Verbraucherschützer hatten geklagt
Landgericht München beanstandet die Nutzungsbedingungen von DAZN
Das Landgericht München hat den Sport-Videodienst DAZN zurückgepfiffen und zunächst bewirkt, dass die von DAZN im Februar 2022 veröffentlichten Nutzungsbedingungen in neun Punkten geändert werden. Die ursprünglichen Formulierungen waren den Richtern zufolge teilweise intransparent und unzulässig.
Ausschlaggebend für das Urteil war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband, der sich an den schwammigen und zum Nachteil der DAZN-Kunden ausgelegten Vertragsklauseln gestört hatte.
DAZN hat seine Vertragsbedingungen zwar schon entsprechend angepasst, rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. So hat der Streaming-Dienst bereits Berufung vor dem nächsthöheren Oberlandesgericht München eingelegt.
Kritisiert wurden verschiedene in den Nutzungsbedingungen enthaltene Klauseln, beispielsweise die Inhalte der Abonnements betreffend. So hat sich DAZN die Zusammenstellung der Inhalte des Programms mit dem Einschub „deren Gestaltung und Verfügbarkeit mit der Zeit variieren kann“ mehr oder weniger komplett offen gehalten.
Auch einem Freibrief gleichende Formulierungen wie „Wir sind berechtigt, diese Bedingungen zu ändern, etwa aufgrund einer Gesetzesänderung oder um eine bessere Funktionalität des DAZN Services sicherzustellen“ oder „Wir behalten uns das Recht vor, den Preis für den DAZN Service an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten oder bei Änderungen der Umsatzsteuer oder vergleichbaren Steuern anzupassen.“ wollten die Münchner Richter so nicht in den Nutzungsbedingungen stehen lassen. Für die Abonnenten sei beispielsweise nicht klar, an welchem Markt sich diese Klausel orientiere. Dazu komme, dass die Vertragsbedingungen zwar das Recht zur Preiserhöhung vorsehen, nicht jedoch die Pflicht zur Preissenkung im Falle einer Kostenreduzierung.
Insgesamt hatten die Verbraucherschützer zwölf Klauseln in den Nutzungsbedingungen von DAZN beanstandet. Mit Bezug auf drei davon hat DAZN direkt eine Unterlassungserklärung abgegeben, die restlichen neun wurden nun durch die Richter kassiert.
Recht so.
In den agb wird ja inzwischen auch wild formuliert wie hier Vodafone und O2 mittlerweile auch kann es für mich nicht logisch oder rechtens sein, dass ein Anbieter schon in Bezug auf den Preis quasi freie Verfügung hat. Für mich als Verbraucher könnte das ja heißen die passen es mal gerade so willkürlich jeden Monat an wie sie wollen…
Genau, das passiert doch überall und andauernd. Jeder hat das Recht, Preise zu ändern. Und du hast das Recht, den Vertrag zu kündigen
Und das findest du gut?
@Der wahre Klaus: Darum geht es nicht, ob ich (oder wer auch immer) etwas gut oder nicht gut findet.
Es geht nur darum ob es legal, also im Rahmen des Gesetztes passiert. Und wenn nicht, dann braucht es jemanden der dagegen angeht.
Wenn der Vertragsanbieter sich nicht mehr an die vertraglich geregelten Inhalte halten braucht – wozu bedarf es denn dann noch eines Vertrags?
Schließe ich einen Vertrag über 24 Monate ab mit einem festen Preis kann ich als Vertragsnehmer darauf bestehen, dass der Vertrag zu den abgeschlossenen Bedingungen erfüllt wird. Egal was in den AGBs an gesetzlich nicht konforme Formulierungen reingeschrieben wurde. Somit vollkommen gerechtfertigt, dass hier nachbessert werden muss oder alle Verträge die auf nicht konformen AGBs basieren für nichtig erklärt werden
Quatsch. „Pacta sunt servanda“, sprich: Verträge sind einzuhalten. Und um nichts anderes geht es bei den AGB.
Ich dachte immer das solche Firmen Anwälte die das nochmal gegen checken.
Nein, die haben Anwälte die sich das ausdenken!
Tut mir Leid, aber das ist naiv. In der Regel wird erstmal alles probiert.
Echt traurig das normal Kunden/Benutzer klagen müssen und nicht genug Personal vorab da ist um so was zu prüfen. Jeder kann ne Seite machen mit Tracking, AGBs und Nutzungsbindungen wie ihm es passt. Ist zum kotzen. Sag nur berechtigtes Interesse.
Ein Großteil akzeptiert es scheinbar stillschweigend.
Um etwas stillscheigend akzeptieren zu können, muss man darüber in Kenntnis ein. Das ist bei sogenannten überraschenden Vertragsklauseln, die ohnehin ungültig sind, nicht so einfach der Fall.