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Bundesgericht gibt grünes Licht

Keylogger-Überwachung in der Schweiz rechtmäßig

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Die Schweiz präsentiert sich gerne als Bollwerk in Sachen Datenschutz. Wenn die Behörden allerdings entsprechenden Bedarf sehen, dürfen Ermittler auch in unserem Nachbarland zu umstrittenen Methoden greifen. So hat das Schweizer Bundesgericht nun bestätigt, dass die Verwendung von Keylogger-Software bei Überwachungsmaßnahmen rechtmäßig ist.

Der als PDF veröffentlichten Begründung zufolge – das vollständige Urteil lässt sich hier einsehen – wurde die Maßnahme im Zusammenhang mit einer Strafuntersuchung aufgrund von Drogenhandels im Darknet eingeleitet. Offenbar weil sie die verschlüsselte Kommunikation des Verdächtigen nicht mitlesen konnten, haben die Ermittler dessen Tastatureingaben mithilfe sogenannter Keylogger-Software protokolliert.

Schweiz Keylogger

Die Überwachung per Keylogger war dabei nur ein Teil der von der Staatsanwaltschaft angeordneten Maßnahmen. So wurden offenbar auch das Wohnmobil und der E-Mail-Verkehr des Verdächtigen überwacht, allerdings habe dieser technisch versiert nicht nur seine Kommunikation verschlüsselt, sondern auch sein Betriebssytem ausschließlich auf einem USB-Stick gespeichert, sodass auf den benutzten Computern keinerlei Spuren verblieben.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Begründung, mit der das Bundesgerichts den Einsatz rechtfertigt. So handle es sich bei einem softwarebasierten Keylogger gleichermaßen wie bei einer mechanischen Vorrichtung um ein „technisches Überwachungsgerät“ im Sinne des Gesetzes. Eine Unterscheidung mache keinen Sinn, wenn der Funktionsumfang der Software nicht über die Wirkungsweise eines entsprechenden mechanischen Geräts hinausgehe.

Das Urteil und damit die Freigabe dieser Art von Überwachungsmaßnahmen statt bereits aus dem Jahr 2020. Aufgrund laufender Ermittlungen habe man den Beschluss erst jetzt veröffentlichen können. Im Vorfeld der Entscheidung des Bundesgerichts hatte ein untergestelltes Gericht eine entsprechende Bewilligung verweigert.

Titelbild: depositphotos.com | Via 20min.ch

11. Feb 2022 um 08:15 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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    • Gute Nachrichten! Wo kommen wir denn hin, wenn unsere Strafverfolgungsbehörden Ihre Arbeit nicht richtig machen können. Willkommen in der digitalen Welt. Datenschutz ist wichtig aber dieser Datenschutz-Fetisch nervt nur noch.

    • Solange solche Maßnahmen unter einem Richtervorbehalt stehen bzw. nur mit Beschlusslage der Staatsanwaltschaft durchgeführt werden dürfen, kann ich rechtsstaatlich keine Probleme erkennen.

      • Das, ist der entscheidende Punkt! Kombiniere ich diese Meldung mit einer Meldung von gestern, wonach die Demokratie deutlich auf dem Rückzug ist…

      • Aluhut wieder absetzen….

      • Das ist immer wieder das Gleiche. Bedenkenträger werden als Aluhutträger verunglimpft, aber wenn ein Missbrauch der Werkzeuge auf Regierungsseite aufgezeigt wird, dann sind alle überrascht…
        Bedenken und entsprechende rechtsstaatliche Hürden zu Nutzung solcher gehören dazu! Und nein, niemand möchte Straftäter schützen. Man möchte seine Privatsphäre schützen, und das ist unser gutes, verfassungsgemäßes Recht!

      • So sieht es auf, Beispiel Luca App. Haben User gesagt diese ganzen Daten wecken Begehrlichkeit hieß es Aluhut und nun wie die Polizei mehrmals zum Gesundheitsamt ist und fragte wie schauts aus (und es Daten auch gab), war die Empörung groß.

      • Das Problem bei solchen Maßnahmen ist immer, dass Polizei und Staatsanwaltschaft die beweiskette für die Verteidigung Nachvollziehbar gestalten müssen. Der Unterschied zu einer gewöhnlichen Wanze oder Ortungsgerät ist, dass Software im Moment der Installation das System der zu überwachenden Person schon verändert. Außerdem braucht eine keylogger Software immer Root/rwx-Zugriff auf andere Teile des Betriebssystems, so dass eine Software die nur diese eine Funktion hat technisch einfach nicht möglich ist. Kommt es zu einem Fehler, Versehentlicher oder mutwilliger Ausweitung der Software-Funktion kann von Zerstörung von Beweisen bis zum Platzierung fingierter Beweise alles denkbar sein, ohne dass es für den verdächtigen eine Möglichkeit gibt die Intigrität der Beweise zu prüfen. Und die eigene Unschuld zu beweisen. Es kann schlicht nichtmehr nachvollzogen werden was die Software tatsächlich getan hat. Neben dieser Verfassungs- und Prozess-Rechtlichen höchst zweifelhafter Ausgangslage gibt es noch 2 weitere wesentliche Kritikpunkte:
        1. Schwächung der IT-Security für alle, da Schwachstellen in Systemen bewusst nicht an Hersteller zum schließen derselben gemeldet werden, um diese gegebenenfalls als einfallstor für staatliche Eingriffe offen zu halten. Das schwächt letztlich die Systeme von uns allen, und muss in der Güterabwägung entsprechend berücksichtigt werden. Siehe Wanna-Cry.
        2: Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, da Staatliche stelle typischerweise nicht die IT-Kompetenz haben derartige Angriffe selbst durchzuführen wird auf externe, privatwirtschaftliche Dienstleister mit Zweifelhaftem Ruf zurückgegriffen wie zum Beispiel FinFischer oder Pegasus die letztlich mitverantwortlich an dem Mord/zerstückelung von Jamal Kashoggi sind. Bei externen Dienstleistern sind die Probleme der intigrität der gewonnen Beweise entsprechend größer, da die Arbeitsweise der Software alles andere als Open source ist.

        Außerdem stehen die Möglichkeiten klassischer Polizeiarbeit weiter zur Verfügung. Es ist keineswegs so, dass man keinerlei Möglichkeit hat Straftätern habhaft zu werden.

      • @msp. Also ich hatte früher einen Keylogger im Einsatz, der musste gar nichts umgehen oder Lücken ausnutzen. Der wurde wie normale Software installiert und konnte durch ein freiwählbares Tastenkürzel aufgerufen werden. Ansonsten war der nur unter den laufenden Prozessen im Taskmanager sichtbar. Und Antivirensoftware hat auch nicht ausgelöst. Gab es sogar frei über das Magazin Chip oder PC-Welt zu bekommen, meine ich.

    • Mal eine Frage an die Teckies:
      Wenn ich am Mac oder PC eine Bildschirmtastatur benutze, funktionieren dann die Keylogger ebenfalls?

      • Mir wäre zumindest kein Keylogger bekannt, der das könnte.

      • Dann wäre es aber immer noch möglich via Software den Bildschirm aufzunehmen

      • Die gängigen Hardware keylogger können das nicht. Aber bei einer Überwachung werden ja auch andere Methoden (parallel) genutzt, so dass es in diesen Fällen natürlich auch möglich ist die Eingabe über den Bildschirm zu sehen.

  • Dass man in Ermittlungsfällen sowas benutzen darf, sollte selbstverständlich sein.

    Wäre ja ähnlich, wenn man bei einer Video-Überwachung kurz vorher bescheid sagt und es dem Betroffenen ankündigt.

  • Es gibt keinen Grund Schweiz im Datenschutz als überlegen anzusehen, Standorte wie Deutschland haben ein ähnlich hohes Niveau. Nur weil die Schweiz lange Zeit aus Eigeninteresse ihr Bankgeheimnis hochgehalten haben, bedeutet das nicht generell vollständige und uneingeschränkte Verschwiegenheit. Produkte die explizit mit einem überlegenem Schweizer Datenschutz werben betreiben meiner Meinung nach reineres Whitewashing. Wichtiger wäre es sensible Daten so durch Zero Knowledge Verschlüsselung und transparente Prozesse zu schützen, dass der Standort des Betreibers vollkommen egal ist.

    • Nur blöd, dass man den Staatsapparaten nicht trauen kann und sie ihre sich selbst gegebenen Überwachungsmöglichkeiten nachweislich immer wieder missbrauchen. Möchte nicht wissen wieviele Drogengelder schon durch das schweizer Bankensystem geflossen sind, ohne das es die Schweiz gejuckt hat. Aber den Darknet (!!!) User muss man natürlich mit allen Mitteln der Überwachung stoppen.

      • Das sollte eine Antwort auf den ersten Beitrag hier sein aber da die ifun App das leider immer wieder durcheinander bringt, ist sie hier gelandet.

      • Was meinst Du denn mit „missbrauchen“? Missbräuchlich verwendete Beweismittel sind hier in D nicht zulässig.

        Hier wurde ein großes Fass aufgemacht, weil die Polizei „missbräuchlich“ die Luca-Daten verwendet hatte – dabei ging es dabei nicht darum einen Straftäter zu finden, sondern Zeugen. Was wäre die Alternative gewesen? Ein Polizist wäre zum Wirt gegangen, hätte sich die Kontaktliste geben lassen und hätte exakt das gleiche erreicht – nur ohne Aufschrei. Passiert immer noch täglich Duzende male, kräht kein Hahn nach. Selbst wenn ich dann von der Polizei angerufen werden würde, ob ich was gesehen habe, dann antworte ich „nein“ und das wars. Was jetzt daran so schlimm war, hat mir auch noch niemand erklären können – ich glaube hier geht es wieder nur um eine „Prinzipfrage“

  • So und jetzt stellt euch mal die Schlagzeile wie folgt vor:
    „Keylogger Überwachung in Korea“.

    Mann, hätten wir uns aufgeregt. Aber wenn das in der EU passiert, dann darf man das doch schon mal… strange world.

    Das so etwas legitimiert wird, hat auch einen großen Anteil die Berichterstattung. Ich kann hier im Forum lesen, dass viele dafür sind. Das wundert mich. Wo sind die ganzen Aufreger?

    Mal sehen, ob dieser Beitrag durchkommt.

    • leute die kritisch hinterfragen gibt es nicht mehr. wurden alle als ’schwurbler‘, ‚querdenker‘ und ‚aluhutträger‘ verrufen und mit den tatsächlichen schwurblern, querdenkern und aluhutträgern in einen topf geworfen. diffamierung aus der gesellschaftlichen mitte.
      die konditionierung hat funktioniert. gleichschritt, marsch!

  • Die Schweiz produziert sich als Bollwerk des Datenschutzes? Wo tut sie das denn?

    • Im Bankensektor, wenns darum geht, illegales Geld offenzulegen und mit der eigenen Geschichte, wie sie mit Nazigeld zu dem wurde, was sie heute ist. Aber die haben eben einen sehr komischn Umgang mit ihrer Vergangenheit.

  • Damit habt ihr ein Problem, aber mit Impfpässen und QR Codes und dem Einchecken für jeden Furz, den ihr früher so durftet, nicht, weil geht ja um die “Volksgesundheit”. Euch ist nicht mehr zu helfen.

    • Naja, wenn Du andere nicht vor Deinen Viren schützen magst, hast Du ja mit dem Nichthelfen einen wichtigen Schritt in Deine Richtung gemacht. Magst Du uns noch sagen, ob wir Dir in Zukunft helfen sollen?

      • Ah, auf einmal wollt ihr alle vor Viren schützen. Habt ihr ja auch all die Jahre so akribisch bereits getan. Wisst ihr noch, als ihr euch röchelnd und mit laufender Nase zur Arbeit gequält habt, weil es verpönt war, sich wegen einer Grippe krank zu melden?

        Hört ihr euch eigentlich noch selber zu? Und nein, ich will weder eure Hilfe, noch die vom Staat, noch sonst irgendwas. ich wurde zur Eigenständigkeit erzogen und lebe diese auch ganz wunderbar. ihr offenbar nicht.

    Redet mit. Seid nett zueinander!

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