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Verbraucherschützer fordern klare Ansage

Minderungsrecht bei zu langsamem Internet weiterhin zu schwammig

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15 Kommentare 15

Angesichts der unter dem Namen „Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz“ (TK-Nabeg) anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes wiederholt der Bundesverband der Verbraucherzentralen seine Forderungen nach einer verbraucherfreundlichen Umsetzung des Minderungsrechts bei zu geringer Bandbreite. Auch drei Jahre nach dem Inkrafttreten dieses mit der vorangegangenen Überarbeitung des Gesetzes eingeführten Verbraucherrechts lässt die Umsetzung in der Praxis zu wünschen übrig.

Glasfaser Kabel

Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist der Meinung, dass das Minderungsrecht bei zu geringer Bandbreite grundlegend reformiert werden muss. Bislang habe sich damit noch kein wirksames Instrument für mehr Verbraucherschutz im Telekommunikationsmarkt gefunden. Die Verbraucherschützer beanstanden weiterhin die Tatsache, dass die Anbieter mit unterschiedlichen und intransparenten Berechnungsmodellen arbeiten, wenn es um die Höhe der Minderung des Tarifpreises geht.

Berechnungsgrundlagen unklar

Für Verbraucher sei dabei oft völlig unklar, wie eine festgesetzte Minderungshöhe zustande kommt. Zumal hier häufig nicht der gesamte Tarifpreis, sondern nur vom Anbieter einseitig festgelegte Bestandteile des Tarifs als Berechnungsgrundlage dienen.

Unter anderem schlägt der Verbraucherschutzverband daher eine monatliche Entschädigungspauschale von 15 Euro vor, sofern eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßige Abweichung der Internetgeschwindigkeit vorliegt.

Gesetz in der Entwurfsphase

Das TK-Nabeg liegt als Gesetzentwurf vor und durchläuft derzeit die Phase der Beratung, in deren Rahmen der Ausschuss für Digitales des Deutschen

Bundestages in dieser Woche auch eine öffentliche Anhörung durchgeführt hat. Eine ausführliche Stellungnahme der Verbraucherschützer liegt hier als PDF vor.

18. Okt 2024 um 09:48 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • Ich hab auch schon die Erfarung
    dass man eine bestimmte Bandbreite bestellt und dann nur die Hälfte durchkommt ..
    Ich denke aber die meisten tun garnicht messen wenn es sich schnell anfühlt

    • Hast du etwas dagegen unternommen? Wenn ja, war es erfolgreich?

      • Ja han dann weniger zahlen müssen
        Die meinten es ist das Maximum was die Leitung macht und die hätten das erst garnicht verkaufen sollen

        Da gab es auch kein Glas Faser als Alternative in meine Gegend

    • Weil halt nie eine bestimmte Geschwindigkeit zugesichert wird. Da steht ja auch immer „bis zu“ und dann gibt es Grenzen. Bei 1&1 250.000 /sind es min. 108.000, normalerweise immer um 200.000 und max. 278.000.

      Ist halt oft auch schwer zuzusichern. Je weiter du von einem Verteiler entfernt bist, die Anzahl der Anschlüsse etc. Spielt alles da rein…

      • Nein.
        Man verkauft niemand der eine 16 Tausend Leitung hat ein 64 Tausend Vertrag
        Das ist ein Fehler gewesen
        Lies genauer

      • Stimmt zwar Loepl, aber die meisten Anbieter haben mehrere Geschwindigkeitspakete.
        Bsp Telekom
        16, 50, 100 & 250 bei DSL/VDSL

        Bucht man nun die 100Mbit und bekommt nur 50Mbit, so hätte halt von Anfang an einen nur die 50Mbit verkauft werden sollen und die haben da ganz andere Möglichkeiten dass zu messen als nur den 0815 Verfügbarkeitscheck zu machen.

  • Ich erhalte durchweg zu viel.

    Statt 100Mbit, erhalte ich ~120Mbit.

    Sollte ich mich bei Vodafone nun beschweren?

    Habe übrigens ein iPhone XR mit 256GB und natürlich ist es Schwarz.

  • Früher hatte man einen Tarifvertrag für 50 000 gemacht obwohl sie wussten das in bestimmten Wohngebieten nur 16 500 möglich waren. Machen konnte man nichts.

    • Nein, man hat einem Tarifvertrag mit „bis zu 50.000“ gemacht. Das kann dann aber halt auch nur 16.000 sein, klar… beim Lotto kann man auch bis zu x Millionen gewinnen, kannst aber auch nur 5€ gewinnen…

  • Habe genau diese Erfahrung mit 1&1 gemacht. Bekomme ca. 70Mbit/s bei einem 100er Tarif. Telekom (gehört die Leitung) hat geprüft und das als normal befunden, sogar besser als erwartet im Verhältnis zum Abstand zum DSLAM.
    Ergebnis: 1&1 mindert pauschal meinen Tarif um sagenhafte 2€ (!) pro Monat, weil in meinem Tarif ja noch „viele weitere Bestandteile enthalten seien und der eigentlich Bandbreite ja nur ein kleiner Teil des Grundpreises darstellt“
    Wie die Bestandteile sich aufschlüsseln wurde nach mehrfacher und expliziter Nachfrage nicht beantwortet. Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (Schlichtungsstelle) hat nicht geholfen, haben sie abgelehnt (doppelte Freiwilligkeit).

    Also ja, es hilft nichts wirklich was und ist intransparent, Änderung willkommen!

  • Meine persönliche Erfahrung mit Vodafone über Kabel:
    Jeden Monat, in dem an mind. 7 Tagen weniger als 50% der zugesicherten Bandbreite durchkommen, schicke ich die Nachricht an das Kundencenter mit den Messungen und erhalte mind. 50% der Kosten rückerstattet. Das eine Mal sogar 100%.
    Ist nur ca. 4-6x vorgekommen in 6 Jahren – aber immer ohne großen Aufwand…

  • In den Verträgen steht sicherlich immer „bis zu …….“. Nur beim Bezahlen gibt es kein „bis zu …..“. Das ist das Problem.

  • Markus Schüler

    Ich denke, es ist aber auch schwierig. Viele Anwender sind technisch so wenig versiert,
    dass sie Internet mit WLAN gleichsetzen und langsames Internet auf den Anbieter schieben, obwohl sie zu Hause nur am WLAN hängen, dieses übel konfiguriert und/oder sich mit zig Acces Points aus der Umgebung herumschlagen muss und damit geringe Bandbreite bringt.
    Genau solche Leute schreien dann besonders laut, wie schlecht Anbieter XY wäre. dem
    gegenüber stehen dann technisch versierte Anwender, die wirklich Probleme mit ihrem Zugang/Anbieter haben.
    In so einer Gemengelage befindet man sich da…

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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