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Rechtliches: Abmahnungen gegen JDownloader und Stream-Nutzer, Boxcryptor für Mac

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41 Kommentare 41
  • Abmahnungen gegen Stream-Nutzer

Der Mainzer Rechtsanwalt Karsten Gulden berichtet in seinem Blog von der ersten ihm bekannten Abmahnung, gegen einen Nutzer sogenannter Streaming-Portale. Im beschriebenen Fall spielt derzeit zwar ein Pornofilm der Plattform redtube.com die Hauptrolle, zukünftig sei jedoch auch mit ersten Streaming-Abmahnung gegen massenkompatiblere Inhalte zu rechnen, so Gulden.

Gerade die Nachfolger des inzwischen deaktivierten Streaming-Portals kino.to könnten im Visier der Abmahn-Anwälte stehen. Rechtsanwalts-Kollege Udo Vetter stellt eine interessante Frage zum Fall: Wie sind die Abmahn-Schreiber an die IP des betroffenen Nutzers gelangt?

Der Nutzer soll sich über Redtube den Porno “Amanda’s Secrets” angeschaut haben. Einzelheiten zur Abmahnung sind dem Juristen nach eigenen Angaben bislang nicht bekannt. Interessant wäre insbesondere, wie die Rechteinhaber an die IP-Adresse des Abgemahnten gekommen sind. Das Landgericht Köln soll sie, das weiß RA Gulden aus der Abmahnung, über eine ganz normale Abfrage an die Rechteinhaber herausgegeben haben, wie sie bislang in Filesharing-Fällen üblich ist.

jdown

  • JDownloader unter Beschuss

Auch der JDownloader muss sich derzeit mit der deutschen Rechtsprechung arrangieren. Die populäre Applikation zum Datei-Download auf Mac und Windows, wird als Open Source-Projekt von mehreren Programmierern gleichzeitig entwickelt.

Einer der an der Programmierung beteiligten Unterstützer hatte eine der letzten JDownloader-Versionen um die Möglichkeit erweitert, geschützte Video-Streams aus dem Netz zu laden. Ein Fall der inzwischen vor einem Hamburger Gericht gelandet ist und sich mit einem Urteil auseinandersetzen muss, dass anderen Open Source-Projekten Angst macht: Auch wenn mehrere Entwickler an einem Quell-offenen Projekt arbeiten, so die Richter, steht das Team der Anbieter „Appwork“ in der rechtlichen Verantwortung.

In the eyes of the judges, our company ‘made the open source contributions our own’ mostly by having a copyright sign in the info dialogue. Therefore we are liable and must actively screen every code contribution and/or have protective mechanisms in place against someone committing something that might be illegal. It doesn’t matter if the project owner did not do anything (i.e. write any line of code) or even if the project owner knows about anything illegal being committed. In our case, even when we didn’t even know about the functionality.

box

  • Boxcryptor für Mac

Eine gute Nachricht zum Abschluss. Die Boxcryptor-Anwendung, mit der sich eigene Dateien vor dem Upload zu Cloud-Diensten wie Dropbox & Co. verschlüsseln lassen, steht nun auch in einer Mac-Version zum Download bereit. Die für den Privateinsatz kostenlose Anwendung kann auf der Seite der Anbieter geladen werden. Nutzer die auch eine Dateinamen-Verschlüsselung wünschen, müssen sich jedoch mit der 36€ starken Jahresgebühr der Pro-Version anfreunden.

Boxcryptor verschlüsselt Ihre Daten in der Cloud, unabhängig davon ob Sie Dropbox, Google Drive, SugarSync, Microsoft SkyDrive, Box.net oder einen anderen Anbieter nutzen. Boxcryptor kann des Weiteren auch mit Anbietern genutzt werden, die das WebDAV Protokoll verwenden wie z.B. Cubby, Strato HiDrive oder ownCloud.

(Direkt-Link)

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05. Dez 2013 um 15:05 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Kay mit einem ...

    wie sollen die denn an die IP gekommen sein … das wird mir nicht ganz klar.

    • Äh, ich habe heute eine Abmahnung bekommen, weil ich morgen, am 11.12.2013 um 24.05.13 h den Film „Amandas Secrets“ streamen werde. Mal abgesehen davon, daß ich gar nicht weiß, wie ich einen Film oder sonst etwas streamen kann, bin ich doch sehr überrascht, daß die Rechtsanwälte anscheinend sogar in die Zukunft schauen können. Ob ich die mal nach den Lottozahlen für das Wochenende frage?

  • Mal den Porno googlen und sehen ob es sich wenigstens gelohnt hat ;D

  • Wie man an die IP rankommt interessiert mich auch brennend. Wird wohl die Streaming Plattform rausgegeben haben …

  • Wieso gute Nachricht zuletzt? Moralisch und rechtlich gesehen waren alle drei Meldungen „gute“ Nachrichten :-)

  • Die Anschlussinhaber einer IP-Adresse bekommen ist ganz einfach:
    Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen, die stellen in der Regel nach einiger Zeit das Verfahren ein. Ein Anwalt bekommt trotzdem Akteneinsicht und bekommt damit auch die Daten (Nutzer der IP-Adresse mit Anschrift für eine Abmahnung).

    • Es ging darum wie sie die IP bekommen haben und nicht wie sie mit der IP die Adresse rausgeschlaumaiert haben….

    • Es geht hier aber nicht um die Frage, wie man an die IP des Anschlussinhabers kam sondern initial, woher die Abmahnkanzlei bzw. der Rechteinhaber wußte, dass sich der Nutzer diesen Film überhaupt angeschaut hat auf dem besagten Streaming-Portal.

      • Das anschauen ist meines Wissens strafrechtlich eh nicht relevant, sondern nur dass unerlaubte Weitergeben / Veröffentlichen urheberrechtlich geschützter „Werke“.
        Wenn das stimmt, hat bestenfalls der Betreiber des Streamingdienstes ein Problem (je nach dem, wo er ansässig ist, oder sein Server steht :-)

      • richtig Marco, das frag ich mich nämlich auch.

  • jdownloader hatte das Feature doch nur kurzzeitig in einer nightly Version, die gelöscht wurde…

  • Die einzig interessante Frage ist, nachdem das Theater um DRM in Musik-Dateien quasi keine Rolle mehr spielt: Wie lange wird der Blödsinn wertvolle Gerichts-Ressourcen binden, bis die Vernunft auch bei Filmen und Streams Einzug hält? Wie viele Kinder und Jugendliche werden mit hängenden Köpfen nach Hause latschen, weil stolze Jura-Absolventen die Marktlücke „Kinder verklagen“ auch in diesem Bereich „gefunden“ haben (um Pr0n geht es ja nicht wirklich)? Gibt’s für Juristen nicht auch sinnvolle Arbeit zu tun?

  • Boxcryptor gibt es doch schon „lange“ für den Mac. Das ließt sich so als ob die Mac Version neu wäre.

  • Zum Glück ist das Streamen/Herunterladen von Musik und Filmen in der Schweiz noch legal. Leider wird nun darüber diskutiert, dies per Gesetz zu regeln… Solange wir in der Schweiz weiterhin benachteiligt werden (kaum Anbieter bzw. teuer) und die Filmeindustrie weiterhin so viel Schrott produziert, werden viele weiterhin auf solche Downloads setzen.

    • Ja eben die Verfügbarkeit ist auch in Deutschland mies. Ok Watchever ist ein Anfang, aber sonst sieht es eher mau aus. Ich kann zum Beispiel Navy CIS, Homeland, usw. nur auf Sat.1 verfolgen und wenn ich es verpasst habe bzw. es nicht innerhalb einer Woche am PC schaue geht es nicht. Am iPad nicht verfügbar aus London schonmal gar nicht!? Und die Staffeln bei ITunes zu kaufen ist bei den Preisen auch schon eher krank. Ich hoffe Watchever verbessert sich noch. Alternativ nutze ich Sky Go dort ist es zur Zeit, aber auch nicht möglich die 3. Staffel Walking Dead zu sehen. Aus lizenzrechtlichen Gründen. Ich denke mal die Musikindustrie verdient doch gut an Spotify (siehe aktuelle Zahlen). Warum ist das nicht auch in der Filmindustrie möglich und zwar bei mehreren Serien und nicht jeder kocht sein eigenes Süppchen. Ich hole mir doch nicht ein Abo bei Maxdome und das nächste bei Watchever usw.

      • Watchever gibts bei uns nicht, genauso wenig wie Serien bei iTunes :-(

        Würde die Filmindustrie endlich im 21. Jahrhundert ankommen, und ein geräteübergreifendes und benutzerfreundliches Angebot, mit aktuellen Filmen/Serien zu einem vernünftigen Preis schaffen, könnte die Downloadrate für illegale Dateien bestimmt massiv gesenkt werden (für die ShareHoster zahle ich bisher ja auch). Aber die Filmindustrie beklagt sich anstelle dessen lieber über die ach so gemeinen Downloader.

  • Woher soll ich denn als Leihe wissen, was nun legal oder illegal ist? Ich gucke/höre mir auf youtube Songs von dem Interpreten an. Dies ist auf dem offiziellen Kanal zufinden. Nun drücke ich auf einen Link auf der Seite und gelange auf ein anderes Lied von dem Interpreten. Dies möchte jedoch der Interpret nicht und mahnt nun die Leute ab, die den Song nicht von seinem Kanal angehört haben.
    Diesen Stream darf ich downloaden, diesen nicht etc.
    !!!Das war ein Beispiel!!!

    Wie soll ich es nun unterscheiden was legal und was illegal ist?
    Ich finde da sollte eine Reglung her.
    !!!ja ich weis es ist rechtlich geregelt! Aber es ist im Internet einfach verwirrend was nun legal und was illegal ist!!!

    • es muss klar erkennbar sein dass es sich um eine illegale quelle handelt, um dafür belangt zu werden. bei kinox, mivie4k und wie sie alle heißen ist hinlänglich bekannt dass es sich um etwas illegales handelt, bei youtube seit die Sache anders aus. nur wenn klar ersichtlich ist, dass das video illegal z.b. aktueller kinofilm o.ä. ist, kann man dafür abgemahnt werden. wer das hochlädt hat hingegen anderes zu befürchten. soweit meine rechtskentniss auf dem gebiet.

      • Normaler weise erkennt man auch bei Kino.to nicht ob das legal angebotene Filme oder nicht legale Firme sind. Woher auch? Es könnte ja der Fall sein, dass Kino.to ebenso wie Sky Lizensen auf die Medioninhalte haben. Wäre dem anders müsste man ja auch bei Sky grundsätzlich davon ausgehen, dass der Medieninhalte wie diverse noch recht neue Filme illegal sind.

  • jDownload ist leider eine Java-Applikation und somit ein CPU-Fresser und Sicherheitsleck.
    Und eine gute App habe ich als Ersatz nicht gefunden, da ich kein Java bei mir drauf habe.

  • Boxcypror in Version 1 (jetzt Classic) gibt es schon länger für den MAC. Nutze das schon lange und bin sehr zufrieden. Was jetzt neu rausgekommen ist, ist Version 2. Im gegensatz zur Version 1 (Einmalzahlung von knapp 80 €) wird für Version 2 eine Jahresgebühr erhoben. Aus meiner Sicht reicht Version 1 völlig aus. Bitte präzisiert Euren Artikel doch und weist auf die unterschiedlichen Modelle hin.

  • Also ich muss schon sagen das es weit aus andere und grössere Probleme auf der Welt gibt…ich finde es abartig das solche Leute härter bestraft werden und besser überwacht wie schwerverbrecher oder Mörder…

    • Da gebe ich dir Recht. Die Content Mafiosis haben quasi eine Monopolstellung erschaffen, die einer Gelddruckmaschine gleichkommt. Je nach Material ist sogar der eigentliche Urheber des zu schützenden Gutes, außen vor, bzw. hat gar keinen Einfluss mehr was mit seinem Werk passiert. Da muss künftig noch viel nachgebessert werden. Meißt trifft es ja die weniger techn. Versierten, die in die Downloadfallen tappen. Eine Kopfpauschale wäre vllt. gar nicht so verkehrt.

      Wir können heute keine Diskussion über Netzneutralität führen und auf der anderen Seite öffentlich zugängliches Material unter Strafsanktionen stellen. Oder aber die Sachen müssen explizit ausgezeichnet werden.

  • Kann mir mal in einfachen Worten, erklären wie sich Redtube,Youtube, oder von mir aus auch youporn unterscheiden ? Wenn ich Filme oder Serien in voller Länge bereits zum Kinostart umsonst streamen kann, ist relativ klar das hier etwas „faul“ ist. Wie soll ich aber bei kleinen Clips wissen ob ich hier etwaige Urheberrechte verletze.
    Jenseits davon ist, soweit ich weiß die Rechtslage hier noch nicht eindeutig klar. Wie also kann es sein, dass ohne eindeutig zu ahndendes Vergehen ein Organ der Rechtspflege die IP-Adressen herausgibt.

    • Ich setze eigentlich großes Vertrauen in unsere Rechtsprechung und kann mir nur schwer vorstellen, dass in einem einzigen Fall einer Übertretung, direkt die §§keule zum Einsatz kommt. Da muss schon mehr dahinter sein.

      • @Sunny
        Da muss überhaupt nichts dahinter sein; man unterscheide zwischen Anwalt und Abmahnanwalt.
        Es könnte auch ein Versuchsballon sein; mal schauen wie weit wir kommen, oft hat man ja das Gefühl in den unteren Instanzen sind die Richter nicht wirklich in mit der „Materie“ vertraut…

        mfg

  • Ich halte das ganze mit amanda’s Secret für Betrug. googlen führt zu keinem entsprechenden Film: höchstens s Teil der Beschreibung von „the escort“ (u. A. pirate bay und one Click links gibts beim googlen) tauchen die Begriffe auf.
    Da es scheinbar keinen solchen Film gibt, gehe ich von Betrug aus. Zumal der Anwalt die ip nicht abgegriffen haben kann, es sei denn er ist der Besitzer von redtube. Hier muss mal wieder die alte Masche greifen: „ha, du hast dir Pornos angesehen! Bezahl mal lieber schnell damit kein anderer deiner Familie das mitbekommt. „

  • Ich halte das ganze mit amanda’s Secret für Betrug. googlen führt zu keinem entsprechenden Film: höchstens s Teil der Beschreibung von „the escort tauchen die Begriffe auf.
    Da es scheinbar keinen solchen Film gibt, gehe ich von Betrug aus. Zumal der Anwalt die ip nicht abgegriffen haben kann, es sei denn er ist der Besitzer von redtube. Hier muss mal wieder die alte Masche greifen: „ha, du hast dir Pornos angesehen! Bezahl mal lieber schnell damit kein anderer deiner Familie das mitbekommt. „

  • > zukünftig sei jedoch auch mit ersten Streaming-Abmahnung gegen massenkompatiblere Inhalte zu rechnen,

    welche inhalte sind denn massenkompatibler als Pornos?
    Kultur, Subkultur, Kunst, Musik,- und Geschmacksübergreifender geht doch kaum ^^

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