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Die drei wichtigsten Neuerungen

Mit Kündigungsbutton: „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ tritt in Kraft

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56 Kommentare 56

Zugegeben, mit der an amerikanische Sitten angelehnten Benennung neuer Gesetze aus dem Bundestag, wie etwa dem „Gute-KiTa-Gesetz“, dem „Starke-Familien-Gesetz“ oder auch dem heute in Kraft getretenen Gesetz für faire Verbraucherverträge tun wir uns noch schwer – versuchen die meinungsstarken Bezeichnungen das Ergebnis der subjektiven Bewertung doch marktschreierisch vorwegzunehmen.

Wenn in der schicken Verpackung allerdings auch brauchbare Neuerungen geliefert werden, dann sind wir mit von der Partie. Dies ist bei dem seit heute gültigen „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ der Fall.

Wie bereits im vergangenen Sommer berichtet, fällt das damals noch von Christine Lambrecht initiierte Gesetz zwar deutlich zahnloser als erhofft aus, implementiert aber dennoch eine Handvoll guter Ideen.

Zwar können wir uns dank der CDU noch nicht vom Handyvertrag mit 24-monatiger Laufzeit verabschieden (die Christdemokraten hatten sich gegen kürzere Vertragslaufzeiten für Mobilfunkverträge ausgesprochen und wollten lieber „Planungssicherheit“ für Mobilfunkanbieter statt freier Kunden, die nach Preis und Leistung entscheiden), freuen uns aber über den Kündigungsbutton, die zwingende schriftliche Bestätigung von Verträgen und eine deutlich entschärfte, automatische Verlängerung:

Die drei wichtigsten Neuerungen

  • Ab heute neu geschlossene Verträge können durch automatische Vertragsverlängerungen nicht mehr stillschweigend um lange Zusatz-Laufzeiten verlängert werden, sondern müssen grundsätzlich mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen versehen sein.
  • Wer einen Vertrag per Mausklick im Netz abgeschlossen hat, soll diesen auch per Mausklick im Netz wieder kündigen können. Vertragspartner müssen dafür einen Kündigungsbutton bereitstellen.
  • Schriftliche Bestätigung erforderlich: Am Telefon darf euch nichts mehr aufgequatscht werden. Wurden Vertragsveränderungen telefonisch besprochen müsst ihr noch mal die Möglichkeit zum Gegenzeichnen bekommen, ehe die Änderungen in Kraft treten.

Weitere Stichpunkte zu den neuen Regelungen hat die Verbraucherzentrale NRW in dieser Übersicht versammelt.

01. Mrz 2022 um 17:40 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Habe letztens beim Mobilfubkanbieter online kündigen wollen. Stattdessen wurde die Kündigung nur vorgemerkt, man muss dann binnen 5 Tagen telefonisch aus Sicherheitsgründen bestätigen.
    Ist das überhaupt erlaubt?

  • Leider immer noch sehr zahnlos – aber immerhin bewegt sich was.
    Statt langfristiger Verträge sollte doch Kundenbindung durch Leistung zu freiwillig langen Bindungen führen.
    So schaltet man auch den Wettbewerb aus.

  • wollten lieber „Planungssicherheit“ für Mobilfunkanbieter statt freier Kunden, die nach Preis und Leistung entscheiden“

    Genau dies ist doch aber aktuell der Fall? Was hätte denn ein Verbot von 24 Monatsverträgen für Vorteile für den Kunden gehabt? Aktuell gibt es Freiheit. Es gibt Angebote mit monatlicher Laufzeit und eben noch die 24 Monatsverträge.

    Beim Verbot von 24 Monatsverträgen hätte es wohl erst einmal ein aufschrei der „freien Kunden“ gegeben, weil entweder die Monatspreise oder die Smartphonepreise mit Vertrag extrem stark gestiegen wären.

  • Wer für 5 Cent was im Schädel hat braucht keines dieser Gesetze.

  • Mal schauen ob Hello Fresh sich daran hält. Eine Kündigung ist dort so gut wie unmöglich. Nach 4 Mails und zwei Einschreiben wurde endlich mal reagiert.

    • Das ging doch ohne Probleme in der App oder auf der Webseite?
      Hab ich zumindest vor kurzem dort gemacht und kann mich an keine Schwierigkeiten erinnern.

      • In der App findet man das nicht. Auf der Website muss man das bei den Zahlungsmöglichkeiten suchen, hier kann mann die Lieferungen stoppen. Ist bestimmt bewusst dort versteckt. Ich bestelle dort aus vielen Gründen nicht mehr – Qualität der Zutaten, der „eigene“ Lieferdienst, keine Reaktionen auf individuelle Anfragen und Mails.. alles keine gute Kundenorientierung, deshalb will ich von denen nichts mehr wissen.

  • „Zwar können wir uns dank der CDU noch nicht vom Handyvertrag mit 24-monatiger Laufzeit verabschieden (die Christdemokraten hatten sich gegen kürzere Vertragslaufzeiten für Mobilfunkverträge ausgesprochen“

    Wer wählt diesen Clowns-Lobbyisten-Verein?

    • Dann zeig mir mal, welche der aktuell in der Regierung befindlichen Parteien nicht plötzlich liberaler wurden, von ihrem ursprünglichen Programm nicht mal die hälfte umsetzen und wirklich verständliche Politik für ihre Bürger gemacht haben…

      • Claude con Carne

        Seien wir mal ehrlich, die jetzige Splitterregierung ist jeweils nur von einem kleinen Teil gewählt worden, so dass sie zusammen überhaupt gerade so eine Mehrheit bekommen haben.
        Ich gebe dem lahmen Haufen – allen voran der Schlaftablette Mr. Cum-Ex – max. eine Legislaturperiode. Danach wird die Wahl wohl noch schlimmer ausfallen als zuletzt, weil wenig Versprochenes umgesetzt wurde.

    • Die alten Säcke. Weil sie die Partei eben schon immer gewählt haben. Reicht das als Begründung?
      Die glauben nämlich immer noch an die blühenden Landschaften, die ihnen der Kohl versprochen hat.

  • Kann ich gut verstehen, das Euch diese Art der Benennung missfällt. Ist sie leider häufig nur geschicktes Framing.

    Beispiel:
    „Gesetz gegen Hass“

    Auch ein guter Titel, der ebenfalls frei gewesen wäre:

    „Gesetz zum massiven Ausbau von Bürgerüberwachungsmaßnahmen“

  • Bei 30 Tagen Kündigungszeit kostet aber der gleiche Mobilvertrag um 10 E mehr, (Telekom)

  • der alte Berliner

    Nett. Aber Peanuts!
    Wirklich wichtig wäre es doch gewesen, das neue Gesetz auch auf Versicherungen und Finanzdienstleistungen auszudehnen!
    Die sind nämlich richtig teuer!
    Also, hopp, da geht noch was!

  • Ist schon ein Schritt für den „Verbraucher“. Oder auch Bürger.
    Könnte allerdings auf andere Verträge ausgedehnt werden.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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