ifun.de — Apple News seit 2001. 39 293 Artikel

Passend zur 2. Staffel "Das Boot"

MediathekView: Großes Update für den Mediatheken-Downloader

Artikel auf Mastodon teilen.
28 Kommentare 28

Wie angekündigt hat das Zweite Deutsche Fernsehen gestern mit der Ausstrahlung der zweiten Staffel des Serien-Events „Das Boot“ begonnen. Die zweite Folge der zweiten Staffel wird heute um 20:15 Uhr im ZDF laufen – alle acht Folgen warten (zusammen mit der kompletten Staffel 1) jedoch schon in der Mediathek des Senders auf euren Zugriff.

Mediathekview 13 7

Passend zur 2. Staffel „Das Boot“

Um die Nutzung der ZDF-Mediathek etwas bequemer zu gestalten, bietet sich der quelloffene und komplett kostenfreie Mediatheken-Downloader MediathekView an. Dieser wurde vor wenigen Tagen auf Version 13.7 aktualisiert und setzt für den Betrieb auf dem Mac fortan mindestens macOS 10.11 El Capitan voraus.

Das Weihnachts-Update des Such- und Download-Werkzeuges verzichtet in der neuen Version auf die bislang gesondert beigelegte Helfer-App und lässt sich nun wieder ganz konventionell in den Programme-Ordner des Macs kopieren.

Mediathekview 13 7 Filmliste

Über zwei Terminal-Befehle lässt sich festlegen, ob MediathekView den Mac in den Ruhezustand schicken oder komplett herunterfahren soll, wenn die Menüfunktion Downloads > Aktion nach abgeschlossenen Downloads mit dem Häkchen bei „Rechner herunterfahren“ ausgewählt wurde.

Verhalten nach Download-Ende wählbar

Der erste Terminal-Befehl fährt den Mac komplett herunter. Der zweite Befehl aktiviert lediglich den Ruhezustand. Einmal gesetzt gelten die Einstellungen permanent.

  • defaults write org.mediathekview.mv_shutdown_helper shutdownAction -string shutdown
  • defaults write org.mediathekview.mv_shutdown_helper shutdownAction -string sleep

Mediathekview 13 7 Download Ende

Zudem merzt die neue Version die zuletzt aufgetreten Probleme mit der Anzeige der Touch Bar und dem Einfrieren während der Installation aus. Die Macher des Download-Helfers haben alle Änderungen und Verbesserungen der neuen Version hier notiert und bieten die App als 150MB großen Direkt-Download an.

Mediathekview 13 7 Downloads

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
28. Dez 2020 um 17:44 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    28 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Eine der besten Apps für den Mac, großen an die ehrenamtlichen Macher der App.

  • Ist es denn offizielle erlaubt, die Inhalte der Mediathek runterzuladen und zu speichern? Nur weil man GEZ bezahlt, sind das ja quasi nicht meine Inhalte. Wie sieht das von der rechtlichen Seite genau aus, ohne das Wild spekuliert wird.

    • Alle bereitgestellten Inhalte unterliegen dem Recht auf Privatkopie. Es werden ja ohnehin nur öffentlich-rechtliche Produktionen in den Mediatheken angeboten.

      Andere ausgestrahlte Inhalte mit anderen Rechten, wie z.B. fremdproduzierte Spielfilme, werden deshalb auch nicht angeboten.

    • Etwas anderes macht dein Browser beim Klick auf den Play-Button ja auch nicht. Ohne Download auf deinen Rechner, könnte die ZDF-Mediathek keine Bewegtbilder in die hiesigen Wohnzimmer bringen.

      Zudem bietet auch die ZDFMediathek-App für iOS und iPadOS den Download der „Das Boot“-Folgen zum Offline-Konsum an.

      Ich denke dass es hier, wie so oft im Leben, auf das Maß ankommt. Wenn Du den Mediatheken-Downloader nutzt, um die Dateien auf mehreren USB-Sticks zu sichern und dann versuchst, diese am Bahnhofsvorplatz für 5 Euro pro Stück an den Mann zu bringen, dann ist das wohl weit davon entfernt „offiziell erlaubt“ zu sein.

      Wenn du im Wohnzimmer jedoch keine andere Möglichkeit hast das Mediatheken-Angebot auf den großen Fernseher zu bringen, als hier einen USB-Stick mit der Film-Datei einzustecken – nicht alle Nutzer wollen ihr Fernseher mit Internet oder Netzwerk verbinden – dann wird wohl kein Hahn danach krähen, wenn du die Datei bequem per MediatheView geladen und diese nicht umständlich aus dem Quelltext der Webseite herausgekratzt hast. Aber hier gilt natürlich wie immer: IANAL.

      • Nun, verkaufen möchte ich nichts. Mein Partner und ich schauen nur die öffentlich rechtlichen Sender und da laufen viele Filme und Serien in Eigenproduktion, welche uns sehr gut gefallen. Dachte daran, unsere Highlights auf Festplatte zu laden und dann an den Router anzuschließen, um die Inhalte dann auf Fernseher und iPad schauen zu können, wann auch immer uns danach ist. Viele dieser Produktion gibt es leider nicht bei iTunes zu kaufen, was wir hier und da schon mal bedauert haben. Da es aber von ZDF auch Kanäle auf Apple TV gibt, die ich noch nicht getestet habe, dachte ich, dass das lade evtl. nicht erlaubt ist. Da die Sender die Sachen die aus der Mediathek verschwinden, dort weiter verwerten möchte. Ist aber nur Spekulation von mir. Vielleicht schreibe ich da einfach mal eine E-Mail hin und frage da nach. Ich bedanke nich aber für die tolle Antwort von dir, Nicolas.

      • @Nicolas
        Ich persönlich nutze es auch; also erstmal danke für die Anwendung.
        Aber Deine Argumentation stimmt leider nicht. Wir werden das aber hier auch nicht abhandeln können. Ich fasse kurz zusammen: Das Wohnzimmer Beispiel ist ganz schlecht. Nur weil ich irgendwas nicht auf den vorgesehenen Weg konsumieren kann, kann ich nicht andere Wege als legitim interpretieren. Aber ja, das interessiert alles nicht wirklich. Wo ich aber ein Problem sehe: Die Plattformen wollen die Anwender auf ihre Plattformen holen. Werbung, Informationen etc. konsumieren sie nämlich auf diesem Wege nicht. Das ist nämlich das eigentliche Problem. Zudem stehen die Filme nicht mal im Quelltext in 1080p zum Download bereit. Das sind m3u8 Stream Playlisten. Somit wird der Film nie vollständig gespeichert. Dazu gibt es Gerichtsentscheide aus vergangenen Zeit von kinoPunktTo in dem das detailliert auseinandergehalten wird; zählen Daten im Cache als Download, Zusammenfügen von Segmenten eine Kopie ohne Lizenz etc.
        Meine Meinung, und die wird mir vielen auseinander gehen.
        Man erwirbt bei der Ausstrahlung und das sichern einer eigenen Kopie sicherlich kein lebenslanges Nutzungsrecht. Sonst würden sie die Inhalte auch nicht wieder offline nehmen.

      • @Peter: Das ist vieles falsch, was du sagst. Jede darf privat eine Privatkopie anlegen. Und privat darf er alles machen, also auch z.B. auch lebenslang aufbewahren. Bei im Mediathek von ÖR zum Download angebotenen Medien ist überhaupt keine Werbung, also wäre es technisch auch deshalb günstiger, wenn mehr Leute dies Offline nutzen und von anderen besorgen. Dann muss das ÖR weniger Steuergelder für die Infrastruktur aufwenden. Die erhaltenden Gelder bleiben dann zwar gleich, aber könnten einen weiteren Teil für anderen Infrastrukturen oder qualitativ höherwertige Produktionen verwenden. Dass aus der Mediathek von Steuergeldern finanzierten Produktionen nach ca. 7 Tagen depubliziert werden müssen, daran sind die beschissenen Privatsender wie Pro7, Sat.1, RTL und weitere schuld, weil die diese egoistische Einstellung, dass ÖR-Sender wichtiger als Privatsender werden können, gerichtlich vor einiger Zeit durchsetzten. Seit diesem oder letzten Jahr hat sich gerichtlich wieder etwas geändert, aber was, weiß ich nicht. Z.B. darf ÖR keine richtige Newsapp/-seiten veröffentlichen (daran sind die Zeitungen schuld), aber dürfen multimedial in gewissen Bereich mehr wirken (was genau, weiß ich nicht).

        Technisch ist Streaming immer ein Download. Aber dass Gerichte anders entscheiden, da Internet für sie teilweise noch immer Neuland ist (siehe beA. – letztes Jahr Pflicht für alle Anwälte, aber funktioniert nicht richtig, am Anfang von 2019 überhaupt nicht, obwohl die Anwälte gesetzlich verpflichtet wurden dies spätestens 2019 zu verwenden – nur wie, wenn die Server nicht funktionieren?). Gerichte haben teilweise eigenartige Entscheidungen (und von Gericht zu Gericht können Entscheidungen gegensätzlich sein – die Entscheidung eines Gerichtes bedeutet nicht, dass diese Entscheidung dann für immer und ewig bindend ist, auch wenn Laien sich dies so vorstellen). Also es ist vollkommen falsch, dass man privat nicht etwas ewig behalten darf. Wegen dem Gerichtsentscheid, die Privatsender erwirkt haben und somit Medien nicht ewig in der Mediathek sein dürfen (paradoxerweise, schließlich sind sie voll durch unsere Steuergelder bezahlt – Danke, dgoistische Privatsender!), wird hier der typische Fehler gemacht, von einer Korrelation auf Kausalität zu schließen. Dies stimmt zu ca. 50% der Fälle, aber zu ca. 50% der Fälle wiederum nicht, weshalb dies sehr gefährlich ist so zu argumentieren.

      • @Reborn
        Die Aufnahme ist erlaubt, d.h. wenn Du es capturest. Das ist ein Unterschied, den Du in Deiner Argumentation vergisst. Ein Stream ist überhaupt kein Download im Sinne was die Allgemeinheit darunter versteht. Die Daten werden zum direkten Konsum zeitnah vom WebKit vorgehalten und danach verworfen. Im Sinne eines Streams ist diese Form des Downloads keine Intension der persistenten Speicherung. Und das Problem bleibt, die Betreiber wollen die Leute auf den Seiten. Natürlich ist da Werbung, Informationen etc. auch wenn es in eigenere Sache ist. Und Statistiken und Daten wollen sie auch erheben. Lies auch mal bei mydealz in den Streaming Angeboten. Das -Problem- mit den Downloads wird immer akuter. Schauen wir mal wie sich die Sache entwickelt. Ich betone nochmals, dass ich es auch mache und das schön finde. Illegal ist es auch nicht, ganz klar. Aber es zeichnet sich ab, dass das langfristig wohl anders laufen wird. Vielleicht mit DRM und Konsum nur über Registration; kostenlos aber kontrolliert. Vielleicht aber auch irgendwie ganz anders.

      • @“Peter“: Auch Aufnahme ist theoretisch erlaubt, was aber wie die früheren Screeners (Aufnahmen aus Kinos) auch mit etwas Qualitätsverlust und zwangsweise schechterer Kompression einhergeht, wenn für das Original bereits das beste Codec verwendet wurde. Die Datenströme über HDMI und einigen anderen Wegen (auch Streaming über Web … Netflix, Amazon Prime u.s.w. haben natürlich auch DRM eingebaut) ist absichtlich verschlüsselt, damit ein Abgreifen des Signals erschwert wird, und erst Monitor/Bildschirm den Datenstrom wieder entschlüsseln. Ich weiß nicht, warum sie bei dem Glauben bleiben, dass Streamings etwas anderes seien als das Herunterladen des Videos. Für viele Gerichte ist Technik je nach Richter weiterhin Neuland und können nicht nachvollziehen, dass Streaming prinzipiell das Gleiche wie Herunterladen ist. Der generelle Unterschied ist lediglich, dass das Abspielen bereits anfängt, bevor das Video ganz heruntergeladen wurde. Da bestimmte Kompressionsverfahren dies sehr erschweren, müssen die Kompressionsverfahren geändert werden (z.B. werden gewisse Daten der Kompression immer wieder verschickt, damit die nötigen Daten zur Dekomprimierung am Anfang schnell genug bereit stehen. Dadurch wird die Datenmenge oft erheblich größer (nicht nur wegen höherer Auflösung als p oder interlaced)). Eine bekannte Kompression, die auch für Streaming angepasst ist, ist das Fraunhofer MP4. Ihnen sollte schon einmal aufgefallen sein, dass bei Übertragungsfehlern evtl. das Bild nur kurzzeitig unterbrochen wird, aber sonst weiter läuft. Aber später erscheinen im Bild und/oder Ton ab und zu ein paar Kompressionsartefakte. Z.B. über Youtube waren die Videos nur per Flash, weil Google damit leicht etwas DRM einbauen konnte. Als das iPhone heraus kam, weigerte sich Apple Macromedia/Adobe Flash in iOS zu integrieren aus nachvollziehbaren vielfältigen Sicherheitsgründen. Irgendwann stellte Google die Youtube-Server um, so dass sie iOS-Geräten MP4-Videos statt Videos in Flash lieferten. Google erweiterte dies allgemein auf alle Browser, die laut Metadaten des Browsers MP4 konnten, aber kein Flash Plugin installiert hatten. Mittlerweile ist nach über einer Dekade Flash ausgestorben (wird noch hartnäckig von manchen Seiten verlangt, aber dies ist jetzt sehr selten geworden).

        Warum sie beharrlich Webkit erwähnen, ist mir schleierhaft (außer sie möchten … aber ich möchte sie nicht indirekt beleidigen). Webkit ist lediglich ein Browser-Engine. Und jetzt kommt es, was sie wohl sehr verwundern wird: Mit Mozilla Firefox kann man streamen, aber hat kein Webkit. :-)

        Und zum Beispiel kann man die Videos von Yutube „problmlos“ herunterladen, wenn man die URL zum Video findet (was sie jedoch geschickt verstecken).

        Ich hoffe, dass mit den paar Grundlagen ihnen nun klar wird, dass Streaming nicht etwas ganz Besonderes ist und mit Videodateien angeblich nichts zu tun hat (genau das macht Mediathekview – es fischt von der legalen Mediathek die Videolinks heraus – dann kann man z.B. auch mit wget die Streamingvideos herunterladen).

        Und nein, bei ÖR-Produktionen ist keine Werbung. Das ist falsch, was sie sagen. Nur auf den Streamingseiten der Privatsender ist nebenbei und innerhalb der Streamings Werbung (mittlerweile auch bei Youtube-Videos ungeschickt mit JavaScript hinzugefügt, was man blockieren kann).

        Es gibt längst z.B. ein ARD- und ZDF-Konto. Dadurch können gewisse Dienstleistungen angeboten werden, was sonst nicht möglich wäre (z.B. persönliche Listen, in denen man favorisierte Videos eingetragen hat).

        Dieses „Mydealz“ kenne ich fast nicht (mal davon gehört, aber nie richtig genutzt – zu sehr werbeverseucht und dort steht oft Unsinn). Dort werden bestimmt natürlich subventioniert kostenpflichtige „für kurze Zeit angeblich günstige“ Streamingangebote beworben. Weil diese Streamingdienstleister mit ihrem Streaming Geld verdienen müssen, verwenden sie natürlich möglichst Methoden, um ihre Streamingsdienstleistung vor „Raubmordkopien“ zu schützen. ÖR verdient aber kein Geld mit den Streamings, sondern gibt eine Leistung für die gezahlten „GEZ-Gebühren“ (aktueller Name entfallen). Weiteres dazu steht unter https://www.ifun.de/mediathekview-grosses-update-fuer-den-mediatheken-downloader-164316/#comment-662744 . Es gibt kein immer akuter werdendes Problem mit Downloads. Da ich mich ständig technisch weit informiere (auch über Pentesting, reverse engineering u.s.w., was die Meisten außer hier im Blog sonst nicht interessiert, bin ich mir sicher diese Information, wenn sie tatsächlich richtig ist, übersehen hätte. Im Gegenteil, in manchen Bereichen verringert sich das Problem (z.B. Musik kann man inzwischen Dank Apples nun mit soft DRM kaufen und muss nicht mehr hard DRM enthalten). Zudem gibt es für mobile Speicher eine pauschale Abgabe an die Musikbetreiber (früher ab mehr als 8 GB Speicher), was mittlerweile viel zu klein ist.

        Übrigens ist es auch nicht illegal DRM von dem Gekauftem wie bei eBooks im ePub-Format mit Adobe DRM zu entfernen. Und danach hat man die freiere Auswahl auf anderen Geräten zu nutzen, die Adobe DRM sonst nicht unterstützen. Dafür werden oft Werkzeuge heruntergeladen aus dem Internet genutzt. Auch dies ist nicht illegal. Illegal ist, der diese Werkzeuge anbietet. Denn wenn jemand es geschafft hat, bei etwas DRM zu entfernen, also das Werkzeug dafür programmiert hat, dann kann dies theoretisch jeder, egal ob es praktisch für Einzelne schwer oder beinahe unmöglich wäre. Somit kann sich dieser ominösen Kontrolle der Weltmacht entziehen, wenn dies sein muss! :-)

      • @Peter: Das Recht auf Privatkopie (§ 53 UrhG) stammt aus 1978, was ein Stream oder Download ist wurde damals noch nicht unterschieden und auch später nur ergänzt dass die Quelle nicht aus einer illegalen Quelle stammen darf.

        Darüber hinaus wurden später die Pauschalabgaben auf nahezu alle digitalen Geräte eingeführt von PC über Brenner bis hin zu Medien wie USB-Sticks oder Festplatten. Damit hat sich der Gesetzgeber eindeutig zur Privatkopie im digitalen Zeitalter bekannt und diese weiterhin erlaubt.

        Zusätzlich gibt es ja auch noch die Zwangsabgabe, mit der jeder Bürger die Inhalte der Mediatheken bereits bezahlt hat. Ich zum Beispiel habe seit 5 Jahren keinen TV-Empfänger mehr, zahle aber dennoch regelmäßig die ÖR-Steuer – in meinem Fall eben für den gelegentlichen Download der Inhalte.

        Fazit: Bezahlt sind alle Inhalte mehrfach durch jeden von uns, gesetzlich abgedeckt ist der Download auch solange die schwammige Gesetzeslage aus der Steinzeit nicht angefasst wird. Passieren kann ohne Gesetzesänderung niemanden etwas, macht euch also keinen Kopf, runterladen, für dein Eigenbedarf speichern, nicht weitergeben, gut ist.

      • @“Jürgen“: Kleine Anmerkung zum Wort „Zwangsabgabe“, ansonsten stimme ich im Großteil zu:

        Es mag sein, dass AfD (die nicht umsonst eine dunkelbraune Partei ist) den Namen „Zwangsgebühr“ besonders betonte (schon früher von NPD, REP und anderen Rechtsextremen erfunden), weil „Zwang“ oft negativ konnotiert ist und nach ihrer Hoffnung die Nazis wieder hoffähig macht. Dies wurde auch von der FDP im Vorbild der rechten FPÖ auch geäußert. Vor allem Nazis sind gegen diese „soziale Abgabe“, weil sie hilft ein Wiederaufleben des Nationalsozialismus aufleben zu lassen. Der Rundfunk wurde von den Nazis als sehr effektives Propagandamittel und Lügenverbreitungshilfsmittel genutzt. Nach dem 2. Weltkrieg beschlossen die Siegermächte dankenswerterweise im Vorbild zur BBC eine unabhängig finanziertes Funkmedium einzurichten. Der Staat muss natürlich die Gelder für den ÖR eintreiben, aber es wurde damals darauf geachtet, dass der Staat nicht die Höhe der Gelder für den ÖR festlegen kann, wie es ihr gefällt. Dadurch soll Beeinflussung durch die Regierung verhindert werden, dass der ÖR nur Gelder bekommt, wenn sie für die Regierung auch lügen, falls Missstände erkennbar sind. Leider bewarben viele Talkshows indirekt die rechtsradikale AfD, aber zum Glück nicht im Übermaß (sind leider etwas von Einschaltquoten abhängig). Leider produzieren sie auch so etwas für mich Schreckliches wie diese „Volksmusikstadl-Sendungen“, aber weil mir dies nicht gefällt, bezeichne ich die schützende Abgabe nicht als „Zwangsabgabe“.

        Und was ist mit Steuern? Nach dieser schrägen Logik sind Steuern auch „Zwangsabgaben“, aber dort ist mehr Leuten geläufig, dass diese „soziale Abgabe“ auch durchaus sinnvoll ist (durchaus = die Verwendung der Steuergeldern ist ab und zu schlecht oder sogar schädlich, aber nichts ist perfekt und zum Großteil scheinen die Ausgaben gut verwendet werden – dafür sind auch ÖR-Medien nützlich, weil private Verlage gesteuert werden können, falls die Regierung schlecht ist, aber ÖR kann als letzte Instanz noch Missstände anprangern … da aber Regierung nicht wie NPD oder ähnliches ist, können private Medien auch Missstände anprangern und somit auch zur Verbesserung des Staates beitragen).

        TL;DR: Die Abgabe für ÖR ist allein aus historischen Gründen sinnvoll. Wer nicht in das rechtsradikale Licht gerückt werden will, sollte den erfundenen Begriff „Zwangsabgabe“, den „Infokrieger“ gerne verwenden, für die soziale und demokratieerhaltende Abgabe an den ÖR nicht verwenden.

      • Ups, entschuldigt, ein paar Verneinungen habe ich beim (schnellen) Aufschrieb vergessen wie z.B. dass vor allem Nazis gegen diese demokratieschützende Abgabe an den ÖR ist, weil die Nazis den Nationalsozialismus wieder aufleben lassen möchte (und nicht befürchten, dass dies dadurch wiederaufgelebt wird).

      • @Nicolas und andere Leser:
        Ein Nutzer -ServusTV_DE- geht auf mydealz gegen gepostete URLs zum Download vor.
        Ein Zitat aus den Beiträgen: -Gleiches gilt hier: Der Download von Filmen von unserer Plattform wird nicht erlaubt und ist deshalb illegal. Wir melden uns!- Auch werden explizit Nutzer angeschrieben.
        Ob das echt ist oder nicht wird sich zeigen. Große Ankündigungen in den Kommentaren scheinen mir zumindest dubios. Man würde doch mydealz anschreiben und die Verlinkungen offline nehmen.
        Sollte das aber kein schlechter Scherz sein, dann haben wir das Thema, dass die Betreiber der Mediatheken (ja, hier geht es um ARD etc., andere Baustelle) eben auf ihrer Seite sehen wollen. Das ist eine Befürchtung, die ich weiter oben geäußert hatte. Mir ist gleich die Diskussion hier dazu eingefallen. Deshalb der Kommentar, dass ihr da mal ein Auge drauf habt was da gerade vor sich geht.

    • @Tino: Ich habe mich für Publikationen im akademischem Bereich und im WWW etwas informiert, was rechtlich erlaubt ist. @Archetim hat kurz und bündig bereits erklärt, wie das rechtlich Relevante aussieht. Für den Privatbereich darf man absolut alles herunterladen, was man möchte oder kann. Rechtliche Probleme kann man damit nie haben, wenn man dies (außer kostenlos an (echte) Freunde auf „sicherem“ Wege) nicht weitergibt und man das Heruntergeladene nicht verkauft. Daran kann man praktisch die (echten) Freunde erkennen, wenn sie das Weitergegebene nicht illegal weiter vertreiben. Und das ist die Krux, da man bei Freunden 100%ig sicher sein muss, dass es echte Freunde sind (Facebook und alle anderen (a)sozialen Netzwerke haben den Freundesbegriff aufgeweicht, der aber juristisch weiterhin wichtig ist – unter anderem wird deshalb empfohlen echten Volljuristen sich mit juristischen Texten auseinanderzusetzen, weil sie sich mit diesen Details natürlich auseinandersetzen (und beruflich gewohnt sind) … allerdings kann man juristisch die Mittäterschaft wegen dem Freund evtl. zum Teil oder sogar ganz abwehren, aber ich bin kein Volljurist und habe mich damit nicht auseinandergesetzt … wie @Nicolas so schön sagte: IANAL). Erst wenn man das Heruntergeladene an andere verteilt (egal ob damit Gewinne erzielt werden – wenn Gewinne erzielt werden, ist das Erlaubte oft noch viel mehr eingeschränkter oder ein Weiterverkaufen komplett verboten).

      Siehe Seiten, die „Raubmordkopiertes“ anboten. Das Vertreiben war illegal und die Vertreiber wurden (wenn sie gefasst werden konnten) bestraft, aber nie die Personen, die etwas heruntergeladen haben (außer sie haben selbst das „Raubmordkopierte“ nachweislich an andere weitergegeben).

      Bei den P2P-Netzen wie eDonkey, Bittorrent, Gnutella und anderen ist das für viele Laien konfus, weil man dann denkt, dass man etwas Illegales tut, wenn man Illegales herunterlädt. Das ist falsch. Denn wenn man ein P2P-Netz verwendet, funktioniert dies nur deshalb gut, weil die, die herunterladen, auch von den bereits heruntergeladenen Daten an andere hochladen. Deswegen wird man dann zum Mittäter, was dann strafbar ist. Wenn man aber z.B. OpenSource-Daten wie die Linuxdistribution Ubuntu/Debian/Fedora oder anderes per P2P herunterlädt, ist dies nicht illegal, weil das Hochladen erlaubt ist.

      => Nur herunterladen und höchstens nur privat verwenden, ist nie illegal. Dennoch sollte man möglichst nicht kundtun, was man Illegales heruntergeladen hat, weil man dann ohne zu wollen zum Anbieter wird.

      Vertrauenswürdige Anbieter achten darauf, was die Lizenzen & Urheberrechte erlauben. Als in ARD oder ZDF der Film „the despicable me“ ausgestrahlt wurde, erschien dies per Kabel und Satellit (und sicherlich auch per Funk), aber es war nicht in der Mediathek abrufbar (und deshalb auch nicht in Mediathekview). Wenn man Online z.B. Heute Journal sieht, wird gegen Ende oft, wenn Sportberichterstattungen wie über Fußballspiele oder Formel 1 Rennen, nur Ton, aber kein Bild gestreamt (außer das oft statische Bild mit dem Hinweis, dass sie dies nicht im Internet ausstrahlen dürfen).

      Wenn du rechtlich abgesichert sein willst, musst du dich von einem Volljuristen beraten lassen und seine Aussagen eidesstattlich versichern lassen. Dies kostet in der Regel ein hübsches Sümmchen. Der Nachteil ist, dass der Volljurist evtl. auch nicht 100%ig korrekt ist und seine Aussagen zum Teil (oder ganz) gerichtlich widerlegt werden könnten, weshalb du dich dennoch strafbar machen könntest. Also ein mögliches Gerichtsverfahren kann er/sie dir nicht ersparen. Aber der große Vorteil ist dann, dass du dann die Strafe auf den Volljuristen weiterverweisen kannst (der Volljurist hatte das Risiko auf sich genommen, solange du nicht von seinem Rat abgewichen bist … daher sind diese Beratungen nicht unbedingt billig …) und somit auf jeden Fall straffrei bleibst.

      Wenn du dir also das Geld für die Beratung sparen willst und dennoch juristisch ziemlich sicher sein willst, dann musst du Jura studieren und zumindest das 1. Staatsexamen bestehen, damit du eine staatliche Zulassung erhältst. Praktischer wäre es, wenn du im Bereich Urheberrecht dich anschließend zum Fachanwalt ausbilden lässt. Das kostet mitunter nur viel Zeit und Geld (vorausgesetzt, du schaffst dies). Dann bist du zwar juristisch viel sicherer, aber noch immer nicht 100%ig risikolos.

      Das Leben ist kein Ponyhof. ;-) Risikofrei kann man seltenst sein und kostet manchmal viel Geld und/oder Arbeit um das Risiko deutlich zu minimieren.

      Übrigens: Dies ist ein Blog, wo fast jeder kostenlos etwas schreiben kann. Wenn du mir nicht glaubst, ist es dein Problem. Und du kannst mich nicht haftbar machen, falls doch etwas falsch ist. Also für rechtliche Sicherheit musst du dich von einem Volljuristen beraten lassen, auch wenn man prinzipiell selbst alles sicher feststellen kann.

  • Wie funktioniert das mit dem downloaden?
    Bekomme immer die Meldung „Download war fehlerhaft“…

  • Alle Tonspuren sind nur in Stereo. Für mich somit unbrauchbar. Oder hat sich da jetzt was dran geändert?

  • Bei mir hakt es nach wie vor an manchen Stellen, ich kann z. B. nicht mit der rechten Maustaste im Menü „Film aufzeichnen“ auswählen, da kommt der drehende Beachball. Hab ich auch noch an anderen Stellen. Leider keine Ahnung woran es liegt … Ist aber schon seit mehreren Versionen so!

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPad, iPod, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 39293 Artikel in den vergangenen 8430 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven