Nicht mehr im Dunkel tappen
Meta mit neuer Kontenübersicht: Vom Bundeskartellamt mit erarbeitet
Der Umgang des Facebook-Mutterkonzerns Meta mit den personenbezogenen Daten seiner Nutzer war dem Bundeskartellamt schon lange ein Dorn im Auge. Vor allem die unklare Abgrenzung unterschiedlicher Meta-Angebote untereinander störte die Marktwächter. Mit FaceBook, Instagram, WhatsApp, dem Facebook Messenger und auch der Quest-Plattform betreibt Meta zahlreiche populäre Dienste. Diese sollen fortan nachvollziehbar und konkret voneinander getrennt werden.
Vom Bundeskartellamt mit erarbeitet
So meldet das Bundeskartellamt heute, dass sich Meta dazu bereiterklärt habe eine komplett neue Kontenübersicht einzuführen, die erstmals eine Entscheidung der angemeldeten Nutzer zur Verknüpfung unterschiedlicher Daten zulassen werde. In der neuen Kontenübersicht, so das Bundeskartellamt, könnten „Metas Kundinnen und Kunden erstmals weitgehend frei und informiert entscheiden, ob sie Meta-Dienste isoliert nutzen oder diese miteinander verknüpfen wollen“.
Die Verantwortlichen des Konzerns hätten der Behörde die neue Kontenübersicht nach intensiven Gesprächen bereits im ersten Quartal 2023 vorgelegt. Die Behörde hat daraufhin zahlreiche Änderungen erwirkt, Meta zur Nutzung eindeutigerer Formulierungen bewegt und klar gemacht, dass Kunden die Möglichkeit haben müssten vorhandene Konten deutlich voneinander zu trennen.
Noch besteht Optimierungspotential
Herausgekommen ist ein Kontrollzentrum, das Anwender nun vor eine nachvollziehbare Wahl stellen würde. Diese könnten sich entweder dafür entscheiden die von Meta angebotenen Dienste unabhängig voneinander und mit klarer Datentrennung zu nutzen oder kontoübergreifende Funktionen für mehr Komfort (und der damit einhergehenden Preisgabe personenbezogenen Daten) zu aktivieren.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, kommentiert das erarbeitete Ergebnis folgendermaßen:
Mit der Facebook-Entscheidung haben wir 2019 auf Basis des allgemeinen Missbrauchsverbots kartellrechtliches Neuland betreten. Wir sehen jetzt, dass der Weg zu einer freien und informierten Entscheidung von Nutzerinnen und Nutzern über die Art und Weise wie ihre Daten verarbeitet werden steinig ist, aber gelingen kann. Die Umsetzung unseres Beschlusses ist damit einen wichtigen Schritt vorangekommen, aber noch nicht abgeschlossen.