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Automatische Videoaufzeichnung bei Unfällen

Nach BGH-Urteil: Günstige Dashcams von Aukey und Anker

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35 Kommentare 35

Das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs hat ein gesteigertes Interesse an Dashcams zur Folge. Die kleinen Kameras für die Windschutzscheibe protokollieren die Autofahrt und können bei der Aufklärung von Unfällen gute Dienste leisten. Der Hersteller Aukey bietet aus diesem Anlass zwei Dashcam-Modelle zum Aktionspreis an.

Dashcam Aukey

Mit dem Gutscheincode 6PNF62OE reduziert sich der Preis für die AUKEY Dashcam 1080P an der Amazon-Kasse von 69,99 auf 59,49 Euro. Die Kamera wird direkt hinter dem Rückspiegel montiert und zeichnet das Fahrgeschehen mit einem 170°-Weitwinkel in Full-HD-Qualität auf. Ein integrierter Schwerkraftsensor ermöglicht die automatische Aufzeichnung von unerwarteten Ereignissen, der damit verbundene Notfallaufnahmemodus sorgt dafür, dass die entsprechenden Sequenzen dauerhaft gespeichert und nicht im automatischen Modus überschrieben werden.

Alternativ ist die AUKEY Autokamera 4K im Angebot. Hier senkt der Aktionscode 6PNF62OE den Preis von 89,99 auf 76,49 Euro. Die Kamera zeichnet mit 4K und HDR auf, hat mit 157° allerdings einen etwas engeren Weitwinkel.

Dashcam Winkel

Beide Kameras erfordern den Einsatz einer Mikro SD-Speicherkarte und setzten mangels Akku eine dauerhafte Stromversorgung voraus. Ein Ladegerät mit zwei USB-Anschlüssen sowie ein langes Anschlusskabel und Befestigungsmaterial sind jeweils im Lieferumfang enthalten. Ein GPS-Empfänger ist bei beiden Kameras nicht integriert, wer darauf wert legt, kann einen externen GPS-Empfänger als Zubehör damit koppeln.

Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass es keine App-Anbindung gibt. Wer darauf Wert legt, sollte sich die ausgesprochen preisgünstige, momentan für 60 Euro erhältliche Dashcam Anker ROAV C1 ansehen.

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16. Mai 2018 um 20:58 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • MemoAnMichSelbst

    Ich habe das Urteil so verstanden, dass die Dinger zwar illegal sind und man auch dafür einen drauf bekommen kann, aber im Zweifel der Verstoß gegen den Datenschutz nicht so schwer wiegt wie die Beweiskraft und somit das Material vor Gericht genutzt werden darf. Also… Kannst zwar ne Strafe für bekommen, wenn sich wer aufn Schlips getreten fühlt, aber bei nem Unfall dürfte der Richter es als Beweismittel benutzen. Oder hab ich das falsch verstanden?

    • Im Grunde hast du das richtig verstanden. Wenn man den rollierenden Aufzeichnungsmodus nutzt, bei dem nur immer 30 Sekunden gespeichert werden, ist man sicherlich safe. Nur eine permanente Aufzeichnung ist unzulässig.

    • Ich hab es so verstanden, man bekommt eins drauf wenn die Cam dauerhaft aufzeichnet. Aber wenn das Aufgenommene in kurzen Abständen immer wieder überschrieben wird ist es ja legal. Nur ob zb. der Automatikmodus der AUKEY Dashcam 1080P das auch macht, wird nicht ganz klar hier im Text.

      • MemoAnMichSelbst

        Hmm da steht aber… „Die vorgelegte Videoaufzeichnung ist nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig. Sie verstößt gegen § 4 BDSG, da sie ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgt ist und nicht auf § 6b Abs. 1 BDSG oder § 28 Abs. 1 BDSG gestützt werden kann.“

      • @MemoAnMichSelbst

        Du hast Recht, dieser § würde aber theoretisch nun auch nicht nur für die Dashcam gelten sondern auch für jeden Foto etc. das du am See etc. machst und dabei dann eventuell andere Leute ablichtest.

        Und da war es bis jetzt immer so (keine Ahnung ob irgend eine § des BDSG auch darauf eingeht), dass man das für den Privaten Gebrauch machen darf. Man darf sie nur nicht veröffentlichen und bei einer Gerichtsverhandlung selbst würde man es ja nicht wirklich veröffentlichen sondern nur vorlegen um sich zu entlasten.

        Wird sicherlich spanned, wird vermutlich noch weiter Urteile wegen so etwas geben.

    • Jein. Vor Gericht wird dieses Beweismittel nun als zulässig erachtet (wobei das finale Wort immer beim Richter liegt, ob ein Beweismittel wirklich eingesetzt werden darf).
      Die Datenschutzgescjichte betrifft die grundsätzliche, dauerhafte Aufzeichnung. wenn du also eine GoPro auf das Armaturenbrett schnallst und dann nur eine stumpfe Aufnahme startest, dann begehst du einen Verstoss gegen den Datenschutz. Da Daschcams aber in der Regel eine Aufnahmeschleife von 3-10 Minuten haben und nur beim Unfall abspeichern sollen, entspricht das der ohnehin im Unfall notwendigen Offenlegung von persönlichen Daten (Name, Anschrift, Versicherungsdaten).

    • Genau, man kann in Sachen Datenschutz einen auf den Deckel bekommen. Und ja, der Richter darf das Material als Beweismitteil zulassen. *darf* nicht *muss*. D.h. leider gibt somit auch keine klare Regelung. Lediglich das generelle nicht-zulassen wurde quasi aufgehoben. Der BGH hat geurteilt „Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. “. Im schlimmsten Fall bekommt man Probleme wegen Datenschutz und trotzdem wird die Dashcam nicht als Beweis zugelassen.

      • Da hast du ne Aufnahme, die etwas zeigt, das etwas beweist. Warum darf das nichr zugelassen werden? Oder warum, darf der Richter dagegen entscheiden? Wenn eine Kamera eine Straftat aufgezeichnet hat, denkt der dämliche Gesetzgeber, ich hätte das mit after effects selbst gebastelt? So ein Unsinn.

    • Ich hab das so verstanden, daß eine dauerhafte Aufzeichnung nicht so doll ist, aber wenn’s im kleinen Loop aufgezeichnet wird, oder nur beim Unfall, ist’s OK!

  • Oh, Mann…
    Was man, ungeachtet ob berechtigt oder nicht, früher nur mal eben kurz und schmerzlos in Grund und Boden gehupt hat, wird wohl in Zukunft reihenweise ohnehin überlastete Gerichte beschäftigen…
    Manche Gesetzesänderungen sollte man besser nicht zu oft und zu laut kommunizieren.
    Die Schlacht ist eröffnet, dieser Artikel ist Öl ins Feuer…

    • Fährt jemand rückwärts in dich rein und keiner sieht’s, bist du ihm eben draufgegangen und bekommst schuld.

      jetzt klar wieso es kameras gibt?

      • Bringt dir aber auch nix, wenn der Richter den Videobeweis trotzdem nicht zu lässt. Wie bereits von jemandem weiter oben geschrieben, der „Richter kann, aber muß es nicht zulassen“! Also wie vorher, Gummijuristerei!!! Bin übrigens, gegen Dashcams.

      • Da gefühlt jeder zweite wie ein Idiot fährt und maximal asozial unterwegs ist, ist es aus meiner Sicht zwingend nitwendig, die Teile als Beweismittel zuzulassen!

      • Was ja eine der häufigsten – wenn nichtvdie häufigste – Unfallursache in Deutschland ist…

      • Wobei es bei diesem Beispiel ja immer heißt, dass Gutachter es feststellen können, welches Fahrzeug in Bewegung war und drauf gefahren ist.

    • Das ist Blödsinn. Ich habe seit Jahren eine Dashcam im Auto und noch nie jemanden verklagt. Und das obwohl gefühlt immer mehr Irre auf der Straße sind.
      Die Cam ist reiner Selbstschutz.

  • Aber alle mit „erfordert eine kontinuierliche Stromversorgung“

    Ärgerlich das es da keine Lösung mit Akku gibt. Action-Cams halten ja auch einige Zeit durch bei ähnlichen Angaben (Winkel, Auflösung des etc)

  • Die Beweisaufnahme ist auch nur dann zulässig wenn die Cam TÜV geprüft ist.

  • Man kann die Videos doch auch nachträglich kürzen, das sollte doch keiner merken.

  • Ich such eine Dashcam mit Verkehrsschildererkennung und Bluetooth für das iPhone. Jemand eine Idee ?

  • Das mit der Vermehrung der Irren auf der Straße kann ich nur bestätigen. Blinker werden als Brechstange eingesetzt, hinter dem Lenkrad wird der Friedliche zum Krieger. Da der öffentliche Raum bereits Kamarastarrend ist, zum Teil auch zu Verbrechensaufklärungen beigetragen hat, warum denn nicht auch im Auto? Bei abnehmender Moral und sinkendem Anstand muss die Kontrolle steigen. Sonst regiert das Faustrecht. Das ist traurig, aber die Konsequenz.

  • Das eigentliche Problem ist lt. Anwalt folgendes:

    1. Du gewinnst Deinen Schadenersatzprozess vor Gericht, weil die Aufnahme für zulässig erklärt wird
    2. Der Gegner verklagt dich auf Verstoss Persönlichkeitsrecht
    3. Richter muss Gewinnabschöpfungsregel anwenden

    Du bekommst 20.000 Schadenersatz
    Du zahlst 20.000 Schadenersatz

    Nullsummenspiel

  • Das Urteil ist schon recht schwammig, mir soll es recht sein. Habe letzte Woche genau diese Dashcam mit 1080p gekauft, bin zufrieden. Habe auch 3Minuten Loop eingestellt.

  • Abwarten bis die deutschen Automobilbauer deren bereits an Board befindliche Kamera für solche Zwecke mit aktiviert…
    Wäre doch das beste… mit Navi und Festplatte …

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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