Ab Frühjahr 2021
Neues Jugendschutzgesetz: Alterskennzeichnungen gegen Kostenfallen und Anmache
Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien zu verbessern hat die Bundesregierung das Jugendschutzgesetz überarbeitet und wartet nun darauf, dass Bundestag und Bundesrat dieses verabschieden, um die neuen Regelungen ab Frühjahr 2021 umzusetzen.
Bundesministerin Franziska Giffey
Die Novelle, die unter Federführung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet wurde, soll Anbieter verpflichten, Minderjährige vor Mobbing, sexueller Belästigung oder Kostenfallen zu bewahren und setzt dafür unter andere auf überarbeitete Alterskennzeichnungen.
Alterseinstufungen gegen Kostenfallen und Anmache
So sollen Alterseinstufungen fortan auch Zusatzfunktionen von Spielen berücksichtigen und werden nicht mehr ausschließlich am Spiel-Inhalt festgemacht. Insbesondere Kontaktmöglichkeiten, die zu Cybermobbing, Anmache und Missbrauch führen können, und Kostenfallen etwa durch Loot Boxes und glücksspielsimulierende Elemente in Games können zu einer höheren Alterseinstufung führen.
Nebenbei soll die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer „modernen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ ausgebaut werden. Die Bundeszentrale wird dafür zuständig sein, sicherzustellen, dass die vom Gesetz erfassten Plattformen ihren systemischen Vorsorgepflichten (z.B. sichere Voreinstellungen, Beschwerde- und Hilfesystem) nachkommen. Sie soll Verstöße auch gegenüber ausländischen Anbietern ahnden.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat die Neuregelungen in fünf kurzen Strichpunkten zusammengefasst und merkt an, dass 9- bis 17-jährige täglich im Schnitt 2,4 Stunden online sind.
- Die Änderungen nehmen insbesondere die relevanten Internetdienste in die Pflicht. Sie müssen nun angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen treffen. Damit soll Kindern und Jugendlichen eine unbeschwerte Teilhabe an digitalen Medien ermöglicht werden.
- Ein weiterer Punkt betrifft die Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme. Sie werden modernisiert und bieten künftig wieder verlässliche und nachvollziehbare Orientierung für Eltern, Fachkräfte sowie für Kinder und Jugendliche selbst. Film- und Spieleplattformen müssen ihre Angebote online künftig mit einer Alterskennzeichnung versehen.
- Sogenannte Interaktionsrisiken, beispielsweise Cybermobbing und Hate Speech, werden von den Neuregelungen des Gesetzes miteinbezogen. Anbieter werden verpflichtet, Kinder und Jugendliche entsprechend zu schützen.
- Darüber hinaus wird für eine konsequente Rechtsdurchsetzung gesorgt – auch mit Blick auf Anbieter, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben. Kommt ein Anbieter seinen Pflichten nicht nach, kann das die Zahlung eines Bußgeldes nach sich ziehen.
- Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt. Sie sorgt für die Einhaltung der neuen Anbieterpflichten sowie für die Vernetzung aller Akteure. Zudem nimmt sie die künftige Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes in den Blick.
Finde ich mal einen positiven Vorstoß!
Generell zu begrüßen, aber ich fände viel sinnvoller statt die Altersfreigabe hochzusetzen wirklich kenntlich zu machen was denn das „Problem“ ist.
Bsp: FIFA. Bislang ab 0 Jahren, dann mit Kennzeichnung ab 12 Jahren. Aber undurchsichtig warum. Lieber:
ACHTUNG: EA verwendet Glücksspiel Lootboxen, um Jugendliche abzuzocken.
Wenn da einfach nur ab 12 steht denkt eine Mutter doch nur: hm ist doch nur n Fußballspiel. Vielleicht haben die sich verschrieben oder die Steuerung ist schwer. Mein hochbegabter 7-jähriger Kevin schafft die hochkomplexe Steuerung ab schon.
Das ist der Knackpunkt. Die Eltern wissen dann nicht was das Kind da spielt. Die Eltern sehe ich als Kontrolle absolut in der Pflicht
+1
+1 für den hochbegabten Kevin. :D
Komacrew, sehr guter Einwand. Evtl. eine Art Scor3. Diese spiel verwendet folgende Inhalte:
Gewalt: 0
Sport: 10
Glücksspiel: 10
Usw.
@Flo Eher sowas wie bei PEGI, wo es die entsprechenden Symbole dafür gibt.
Und wo wir schon dabei sind, lasst uns doch auch in Deutschland einfach direkt das PEGI-System übernehmen. Macht vieles leichter.
Das ist interessant. Übernimmt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien dann auch die Alterskennzeichnung für Computerspiele und macht damit die USK überflüssig? Allerdings müssten dann doch auch die Länder mitspielen, die das Rating der USK mit einem Verwaltungsakt versehen. Und das kann ich mir kaum vorstellen.
Kommt gut im Inter(national)net.
Gibt’s dann wieder DIN A4 Stopp Schilder?
Nicht schon wieder sowas, wieder ein popup mehr das nervt ….
Sehr gut! Jeder Vorstoß in diese Richtung ist zu begrüßen!
Es ist ja nur gut, dass wir sonst keine Probleme haben. Ich denke, wenn es z.B. eine Pandemie gäbe, in Folge deren die Staatfinanzen und die Sozialsysteme zu kollabieren drohen, würden sich die Politiker bestimmt auf das Wesentliche konzentrieren. Aber so – die Welt ist ein besserer Ort geworden, vielen Dank….sorry, aber das ist doch gerade das 4786 Problem, wenn man etwas für Kinder und deren Zukunft machen will.
Für den Staat arbeiten nicht nur drei Menschen. Es gibt Bereiche, Schwerpunkte und Experten. Jede/r soll das machen, wofür er/sie eingestellt wurde und was er/sie am
Besten kann.
Außerdem wurde mit der Ausarbeitung von diesem Gesetz schon lange vor Corona begonnen.
Zum Glück sind nicht alle Gesundheitsexperten. Es werden sich ja nicht mal die 16 Ministerpräsidenten einig.
Geht mir nicht weit genug… zwar können sich Kinder keine Spiele und Filme mit Glücksspielen/Gewalt usw. mehr runter laden (sofern die entsprechenden Einstellungen am Handy/Table/Computer vorgenommen wurden), aber Hörbücher können alle noch angehört werden, da gibt es für nix eine Altersbeschränkung egal wieviel Gewalt oder Sex drin vorkommt.
Grundsätzlich stimme ich zu. Ich überlege aber gerade, ob es „schlimmer“ für ein Kind ist zu sehen wie einen Zombi der Kopf angeschlagen wird oder es erzählt/vorgelesen zu bekommen. Ich finde da keine Antwort für mich.
Sicher ist sehen schlimmer als hören oder erzählt bekommen. Ich wollte damit nur hervorheben, dass es vielleicht auch noch andere Bereiche gibt in denen die Kinder geschützt werden sollten.
Grundsätzlich finde ich es gut das endlich mal etwas passiert in dieser Richtung. Trotzdem ist das ein Tropfen auf dem heißen Stein. Was ich da als Vater schon alles erlebt habe. Generell hätte ich zum Beispiel Abos verboten oder Apps die nur mit Abo funktionieren, davon gibt es mittlerweile einige und mein großer Sohn ist da schon in eine Falle getappt. Es gibt Apps da muss man zwingend ein Abo abschließen um diese App überhaupt testen zu dürfen. Das hat mein Sohn gemacht und hatte Abokosten von 10€ die Woche am Hals. Generell funktioniert Jugendschutz nur bei aktiven Eltern. Es ist erschreckend worauf Kinder Zugriff haben wenn niemand die Einrichtung von dem Smartphone übernommen hat. Generell finde ich die Kennzeichnung der Altersfreigabe im Playstore besser als im AppStore. Bei Apple kann man den Zugriff auf Apps aber einfacher steuern, auch wenn die Konfiguration der Bildschirmzeit nicht das allerbeste ist bietet sie doch viel mehr Möglichkeiten als andere Systeme. Ein weiteres Manko, wer kontrolliert letzten Endes was sich die Kinder installieren? Sind Apps ab FSK 18 nicht die interessantesten? Wenn das niemand kontrolliert ist das neue Gesetz für den Ars… Ich bin der Meinung Smartphones gehören nicht in Kinderhände und sollten mindestens erst ab 16 Jahren freigegeben werden. Alternativ sollte sich das Smartphone beim einrichten auf das Alter des Nutzers konfigurieren, mit den entsprechenden gewählten Optionen, dem Alter entsprechend, man könnte zum Beispiel ungeeignete Apps im AppStore einfach ausblenden, wie bei Netflix, das ist aber eher Wunschdenken.
Nichts weiter als Symbol Politik… vielleicht sollte man erstmal Apple zwingen in DE alle Casino Apps zu verbannen bzw. massiv einzuschränken und an die verbundene Apple ID zu binden (alter)!