Gerichtsurteil legt Vorratsdatenspeicherung auf Eis
Das umstrittene Gesetzt zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass die Anbieter von Telefon- und Internetzugangsdiensten dazu verpflichtet worden, bestimmte Verkehrsdaten für zehn Wochen zu speichern und bei Bedarf an Behörden übermitteln. Damit wird es zunächst allerdings nichts, wie die Bundesnetzagentur mitteilt , wird die Verpflichtung bis auf weiteres ausgesetzt. Grund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster. Dort hatte ... →