ifun.de — Apple News seit 2001. 39 294 Artikel

Im Selbstversuch

Personenbezogene Daten anfordern: Apple respektiert Bundesdatenschutzgesetz

Artikel auf Mastodon teilen.
16 Kommentare 16

Paragraph 34 des Bundesdatenschutzgesetzes ist selbsterklärend mit „Auskunft an den Betroffenen“ überschrieben und leitet seinen ersten Absatz wie folgt ein:

Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über 1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen, 2. den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und 3. den Zweck der Speicherung.

Euer Auskunftsrecht über personenbezogene Daten ist also gesetzlich verbrieft. Auch Apple gegenüber. Mit Blick auf die heute bekannt gewordenen Zahlen zum behördlichen Interesse an euren Daten aus Cupertino – ifun.de berichtete – dürfte ein guter Zeitpunkt gekommen sein um die persönlichen, bei Apple hinterlegten Datensätze einzusehen. Im besten Fall noch vor dem BKA.

archiv

Gesagt, getan. Bereits Mitte Oktober haben wir unsere Anfrage mit der Bitte um Auskunft über personenbezogene Daten bei Apple angefordert und sichten zur Stunde die jetzt in der Redaktion aufgeschlagenen Unterlagen.

Apple schickt verschlüsselte Archive

Etwa drei Wochen nach unserer Mail an Apple, sitzen wir nun also vor einem verschlüsselten Dokumenten-Archiv (das Passwort wurde ebenfalls per Mail aber extra verschickt) mit drei PDF-Dateien und drei xls-Tabellendateien, in denen wiederum mehrere Tabellen hinterlegt sind. Apple Antwort auf unsere Anfrage in Auszügen:

Wir haben Ihre Anfrage entsprechend Paragraph 4 der Irischen Datenschutzgesetze 1988 und 2003 bearbeitet. Um Ihnen behilflich zu sein haben wir auch Daten in unsere Antwort miteinbezogen, die durch iTunes Sarl in der EU kontrolliert werden. Als Antwort auf unsere Informationsanfrage gemäß Paragraph 4 (3) der Gesetze um Ihre Identität zu bestätigen und um die Daten, auf die Sie zugreifen wollten, genau zu bestimmen, haben Sie freundlicherweise am 15-10-2013 geantwortet. Die 40-tägige Frist zur Bereitstellung Ihrer Daten hat demnach an diesem Tag begonnen.

Sobald wir die Daten ausgewertet haben, werden wir euch mit einem Überblick der bei Apple gespeicherten, personenbezogene Daten versorgen.

Bis dahin können wir euch erklären, wie ihr euer Archiv anfordern könnt.

  • Auf der Webseite http://www.apple.com/de/privacy/contact/ stellt Apple unter der Überschrift „Fragen zum Datenschutz“ ein Kontakt-Formular zur Verfügung, das den Punkt „Datenschutzprobleme“ anbietet. Hier könnt ihr eure Kontakt-Daten eintragen und den Betreff mit einem aussagekräftigen Hinweis füllen. Etwa: Auskunft über personenbezogene Daten für Max Mustermann.
  • Erklärt im Text-Fester kurz euer Anliegen und beruft euch auf §34 desBundesdatenschutzgesetzes.
  • Jetzt heißt es warten. In unserem Fall hat die Zustellung 14 Tage beansprucht.

In der folgenden Mail informiert Apple dann, ob eurer Anfrage nachgekommen wird

Wir erfüllen Ihre Anfrage gänzlich und gewähren Ihnen den Zugang zu personenbezogenen Daten Ihrer Person betreffend, die in einem entsprechenden Archivierungssystem gespeichert werden. Die beigefügte, passwortgeschützte Datei stellt Ihnen die Daten zur Verfügung, auf die Sie ansonsten in Ihrem Account keinen Zugriff haben. Zum besseren Verständnis haben wir außerdem eine Beschreibung der einzelnen Felder im Dokument beigefügt. Falls vorhanden, haben wir Informationen wie Kalender-, Mail- und iTunes-Inhalte etc. Ihres Accounts nicht miteinbezogen. Falls Sie iCloud nutzen werden Sie bemerken, dass wir extrem kurze Aufbewahrungsfristen bzgl. der Speicherung solcher Daten haben. Wir haben Ihnen alle Daten zur Verfügung gestellt, die uns zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Anfrage in unserem System zugänglich waren.

auskunft-2

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
06. Nov 2013 um 18:10 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    16 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
    • Habe festgestellt, dass ich noch einen uralt Amazon Account habe. Und da ist die letzte Bestellung aus dem Jahr 2001.
      daraufhin habe Amazon gebeten den Account einschließlich aller Daten zu löschen und Mir dies zu bestätigen.
      Als Antwort gibt es Standardemails, das aufgrund steuer- und handelsrechtlicher Vorschriften der Account zwar geschlossen wird, aber meine Daten weiter gespeichert. Allerdings sind die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen 6 bzw. 10 Jahre.
      Demnach gibt es keinen Grund meine Daten weiter aufzubewahren. Dennoch werden diese nicht gelöscht. Und eine Auskunft, welche Daten gespeichert sind, erfolgt auch nicht.

  • Blöde Frage, aber mehr brauchen die von mir nicht?
    Also mein Name, Vorname und eine Emailadresse? Oder muss die Email-Adresse mit der übereinstimmen, welche ich bei Apple, iCloud oder iTunes-Store hinterlegt habe?
    Weil sonst könnte ich doch: Name: Angela Merkel und an meine Email-Adresse schicken lassen oder halt eben eine mit angie@gmx.de erstellen… Oder was weiß ich.

    • Sinnvollerweise wird’s wohl nur in Verbindung mit der registrierten Adresse gehen.

    • Ich habe das ganze gemacht und habe jetzt eine Antwort bekommen das Apple diese infos von mir brauch –

      Vor- und Zuname
      – Apple ID (wenn bekannt)
      – eMail-Adresse des Accounts
      – Postadresse
      – Telefonnummer
      – Seriennummer des registrierten Produkts / der registrierten Produkte
      – Apple Online Store/iTunes Stor

  • Jede Firma in Deutschland bekommt tausende solcher Anfragen von jeder Polizeiklitsche. Da können euch die Unternehmen noch so behaupten das sie die Daten schützen. Das ist Fakt.

    • »Das ist Fakt.«
      –> Wenn jede (!) Firma tausende (!) Anfragen bekommt, muss auch jede Firma Abteilungen dafür haben. Kannst du mir bitte sagen, wo man die dadurch entstehenden Kosten steuerlich geltend machen kann? Danke im Voraus.
      –> Oder: Bitte erst den Kopf einschalten, dann „Fakten“ posten.

      • In der Steuererklärung die auch ein Unternehmen abgeben muss. Genauer gesagt in der GuV. Und dort in den Positionen Personalkosten und Bürokosten.

        Weitere Fragen?

      • Bingo ;)

  • sieht man in den daten auch, wann welches gerät auf icloud zugegriffen hat?

  • Googelt mal nach „t5f brief“ ist ein alter hut. folterfragebogen zu Datenschutzgesetz. Habs mal bei meinem Optiker eingesetzt, seitdem kam keine Werbung mehr.

  • Danke! Werd ich glatt mal tun, mal sehn, was dabei raus kommt :)

  • was soll das werden? shitstorm auf das arme datenschutzformular und die mitarbeiter?
    sind dann alle glücklich, wenn sie die als ganzwahrheit verkaufte halbwahrheit durchscrollen?
    verblendung, verleumdung und am ende verblödung.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPad, iPod, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 39294 Artikel in den vergangenen 8430 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven