Film bei iTunes gekauft und habe eben dann festgestellt, das ich da nicht mal eben MP4 draus machen kann, um mir diesen Film ganz easy auf DVD zu brennen und unabhängig diesen Film gucken zu können.

    Aber sind wir mal ehrlich. Da wird sich rein gar nichts dran ändern! Vielleicht für die beiden Parteien, welche nun klagen. Wir werden bestenfalls in Zukunft deutlicher darauf hingewiesen, das „kaufen“ eben nicht „kaufen“ im klassischen Sinne bedeutet.

    Somit werden die an mir in Zukunft auf diesen Weg immer noch nichts verdienen und auch in Zukunft wird es enttäuschte Kunden geben, welche dann doch lieber echt kaufen, als digital kaufen, um ihre geliebten Filme wann und wie auch immer gucken zu können.

  • Apple ist auch nichts anderes als Teufel in Glitzerndem Gewand. Im Jahr 2021 hat Apple immer noch nicht geschafft, die Einkaufstatistik endlich übersichtlich darzustellen.

  • Was für eine blödsinnige Klage. Wie soll denn diese Form des contents sonst hinterlegt werden. Es muss ja immer an einer ID hängen. Wer zu blöd ist für einen Account zu „sorgen“ hat eben ein nicht lösbares Folgeproblem. Wird sicherlich in den AGB entsprechend drin stehen. Nur… ist die ID weg… wie soll man denn dann noch den Content zuordnen können. Eine unlösbare Aufgabe. Verstehe also nicht was die Klage bringen soll

    • -wird sicherlich- also eine gefestigte Meinung -blödsinn- ohne selbst den angeführten Fakt bestätigen zu können. Und da Du von Neudeutsch -content- sprichst, beinhaltet das auch Musik; und da klappt es auch mit Wasserzeichen statt DRM. Also mal etwas mehr den Fuß vom Gas nehmen und mal reflektieren.

      • Und wo hast du jetzt widerlegt dass es ohne irgendeine geartete ID möglich wäre Content digital zu kaufen ?

      • @Devil97
        In der Klage geht es gar nicht darum den Kauf ohne Apple ID durchführen zu können, wie Du jetzt gerade als Argument gegen mein Kommentar vorbringst. Lies nochmals, da Du offensichtlich den Klagepunkt nicht verstanden hast. Aber ich fasse es für Dich gerne zusammen: Gegenstand der Thematik ist es, was eben ein Gericht feststellen soll, was -kaufen- ist. Historisch gesehen macht ein Kauf einen Käufer zum Besitzer und ermöglicht ein lebenslanges Nutzungsrecht. Zum Beispiel wird eine DVD erworben, die einem das lebenslange Nutzungsrecht einräumt den Inhalt zu schauen. Bei der hier angeführten Thematik -kauft- man ein Film, speichert ihn und kann ihn aber ohne die Apple ID (siehe Thema warum die Apple ID nicht zur Verfügung steht) nicht mehr sehen. Somit ist die Klage alles andere als Blödsinn. Man könnte die Apple ID ja einfach offline beim Abspielen des Films, ohne Online Aktivierung zugänglich machen. Noch undurchsichtiger ist nur Amazon mit der regelmässigen Aktivierung von gekauften(!) und geladenen Filmen (plus Geoblocking, wenn man mit seinem Gerät mal auf der anderen Seite der Welt ist/war). Das Wort -kaufen- ist für mich hier unwahr und bei Apple auch grenzwertig. Und zum Thema AGB; lies doch selbst mal. Interessant dass Du das Argument für Apple hier einbringst, um Deine These des -Blödsinns- zu stützen, ohne, so impliziert es Dein Text, selbst überhaupt gelesen zu haben.

      • Die Apple ID bleibt im Normalfall immer bestehen. Dann ist es auch ein Kauf, weil ich immer dran komme

      • @Devil97
        Also Dein weiterer Kommentar passt wieder gar nicht zum Inhalt. Hier geht es nicht um einen -Normalfall-, sondern um ein entstandenes Problem, das scheinbar jeden treffen könnte und deshalb eine juristischen Bewertung/Klärung bedarf.

  • Ich wuensche mir auch seit Jahren die Moeglichkeit Filme online kaufen zu koennen. Ohne DRM .. wie bei Musik. Ich zahle gern dafuer. Aber das geht ja nirgends.
    Mieten oder Streamen is bequem und schoen. Aber Menschen mit Kindern wissen, dass es langfristig ein Problem ist, wenn die Lieblingsfilme oder Serien ploetzlich und ohne Info aus dem Katalog verschwinden.

  • Also geliehen habe ich noch nie einen Film, das lohnt einfach nicht. Teilweise bis zu 4,99€ für ne 24 Stunden Leihe und wenn man paar Monate wartet bekommt man für 3,99 oder 5,99 den Film als Kauf (oder meinetwegen dauerhafte leihe)

    • Manche wollen einen neuen Film eben sofort gucken und dann kostet es eben mehr. Es gehen ja auch Leute für noch viel mehr Geld ins Kino (spätestens wenn es 2 Personen sind). Für mich persönlich völlig unnötig, hängt natürlich vom Bild und Sound Equipment ab. So ist eben jedem das sein. Es gucken auch viele 2 oder mehrfach im laufe der Zeit. Dann kostet es nicht nochmal Geld.

      • Naja der Vergleich mit dem Kino hinkt, das ist so als würdest du Musik hören mit nem Live Konzert vergleichen. Ins Kino gehen ist ja irgendwo ein Erlebnis, wie essen gehen oder sonstiges. Ist klar das man da mehr springen lässt.

  • Ich bin auch kein Freund vom „kaufen“ in iTunes. Wird der Inhalt irgendwann mal entfernt, dann ist er auch für mich weg. Und selten hat man den dann irgendwo runter geladen.

    Wie sehe denn die rechtliche Lage aus, wenn dein Verkäufer (Apple) pleite ist und somit die ganze Bibliothek von Netz genommen würde. Dann ist ja alles weg…

    • Ob Apples AGB gesetzeskonform sind oder nicht kann ich nicht beurteilen, aber laut denen bist Du für die Speicherung der Inhalte selbst verantwortlich. Somit gibt es das Argument mit -alles weg- aus Sicht von Apple gar nicht.

  • Finde ich gut das die beiden klagen.
    Was mich an der Sache vorallem stört ist, dass man bei 4K ja nichtmal die Möglichkeit hat den gekauften Content selbst zu archivieren.
    Selbst wenn Apple die ID nicht sperrt, sondern einfach nur der Film entfernt wird, verliert man so den Zugriff. 1080p kann man ja runter laden….4K nicht. Wird Zeit endlich auf DEM zu verzichten. Das Internet ist sowieso voll von kopierten Filmen….da sehe ich einfach keinen Nutzen mehr in DRM. Wer die Sachen kostenlos laden will, findet die auch.

    • Ich möchte das alles gar nicht runterladen. Dann müsste ich mir erstmal ne kleine Serverfarm kaufen inkl. Sicherheitskopie. Ja, auf die Gefahr hin das Apple mal pleite geht und die Filme weg sein könnten die ich „kaufte“ habe ich mich bewusst eingelassen. Der erste Grund warum ich mit Apple Kauf begonnen habe war mir meine Wände mit Scheiben nicht weiter zukleistern zu wollen. Ja richtig… ich habe viel Content…. ist n Hobby

      • Oben hast Du es von AGB etc. Also hier ist der Beweis, dass Du diese wirklich selbst nicht gelesen hast. Apple könnte jederzeit Inhalte offline nehmen, weil es der Rechteinhaber so möchte etc. In den AGB steht explizit, dass eine lokale Kopie zu speichern ist, da die Verfügbarkeit nicht gewährleistet ist. Da Du scheinbar so viel Inhalte hast, dass da eine -kleine Serverfarm- notwendig ist und Du -viel content- hast macht Deine obige Aussage, dass das die Klage Blödsinn sei umso widersprüchlicher.

  • Bei Amazon ist es ebenfalls so, das „gekaufte“ Filme, die aus dem Programm fliegen, nicht mehr zugänglich sind. Das ist auf jeden Fall ein Problem.

  • Deshalb habe ich kein Film oder Musik Abo beim Apple! Ist alles abzocke von der Firma. Früher kaufte man sich eine Langspielplatte und die gehörte einem oder ein Buch, dass dann im Regal steht! Heute sind die Leute schon soo verblödet, dass sie Musik im Internet kaufen und im Grunde nichts dafür bekommen bzw haben wenn die Leitung abgedreht wird. Das nenne ich Konsumtentennepp!

    • Vorsicht, Du mischst jetzt thematisch! Es geht nicht um Abos. Da ist es dem Anwender auch klar, wenn er dieses nicht fortführt, dass er auch die Nutzung damit verliert. Beim -Kauf- ist das aber gewiss nicht so. Musik, die über Apple gekauft wird kann lebenslang genutzt werden, da sie kein(!) DRM (aber ein Wasserzeichen) hat. Bei Filmen, siehe Artikel oben, ist das aber nicht der Fall; hier kann das Nutzungsrecht verloren gehen, trotz gekauft.

  • Als Apple-fanboy fände ich es gut wenn sich daran mal etwas ändert…das hatte mich von Beginn an gestört- mittlerweile geht es, da man (bzw. ich) keine dvds mehr brennt- aber damals war das schon echt ziemlich ärgerlich wenn man bei einem Kumpel keine gebrannte dvd einlegen konnte (bzw dann nur einen Ton und ein weißes Bild bekam)
    Also hoffe auf Entfernung des DRM :)

  • Apple und Amazon sind an dieser Stelle in keinsterweise Kundenfreundlich.

  • Grundsättlich gilöt: Wenn ich etwas kaufe, erwerbe ich Eigentumsrechte daran. Dies gilt auch für eine Datei. Kaufe ich eine Datei (Film), so kann ich sie nutzen, wann, wo und sooft ich will. Unbegrenzt und unabhängig vom Gerät.
    Alles Andere ist entweder eine Miete oder eine eingeschränkte Überlassung.
    Im Übrigen ist auch der Begriff „leihen“ hier rechtlich falsch. Leihen kann ich eine Sache nur unentgeldlich. Sobald ich dafür zahlen muss, ist es eine Miete.
    Apple setzt sich mal wieder über alle Vorschriften, Gesetze und Richtlinien hinweg und macht sein Ding. Die Gerichtskasse ist bei denen eben prall gefüllt.

    • naja, ich bin kein Jurist, aber „Mieten“ klingt eher nach regelmäßigem Bezahlen (z.B. monatlich, also Abo…)
      – Leihen ist doch ok (30 Tage / 48 Std.) und dass das auch was kostet, sollte auch nicht verwundern ; )

      Kaufe ich eine DVD, gehört mir der Film ja auch nicht (kopieren, schneiden, gewerbl. Nutzung, …)

      Wenn ich das hier im Artikel beschriebene Problem richtig verstehe, sollten also gekaufte Medien (sprich die zeitlich unbeschränkte Möglichkeit des Konsums) in Händen des Nutzers verbleiben ?

    • Die Datei kannst du ja auch weiter nutzen. Aber das bedeutet nicht, dass du dir den Film anschauen kannst und genau das ist auch völlig in Ordnung. Du erwirbst schließlich nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Ist mit Datenträgern genau das Gleiche. Lässt sich die Disc nicht mehr abspielen, egal warum, hast du kein Recht mehr auf den Film zuzugreifen.

  • Für meine ID habe ich knapp über 30.000 jetzt ausgegeben. Hoffe echt, mir/uns passiert das nicht. Habe allein 1356 Filme über iTunes gekauft.

    • Ich wünsche es dir nicht. Aber Frage mich andererseits, wenn du bisher so viel Geld in immaterielle Werte gesteckt hast, hast du dann vermeintlich nicht so und so genug es erneut zu tun?
      Wie viele Jahre Netflix u Spotify Abbo bekommt man den für 30k? Da weiß man wenigstens Gewiss dass es nur ein Abbo ist.

      Abgesehen davon finde ich es im Digitalen Zeitalter auch ein Unding dass man nicht mehr in effektiven Besitz von Medien kommen kann.
      Müssen eben wieder gute alte VHS Kassetten her! :-O

    Redet mit. Seid nett zueinander!

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