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Maßgabe bereits umgesetzt

Klage erfolgreich: WOW muss Kündigung ohne Login ermöglichen

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband kann einen gerichtlichen Erfolg gegen Sky verbuchen. Auf eine Klage der Verbraucherschützer hin hat das Landgericht München festgestellt, dass eine Kündigung von Online-Abos auch möglich sein muss, ohne dass man sich hierfür zunächst durch die Eingabe von Anmeldename und Passwort auf der betreffenden Webseite authentifiziert.

Sky Wow Kuendigen

Wenngleich nachvollziehbar ist, dass eine Kündigung ohne Anmeldung der komfortablere Weg sein kann, insbesondere wenn man seine Anmeldedaten beispielsweise vergessen hat. Die Angelegenheit erscheint uns auch als zweischneidiges Schwert. Das Missbrauchspotenzial dürfte angesichts der Tatsache steigen, dass eine Kündigung wie das Gericht schreibt allein durch die Angabe von Namen und weiteren gängigen Daten wie Anschrift und Geburtsdatum möglich sein muss.

Ausschlaggebend für die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband war die Tatsache, dass Nutzer des von Sky betriebenen kostenpflichtigen Streamingangebots „WOW“ ihr Abo erst nach der Anmeldung mithilfe ihres Anmeldenamens und Passworts kündigen konnten. Dies hat nach Ansicht der Verbraucherschützer eine unnötige und rechtswidrige Hürde dargestellt, die Kündigung werde durch solche Maßnahmen erschwert.

Neue Maßgaben bei WOW bereits umgesetzt

Sky Wow Schnell Kuendigung

Das Landgericht München hat sich dieser Auffassung angeschlossen und bestätigt, dass diese Form des Kündigungsprozesses rechtswidrig ist. Der Kündigungsknopf müsse unmittelbar zu einer Seite führen, auf der Abonnenten ihre Kündigungserklärung nach gängiger Identifizierung etwa mittels der Anschrift oder dem Geburtsdatum per Mausklick abgeben können.

Sky hat diese Anforderungen bereits umgesetzt und verlinkt am Fuß der Startseite von „WOW“ mit dem Text „WOW Abo kündigen“ jetzt auf die Möglichkeit zur „Schnell-Kündigung“, wo ein Onlineformular lediglich die E-Mail und Kundennummer des Nutzers abfragt und wissen will, welche WOW-Abos man zu welchem Zeitpunkt kündigen will.

20. Dez 2023 um 08:39 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • Tatsächlich bin ich gegenteiliger Meinung.
    Erst durch die erfolgreiche Anmeldung qualifizierte ich mich für die Kündigung dieses Zugangs…
    Aber vielleicht vergesse ich dabei etwas entscheidendes…

    • Genau das soll dem Gesetz nach nicht so sein. Es soll Verbraucherfreundlich ohne Login schnell kündbar sein. Letzendlich, als würdest Du ein Brief an Sky/WOW schreiben. Genaueres unter §312k BGB.

      • Oder sogar einEN Brief…

      • Der von dir angesprochene Brief erzeugt aber nur Verwirrung, wenn du nicht auch deine Kundennummer oder Absender mit hinschreibst.
        Durch Accoundgebundene Kündigung wäre zumindest felsenfest sichergestellt, dass nur Abonutzer kündigen… offene Kündigung könnte doch auch bedeuten, dass fremde deinen zugang kündigen können, wenn Plausibilität außen vor bleibt zugunsten von Einfachheit?

      • Da die Hürde des Briefs hier genommen wird, kann das aber auch schnell mal missbraucht werden.
        Wie schnell bin ich auf ner Anbieterseite und kann ohne Legitimation für wen Anderes was kündigen, dessen Anschrift und evtl. noch Geb.Datum ich kenne?

      • @Scoo: Aber die Kundennummer nicht…

        Jetzt mal ernsthaft, wie oft kommt es vor, das fremde jemanden den Vertrag kündigen? Briefkündigungen gibt es doch schon immer oder nicht?

        Ich teile aber die selbe Meinung wie der Rest hier: wer sich einloggt um einen Vertrag abzuschließen, sollte sich auch bei einer Kündigung einloggen.

      • Na ja, Verbraucherfreundlich und schnell finde ich einen Brief jetzt gerade nicht. Der Aufwand ist deutlich größer als drei Mausklicks. Aber das ist letztlich Geschmackssache und zeigt wie blödsinnig alleine die Diskussion darum eigentlich ist.

    • +1

      Das Urteil verstehe auch nicht.
      Der/Die/Das musste sich beim Abo Abschluss auch anmelden, da kann man dann auch erwarten das beim kündigen so intelligent ist, das gleiche zu tun.

      Ich habe Benutzer/Anmelde Daten verloren: also nicht nur Dummheit, sondern auch noch Dämlich.
      Sollte passwd zurück setzen nicht gehen, ist es ein Sonderfall, nun muss man aber nicht die ganze Welt für Sonderfälle auslegen.
      -> goto Hotline

      • Du vergisst leider das die Menschen immer dümmer werden. Immer mehr Verantwortung wird uns vom Staat und Konsorten abgenommen. Keiner soll mehr selber denken und handeln.

        Ich versteh das Urteil auch nicht das macht es Betrügern sehr leicht ein Abo zu kündigen und wie schon gesagt wurde man hat sich angemeldet um das Abo zu kaufen und dann kann man sich auch anmelden um es zu kündigen. Erst nach der Anmeldung kann ein dicker roter Knopf sein den man nur 3 mal klicken muss und das war’s

      • Naja, stell dir mal vor du möchtest das Abo auf den letzten Drücker kündigen. Dann funktionieren deine Login Daten nicht oder du gibst ein paar mal das Falsche Passwort ein. Dann ist dein Account bei einigen Anbietern temporär gesperrt und das Abo verlängert sich ungewollt.
        Es sollte eine Funktion geben mit der Kunden eine Schnellkündigung im Account deaktivieren können. So kann man Missbrauch und Mobbing verhindern.
        Abgesehen davon kann man doch auch einfach per E-Mail kündigen. Hier muss dann eine klare Regelung her, dass Firmen die Adresse nicht verstecken dürfen.

      • Dann erkläre mir mal, was Betrüger davon haben ein Konto bzw. Abo für sich zu kündigen? An weitere Daten kommen
        Sie ja nicht und wenn ich ein Kündigungsschreiben an WOW sende, wie wollen die sichergehen, dass die Unterschrift meine ist? Da kann auch einfach jemand hinschreiben und kündigen.

      • Das müssen nicht immer Betrüger sein – beliebt ist sowas auch bei Trennungen. Oft werden da Verträge online zu Lasten des ehemaligen Partners (illegal) abgeschlossen, z.B. ein zweiter Mobilfunkvertrag. Und wichtige Services kündigen wir dann in Zukunft auch leichter für den/die Ex.

    • Naja jetzt kannst du dich halt umständlich mit deiner Kundennummer (es melde sich der erste, der alle seine Kundennummern kennt) ohne Login darum kümmern. In meinem Fall (auch wenn ich schon gute Passwörter nutze) wohl noch sicherer, da ich nirgends meine Kundennummer kenne :D

      • Kontoauszug = Kundennummer ;).

      • Nächstes Problem: solange da nicht große Unterschiede zum vormonat herrschen und ich nicht direkt weiß woher die kommen, schaue ich mir die nicht im Detail an. Liegt aber auch daran, dass ich recht langweilig mit meinen Ausgaben bin und die paar extra Ausgaben im Monat noch im Blick habe.

    • Du darfst deine Meinung natürlich weiter haben, sie verstößt allerdings gegen das Gesetz bzw. die Rechtsprechung dazu.

      Klar kannst du es auch besser finden, wenn es anders wäre, aber dafür müsste eben die rechtliche Grundlage geschaffen werden, die es aktuell nicht gibt und in diesem Fall wohl auch schwierig umzusetzen ist, da es Verbraucher ja offenbar benachteiligt, wenn es anders wäre.

      • Bla…weil Menschen vielfach keine Ordnung haben… das ist der alleinige Gründe… am Ende ist das einloggen einfacher als sich per Mail/Brief etc. zu legitimieren. Gesetze werden immer nur für dumme gemacht um alles abzudecken. Dabei wär’s gar nicht nötig

    • Da müsste sich die Rheinische Post auch mal anschiessen. Die haben keinen „Kündigungsbutton“ und der Link führt ins leere.

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    • Hat schon mal jemand versucht bei Wow zu kündigen?

      Die fragen einen bestimmt 5 mal, ob man nicht bleiben möchte, ob man sich sicher ist, ob man tatsächlich den Zugang zu Inhalten verlieren möchte und zum Schluss noch ein tolles Rabatt-Angebot.

      Teils sind die Angaben auf den Buttons um weiterzukommen nicht ganz so eindeutig, wie man sich das wünschen würde.

      Bei einem Formular, wo ich nur Sachen reinschreiben aber es keine Zusammenhang zu meine Account gibt, habe ich das Procedere vermutlich nicht.

    • Es muss ja auch möglich sein, z.B. im Todesfall als Angehöriger das Abo lahm zu legen. Da hat man in den meisten Fällen bis auf das Passwort alle anderen Daten (auch die Kundennummer) zur Verfügung.

  • Das Gericht macht sich natürlich nur Gedanken darum wie es rechtlich aussieht. Dass das ein ernstes Sicherheitsproblem sein kann wird hier nicht bewertet.

    Stellt sich die Frage wie ‚grundsätzlich‘ dieses Urteil ist. Würde in der Theorie bedeuten, dass auch ein (beispielsweise) Amazon Konto mit Prime Abo die Möglichkeit besitzen müsste uneingeloggt gekündigt werden zu können (oder oder oder) … – Missbrauch Tür und Tor geöffnet …

    Antworten moderated
    • Die Sicherheitsfrage klärt dann das Gericht in einer Klage, wenn jemand unrechtmäßig den Zugang zum Abo von einer anderen Person gekündigt hat, weils halt ging…

      • Da wird dann das Abo der Sicherheitskamera gekündigt, damit der Einbrecher freie Bahn hat ;)

    • Wenn jemand diese Daten von dir hat dann kann er auch einfach in deinem Namen per Post kündigen – seit Jahrzehnten. Hier ist nichts neu.

    • Welches Sicherheitsproblem? Maximal wird deine Miglirdschaft beendet die du direkt wieder fortsetzen kannst. Heißt, dein Schaden wäre dein Abo wieder zu aktivieren. Dein Account bleibt davon ja unberührt, denn es wird ja nicht die Löschung deines Kontos ermöglicht.

      Und ganz ehrlich, wer soll das machen und welche Lücke ausnutzen um was zu erreichen?

      Wenn jemand deine Date hat um das Formular für dich auszufüllen, würde ich mir andere Sorgen machen.

  • Ohje… ich finde es nicht gut, dass so allgemein zu formulieren.
    Je nachdem welchen Service man anbietet liegen da sensible Daten des Kunden hinter, die ggf. für ihn wichtig sind.

    Wenn jetzt einfach jeder den Account kündigen kann der die Daten kennt – die man ziemlich einfach herausbekommen kann dann ist das schon übel.

    Im Fall von wow sind da vielleicht „nur“ Playlisten weg.

    Gibt aber genügend andere Abos die ich als Endverbraucher abschließen kann, wo noch viel mehr dahinter hängt.

    Sind die Anbieter dann auch verantwortlich wenn missbrauch getrieben wird und müssen die Daten für den Fall vorhalten? Ach ne, dürfen sie aus Datenschutzgründen ja nicht…
    Oder müssen sie dann prüfen ob es wirklich die Person ist? Ach ne, das wäre ja wieder ein verkomplizierter Kündigungsprozess…

    Antworten moderated
  • Äh, dann kann ich ja für jeden Hans und Franz kündigen, wenn man sich nicht autorisieren muß. Nur Name ist etwas mager oder?

  • LeLookLePlusCool

    man müsste nur mit 2 faktor authentifizierung kündigen dürfen, ohne anmeldung. ein weiterer weg, der kunde darf entscheiden und im account ankreuzen können „kündigen ohne anmeldung“ mit „ja“oder „nein“, dann hätte ich die wahl.

  • Da wird wohl eine Kündigungsbestätigung kommen der man immer noch widersprechen kann

  • Wow schickt mir auch immer wieder Werbeemails, obwohl ich meinen Account vor mehr als 1,5 Jahren gelöscht habe.

  • Ok, bei postalischer Kündigung reichen diese Angaben ja auch aus. Das hat seit Jahrzehnten so funktioniert.

  • Welcher Hinz und Kunz hätte denn ernsthaft Interesse, jemanden sein Abo zu kündigen? Was hätte er denn davon?
    Also finde ich die Diskussion darüber sinnlos.
    Ich finde das Urteil gut. Wer seine Zugangsdaten vergessen hat, kann nun endlich trotzdem kündigen und bleibt nicht in der Abofalle hängen.

    Man sollte auch bedenken, dass sich das Urteil auch auf andere Anwendungsgebiete auswirkt.
    Das wird bei anderen Abos Gold wert sein.

    Die Streaming-Zugangsdaten werden die meisten Anwender kennen, da sie oft genutzt werden.

    • Wenn du deine Zugangsdaten vergessen hast, forderst du ein neues Passwort an.

      Wer hat Interesse einfach so Abos zu kündigen?
      Der gleiche Grund, warum man Telefonstreiche spielt, einfach irgendwo hin Pizza bestellt, oder Swatting betreibt.

      • Es gibt viele Gründe, warum man auch ohne Passwort kündigen können sollte/wollte.

        – man nutzt den Dienst nicht mehr, hat das Passwort daher nicht mehr im Kopf, will man sicherlich zum kündigen erst mal die komplizierte Prozedur zum anlegen eines neues Passwort durchführen.

        – der Kunde stirbt, die Angehörigen wollen daraufhin den Dienst kündigen, kennen das Passwort nicht, sehr wohl aber Kundennummer (aus Vertragsunterlagen, Kontoauszug). Warum sollten die nun erst man ein neues Passwort anlegen, ggfs. haben die ja auch noch nicht mal Zugriff auf die E-Mailkonten, über die (Freischalt-Link in Mail) man das neue Passwort setzen muss.

  • Haha

    Hab grad mal in die App geschaut. Dort konnte ich meine Kundennummer nicht finden. Auch bei meine Paypal Abbuchungen ist sie nicht vermerkt.

    Als Information auf der Kündigungsseite steht:

    Deine Kundennummer findest du in deiner Vertragsbestätigungs E-Mail oder innerhalb deines “Mein Konto” Bereichs. Sie besteht aus 8 Nummern und 2 Buchstaben. Hier klicken um auf deine Kundennummer zuzugreifen.

    Wenn man nun nicht mehr auf die WOW Seite zugreifen kann, weil man die Anmeldemailadresse nicht mehr hat, hat man genau das Problem, welches man durch das Gericht verhindern wollte.

  • Mega erstmal die Lebensversicherung vom beliebten Nachbarn kündigen ;)

  • Tatsächlich bemüht sich Wow einem das Kündigen auch im Portal schwer zu machen. Gar nicht einfach zu finden und tatsächlich wird man wiederholt auf die Vorteile des Abos und die Nachteile ohne (LOL) hingewiesen.

    Bei aller Sorge, was kann denn bei einer missbräuchlichen Kündigung denn max passieren? Man wird per Email über diese informiert und antwortet dem Kundendienst, dass diese Kündigung zurückgenommen werden soll. Ende :)

  • Was für ein Quatsch, ich verstehe bis heute nicht, warum nicht jeder ein Passwort Manager benutzt. Auch ich kann meine Kundennummer bei Sky nicht auswendig, das brauche ich auch nicht, denn es steht in meinem Passwort Manager. Also ich finde es unnötig unsere Gerichte mit sowas zu belästigen.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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