Die drei wichtigsten Neuerungen
Mit Kündigungsbutton: „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ tritt in Kraft
Zugegeben, mit der an amerikanische Sitten angelehnten Benennung neuer Gesetze aus dem Bundestag, wie etwa dem „Gute-KiTa-Gesetz“, dem „Starke-Familien-Gesetz“ oder auch dem heute in Kraft getretenen Gesetz für faire Verbraucherverträge tun wir uns noch schwer – versuchen die meinungsstarken Bezeichnungen das Ergebnis der subjektiven Bewertung doch marktschreierisch vorwegzunehmen.
Ab heute gilt: Neue #Verbraucherverträge sind künftig schneller kündbar – zum Beispiel Verträge über die Nutzung eines Streamingdienstes oder das Abonnement einer Zeitung.https://t.co/pl971tO7OY
— Bundesministerium der Justiz (@bmj_bund) March 1, 2022
Wenn in der schicken Verpackung allerdings auch brauchbare Neuerungen geliefert werden, dann sind wir mit von der Partie. Dies ist bei dem seit heute gültigen „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ der Fall.
Wie bereits im vergangenen Sommer berichtet, fällt das damals noch von Christine Lambrecht initiierte Gesetz zwar deutlich zahnloser als erhofft aus, implementiert aber dennoch eine Handvoll guter Ideen.
Zwar können wir uns dank der CDU noch nicht vom Handyvertrag mit 24-monatiger Laufzeit verabschieden (die Christdemokraten hatten sich gegen kürzere Vertragslaufzeiten für Mobilfunkverträge ausgesprochen und wollten lieber „Planungssicherheit“ für Mobilfunkanbieter statt freier Kunden, die nach Preis und Leistung entscheiden), freuen uns aber über den Kündigungsbutton, die zwingende schriftliche Bestätigung von Verträgen und eine deutlich entschärfte, automatische Verlängerung:
Die drei wichtigsten Neuerungen
- Ab heute neu geschlossene Verträge können durch automatische Vertragsverlängerungen nicht mehr stillschweigend um lange Zusatz-Laufzeiten verlängert werden, sondern müssen grundsätzlich mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen versehen sein.
- Wer einen Vertrag per Mausklick im Netz abgeschlossen hat, soll diesen auch per Mausklick im Netz wieder kündigen können. Vertragspartner müssen dafür einen Kündigungsbutton bereitstellen.
- Schriftliche Bestätigung erforderlich: Am Telefon darf euch nichts mehr aufgequatscht werden. Wurden Vertragsveränderungen telefonisch besprochen müsst ihr noch mal die Möglichkeit zum Gegenzeichnen bekommen, ehe die Änderungen in Kraft treten.
Weitere Stichpunkte zu den neuen Regelungen hat die Verbraucherzentrale NRW in dieser Übersicht versammelt.
Na hoffentlich weiß Amazon das auch
Wieso Amazon? Da entscheidest Du doch selbst, ob Du jährlich oder monatlich kündigen willst und bekommst für „jährlich“ einen Rabatt.
Also bei Amazon hatte ich noch nie Probleme irgendwas zu retournieren oder auch Prime zu kündigen. Das war schon immer 2-3 Klicks
Amazon?
Top.
Habe letztens beim Mobilfubkanbieter online kündigen wollen. Stattdessen wurde die Kündigung nur vorgemerkt, man muss dann binnen 5 Tagen telefonisch aus Sicherheitsgründen bestätigen.
Ist das überhaupt erlaubt?
Klingt nach 1&1 ;-)
bri 1&1 sind es 7 tage. habs gestern erst wieder gelesen. nervige funktion. damit sie einem gleich was neues aufschwatzen können.
Ist O2…
Hab ich mich auch gefragt
Bei mir ist es o2
O2 macht das gerne um gleich dem Kunden ein Angebot zu machen. Somit spart man Outbound und umgeht die Genehmigungspflicht den Kunden anrufen zu dürfen. :-)
Ist doch bei allen o2 Verträgen so
Ja, sonst könnte jeder deinen Vertrag kündigen, der deine Nummer kennt. Der Provider kann eine Verifizierung verlangen, entweder per Mail, SMS oder Anruf.
Und das dauert 5 Tage? Bei einer Kreditkartenzahlung dauert eine Verifizierung 2 Sekunden
„Innerhalb von 5 Tagen“
du kannst auch nach 2 Sekunden anrufen.
Ist bei den Verbrechern von 1&1 normal damit deren Drückerkolonne Zeit hat anzurufen um dem Kunden ein „unschlagbares“ Angebot zu machen.
Smartmobil im O2 Netz und Mobilcom im D1 Netz.
Kündigen kann man ja online erstmal nur, wenn man einen Login hat. Und dann kommt später ja noch eine Bestätigung per Mail oder Brief. Somit ist die Gefahr, jemand fremdes könnte den Vertrag kündigen nicht gegeben
Alle drei – sehr gute Gesetze!
30 Tage oder 1 Monat? Ist schließlich ein Unterschied.
Vier Wochen.
Das wären 28 Tage.
1 Monat ist ein Monat und nicht 4 Wochen. Bsp. 1 Monat nach dem 28. Februar ist der 27. März, 1 Monat nach dem 28. März der 27. April… ganz einfach!
Und 1 Monat nach dem 31. Januar 2024?
29.02.
Schaltjahr?
Da steht 30 Tage und nicht 1 Monat. Also was soll die Fragerei?
Leider immer noch sehr zahnlos – aber immerhin bewegt sich was.
Statt langfristiger Verträge sollte doch Kundenbindung durch Leistung zu freiwillig langen Bindungen führen.
So schaltet man auch den Wettbewerb aus.
Sind wir doch von der CDU gewohnt. Lieber von der Lobby eingeladen werden, als was Verbraucherfreundliches (oder sonstwie Gutes) auf den Weg gebracht
Gutes Stichwort – die Telekom hat gestern einfach mein Datenvolumen von 5 auf 12 GB aufgestockt … ohne das ich was sagen musste und ohne das Kosten für mich entstehen …
Ich war entsetzt… ;)
Naja dafür bist du jetzt ja auch deren Influenzer! :-)
Ist mir auch aufgefallen. Vielleicht, damit Ukrainer, die in D leben, ihre Angehörigen besser erreichen können?
Warum soll man da anrufen? Ist besetzt… XD
Das ist NICHT lustig…! Denk mal nach bevor du sowas schreibst… unglaublich…!
das galt @88er
„wollten lieber „Planungssicherheit“ für Mobilfunkanbieter statt freier Kunden, die nach Preis und Leistung entscheiden“
Genau dies ist doch aber aktuell der Fall? Was hätte denn ein Verbot von 24 Monatsverträgen für Vorteile für den Kunden gehabt? Aktuell gibt es Freiheit. Es gibt Angebote mit monatlicher Laufzeit und eben noch die 24 Monatsverträge.
Beim Verbot von 24 Monatsverträgen hätte es wohl erst einmal ein aufschrei der „freien Kunden“ gegeben, weil entweder die Monatspreise oder die Smartphonepreise mit Vertrag extrem stark gestiegen wären.
Richtig… Daher weiss ich nicht warum die CDU hier was verhindert hätte… ich kann mir aussuchen ob mit oder ohne MVLZ…
Nicht jeder Anbieter (Festnetz/Mobilfunk) hat bis jetzt einfach auffindbare monatlich kündbare Verträge. Das ist genausowenig Verbraucherfreundlich
Wer für 5 Cent was im Schädel hat braucht keines dieser Gesetze.
Wer für 5 ct was im Schädel hat, erkennt die Verbesserungen für den Verbraucher (Stichwort 24monatige Bindung). Mal drüber nachgedacht?
Bei Vertragsverlängerungen
Mal schauen ob Hello Fresh sich daran hält. Eine Kündigung ist dort so gut wie unmöglich. Nach 4 Mails und zwei Einschreiben wurde endlich mal reagiert.
Das ging doch ohne Probleme in der App oder auf der Webseite?
Hab ich zumindest vor kurzem dort gemacht und kann mich an keine Schwierigkeiten erinnern.
In der App findet man das nicht. Auf der Website muss man das bei den Zahlungsmöglichkeiten suchen, hier kann mann die Lieferungen stoppen. Ist bestimmt bewusst dort versteckt. Ich bestelle dort aus vielen Gründen nicht mehr – Qualität der Zutaten, der „eigene“ Lieferdienst, keine Reaktionen auf individuelle Anfragen und Mails.. alles keine gute Kundenorientierung, deshalb will ich von denen nichts mehr wissen.
Selbst Schuld. Deutschland wird immer fauler.
„Zwar können wir uns dank der CDU noch nicht vom Handyvertrag mit 24-monatiger Laufzeit verabschieden (die Christdemokraten hatten sich gegen kürzere Vertragslaufzeiten für Mobilfunkverträge ausgesprochen“
Wer wählt diesen Clowns-Lobbyisten-Verein?
Dann zeig mir mal, welche der aktuell in der Regierung befindlichen Parteien nicht plötzlich liberaler wurden, von ihrem ursprünglichen Programm nicht mal die hälfte umsetzen und wirklich verständliche Politik für ihre Bürger gemacht haben…
Seien wir mal ehrlich, die jetzige Splitterregierung ist jeweils nur von einem kleinen Teil gewählt worden, so dass sie zusammen überhaupt gerade so eine Mehrheit bekommen haben.
Ich gebe dem lahmen Haufen – allen voran der Schlaftablette Mr. Cum-Ex – max. eine Legislaturperiode. Danach wird die Wahl wohl noch schlimmer ausfallen als zuletzt, weil wenig Versprochenes umgesetzt wurde.
Die alten Säcke. Weil sie die Partei eben schon immer gewählt haben. Reicht das als Begründung?
Die glauben nämlich immer noch an die blühenden Landschaften, die ihnen der Kohl versprochen hat.
Kann ich gut verstehen, das Euch diese Art der Benennung missfällt. Ist sie leider häufig nur geschicktes Framing.
Beispiel:
„Gesetz gegen Hass“
Auch ein guter Titel, der ebenfalls frei gewesen wäre:
„Gesetz zum massiven Ausbau von Bürgerüberwachungsmaßnahmen“
Danke! Wenigstens einer, der es erkennt.
war ja klar, dass du da applaudierst…
au Backe, was für eine geistige Diarrhö….
Bei 30 Tagen Kündigungszeit kostet aber der gleiche Mobilvertrag um 10 E mehr, (Telekom)
Nett. Aber Peanuts!
Wirklich wichtig wäre es doch gewesen, das neue Gesetz auch auf Versicherungen und Finanzdienstleistungen auszudehnen!
Die sind nämlich richtig teuer!
Also, hopp, da geht noch was!
Ist schon ein Schritt für den „Verbraucher“. Oder auch Bürger.
Könnte allerdings auf andere Verträge ausgedehnt werden.