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Maximale Modulleistung zu gering

Norm für Balkonsolargeräte: Verbraucherschützer fordern Nachbesserung

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34 Kommentare 34

Der Verbraucherzentrale Bundesverband erinnert an ein Thema, das viele Betreiber von Balkonkraftwerken ausgeblendet oder gar nicht auf dem Schirm haben. Der Gesetzgeber lässt zwar mittlerweile auch leistungsfähigere Anlagen zu, die entsprechende Normierung steht allerdings noch aus. Strittig ist hier vor allem noch die maximale Gesamtleistung der vor den Wechselrichter geschalteten Solarmodule.

Anker Solix Wechselrichter

Während der in der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) definiert Maximalwert für die Modulleistung von Steckersolargeräten 2.000 Watt beträgt, ist in dem vom VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) Entwurf für die zugehörige Produktnorm lediglich von 960 Watt die Rede. Sollte es dieser Wert in die voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschiedete Neufassung der Norm für Steckersolargeräte schaffen, geht den Betreibern größerer Anlagen zumindest ein Stück Rechtssicherheit verloren.

Das Netzwerk Klimaschutz im Bundestag schreibt hierzu, dass die Anwendung von Normen grundsätzlich freiwillig ist, deren Einhaltung jedoch insbesondere vor Gericht als Beweis dafür gelten könne, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik im Rahmen einer Installation beachtet wurden. Dergleichen kann nicht nur im Zusammenhang mit Schadens- oder Versicherungsfällen relevant sein, sondern auch in die Vorgaben bezüglich entsprechender Installationen durch Mieter einfließen.

Die vorgesehene Erlaubnis, Steckersolargeräte an eine klassische Haushaltssteckdose anzuschließen, würde eine einfache und kostengünstige Nutzung der Geräte ermöglichen. Die erlaubte Modulleistung sollte an die gesetzlichen Regelungen des Solarpakets I angepasst werden. (Verbraucherzentrale Bundesverband)

Hohe Modulleistung durchaus sinnvoll

Grundsätzlich wird mehr Erzeugungsleistung am Wechselrichter aufgrund der sinkenden Preise für Solarmodule immer attraktiver. Zwar bleibt die Leistungsabgabe ans Hausnetz durch den Wechselrichter weiter auf 800 Watt begrenzt, dieser Wert kann dann aber auch bei ungünstigen Verhältnissen eher erreicht werden. Hat man zusätzlich einen Akku gekoppelt, so können moderne Geräte eventuell über diesen Grenzwert hinaus erzeugte Energie zwischenspeichern für eine optimale Ausnutzung sorgen.

Die Verbraucherschützer wollen den VDE davon überzeugen, dass die Anhebung des Maximalwerts auf die vom Gesetzgeber festgelegten 2.000 Watt eine sinnvolle Änderung bei der Normierung wäre. Die aktuell noch gültige VDE-Norm ist auch in weiteren Punkten überholt. So wird hier noch ein spezieller „Einspeise-Stecker“ anstelle von Schukosteckern empfohlen, der VDE-Entwurf sieht eine Anpassung in diesem Bereich jedoch bereits vor.

Eine Übersicht der wichtigsten Regelungen rund um den Betrieb von Balkonkraftwerken findet sich hier beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Dazu zählt auch, dass mittlerweile zwar die Anmeldepflicht beim Netzbetreiber entfallen ist, man die Geräte aber weiterhin beim Marktdatenstammregister anmelden muss.

08. Jul 2024 um 11:21 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • Hört sich sinnvoll an, dann kann man, entsprechende Module vorausgesetzt, für längere Zeiten auf die 800 Watt kommen. Und Akkus werden auch attraktiver, was dann wiederum auch für das Netz positiv sein sollte, wenn mehr Leute einen Akku nutzen.

    • Wie kann das denn sein, dass letztes Jahr die Experten alle die beschimpft haben, die 600 Watt als kaum bedenklich bewertet haben, und mit Leitungsquerschnitten usw. „argumentiert haben“ und das soll nun hinfällig sein? Willkür, nicht Wissenschaft, scheint hier der Vater des Gedanken. Und das von der VDE? Das wäre enttäuschend.

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  • Das ist leider das problematische heute in Deutschland: Alle wollen saubere Energie, viele wollen dabei unterstützen, der Gesetzgeber legt dem keine Steine mehr in den Weg, aber einer (hier der VDE) bremst immer.

    • Auch die regionalen Energieversorger bremsen, besonders schlimm: Westnetz.

    • Sie versuchen nur zu bremsen, eine VDE Richtlinie oder Norm < Gesetz.

    • Kann den Kommentar nicht nachvollziehen.
      VDE hat seinen Sinn… wenn wir z.B. die Grenze von >800W einfach mal auf 1500W anheben, dann die Gartenhütte und das Haus vom Nachbarn abfackelt weil die Kabel von 1950 waren dann wird gemeckert warum die Versicherung den Schaden nicht übernimmt.
      Da hängt schon ein wenig mehr dran als nur ein bisschen Gesetz und Paragraphenreiterei.
      Die 2000w Max Modulleistung macht auch nur Sinn, wenn man entweder für die Spitzen einen Akku hat, genug Grundlast erzeugt, oder mehr Einspeisen dürfte. Was wiederum über die alten Elektroleitungen in Omas Vorkriegszeitbaute nicht unbedingt VDE entspricht.
      Generell wär ich auch dafür. Nicht falsch verstehen.

      Grüße
      derMitch85

      • Mehr Module macht auch ohne Akku Sinn, denn dann hat man mehr Leistung in der Dämmerung bzw früher am Morgen und länger in den Abend hinein.

      • Und da kann man nicht schnell die Norm erstellen?

  • Soweit ich das richtig verstanden habe, hat man bei Inselanlagen (unerschlossener Garten, keine Anbindung ans Netz) weniger Auflagen/zu beachten, oder?

    • Ja. Wenn du keine Verbindung zum Netz hast und das mit einer lokalen PowerStation oder Notstromaggregat löst kannst du machen was du willst – sofern die Elektroinstallation fachmännisch umgesetzt wurde. Im Zweifel zahlt die Versicherung dann nicht wenn deine Installation ursächlich war. Anmelden musst du auch nichts.
      Siehe: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html

      „Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.

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  • Einfach aufbauen, anmelden, den etwas besseren Wiland Stecker gibts für 25€, fertig.

  • Warum nur 2000Wp? Ich möchte auch bei Mondschein 800Watt haben. ;)

    • Es hat schon sehr oft seinen Sinn, dass es den VDE gibt. Was meinst wie viele sonst selbst bei sich rumfummeln an der Elektrik. Hier ist es halt nur einfach Dämlich, dass die Norm weniger erlaubt als das Gesetz, auf der anderen Seite steht keine Norm über den Gesetz.

  • Mich würde mal interessieren, was technisch das Problem sein könnte, wenn man z. b. 4000 Watt Solarmodule an einen Wechselrichter anschließt, der ans Netz nur 600 / 800 Watt raus gibt. Also nur mal theoretisch. Überlastet das den Wechselrichter im Peak? Überhitzen die Solarmodule? Sinkt der Wirkungsgrad?
    Ist ja generell eine gute Idee, stärke Module zu verwenden, um bei ungünstigen Verhältnissen noch auf die 600 / 800 Watt zu kommen.

    • Die A regelt der WR, die Solarzellen bieten das nur an. Möglicherweise wird dieser dann heisser, ja. Ansonsten stellt sich dann aber auch die Sinnfrage.

      • Die Sinnfrage stellt sich auch bei Sportwagen mit weit über 200 PS in einem Land, in dem nur 130 auf der Bahn erlaubt ist.
        Sinn ergeben stärkere Platten eben wenn es bewölkt ist, regnet oder im Winter. Um dann noch möglichst viel Watt zu liefern. Wenn man Platten verwendet, die „nur“ 800 Watt Peak liefern, dann hat man die maximal mögliche Leistung halt nur unter optimalen Bedingungen. Also fast nie.

    • Das Problem mit mehreren Modulen wäre dann die Verschattung je nach dem wie du die an den Wechselrichter anschließen kannst (Reihe/Parallel). Bei Reihenschaltung „bremst“ das teilverschattete Modul die Gesamte Anlage aus, bei Parallelschaltung brauchst du wegen den höheren Ströme dickere PV Kabel und der Wirkungsgrad sinkt. Gerade bei „Balkonsolar“ wo vielleicht nicht immer ideale Aufstellung möglich ist sollte man das auch beachten.

  • Wir sind mit unserer Firma auch im Normgremium des VDE vertreten. Prinzipiell stehen die Interessen der Firmen, die ihre Leute dort hinschicken im Vordergrund, die die der Endanwender. Auch sind die meisten Vertreter dort 55+, haben damit zwar viel Erfahrung, sind aber entsprechend auch angestaubt und träge. 2kW peak sehe ich absolut unkritisch, solange weitere Kriterien erfüllt sind (Ausrichtung der Module – also zB nicht alle voll nach Süden, entsprechende moderne Leitungen, etc…) Und sein wir mal ehrlich: wer in seinem Haus noch Alu-Leitungen oder Elektrik aus den 50ern hat, wird sich wohl eher kaum ein BKW anschließen. Wenn doch: naja, dumme Menschen gibt’s überall.

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  • „mittlerweile ist die Anmeldepflicht beim Netzbetreiber entfallen“

    Ja, um die Förderung für meine Anlage zu erhalten muss ich diese beim Netzbetreiber SWD AG anmelden. Die Stadtwerke schreiben aber folgendes vor:

    In Düsseldorf muss eine sogenannte steckerfertige Erzeugungsanlage jedoch immer die Vorgaben der DIN VDE V 0100-551-1 und DIN VDE 0140-1 erfüllen.

    Also kommt noch eine Wieland-Vorrichtung sowie die Installation und Überprüfung durch einen Fachbetrieb hinzu – damit wird die Anlage doppelt so teuer.

    Ohne Anmeldung und Wieland-Vorrichtung sowie die Installation und Überprüfung durch einen Fachbetrieb würde ich quasi gegen deren Bedingungen verstoßen – wie können die diese Bedingungen fordern ? Der Gesetzgeber hatte doch einen anderen Willen.

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  • German Angst sage ich nur!

    Man könnte als VDE auch sagen, Wenn Solarkraftwerk an einer alleinigen Sicherung angeschlossen ist und mind. aus Baujahr 2000 (z.B.) dann dürfen 1000W eingespeißt werden.
    Aber nein, VDE geht immer von Strohhütten aus 1945 aus und dass gleichzeitig 2x 3600 W Heizlüfter HINTER einem Solarkraftwerk angeschlossen sind…

  • In einem 3-Parteienhaus mit 3 BKW: Wer muss diese beim Marktstammdatenregister anmelden?
    Die Eigentümerin oder die Mieter?

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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