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Mac-App mit Risiko

Popcorn Time: Große Abmahnwelle trifft viele Anwender

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79 Kommentare 79

Wer sich auf der Webseite der Mac-Applikation Popcorn Time umschaut, dürfte sich erst mal in guten Händen wähnen. Die kostenlose App verspricht den Streaming-Zugriff auf interessante Spielfilme und wirbt mit Presse-Berücksichtigungen von Engadget, dem Business Insider und Wired für ihr Angebot. So richtig illegal sieht hier, zumindest auf en ersten Blick, erst mal nichts aus.

Popcorn Time Screen

Unter der Haube handelt es sich bei dem Videoplayer, dessen Layout deutliche Parallelen zu Netflix aufweist, jedoch um einen herkömmlichen Bittorrent-Client, der seine Inhalte aus Tauschbörsen bezieht und euch die enthaltenden Filme nicht nur auf den Monitor streamt, sondern gleichzeitig auch zum Upload bereitstellt um diese weiter im Netz zu verteilen.

Ein Prinzip, das wir von vergleichbaren Anwendungen wie etwa dem Moviepanda kennen und eine technische Umsetzung, deren Einsatz hierzulande strafbar ist. Zwar kommen betroffene Anwender nicht gleich in den Knast, sollten sich allerdings auf den Eingang eines Abmahnschreibens vorbereiten.

Diese werden nach Angaben des Rechtsanwaltes Udo Vetter aktuell in großem Umfang verschickt.

Bis zu 15.000 Abmahnungen sprechen Abmahnanwälte nach aktuellen Schätzungen alleine gegenüber Tauschbörsen-Nutzern aus. Pro Monat! Gefordert wird Schadensersatz in Höhe von mehreren hundert Euro, in Extremfällen schon mal ein paar tausend Euro. Für ein einziges Album von Rihanna sollte ein Nutzer jüngst zum Beispiel 3.500 Euro zahlen. […]

So rollt derzeit etwa gegen die Nutzer von „Popcorn Time“ eine große Abmahnwelle. Knapp 1.000 Euro Schadensersatz werden von jedem verlangt, der sich dort beispielsweise aktuelle Filme oder Serien angesehen hat.

Viele Nutzer von „Popcorn Time“ fallen aus allen Wolken. Ihnen war nämlich oft überhaupt nicht klar, dass „Popcorn Time“ ebenfalls nur den Zugang zu Tauschbörsen vermittelt, wenn auch in hübscher Verpackung. Dabei sind Tauschbörsen an sich legal und deshalb auch frei zugänglich. Kritisch wird es erst dann, wenn urheberrechtlich geschützte Filme, Musik oder Hörbücher durch die Leitungen rauschen. Das Angebot von „Popcorn Time“ besteht zum Beispiel fast nur aus aktuellen Filmen, für die man anderswo zahlen muss.

Vetter rät zu gesundem Menschenverstand und gleichzeitig zu folgender Faustregel: Finger weg von illegalen Tauschbörsen-Angeboten! Und Popcorn Time gehört definitiv in diese Kategorie. Die Lektüre der Bestandsaufnahme, die auch Fragen wie „Hafte ich für illegale Downloads meines Ehegatten, Lebenspartners oder meiner Gäste?“ beantwortet, sei euch hiermit empfohlen.

Für die 3.500 Euro Schadensersatz lassen sich übrigens 50 Jahre auf Prime-Video bzw. 29 Jahre auf Netflix zugreifen.

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10. Apr 2017 um 15:07 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    79 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Ouch, ja seit Amazon und Netflix hab ich keine illegale Seite mehr besucht. Diese hier kannte ich nicht mal.

  • Scheiss Anwalt bude aus München sind reich damit geworden und sind sicherlich für 10.000 dieser monatlichen Briefe zuständig. Habe auch Post erhalten und werde so lange Widerspruch schreiben bis es nicht mehr geht… nachgewiesen 30min Nutzung …

    • „…nachgewiesen 30min Nutzung…“ ich glaub da geht es garnicht um die Nutzdauer, sonder einfach nur dass du das genutzt hast…

      • Ebent: Anbieten von Copyright geschützen Inhalten ist nunmal in der BRD verboten.
        Also alles was solche Inhalte vom heimischen PC in’s Netz sendet..
        Da verdienen sich die scheiß Anwälte wieder ihre fetten Gelder

    • Und hast du den Dienst diese nachgewiesenen 30 Minuten auch tatsächlich genutzt? Dann wäre die Abmahnung ja gerechtfertigt.

      • Nein hab den Dienst nicht genutzt. Aber über Plex Kanäle installiert. War ich mal unvorsichtig. Trotzdem kriegen die keinen Cent von ohne dass ich mich dagegen massiv wehre. War schließlich nicht zu Hause und hab es über Plex Pass ins Büro gestreamt . Diese ganzen Lizenzkosten sollten Sie mal über GEZ abgleichen – Man bezahlt für ein Haufen Sender die eh kein Mensch guckt. GEZ sollte zusammengesetzt sein wie bei Netflix oder Amazon- Das würde jedenfalls mal den Preis rechtfertigen.

      • Sagte er und schrie „BILD Zeitung ist Pfui“, während er in der Express blätterte…

    • Und in den 30 Minuten hast du auch dann 30 Minuten Hochgeladen. Sagst es ja selber die 30 Minuten Nutzung sind nachgewiesen und im Artikel steht ja das man Automatisch auch uplaoder ist.

      • Da bin ich mir nicht so sicher ob das funktioniert wenn ich in LittleSnitch eingegeben hab was und wo ich hochladen möchte… zudem dies über Plex passiert es

    • Je nach Upload kann man in 30min ne Menge Daten verteilen.

      • Die Dauer des Uploads ist total unwesentlich, da bereits jeder kleinste „Dateipartikel“ vom Leistungsschutzrecht erfasst wird.

    • Mach nur, die sind im Recht, und sitzen eh am längeren Hebel.
      Jedem dürfte doch mittlerweile klar sein, daß da irgendwas nicht stimmen kann, wenn man aktuelle Filme für lau anschaut. Die Anwälte machen nichts anderes, als die Dummheit der Menschen auszunutzen, und das zu recht! Die 1000€ würde ich schon mal locker machen, bevor es noch wesentlich mehr wird, und das ist so sicher wie das Amen in der Kirche!

      • Was hat das mit Dummheit der Menschen zu tun wenn man sich zum Beispiel Kanäle über Plex installiert die frei zugänglich sind. ARD und ZDF kann ich doch auch für lau gucken naja GEZ halt. Vielleicht sollte GEZ mal intelligenter einsortiert werden beziehungsweise verteilt werden so dass auch diese Gesellschaften sehen können was man kuckt

      • Du findest das normal, daß sich jemand aktuelle Filme umsonst anschaut, und sich da nicht wundert, daß da irgendwas nicht stimmen kann? Wirklich? Na dann Gute Nacht!

      • Was hast du denn eigentlich immer mit der GEZ? Die hat doch gar nichts mit Spielfilmen, Privatfernsehen o.ä. zu tun.

        Im Übrigen zahlst du keine GEZ, weil GEZ Gebühreneinzugszentrale heißt und die Organisation ist/war, die die Gebühr eingezogen hat. Btw: wer heutzutage noch so dämlich ist filesharingprogramme zu nutzen, ist selber Schuld.

      • Snipa, nun lass doch mal die GEZ aus dem Spiel. Auch wenn sie nicht schön ist hat sie nichts mit deinem illegalen Streaming zu tun.

        Du hast für lau. Ezahlfilme geshaut oder zur Verfügung gestellt – Pech, und am besten noch n 1000er rauf!

    • Wie heißt es doch so schön:“Unwissenheit schützt nicht vor Strafen“

  • Richtig so!!

    Und am Besten noch einmal das Doppelte drauf!
    Kommerzielle Filme kosten nun mal Geld!
    Vielleicht kapiert das auch der letzte YouTube-Junkie, der halt gewohnt ist, auf YT urheberrechtlich geschützte Inhalte völlig schmerzfrei zu konsumieren!

    • Heute noch nicht an der frischen Luft gewesen? Entspann dich mal und lies erst mal worum es hier geht.

    • Filme und Serien gibts bei YT doch eher weniger oder? Und für Musik gibts eine Entlohnung mittels GEMA.

    • 90% der Filme, die sich die Leute hier illegal reinziehen sind übelster Schund und Feindpropaganda.
      Nicht nur sollte man für das Ansehen dieses Mülls nichts zahlen müssen, nein man müsste eigentlich noch Schmerzensgeld dafür bekommen.

      Mal abgesehen davon, dass sie dadurch keinen Cent Umsatz verlieren.

      Wer „illegal“ streamt sollte darauf achten von einem ausländischen Portal und in Originalfassung zu streamen, dann kommt auch garantiert keiner von diesen Schmierlappen um Geld zu fordern.

    • Gut, dass die Rechtslage nicht nach Deiner Pfeife tanzt.
      Der Konsum, ja selbst der Download, wird in keinster Weise rechtlich bewertet.
      Lediglich das Anbieten/Verteilen urheberrechtlich geschützter Werke stellt einen Rechtsvertoß dar.
      Genau dies ist mit dieser App gegeben.
      Betroffene sollten nun genau prüfen, ob der inbegriffene Upload in der Appbeschreibung enthalten ist/war.
      Ansonsten kann es dem Anbieter durch Irreführung mit Rechtsfolgen an den ‚Kragen‘ gehen.
      Dass diese jedoch wesentlich schwerer zu fassen sind als der Endanwender (und sich auch besser zu verteidigen wissen) ist den Abmahn-Anwälten sehr bewusst.

      • Äh da trumpft aber mit gewaltig viel Halbwissen auf. Der Download ist sehr wohl strafbar, wird aber wegen Geringfügigkeit in der Regel nicht verfolgt. Auch zivilrechtlich hält sich der Schaden in Grenzen, da dieser pro Film mit maximal der Bluray/Kinoeintrittskosten oder bei Liedern mit einem guten Euro bewertet ist. Da ist selbst das Schreiben aufzusetzen aufwändiger.

        Bei Upload wird es dann richtig teuer, da der theoretische Schaden hundertfach multipliziert.

  • Ich kapier das echt nicht warum Leute das immer noch machen, wo es doch inzwischen u. a. mit Amazon Prime echt günstige LEGALE Lösungen gibt.

    • Problem ist das Angebot, die Legalen Lösungen sind nicht Gerade schnell was die Aktuellen Filme angeht.

      Und genau da kommen solche Plattformen dann ins Spiel. Die werben damit ja oft sogar das man sich die neusten Kinofilme ansehen kann.

      • Ganz ehrlich ich schau die aktuellsten Serien die man im Fernsehen eh kostenlos angucken kann zeitversetzt. Jetzt komme ich mit GEZ die Scheiße Zahl ich doch plus Amazon und Netflix

      • Ja du machst das so @snipa aber andere andere schauen Filme über Amazon, Netzflix etc. etc.

        Und dort ist erst mal bei den Abo nur altes Zeug dabei kostenlos, sowie man die neuen Filme will. So wird man noch mal extra zur Kasse gebeten oder man wartet bis die neuen Filme auch alt sind.

        Für Serien ist Amazon und Co sicherlich gut für Filme aber kein bisschen und da muss ich ehrlich sagen. Die Serien kommen so schnell mittlerweile im TV da lohnt es sich nicht wirklich das man wegen Serien sich ein Abo von Amazon und Co an die Backe bindet.

        Ach ja da du imemr GEZ erwähnst, bei der GEZ zahlst du seit geraumer Zeit auch die neuen Medien. Das heißt du zahlst die auch weil die einen Internet fähiges Gerät hast und damit auf die Inhalte von Fernsehen und Radio auch zugreifen könntest. Finde ich auch nicht okay, ist aber leider so. So oft wie ich mich im Jahr auf den öffentlich Rechtlichen Sender (sowohl Fernsehen als auch Radio inklusive deren Internetseiten) aufhalte, kann ich an einer Hand abzählen…

  • Würde die erste Abmahnung nicht schon vor Jahren gesetzlich gedeckelt auf 150€ oder so??

    • Nur beim Download. Kanzleien werfen gewerbsmäßigen Handel vor, da man ja nicht mit einer Person im Upload „handelt“ sondern weltweit zur Verfügung stellt. damit unterliegt man (als vermeintlicher Händler) nicht mehr der 150€ deckelung…

    • Die Deckung der Abmahnkosten ist weggefallen. Außerdem hatte der Bundesgerichtshof gesagt, dass das Anbieten über Tauschbörsen keine geringfügige Rechtsverletzung sei, sondern eine ganz erhebliche.

  • Eiiii ihr Moralapostel. Lasst sie doch streamen, und voll rein tappen. Die Produktionsformen sehen doch eh keinen müden Cent davon.

  • Da lobe ich mir die Schweiz, dort ist zumindest der Download für privat noch immer erlaubt ;-))

  • Dummerweise gibt es keine Streaminganbieter bei dem man neue Blockbuster inklusive hat. Und die 4,99€ die iTunes verlangt finde ich frech. Für 1,61€ mehr kann ich mir nen Film im Cineplex ansehen.
    Aber nein, das ist kein Grund für mich auf nen Tauschbörsen zurückzugreifen.

    • Ja und im Cineplex ist man dann auch noch Monate eher dran wie bei iTunes.

    • 1,61 EUR wird wohl nich reichen
      Anfahrt, Parkplatz, babysitter, popcorn, cola fanta bier…. das läppert sich schnell.

      • Wenn ich jetzt die Kosten für meine Reinigungskraft, Abschreibung für mein Haus und alles mitrechne, ist Kino weit günstiger.

      • Ja. Am Wochende zwei Erwachsene und zwei Kinder mit Tickets, Popcorn und Getränken ca. 75€.
        Ab und zu ok, aber ansonsten warte ich bei dem Preis auch gern auf den legalen Stream oder kaufe die DVD/BluRay oder eben für 4,99 bei iTunes.

      • @X: Gerade in der Gruppe schauen ist leihen via iTunes günstig :)
        Machen wir auch so :)

    • Das Cineplex hätte ich gerne in meiner nähe.
      Film in 3D mit Überlänge am Wochenende kostet gerne mal 13,50€ – 15,50€ pro Person ohne Getränk und Popcorn!
      z.B. Fast & Furious 8 mit Überlänge am Samstag um 21 Uhr in 2D 11€ pro Person.

  • Die haben alle einen Vogel…. 3500€ ist nie Und nimmer gerechtfertigt!!! Ich will in Zukunft auch Schadensersatz wenn der dämliche Film im kino nur 2 min 3D Inhalt enthält…. oder wenn ich eine Festplattenabgabe für meine privaten Fotos zAhlen muss !!!!!

    • Das dient nur der Abschreckung. Wer das zahlt ist selber schuld. Immer auf ein Verfahren ankommen lassen. Meist schläft es vorher ein. Und wenn nicht würde in einer Verhandlung der tatsächliche Schaden festgestellt. Solange man nicht bewusst und aktiv kopiert und weiter verteilt hat sondern nur konsumiert hat kommt beim ersten Mal nicht viel raus. Bei Wiederholungen kann es dann schon teurer werden.

    • Du sollst ja den Film auch nicht nachträglich „kaufen“ sondern es als Strafe verstehen

    • Die 3.500 EUR beziehen sich nur auf das Album „Loud“. Der Bundesgerichtshof hat zuletzt 200,- EUR pro Musiktitel gebilligt. Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer verlangt aktuell aber für einen Kinofilm nur 700,- EUR Schadenersatz zzgl. 215,- EUR Aufwendungsersatz für die Rechtsanwälte. Das ist noch recht moderat bemessen.

  • Würde mich nicht wundern wenn die Kanzleien nicht selbst für die Verbreitung solcher Fallen verantwortlich sind.

    • Sind sie zumindest im Pornobereich werden billig in Tschechien kleine Videos gedreht, bei Pornhub und wie sie alle heißen hochgeladen und dann wird abgewartet bis jemand sich dieses Video anschaut bzw runterholt… ähhh…. runterläd! :-P

      • Was soll bitte passieren, wenn man sich was bei einem Webdienst anschaut? Hier geht es ums Verteilen, also den Upload.

      • So funktioniert das aber nicht. Das Streamen ist in Deutschland nicht rechtlich zu verfolgen, lediglich der Download. Auch das lässt sich in der Regel nicht durchsetzen, weshalb Anwälte nur auf Filesharing zielen, also wenn gleichzeitig hochgeladen wird. Da ist die Rechtslage verhältnismäßig eindeutig.

  • Natürlich sind diese dafür verantwortlich und verteilen diese Sachen damit man in deren Fälle tappt. Das passiert aber schon ziemlich lange. Mehrere von meinen Freunden haben schon Briefe bekommen dem einen haben Sie mal richtig Wecker gehauen mit fünf verschiedene Anwaltsschreiben. Da waren Summen bis 10.500 € dazwischen. Am Ende hat er zwei Anwälte bezahlt den einen hat er 400 € gegeben und ich glaub den andern 800 verteilt auf Raten a 40 Euro… bei so vielen Klagen völlig ok

  • Recht so. Früher gabs ne Backpfeife, heute dürfen die ach so tollen Internet Kids halt blechen. Dummheit schützt vor Schaden nicht.
    Denken und handeln kann man nicht früh genug lernen. Und wenn Eltern blechen kümmert man sich wieder um die Kids vor der Kiste alles top.

  • Eine Kanzlei spricht Rechteinhaber, also eine Plattenfirma oder einen Filmverleih, an und lässt sich eine Liste der 50 beliebtesten Veröffentlichung geben. Diese Kanzlei beauftragt dann eine Tochter-Firma in Torrent-Netzwerken nach genau diesen 50 Veröffentlichungen zu suchen und notiert sich die IPs der Leute, die die Files bewusst oder unbewusst anbieten.
    Dann werden die IPs direkt bei den Providern abgefragt und Postadressen zugeordnet, die dann wiederum von der Kanzlei im Namen der Rechteinhaber abgemahnt werden. Wie der Split zwischen Kanzlei, Tochterfirma und Rechteinhaber aussieht weiß ich nicht.

  • Weiß jemand, ob beliebte Repositorys in Kodi auch auf Torrentbasis laufen?

  • Was bitte schön hat Handbrake zu tun? DVDs rippen zum Zwecke einer Privatkopie ist legal.
    Sonst wäre die aus Frankreich stammende Software längst vom Markt.
    Ein Torrent ist schon noch mal ne andere Nummer!

  • „Watch torrent movies instantly“ steht da doch groß. Spätestens beim Betrachten des Programmangebotes sollte JEDER wissen, worauf er sich da einlässt.
    Nicht nur für Angela Merkel ist dieses Internet wohl „Neuland“…

  • Kann nur raten, sich an den Wahlkreispolitiker zu wenden! Ernst gemeint! Und dort auch mal druck zu machen. Zwar kenne ich diese Popcorn-Seite nicht, bin wie so viele von uns bestens versorgt dank Netflix und Amazon, aber es kann ja nicht sein, dass man bei der Nutzung einer Webseite zum Technologie-Experten avancieren muss. Wer einen Bitorrent-Client explizit installiert und nutzt, weiß was er tut. Aber ausgehen von einer Webseite – da kann doch so mancher echt reinstolpern, vor allem die ganz jungen unter uns – und zahlen dürfen dann die Eltern. Jetzt sagt der eine oder andere, naja ist ja offensichtlich bei dem Angebot. Wahrscheinlich richtig. Aber für einen 14 jährigen auch? Und was ist, wenn es eine Webseite gäbe, die nur eine unerheberechtlich geschützte Dokumentation anbietet? Wäre das dann auch so offensichtlich? Und glaubt ihr wirklich, dass es den Anwälten aus München darauf ankäme, durch welche Filme sie ihre Abmahngebühren kassieren können? Hier bedarf es erneuten Druck auf die Politik – und nicht ein verständnisvolles Opfern unserer Jungend für Brad Pitt & Co. Könnte echt „brechen“, ich kenne Familien in Frankfurt, die ihre Kinder zum Schwarzfahren anhalten, weil denen die Kohle fehlt. Mal kurz nicht aufgepasst – schon sind 3500 fällig, eine Katastrophe für solche Familien.

  • Wie kann ein Anwaltsbüro herausfinden das solche Diense genutzt werden?

    • wie oben geschrieben haben die eine Firma am start die „verseuchte“ torrents ins netz lädt oder einfache bestimmte torrents (hast-werte) überwacht. wenn man ein filesharingtool installiert hat sieht man ja auch oft wie viele Benutzer zu einem verbunden sind.. so ungefährt musst dir das vorstellen. die können genau messen wie lange die Datei bei dir online aktiv ist.

      • Hatte es überlesen das es oben beschrieben wurde…
        Ist so was legal? Das grenzt ja schon an Überwachung…

  • Wenn ich mir hier die Kommentare so anschaue, finde ich es erschreckend, wie schlecht die Rechtschreibung bzw. Grammatik ausfällt.
    Man könnte denken, diese Kommentare seien im Rahmen eines Diktates von Grundschülern entstanden.
    Teilweise habe ich manch Kommentare aufgrund des unzureichenden Satzbaus überhaupt nicht verstanden!

    Wahrscheinlich wird auch immer mehr diktiert, bzw direkt geschrieben, wie es aus dem Mund käme!?
    Ich denke, in Zeiten von Alexa, Siri und Co. wird in 50 Jahren wahrscheinlich keiner mehr schreiben können, da solche Dienste dies für uns übernehmen.

    • wieso regt ihr(du) euch immer wieder über so Nebensächlichkeiten auf. mir ist das so Jacke wie ich schreibe und wie viele Fehler ich mache…
      alleine das du dir so eine mühe machst… einige haben echt so wenig vor im kopf…

  • Frage mich wie die Anwälte an die Adressen der Nutzer kommen. Ein Deal mit denen??

    • Nein, sie weisen die Straftat nach. Mit dem gerichtbeschluss müssen die Anbieter den passenden Nutzer zur IP Adresse rausrücken.

    • Torrents lassen sich leicht tracken, ohne dass ein „Anbieter“ involviert ist. Es ist ja ein dezentrales System mit vielen beteiligten Netzknoten. Mit der getrackten IP-Adresse (bzw. einer langen Liste) geht der Anwalt dann zum Gericht und äußert den Verdacht des Verteilen von Mediendaten. Das Gericht veranlasst dann, dass der Inhaber der IP (i.d.R ein Internet-Provider) die Identität des IP-Nutzers zur Zeit des Vorfalls herausgeben muss.

  • Wenn ich mir die Popcorn Time-Seite so anschaue kann ich kaum glauben, dass es Menschen gibt, die das Angebot für legal halten. Das zweite Wort auf der Seite ist „torrent“ (und man sollte wissen, dass das down- und upload bedeutet). Nur wenig weiter unten steht groß und auffällig „Don’t forget to SHARE!!“.
    Wenn man jetzt noch ans Seitenende scrollt, und feststellt, dass es außer eine gmail-Adresse keine Kontaktmöglichkeit zum Anbieter gibt, muss einem doch klar sein, dass dieses Angebot sowas von nicht legal ist…
    Wer das nutzt, kann mir nicht weismachen, in gutem Glauben gehandelt zu haben bzw. nichts gewusst zu haben.

  • alt.binaries, und das seit fast 20 Jahren. Der ganze P2P-Scheiss, nein danke.

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