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Neue Gesetze: Freie Routerwahl für Endkunden – Verkehrsminister will Drohnen-Führerschein

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Internetanbieter können ihre Kunden zukünftig nicht mehr zur Verwendung bestimmter Routermodelle zwingen. Der Bundestag hat einen Gesetzesentwurf zur freien Routerwahl beschlossen. Konkret bedeutet dies, dass ihr künftig von eurem Anbieter nicht mehr zur Nutzung der von ihm angebotenen Router-Modelle verpflichtet werden könnt, sondern auch eigene Geräte verwenden dürft.

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Der Gesetzentwurf kann im Detail hier nachgelesen werden (PDF). Nach Verabschiedung durch den Bundesrat soll den Providern eine Übergangsfrist von 6 Monaten gewährt werden, dann sei die neue Regelung bindend. Künftig gilt der Vertrag mit einem Internetanbieter bis zum sogenannten passiven Netzabschlusspunkt, also der Anschlussbuchse im Haus, und endet damit bereits vor dem Router. Die Telekommunikationsanbieter dürfen ihren Kunden aber auch künftig noch Router anbieten.

Spannend wird diese Verordnung insbesondere mit Blick auf die Kabelbetreiber. Hier finden Kunden in der Regel ein sehr limitiertes und oft auch veraltetes Router-Angebot vor und haben keinerlei Möglichkeit, auf leistungsfähigere Alternativen umzusatteln.

Bundesverkehrsminister will Drohnen-Flüge reglementieren

Falls ihr mit dem Gedanken an die Anschaffung einer Drohne spielt, dürfte folgende Meldung für euch interessant sein: Bundesverkehrsminister Dobrindt will die Nutzung von zivilen Drohnen neu regeln, für alle gewerblich und privat genutzten Geräte ab 500 Gramm Gewicht ist eine Kennzeichnungspflicht geplant.

Private Drohnen nehmen ständig zu. Daraus entstehen neue Gefährdungspotentiale z.B. durch Kollisionen oder Abstürze. Ich werde die Nutzung von Drohnen deshalb neu regeln: Drohnen sollen zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können. Drohnen-Flüge in Wohngebieten, über Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Unglücksorten, Einsatzgebieten der Polizei oder Industrieanlagen werden verboten. Für den Betrieb von gewerblichen Drohnen werden zukünftig luftrechtliche Kenntnisse vorgeschrieben. (Zitat Dobrindt: BMVI)

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Gewerbliche Drohnenpiloten müssen somit künftig über eine Führerschein verfügen und die Freiheit für private Drohnenflüge wird massiv beschränkt. Ganz unverhofft kommt diese Initiative allerdings nicht, bereits jetzt gibt es abhängig vom jeweiligen Bundesland teils mehr, teils weniger strenge Auflagen für Drohnenflüge. Das Verkehrsministerium strebt nun nach einer allgemein gültigen Regelung. Den aktuellen Stand der Vorschriften hat Rechtsanwalt Thomas Schenke in einem kostenlos verfügbaren E-Book (PDF) zusammengefasst.

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09. Nov 2015 um 15:07 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • Der Gesetzentwurf mit den Routern klingt toll, doch ich vermute mal das sie das dann preislich andere lösen… Übertriebenes Beispiel:
    Provider bietet Internet an. Mit deren Hardware kostet der Vertrag 20 Euro ohne deren Hardware kostet der Vertrag 30-40 Euro weil höchstwahrscheinlich ein Mehraufwand ist evtl. Verbindungen zu verschlüsseln (Kabel) oder bei Anschlüssen andere Zugangsarten zu implementieren …. Irgendwas werden sie sich schon ausdenken das man doch „gezwungen“ ist den Router vom Provider zu nehmen … Oder Funktionen/Dienste werden einfach nicht mit geliefert…. Etc…

    Eigentlich ne coole Sache aber dann doch zu leicht zum aushebeln ….

    • aber man kann doch jetzt schon seinen eigenen Router hinter ein Kabelmodem etc. setzen und somit seine gewünschten Funktionen / modelle nutzen (?) Ich selber nutze eine etwas älltere fritzbox (eigentlich nur für DSL) an einem unity-media-Anschluss hinter dem ausgelieferten W-Lan router von denen. W-Lan hab ich abgeschaltet und meine Fritzbox per LAN dahinter geklemmt. Bisher funktioniert für mich alles gut (hab jetzt kein VPN oder dyndns laufen, falls das noch einen Unterschied machen würde). Hinzu kommt, dass die Anbieter es einem einfach dadurch schwerer machen werden, dass sie keinen Support für Fremdhardware bieten. Wenn also ein Kunde mit eigener Hardware beim Betreiber anruft um irgendwelche AUssetzer etc. zu reklamieren, wird das wohl einfach demnächst auf die Fremdhardware geschoben, so wie es bisher auch ist. Ich glaube nicht, dass das viele Endandwender interessieren wird, da die meisten gar kein Hintergrundwissen haben, um so ein Fremd-Gerät vernünftig einzubinden..

      • So wie du es beschreibst, kann es sein das du die Fritzbox gar nicht als Router bereibst, sondern nur als WLAN-Accesspoint und allenfalls noch Switch. Um Frizboxen als Router einzusetzen muss der Anschluss an einer bestimmten der LAN-Anschlüsse erfolgen und dem Gerät muss das dann auch explizit in der Konfiguration gesagt werden. Also dass bspw. an LAN1 „WAN“ anliegt und nicht „LAN“. Ist das nicht der Fall, dann nutzt du den vom Kabelanbieter bereitgestellten Router. Das kann, je nach dem was man tun möchte, massiv von Nachteil sein.

      • Vorsicht! Mit solchen Kommentaren beschwört man Elv, den IPSec Troll!!

    • Nein. Auch beim billigen Vertrag müssen die notwendigen Zugangsdaten ohne extra kosten schriftlich mitgeteilt werden. Der Netzbetreiber kann ein Funktionstüchtiges Endgerät nicht ausschließen. Da kommt kein Anbieter drum rum. Das ist ja das tolle. Das kackteil von Unitimeda wird dann gegen einen ordentlichen pfSense getauscht.

  • Na wenn das so ist spreche ich mich ganz offen für Eltern-, Rasenmäher-, Alkohol-, Fahrrad- und Internetführschein aus, welchen allerdings alle Mitbürger machen müssen. Zudem müssten alle Führerschein Besitzer alle 3 Jahre die Prüfungen erneut absolvieren! Sicher ist sicher!

    • Das ist dummes Zeug und Du hast schlicht keine Ahnung.
      Schon jetzt gelten teils strenge Regeln und die meisten Drohnenflieger fliegen zudem ohne Versicherungsschutz in der Gegend rum, ohne sich auch nur ansatzweise Gedanken über Gefahren zu machen. Wenn die erste Drohne im Triebwerk eines Passaiergierfliegers verschwindet ist das Geschrei groß.

  • Darf ich mal fragen, bei welchem Provider dieser Zwang besteht? Ich bin bspw. bei KabelDeutschland. Gut, die bieten ein Modem mit Router an, dessen Alan zusätzlich 3 Euro pro Monat kostet. Man kann aber auch mit geringem Aufwand seinen eigenen Roter anschließen.

    • Mit „geringem Aufwand“ meinst du das du den Bridge-Modus des Routers aktivieren kannst um dann einen eigenen Router nachschalten zu können. Diese Funktion ist nicht zwingend vorhanden. Der Provider kann dir diese Funktion verweigern, so dass du keinen eigenen Router betreiben kannst. Genau das wird mit in Kraft treten des Gesetzes verhindert.

    • Es waren mal Vodafone und o2 die zum Teil erst gegen eine Gebühr die Zugangsdaten rausgaben.Angefangen hat diese Parxis 2013…
      Mittlerweile haben beide eingelenkt, aber der Gesetzgeber braucht ja wieder Jahre…..

      • Habe erst vor drei Wochen für einen Freund die Zugangsdaten von O2 in Erfahrung bringen wollen. Die haben sich geweigert, wir haben sie bis heute nicht. Deswegen auch dort die blöde Lösung mit Router hinter Router und den möglichen Probleme von Doppel-NAT u. s. w. Aber dass ich einem Unbekannten einfach mal in ein Intranet lasse (was mit solchen ferngesteuerten Routern passiert) und ich viel zu lange auf das Stopfen von Löchern warten muss – nein danke!
        Das sie noch einige andere Böcke geschossen haben, wird nach der Vertragslaufzeit der Anbieter gewechselt. Ich habe es nicht für möglich gehalten, aber O2 hat es geschafft, noch schlimmer als die Telekomiker zu sein. Und das ist echt schwer!

      • ich habe meinen Vertrag bei O2 Mitte letzten Jahres abgeschlossen.
        Zugangsdaten habe ich sofort ungefragt erhalten, ebenso konnte ich meine vorhandene Fritzbox ( 7490 ) problemlos nutzen.
        O2 scheint mittlerweile auch umgedacht zu haben.

    • Kann man wirklich einen eigenen Router anschließen, oder kann man den nur dahinter klemmen? Im zweiten Fall hätte man z.B. einen unnötigen höheren Stromverbrauch.

      • …dahinter klemmen als AP oder Router.

      • Man muss nun erst mal Unterscheiden, bekommt man ein reines Modem geschickt oder bekommt man solche All in One Dinger (Modem+Router inklusive WLAN).

        Vor Jahren hat mein Vater bei KD ein Modem bekommen und er hat die Wahl gehabt ob er nun den Router von denen noch mit dazu nimmt oder nicht. Da er ein Modem hat, kann er jeden Router nutzen, er muss auf nichts achten. Nachteil, er hat halt immer 2 Geräte am laufen.

        Vor ein paar Monaten haben die Eltern meiner Lebensgefährtin ihren Arcor/Vodafone Anschluss mit DSL gekündigt und sind zu KD gegangen. Sie wurden gefragt ob sie den Gratis Teil wollen (wo ein Modem+Router inklusive WLAN ist) oder eine FRITZ!Box 6490 Cable die entsprechend was kostet. Die FRITZ!Box 6490 Cable hat kein Branding etc.

        Da sie kein Modem bekommen haben müssten sie halt nun beim Kauf darauf achten das sie auch Kabelgeräte sich kaufen. Denn eine DSL-Fähige FRITZ!Box kann man nun mal nicht am Kabelanschluss betreiben, das Anstecken ist schon nicht möglich.

        Ich finde solange man kein Branding auf die Geräte bekommt, so ist das ganze halb so wild. Man hat für die Gesamte Mietzeit einen Support und stellt Kabeldeutschland auf eine Neue Version um, so kann man mit einen einfachen Anruf das ohne Aufpreis zum neueren Modellwechseln. Da man erst das alte Zurückschicken muss, wenn das neue da ist. Kann man sogar vorher testen ob eben die neuere Version ein Branding hat oder nicht. Sollte nun ein Branding drauf sein, so kann man von den Tausch einfach zurücktreten und das alte Gerät weiter nutzen.

    • Bei Vodafone ist oder war dieser Zwang bis vor kurzem so. Einfach mal die EasyBox von Vodafone gegen eine Fritzbox tauschen ging gar nicht, da diese Ar… die Zugangsdaten nicht rausrücken. Ob das aktuell besser ist kann ich aber nicht beurteilen.

      • Die Zugangsdaten kann man recht einfach auslesen, das bekommt auch jeder nicht Nerd hin.

      • Das ist schon lange nicht mehr der Fall bei VF. Seit Seit Anfang September können Neukunden die FB 7490 für 49€ zu ihren Vertrag auswählen und Bestandskunden die von DSL auf VDSL wechseln können auch auch die FB umsteigen. Die Easybox bleibt weiterhin bestehn und wird eben mit 1€ beworben.

      • Ist es…

    • Genau das ist der Punkt! Möchte man bei KD/Vodafone ne FritzBox 6490 Cable haben, kostet das (24 Monate á 5€) 120€ Dauerhafte Miete! Ich möchte aber genau diese Box lieber für 170€ in eBay kaufen und ab dem 3. Jahr sparen (und danach kann ich die Box auch weiter verkaufen)!

      • Dann nimm den Gratis Router und wirf den in eine Ecke und nimm die FRITZ!Box 6490 Cable so. Die Zugangsdaten werden dir Zugeschickt, habe erst vor ein paar Monaten die FRITZ!Box 6490 Cable bei den Eltern meiner Lebensgefährtin eingerichtet und da musste ich die Zugangsdaten selber eintragen.

        Ach ja ob du sparst ist Relativ, sollte nächstes Jahr eine neue FRITZ!Box xxxx Cable erscheinen und diese gibt es auch bei KD, so kannst du bei KD anrufen und einfach die Box tauschen.

        Du würdest dann weiter hin nur 5€ im Monat zahlen, zumal du während der Miete einen Ständigen Support hast. Geht sie kaputt, schickt dir KD eine neue, gehört sie dir musst die ein Defektes Gerät entweder weg werfen oder als Defekt verkaufen und dir eine neue Kaufen.

  • Telekom erlaubt fremde Router. WLAN TO GO funktioniert allerdings nur mit dem Speedport W724V. Ist das mit dem Gesetz konform? Übergabepunkt soll ja die Dose sein, mit allen Leistungsmerkmalen?

    • Der Hybrid Router kann auch WLAN to go. Aber wieso sollte diese Funktion nicht mit dem Gesetz in Einklang stehen? Das hat doch überhaupt nichts mit deinem Zugang zum Netz der Telekom zu tun. Die Telekom gibt dir schon so lange ich mich erinnern kann die Zugangsdaten und du kannst damit jeden (mit deinem Anschluss kompatiblen) Router verwenden.

    • WLAN TO GO ist eine freiwillige Leistung, die dir dann gewährt wird, wenn du im Gegenzug deinen Anschluß anderen auch zur Verfügung stellst.
      Damit das sicher (für dich und die anderen Nutzer) möglich und gesetzeskonform realisiert werden kann, behauptet die Telekom, dass das (derzeit) nur mit diesem Typ Router möglich ist.
      Der Router erzeugt ein virtuelles zweites WLAN-Netz das separat von deinen Daten durch das IP-Netz geroutet wird. Weder würde dir ein entsprechendes Datenpaket zugeordnet (File-Sharing, dark internet etc.) noch würde man auf dein Netzwerk zugreifen können.
      Diese Funktionen sind mitnichten Standard-DSL-Leistungsmerkmal und damit auch nicht Bestandteil der Regulierung.

      • WLAN TO GO ist Vertragsbestandteil und keine freiwillige Leistung, die mir trotz technischer Machbarkeit verweigert wird, weil ich einen Fritz-Router verwende.

        Inwiefern das in Zukunft statthast ist, wird sich zeigen.

      • Wäre mir neu das dies ein Vertragsbestandteil ist, das ist eine Kostenlose Option die man dazu buchen kann. Voraussetzung das dies aber dann auch Funktioniert, ist das man einen WLAN To Go Fähigen Router hat.

    • Was viele Leute nicht wissen ist, ist das WLAN TO GO durch eine Kooperation mit FON entstanden ist. Wenn man einen FON Router hat kann man alle WLan TO Go Hotspots benutzen und umgekehrt. aber viel Spaß hierzulande einen Fonera aufzutreiben.

  • Dobrindt, war das nicht der Versager der bereits Millionen für ein Maut Projekt verblasen hat und jetzt wieder versucht eine Zwangsreglementierung mit seinem Namen rauszubringen? Solche profilierungssüchtigen Reglementoren sollte man das Mandat entziehen, bevor noch mehr Unheil entsteht.

    • Das sehe ich anders!
      Wer von euch Sportflieger ist der weiß um was es hier geht. Diese Scheißdrohnen sind nämlich nicht immer cool sondern können auch sau gefährlich sein für Leute die bereits in der Luft sind (Flugzeug, Paragl. ,etc.). Der Hobby Drohnenpilot kann mit großer Sicherheit den Wind in manchen Bereichen nicht einschätzen. Ich finde es gut. Es ist schon genug mit diesem Spielzeug passiert. Siehe Flughafen Frankfurt, etc. …

      • Was findest Du gut?
        Grundsätzlich: LuftVG §1: Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei! Dazu zählt die Verkehrsmaschine, das Sportflugzeug und auch der Modellflieger. Wenn Du Sportflieger bist, dann weißt Du, daß es eine Mindesthöhe über Grund für Dich gibt. Wenn Du Modellflieger bist, dazu zähle ich die Drohnen im ersten Schritt, dann weißt Du, das es für Dich eine Maximalhöhe gibt. Damit sollten sich die beiden nicht in die Quere kommen. In der nähe von Flughäfen gibt es gesonderte Regelungen die einzuhalten sind. Wer so eine Drohen, einen Hubschreiber oder ein Modellflugzeug ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung und ohne sich über die Bestimmungen informiert zu haben fliegen lässt, handelt meines Erachtens sowieso fahrlässig. Aber ein Führerschein ist meines Erachtens übertrieben und nur Geldmacherei. Eine Kennzeichnungspflicht halte ich allerdings für sinnvoll.

  • Ich weiß nicht. Grundsätzlich ist eine gewisse Ordnung auch im kleinen Flugverkehr wünschenswert. Ebenso auch Rechte für die „Piloten“. Aber ich sehe hier doch eher wieder nur eine Möglichkeit Gelder einzunehmen. Sowohl das Recht ein solches Gerät „fliegen“ zu dürfen, als auch die Registrierung der Geräte (bei Notwendigkeit) werden sicher nicht kostenlos sein.
    Gegen die Refistrierung des eigenen Gerätes habe ich absolut nichts, wenn es denn kostenlos ist. Man wechselt einfach zu häufig. Dann lieber ein Registrierungsprozess ähnlich den beim Kauf einer Prepaidkarte. Wäre OK.
    Ansonsten sollte jeder der fliegt schon von sich aus logisch handeln. Sperrräume beachten, Gefahren bedenken. Wer in Berlin am Alex über den Weihnachtsmarkt fliegt ist einfach nur dumm oder evtl. dann auch Profi der gewerblich handelt und entsprechend versichert ist.
    Wenn ich im Tagebau Modellflieger sehe, giften die einen auch an, weil der Flug einer Drohne für sie kaum berechenbar ist.

  • Gutes Beispiel für die providerseitige Reglementierung der Router ist die ausgeschaltete WLan-Funktion bei O2/Alice. Die Hardware kann (konnte) das, aber die Funktion muss für einen Einmalbetrag freigeschaltet werden. bin mir nicht sicher, ob das nach usus ist aber als ich vor einiger Zeit darüber gestolpert bin, fand ich das schon sehr dreist.

    • Warum? Du hast einen Vertrag abgeschlossen und wenn du mehr Leistung willst, kostet das halt. Es ist dir doch nicht versprochen worden, dass WLAN kostenlos enthalten ist, oder?
      Handy-Provider waren schon immer groß darin, die Hardware, die sie dir geliefert haben in ihren Möglichkeiten einzuschränken, bzw. technisch mögliche Nutzungen zu verhindern (SIM-lock, net-Lock, Branding usw.)

  • Ich würde es begrüßen, wenn ich eine „freie“ FB 6490 an meinem UM-Kabelanschluss betreiben könnte. Wäre sofort gekauft!
    Für die kastrierte UM Version wird z.Z. eine monatliche Zuzahlung für eine eigentlich unnötige Option (Komforttelefonie) fällig.

  • Es sind halt immer zwei Seiten zu sehen. Auf der einen Seite der Provider, der eine supportfreundliche Lösung für die eigenen Techniker mit zwei, maximal drei Endgeräten bevorzugt. (Ob der Support dann auch wirklich freundlich und noch dazu kompetent ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.)

    Auf der anderen Seite steht der Kunde. Mir ist es vor zwei Jahren so gegangen, dass ich mir im Sommer eine FB 7360 kaufen musste, weil mein andere nach einem Gewitter den Geist aufgegeben hatte. Im Herbst bin ich zu einem regionalen Vollanbieter gewechselt, der mir seine FB 7360 mit der Provider-Firmware auf Auge gedrückt hat. Somit stand ich mit zwei eigentlich identischen Geräten da und konnte nur eins davon nutzen. Mit der Neuregelung wäre mir das nicht passiert.

    Was ich wirklich nicht fassen kann, ist die Tatsache, dass man heutzutage für WLAN zuhause bezahlen muss!? Der Fakt war mir nicht bekannt und ich finde es unbegreiflich. SanDisk stellt einen USB-Stick mit eingebauter WLAN-Funktion zur Verfügung und ich darf mit dem Providergerät kein WLAN aufbauen oder dafür bezahlen? Unfassbar.

    • Dann sprich mal mit „dem“ Support.
      Nehmen wir O2 als Beispiel, die verteufeln ihre eigene Box und raten direkt zu Alternativen.

      • Glaub mir, ich habe damals genug mit dem Support gesprochen, weil die Einrichtung der Provider-FB einfach nicht funktionierte. Nach fünf Wochen war ich bei der sogenannten „Eskalationsstufe 1“ angelangt und durfte mit dem Chef des „Deeskalationsteams“ sprechen.

        Die Probleme damals lagen aber nicht an der Box, sondern an der nicht funktionierenden Zusammenarbeit der Telekom mit dem Provider.

        Dass beim Support der jeweiligen Anbieter Abstufungen stattfinden ist klar. Der erste Kontakt wird nie zu einem richtig in der Technik ausgebildeten Menschen führen, sondern zu einem Studenten in einem Callcenter, der seine Liste abarbeitet und zum Schluß einen schönen Tag wünscht.

        Für die Fragen nach eingestöpselten Steckern, dem Einschaltstatus oder dem Aufstellort benötigt man keinen teuer zu bezahlenden Techniker. Erst mit zunehmender Dauer der Probleme wird die technische Kompetenz größer. Allerdings braucht man einen langen Atem.

  • Serviervorschlag
  • Darf ich mit dem Drohnenführerschein auch meine selbstgebaute V3-Rakete/Drohne fliegen?!? *hust

    • Wir betreiben den Drohnflug gewerblich. Ich musste mir eine Versicherung besorgen, leichter gesagt als getan. Daraufhin musste ich diverse Flüge machen um mein Können unter Beweis zustellen. Um von der Luftfahrtbehörde eine Genehmigung zu erhalten. Videos gibt hier http://www.intermedia-Werbeage.....ntur.de . Jeder Flug muss beim zuständige. Ordnungsamt angemeldet werden.
      Ich finde das sind genug sicherheitsbestimmung. Übrigens hat meine Drohne eine eigene identifikationsnummer die ich ebenfalls der Versicherung melden muss inkl. Foto und Schein.

      Und private Flieger müssen lediglich eine Versicherung abschließen, dürfen aber quasi nirgends außer im Wald fliegen und auf dem Flugplatz.

  • Ich ärgere mich seit Mai mit der Telekom herum, weil ich einen Magenta Zuhause mit Entertain Vertrag abgeschlossen habe, diesen aber nicht nutzen kann, da ich kein Netzwerkkabel zum Fernseher legen kann. Ich habe für alle AV-Komponenten daher eine WLAN-Brücke mit zwei Timecapsules (eine am Speedport und eine am Fernseher, beide AC-Version) aufgebaut, welche laut Messung immerhin knappe 700Mbit/s schafft, der Entertain-Receiver sich aber über eine zu geringe Bandbreite beschwert. Nach viel Recherche habe ich dann herausgefunden, dass die Telekomiker die Paketgröße für das Multicast-Signal verändert haben, womit die Airports/Timecapsules nicht zurecht kommen. Laut Telekom kann ich mir für die Verbindung zum Fernseher eine Speedport-Bridge kaufen, welche damit kompatibel wäre. Kann ich mit dem jüngsten Urteil nun nochmals auf die Telekom zugehen und die Erbringung der bezahlten Dienstleistung mit meiner eigenen Hardware verlangen? Bin mir nicht sicher, da Entertain ja ein zusätzlicher Dienst ist. Andererseits ists halt Schwachsinn, das der Entertain-Receiver über Bandbreite beschwert, da ich ja mit keinem Streaming-Anbieter sonst Probleme habe.

  • Jetzt habe ich mal eine Frage. Ich bin bei o2, meine Zugangsdaten liegen mir seit dem ersten Tag vor. Ich habe mir ein Netgear Router zugelegt (Modellnummer habe ich vergessen), ich habe das Gerät konfiguriert (PPPOE) hatte aber das Problem, dass sich das Gerät nach dem providerseitigen Disconnect alle 24 Stunden nie von alleine mit dem Internet verbinden wollte und manuell angestoßen werden musste. Ich habe nie verstanden woran es lag, war nur die Technik schei*e oder lag es an dem routerzwang?

  • Müssen dann auch die VOIP Zugangsdaten mitgeteilt werden? Heute bietet ja fast jeder VOIP mit an. Nicht dass dadurch dann wieder ein Routerzwang möglich ist.

    Darum bin ich befindet Telekom. Da gab es das nie.

  • Hmmm…seit Jahren immer FritzBox und letztens vom Wechsel auf VDSL brauchte ich andere Zugangsdaten von Vodafone. Angerufen und man hat sie mir ohne Probleme mitgeteilt. Aber das sollte ja dann jetzt bei allen so sein ^^

  • Hmm..das einige hier so Probleme hatten mit eigener Hardware. Betreibe seit Jahren FritzBox am Anschluss von Vodafone. Erst mit dem Wechsel auf VDSL brauchte ich neue Zugangsdaten und hatte die EasyBox nur zum aktivieren des Anschlusses genutzt. Beim Support angerufen und nach den Daten gefragt. Wurde mir dann ohne Probleme am Telefon mitgeteilt.

  • @kai, so läuft das aber beireits seit längerer Zeit bei VF. Wie eben schon mitgeteilt können seit Anfang September die Neukunden und auch Bestandskunden im Wechsel auf VDSL eine FB 7490 für kleines Geld dazubestellen.

  • Yuneec Typhoon Q500+ Pilot

    Die „neuen“ Bestimmungen für Drohnen find ich witzig. An diese Regeln halten sich Drohnen-Piloten schon lange, nur kommt nun noch die maximale Höhe von 100m dazu. Hier glaube ich gar nicht erwähnt.. Und gewerblich braucht man zwar eine Aufstiegsgenehmigung des Bundeslandes, aber das auch schon lange. Nur ist der Führerschein für gewerbliche Nutzung, aber das ist vollkommen in Ordnung. Gewerblich darf nach den neuen Gesetzen bald auch OHNE direkten Sichtkontakt geflogen werden wenn die Sicherheit gewährleistet ist.

    Also finde ich die „massiven Beschränkungen“ nicht wirklich massiv. Alles ausser der Höhe war im privaten Bereich davor schon geregelt, und gewerblich darf man bald ohne Sicht fliegen..

    Viel Aufregung um Nichts..

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