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Vier neue Absätze

Neue Apple AGB: Diese Änderungen habt ihr akzeptiert

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Zeitgleich mit der Ausgabe von iOS 12 hat Apple auch die Dienstleistungsbedingungen des iTunes Store beziehungsweise die Bedingungen der Apple Media Services überarbeitet und euch darum gebeten, die neuen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Apple Mediendieste zu akzeptieren.

Itunes Agb

Solltet ihr also bereits die Safari-Aktualisierung, die Updates der iWork-Apps oder die überarbeitete Xcode-Entwicklungsumgebung geladen haben, dann habt ihr diesen schon zugestimmt. Doch welche Inhalte habt ihr dabei eigentlich abgenickt?

Wir haben die aktuelle Version der Apple AGB für die Digital-Kaufhäuser des Unternehmens mit ihrem Vorgänger verglichen und alle relevanten Änderungen im Anschluss notiert. Diese fallen sehr überschaubar aus – Apple hat vor allem Textkorrekturen vorgenommen. Eine Handvoll neuer Absätze konnten wir allerdings ausmachen.

3 neue Absätze in Abschnitt B

  • Wenn Sie für Ihre Transaktionen Face ID aktivieren, nutzen wir Gesichtserkennung für die Authentifizierung aller Transaktionen.
  • Falls es uns aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, Ihre gewählte Zahlungsmethode zu verwenden (z. B. abgelaufene Karte oder unzureichende Deckung), sind Sie für alle ausstehenden Beträge verantwortlich. Wir werden versuchen, den fälligen Betrag einzuziehen, wenn Sie Ihre Zahlungsmethode aktualisiert haben.
  • Abonnementdienste können nur nach der ersten Abonnierung storniert werden und nicht bei jeder automatischen Verlängerung.

1 neuer Absatz in Abschnitt G

  • APP BUNDLES – Einige Apps können gemeinsam als Bundle verkauft werden („App Bundle“). Der bei einem App Bundle angezeigte Preis ist der Preis, der für den Erwerb des App Bundles fällig wird. Der Preis für ein App Bundle kann verringert werden, falls Sie bestimmte Apps bereits erworben haben. Zur Vervollständigung des App Bundles kann jedoch eine Minimalgebühr anfallen.

Zudem hat Apple alle Vorkommnisse von „iBooks Store“ in „Apple Books“ umbenannt.

Wichtige Informationen zu iTunes Store Downloads

Über den AGB hat Apple zudem „Wichtige Informationen zu iTunes Store Downloads“ eingeblendet und unter dieser Überschrift 10 Stichpunkte versammelt, die so formuliert nicht Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, aber offenbar zu den wissenswerten Nutzer-Informationen zählen, die allen Kunden der Software-Portale geläufig sein sollten.

Zum Nachlesen haben wir die 10 Stichpunkte im Anschluss noch mal abgedruckt.

  • Downloads vom iTunes Store und von Apple Books verwenden, mit Ausnahme von iTunes Plus, iTunes U und Podcasts, eine Kopierschutztechnologie genannt FairPlay. Durch FairPlay geschützte Inhalte können auf bis zu fünf Computern und einer beliebigen Anzahl von Geräten, die Sie mit diesen Computern synchronisieren, genutzt werden.
  • Jeder FairPlay Audiodownload kann beliebig oft auf CD gebrannt werden. Playlisten, die FairPlay Audiodownloads beinhalten, können bis zu sieben Mal gebrannt werden.
  • iTunes Plus Downloads bieten unsere höchste Soundqualität und nutzen kein FairPlay. iTunes Plus Downloads können gespeichert, kopiert oder gebrannt werden, wie dies vernünftigerweise für eine private, nicht kommerzielle Nutzung erforderlich ist.
  • Die Familienfreigabe ermöglicht es Ihnen, dafür freigegebene Produkte, Fotos, Videos und Informationen über Standorte mit bis zu fünf anderen Mitgliedern einer „Familie“ zu teilen. Der „Organisator“ muss die Familie einrichten und ein Zahlungsmittel hinterlegen, das für alle Käufe der Familie verwendet werden kann. Mitglieder der Familie können entscheiden, ob ihre Käufe vor den anderen Familienmitgliedern versteckt werden sollen, jedoch nicht vor dem Organisator, der von allen Transaktionen einen Beleg erhält. Die „Kaufgenehmigung einholen“- Funktion kann vom Organisator genutzt werden, um jede einzelne Transaktion, die von minderjährigen Mitgliedern der Familie initiiert wird, zu genehmigen. Wenn ein Mitglied der Familie die Familie verlässt, haben die anderen Mitglieder der Familie einschließlich des Organisators keinen Zugriff mehr auf Inhalte des ausscheidenden Mitglieds.
  • Geliehene Filme können zur gleichen Zeit nur auf einem Computer, Apple TV, iPod, iPad oder iPhone angesehen werden. Sie müssen den geliehenen Film innerhalb von 30 Tagen nach Erwerb vollständig downloaden; ab dem Download haben Sie dann 30 Tage Zeit, um mit dem Anschauen eines geliehenen Films zu beginnen und 48 Stunden Zeit, um ihn so oft Sie wollen anzusehen, nachdem Sie „Start“ gedrückt haben.
  • Sie haben ggf. die Möglichkeit, bereits erworbene Inhalte auf Ihre Geräte, die mit derselben Apple-ID registriert sind, erneut herunterzuladen („erneute Downloads“). Sie können 10 Geräte (jedoch nur maximal 5 Computer) gleichzeitig mit Ihrer Apple-ID anmelden. Jeder Computer muss zudem mit derselben Apple-ID autorisiert werden (um mehr über die Autorisierung von Computern zu erfahren, besuchen Sie https://support.apple.com/en-us/HT201251). Geräte können alle 90 Tage mit einer anderen Apple-ID verknüpft werden.
  • Die oben genannten Einschränkungen gelten auch für iTunes Match, zusammen mit zusätzlichen Einschränkungen zur Menge und Qualität der Musik, für welche iTunes Match verwendet werden kann. iTunes Match darf nur für rechtmäßig erworbene Inhalte verwendet werden.
  • Jeder Download vom App Store und Mac App Store unterliegt dem Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) – der zwischen Ihnen und dem Anbieter der Applikation besteht-, es sei denn, der Download unterliegt einer gültigen separaten EULA zwischen Ihnen und dem Anbieter der Applikation.
  • Wenn Sie Ihre erste Transaktion (außer einem In-App-Kauf) vornehmen, werden wir Sie auffordern zu wählen, wie häufig wir bei künftigen Transaktionen die Angabe Ihres Passworts verlangen sollen. Wenn Sie bei Transaktionen Touch ID aktivieren, werden wir Sie auffordern, alle Transaktionen mit Ihrem Fingerabdruck zu authentifizieren. Sie müssen Ihren Account separat authentifizieren, bevor Sie In-App-Käufe tätigen, indem Sie Ihr Passwort eingeben oder Touch ID verwenden. Sie können für fünfzehn Minuten ohne erneute Authentifizierung weitere In-App-Käufe tätigen, sofern Sie uns nicht angewiesen haben, bei jedem Kauf ein Passwort zu verlangen oder Touch ID zu aktivieren.Nachdem Ihre Apple-ID durch die Nutzung Ihres Passworts authentifiziert wurde, müssen Sie für alle Käufe innerhalb der nächsten 15 Minuten (mit Ausnahme von In-App-Käufen) Ihr Passwort nicht erneut eingeben. Bei In-App-Käufen müssen Sie auswählen, ob Sie bei jedem Kauf Ihr Passwort eingeben müssen, oder ob Sie Ihre Käufe alle 15 Minuten authentifizieren. Wenn Sie Touch ID oder Face ID verwenden, ist jedes Mal eine Authentifizierung notwendig.
  • Schützen Sie Ihre Käufe vor Viren, Schaden oder Verlust durch deren regelmäßige Sicherung. Um die Dienste (iTunes Store, Apple Books, App Store, Apple Music und Apple News) zu nutzen, lesen Sie die untenstehenden Bedingungen der Apple Media Services und erklären Sie sich mit diesen einverstanden. Beachten Sie diejenigen Absätze, die die Haftung von Apple für Mängel und Verzögerungen sowie Ihre potenzielle Haftung bei Verstößen gegen diese Vereinbarung näher beschreiben.
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18. Sep 2018 um 14:59 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Was heißt der Absatz mit der Stornierung von Abos? Kann ich jetzt nicht mehr jederzeit stornieren und das Abo endet mit der nächsten Abrechnungsperiode?

  • Bedeutet das dann, dass ich gekaufte und mit Match synchronisierte Musik nichtmehr einfach so auf einen MP3-Player, oder andere Rechner kopieren kann?

    • Das liest sich so. Wäre natürlich das K.O. Für mich, weil ich Match als Offsite Backup nutze und daher darauf angewiesen bin das Apple an meinen Daten keinen Kopierschutz anbringt.

      • Ich vermute beinahe, dass Apple gar nicht mehr die iTunes Kaufversionen matched sondern den identischen DRM von Apple Music zugrundelegt. Frage ist dann auch wann wird das so umgesetzt. Die Politik von Mediennutzung und der Begriff von Filme Kauf scheint man bei Apple ja auch sehr frei in letzter Zeit auszulegen.

  • Wie gut, daß jegliche Abo-App auf meinen Geräten ausnahmslos tabu ist. SO macht man das! …

  • „Abonnementdienste können nur nach der ersten Abonnierung storniert werden und nicht bei jeder automatischen Verlängerung.“
    Ich werde nicht ganz schlau aus diesem Satz. Kann mir jemand erläutern, was damit gemeint ist? Danke :)

  • Es ist absolut beängstigend, dass man so einen Artikel verfassen muss und das soviel Leute so einfache Klauseln nicht verstehen. Da sieht man, wie tief unser Bildungsniveau gesunken ist. Man liesst sich AGB oder andere Vertragsbedingungen durch und akzeptiert Sie erst dann, wenn man Sie verstanden hat und damit einverstanden ist.

  • Verärgerter Kunde

    @Carsten … schon Richtig aber…. du musst Sie Akzeptieren ob du willst oder nicht. Sonst kannst du noch nicht einmal deine Kostenlosen Apps Updaten. Somit bin ich über die Jahre jetzt auf dem Stand das Apple keinerlei Erlaubnisse mehr hat. Selbst die Bezahl Funktion wurde von mir deaktiviert, da es nicht mehr reicht ein PayPal Account als Bezahl System anzugeben. Du wirst mittlerweile dazu gezwungen Apple einen direkten Zugriff auf dein Konto zu erlauben auch wenn du PayPal angibst. War früher nicht so. Apple hatte Genehmigung für PayPal und PayPal für deine Bank.

    Somit Apple ….. Käufe komplett auf 0

    • Wahrscheinlich möchte Apple nicht PayPal was vom Kuchen abgeben. Wobei ich sagen muss, dass ich tatsächlich Apple mehr traue als den Leuten bei PayPal.

    • Du machst hier einen auf dicke Hose und ziehst die falschen Schlüsse.

      Niemand wird gezwungen eine abbuchende Bezahlmethode einzutragen. Ich arbeite seit Jahren nur mit den ganz normalen iTunes-Guthabenkarten. Es war nie was anderes eingetragen.

      Seit wann ist man eigentlich bei Paypal gezwungen eine Einzugsermächtigung zu erteilen? Es reicht dort ein passendes Guthaben zu deponieren, zb durch normlae Überweisung.

      Bei beidem gilt natürlich die jeweiligen Guthaben im Auge zu behalten und rechtzeitig aufzufüllen. Das bisschen Selbstkontrolle sollte es einem aber schon wert sein, bevor man sich wegen „direkten Zugriff auf dein Konto zu erlauben“ künstlich aufregt.

      Und rein von der Logik her: wenn PayPal als Zwischenschritt vorhanden ist, dann hat Apple keinen „direkten“ Zugriff auf dein Konto.

  • Kann man Memojis irgendwie aufnehmen und per WhatsApp verschicken?

  • Danke ifun für den tollen Service! Eine AGB mit der Vorgängerversion zu vergleichen, ist extrem lästig und spaßbefreit. Finde ich klasse, wenn mir jemand diese Mühe abnimmt!

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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