Außenleuchte mit Überwachungskamera
Marktstart für die Netatmo-Außenkamera Presence
Die Sicherheitskamera Netatmo Presence ist jetzt erhältlich. Der französische Hersteller hat das Gerät im eigenen Webshop auf Lager und es ist davon auszugehen, dass auch die Vorbestellungen über Amazon in Kürze ausgeliefert werden.
Netatmo beschreibt die Presence als „schlaue Außenkamera“ mit App-Anbindung an, die zwischen Mensch, Tier und Auto unterscheiden kann und sich dementsprechend detailliert konfigurieren lässt. Wenn Nachbars Katze durch den Garten läuft, schlägt das System keinen Alarm, fährt ein Auto auf das Grundstück könnt ihr euch genau über diesen Sachverhalt informieren lassen, ebenso wenn Personen im Erfassungsbereich der Sensoren auftauchen. Eine Gesichtserkennungsfunktion beinhaltet das System allerdings nicht.
Die neue Kamera ist mit einer Leuchte für den Außenbereich kombiniert und kann gleichzeitig auch als Video-Scheinwerfer verwendet werden, alternativ arbeitet die Kamera bei Dunkelheit aber auch ohne zusätzliche Lichtquelle mittels Infrarot. Die Presence kann auch statt einer gewöhnlichen Außenleuchte montiert werden, für den Betrieb ist lediglich ein Stromanschluss notwendig, die Online-Anbindung erfolgt drahtlos über WLAN.
Der Zugriff auf das Kamerabild erfolgt mithilfe der für iPhone und iPad optimierten Security-App von Netatmo. Ergänzend bietet die Kamera die Möglichkeit, Videosequenzen bei Alarmen oder auch eine Übersicht der letzten 24 Stunden zu speichern. Dies ist optional auf einer integrierten Micro-SD-Karte möglich und kann mit einem automatischen Dropbox-Upload verknüpft werden. Zudem unterstützt die Netatmo Presence IFTTT-Automatisierungsrezepte.
Absatz 3 und 4 irritieren ganz schön ;)
:-) Danke, ist korrigiert
Optisch keine schlechte sache!
Fehlt nur noch eine Version der Leuchte ohne Kamera, um ein einheitliches Bild ums haus zu schaffen…
Also bei mir ist das gute Stück schon ne Weile für 299,99€ im Warenkorb.
Finde das Ding ziemlich groß & nicht sehr unauffällig. Einer Meinung nach, sollten Überwachungskameras unauffällig sein. :-/
Es gibt keine bessere Abschreckung, als eine auffällige Kamera
Kommt immer darauf an, was Du damit erreichen willst:
a) falls Du abschrecken willst, hat es die gute Größe
b) Falls Du den Diebstahl hinterher analysieren willst, dann ist ein selbst gebastelter Türspion mit einem Raspberry Pi die ideale Lösung.
Aber mal im Ernst: lieber verhindere ich ein Einbruch oder Diebstahl um hinterher Stunden/Tage/Monate damit zu verbringen, als etwas zurückzuholen.
Kommt immer darauf an, was Du damit erreichen willst:
a) falls Du abschrecken willst, hat es die gute Größe
b) falls Du den Diebstahl hinterher analysieren willst, dann ist ein selbst gebastelter Türspion mit einem Raspberry Pi die ideale Lösung.
Aber mal im Ernst: lieber verhindere ich ein Einbruch oder Diebstahl, als dass ich hinterher Stunden/Tage/Monate damit zu verbringen, um etwas zurückzuholen.
Habe ich mich leicht verschrieben im letzten Satz, sorry.
Das Einzige was laut Polizei und anderen Experten wirklich gegen Einbrüche hilft, sind sichere Fenster und Türen, und diese, immer wenn man nicht körperlich oder geistig(Schlaf) anwesend ist, auch richtig abzuschließen!
Die meisten Einbrüche finden zB. tagsüber statt, da geht man dann gerne mal „kurz“ aus dem Haus und schliesst die Tür nicht zu oder lässt das Fenster gekippt.
Verdeckte Überwachung ist in Deutschland nicht zulässig:
https://www.datenschutzzentrum.de/video/videpriv.htm#5c
Also wenn, dann sollte man die Kamera schon so gut verstecken, dass man wirklich nicht erwischt wird!
Jetzt hör doch mal auf hier den Rechtsanwalt zu spielen. Der Aufnahmebereich der Kamera lässt sich einschränken also kann man das so einrichten, dass nru das eigene Grundstück erfasst wird. Und hier darf man machen was man will. Punkt.
Verzeihung, da muss man kein Rechtsanwalt sein, um einfach mal ein wenig im Internet nach der Rechtslage zu suchen.
Was stört Dich denn bitte sehr daran, wenn man auf sowas hinweist?
Und nein, auch im privaten Bereich, darf man nicht machen was man will! Wie kommst Du auf sowas?
Es sei denn natürlich, Du bist der einzige, der sich da je aufhält!
Ach moment, ich hab noch was vergessen:
Punkt!
Jeder Videobeweise zeigt, dass die Überwachung nicht tut was sie soll. Nämlich einen Einbruch/Diebstahl Verhindern. Möglichst große und auffällige Kameras aufhängen. Gegebenenfalls hochwertige Dummys. Die Leute sollen woanders klauen gehen und nicht bei mir. Hab ein paar billige ip Kameras und Zoneminder-Überwachungsserver auf nem alten Rechner. Läuft einwandfrei und tut was es soll. Eine versteckte Kamera ist schlichtweg sinnlos. Es sei denn sich schau gern Leuten zu wie sie mein Zeug klauen.
Kann ich die Kamera verwenden, ohne dass die Kamera eine Verbindung zum Internet hat?
Nein.
Klar, wieso soll das nicht funktionieren? Die Kamera muss im lokalen Netz erreichbar sein, aber für den Betrieb nicht zwingend im Internet hängen. (Soweit ich recherchiert habe)
Natürlich funktioniert dann der Betrieb mit Dropbox-Upload nicht. Aber FTP im eigenen Netz sollte funktionieren.
Auf der Produktseite steht, dass eine feste Internetverbindung nötig ist. Auch wenn man das alles vermutlich Lokal lösen könnte, wird die Verbindung vermutlich zwingend vorausgesetzt. Ich möchte aber nicht, dass ein Video von meinem Grundstück auf externen Servern liegt. Schade eigentlich.
Das ist ja glatt ein Schnäppchen. Obwohl, die einst von Logitech (Alert) waren preislich fast identisch :-)
Warum geht nicht der eigene Server im Lan als Speicherort…oder zumindest die eigene Cloud?!?
Ok. Auf der Website steht dann auch das der Upload auch auf einen FTP Server erfolgen kann.
Danke, Jörg, für die Recherche. Das ist auch mein Anliegen.
Das kann dann aber auch eine China cam für 35€ von EBay
Der oben in der App gezeigte Eingangsbereich dürfte so bei uns allerdings nicht überwacht werden. Schließlich darf ich nicht einfach einen öffentlichen Weg überwachen!
Oder habt Ihr alle so riesige Grundstücke?
ABUS hat das auf ihrer Seite mal ganz gut zusammengefasst:
https://www.abus.com/ger/Ratgeber/Recht/Rechtliche-Grundlagen/Videoueberwachung
„Eine Überwachung des eigenen privaten Umfeldes (Grundstück, Wohnung) ist regelmäßig zulässig. Werden fremde Personen innerhalb dieses rein privaten Umfeldes überwacht, ist dies nur erlaubt, wenn die betroffenen Personen dem ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zugestimmt haben. Eine Überwachung fremden Privat-Umfeldes oder öffentlichen Umfeldes (Straßen, Wege, Plätze) ist im Regelfall nicht zulässig und nur öffentlichen staatlichen Stellen vorbehalten. Eine Überwachung des eigenen, jedoch öffentlich zugänglichen Privat-Umfeldes kann abhängig vom Überwachungszweck im Einzelfall zulässig sein.“
Oder auch hier:
http://www.fr-online.de/recht/.....82130.html
Das läßt sich so nicht beurteilen (evtl. Privatstrasse)
Auch da kann man nicht einfach irgendwelche öffentlich zugänglichen Bereiche überwachen:
https://www.datenschutzzentrum.de/video/videpriv.htm
Bei zB. gemeinsamen WEG müssen zudem alle Parteien zustimmen.
Es steht nirgendswo ob es auch die Möglichkeit gibt das Ding per Ethernet-Kabel anzuschließen. Wer sich damit auskennt weiß wie einfach es ist die WLAN-Verbindung zu stören / manipulieren.
Dass nirgendwo ein Hinweis auf Ethernet zu finden ist, ist eigentlich schon ein Hinweis, dass es nicht mit Ethernet funktioniert!
Lokale Aufzeichnung benötigt kein WLAN.
Aber dann sind die Daten nur in der Kamera (SD Karte).
Hilft mir kein Stück weiter, wenn die Kamera mit nem Baseballschläger abgeschlagen wird und eventuell geklaut oder die Karte entfernt.
Ähm, ist die Kamera überhaupt bei uns zulässig? Denn sie muss ja für jeden klar als Kamera erkennbar sein. Oder ist der rechtliche Aspekt hier eh wurscht?
https://www.datenschutzzentrum.de/video/videpriv.htm#5c
[…] wenn hierauf durch ein Schild hingewiesen wird […]
Ich hab das irgendwie so verstanden, dass man trotzdem immer noch erkennen muss, wo sich die Kamera befindet. Aber wie immer ist sowas wohl eh Auslegungssache…
Nur, macht sich hier wirklich irgendjemand ernsthaft Gedanken darüber, was man mit so einer Kamera darf und was nicht?
Ist schon wichtig zu wissen, ob man dem Einbrecher eine Entschädigung zahlen muss, weil man seine Datenschutzrechte verletzt hat. Und wenn man dann noch erfahren kann was auf das Warnschild muss und in welchen Sprachen. Ggf ist die Wahl der Sprachen schon verletzend. Nein, ich wähle nicht AfD.
Diese polemische Antwort passt aber schon ganz gut zum Populismus, der zur Zeit so vorherrscht.
Es gibt nun mal Gesetze, die uns „Normalbürger“ vor permanenter Überwachung schützen sollen. Würdest Du Dich besser fühlen, wenn Dein Nachbar Dich zu Hause filmen darf?
Außerdem ist Dein polemisches Argument total unlogisch!
Sobald Du ein Schild aufstellst oder die Kamera gut erkennbar ist, hat jeder, der das Grundstück betritt ja durch sein Verhalten zugestimmt, gefilmt zu werden.
Dann kann Dir eben keiner mehr was!
Um Dein „lustiges“ Beispiel mal heranzuziehen, müsstest Du dem Einbrecher höchstens eine Entschädigung zahlen, wenn Du ihn versteckt beobachtet hättest!
Außerdem, wenn Deine Überwachungskamera wirklich irgendeinen Zweck haben soll, dann den der Abschreckung, und dafür muss der mögliche Einbrecher auch wissen, dass eine Kamera da ist!
Ich hoffe, dass die Kamera HomeKit-fähig ist? Falls nicht, dann wäre das wieder ein Schnellschuss und ich warte auf die nächste Generation.
Preis übrigens bei Conrad u.A. 299,99. Amazon wird sicher bald runtergehen.
Ist eine Anbindung an Qivicon möglich?
Der Preis ist aber auch ganz schön knackig
Dito; der Preis hat es in sich
Imteressantes Teil!
Ich hatte gerade vor, so ein System selber Rasberry Pi zu bauen.
In punkto Datenschutz frage ich mich gerade, beim Blick auf die hiesige Diskussionsrunde, wo hier der Unterschied in der Verwendung einer Video gesteuerten Türsprechanlage, mit Blick auf eine öffentliche Straße liegt?
Hab dazu noch was gefunden…
http://kanzlei-lachenmann.de/e.....-muenchen/
Das habe ich mich auch schon gefragt, einer unser Nachbarn hat nämlich auch eine an seiner Haustür.
Dazu habe ich nur das hier gefunden:
http://www.juraforum.de/forum/.....bt.402405/
Ich denke, wenn sich einer davon gestört fühlt wird das wohl im Einzelfall entschieden.
Dabei hängt es sicher davon ab, ob die Anlage zB. nur angeht, wenn die Klingel betätigt wurde und ob aufgezeichnet wird. Also ob es sich wirklich nur um einen digitalen Türspion handelt.