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Apple legt Veto ein

Mac-Emulator „Mini vMac“: Selbst alternative App Stores sind tabu

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18 Kommentare 18

Die iPad-Applikation Mini vMac, die in der Lage ist alte Macintosh-Modelle auf Apples mobilen Betriebssystemen zu emulieren, steht vor einer unerwarteten Hürde. Trotz der innerhalb Europas nun gegebenen Möglichkeit, iPad- und iPhone-Anwendungen außerhalb des offiziellen App-Stores zu vertreiben, hat Apple die Verbreitung des Emulators untersagt.

Keyboard

Wie der für das Open-Source-Projekt verantwortliche Entwickler Jesús A. Álvarez meldet, hat sich Apple gegen eine Beurkundung der Applikationen entschieden und macht die Freigabe der App damit auch außerhalb des offiziellen App Stores unmöglich. Die Beurkundung durch Apple ist eine zwingende Voraussetzung für die Verbreitung von Apps über alternative App Stores.

Mini vMac für iPad und iPhone

Mini vMac ist eine Anwendung, die es ermöglicht, klassische Macintosh-Systeme wie den Mac Plus, Mac II oder Mac 128K auf aktuellen Apple-Geräten zu simulieren. Die Anwendung unterstützt neben den vollständigen Tastaturfunktionen auch Soundausgabe und bietet diverse Anpassungsmöglichkeiten, etwa bei der Emulationsgeschwindigkeit. Eine Nutzung mit externen Tastaturen, Mäusen oder Trackpads ist ebenfalls vorgesehen.

Disks

Die App läuft auf iOS- oder iPadOS-Geräten ab Version 13.4 sowie auf visionOS. Ältere Versionen sind sogar noch mit iOS 7 kompatibel. Voraussetzung für den Betrieb sind ROM-Images der emulierten Geräte sowie Diskettenabbilder mit passender Macintosh-Software. Diese Dateien können per AirDrop, iCloud oder der iOS-Datei-App importiert werden. Benutzer haben die Möglichkeit, das emulierte System über Gesten zu steuern, beispielsweise durch das Wischen mit zwei Fingern, um das Menü oder die virtuelle Tastatur ein- und auszublenden. Zudem lässt sich die Darstellung und Bedienung der App individuell anpassen.

Richtlinien-Verweis als Veto

Nach Angaben des Entwicklers Jesús A. Álvarez habe Apple die Anwendung mit Verweis auf mehrere Verstöße gegen die Lizenzbedingungen und Markenschutzrichtlinien abgelehnt. Die Begründung lautet unter anderem, dass der Emulator die Nutzung von macOS-Software auf Geräten fördere bei denen es sich nicht um Apple Computer handeln würde und damit den Lizenzbedingungen des Unternehmens widerspreche. Zudem kritisierte Apple die Namensgebung sowie die grafische Gestaltung der App, die eine Verbindung zu Apple implizieren könnten.

28. Nov. 2024 um 07:20 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    18 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Vielleicht brauchen wir mal so eine Art H-Kennzeichnen für Software. Ab einem Alter von 30 Jahren kann man eine H-Lizenz für die historische Pflege und Nutzung beantragen.

    • Es muss eonfach ein gutes legales Framework geben, welches presevation von Media nicht zu einer Grauzone macht. Zudem wäre ich für eine staatlich finanzierte Organisation mit dem Auftrag Verlust von Medien zu verhindern.
      Unser Kulturelles Erbe steht auf dem spiel! Das ist von undefinierbarem Wert.

  • Auf welchem nicht-Apple Gerät könnte es denn laufen, wenn es für iOS und iPadOS geschrieben wurde?
    Oder wie soll man diese Begründung verstehen?

    • Hier sind die Lizenzbedingungen der alten MacOS (welche im Emulator laufen sollen) gemeint – somit ist das Veto schon berechtigt.

      • Klar Thomas, aber alle iOS-Geräte sind halt Apple-Computer. Welche Lizenzbedingung wird also verletzt?

      • @Peter: Ich kenne die genauen Lizenzbedingungen für beispielsweise Mac II nicht – du aber sicherlich auch nicht.

        Und jetzt die Formulierung des ifun-Autors „Apple Computer“ für bare Münze zu nehmen (steht das so in den Lizenzbedingungen?) und es für dich frei zu interpretieren, ob ein iOS-Gerät (zählt die Apple Watch auch dazu oder AirPods?) gleich einem „Apple Computer“ ist, ist schon recht dünn.

        Aber kläre mich auf, was du siehst, was Apple übersieht.

  • Apple arbeitet kontinuierlich und sehr geschickt daran, sich ein Image zuzulegen, dass Microsoft schon vor 20 Jahren hatte … Chapeau nach Cupertino!

  • Das ist wirklich bedenklich: die „korrekte“ Vorgehensweise von Apple wäre gewesen, die App zuzulassen und dann auf dem zivilrechtlichen Weg die Unterlassung zu fordern. Das wäre wahrscheinlich zwar teuer für den Entwickler geworden aber das wäre rechtlich das korrekte Vorgehen. Das was Apple hier nun macht, läuft gegen die Selbstverpflichtung bzgl. DMA und könnte doof für Apple enden.

  • Apple ist inzwischen das, was Apple vor 20 Jahren bekämpft hat, Stichwort: IBM.

    think different ist jedenfalls anders.

  • Absurd, als nächstes verbietet mir VW, Anhalter mitzunehmen ?

  • Gut so
    Ich will nur Produkte aus dem Apple AppStore
    Andere haben suf meinem iMac oder iPhone nichts zu suchen

  • Richtig so
    Außer Apps vom Apple AppStore haben keine anderen dort was zu zuchen

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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