Strengere Datenschutzvorgaben
Kartellamt plant offenbar Maßnahmen gegen Facebook
Seit 2016 ermittelt das Bundeskartellamt gegen Facebook. Die Behörde stört sich an den Nutzungsbedingungen des Sozialen Netzwerks und hier insbesondere an der Art und Weise, wie Nutzerdaten gesammelt und verwendet werden. Nun steht offenbar eine Entscheidung an, Informationen der Bild am Sonntag zufolge soll dem Konzern die Sammlung von Nutzerdaten in Deutschland zumindest teilweise verboten werden.
Der Bericht der Zeitung scheint nicht aus der Luft gegriffen, ließ sich eine Facebook-Sprecherin doch gleich mit der Meinung zitieren, dass Facebook die Meinung des Kartellamts nicht teile und „diese Position aus weiter verteidigen“ wolle. Das Kartellamt will wohl konkret gegen den Datenaustausch mit Drittanbietern und auch den Facebook-Ablegern WhatsApp und Instagram vorgehen. Facebook missbrauche hier seine marktbeherrschende Stellung.
Allerdings scheinen zunächst eher sanfte Maßnahmen geplant. So wolle das Kartellamt Facebook eine Frist gewähren, anstatt wie sonst üblich die sofortige Umsetzung der Maßnahmen zu fordern. Das Kartellamt selbst hat sich mit Verweis auf das laufende Verfahren bislang in der Angelegenheit nicht geäußert.
Hoffentlich greifen die da wirklich durch. Wer seine Daten bei Facebook Preis gibt, der soll das gerne machen. Aber da hört die Sammelwut von Facebook ja nicht auf.
Und ich hoffe das Google auch mal richtig in die Mangel genommen wird. Diese sind in allen Bereichen noch schlimmer vertreten.
Sinnvoll, da Jahre später eingreifen zu wollen.
Der Drops ist gelutscht, die Daten verkauft und der Rubel ist gerollt.
Alle involvierten Firmen haben umfangreiche Datensammlungen, die mit Sicherheit nie wieder gelöscht werden. Mag sein dass FB die Daten löschen muss, aber auf die anderen Firmen gibt es wahrscheinlich kaum Verweise bzw. Möglichkeiten zum Eingriff.
Das Ergebnis wird ein erhobener Zeigefinger mit einem schmunzelnder Kommentar „braucht ihr nicht ernst zu nehmen“ sein.
Wer eine Kneipe mit Ausschank öffnet, muss eine bestimmte Anzahl Toiletten für Sitzplätze vorhalten und verschiedene regeln befolgen. Macht er das nicht, wird der Laden unter Umständen geschlossen. Wer einen Internetdienst eröffnet, kann das machen und tun was er will, solange er zumindest offiziell nicht geltendes Recht verletzt. Selbst wenn er Nacktbilder minderjährigen zugänglich macht, ist es erst dann ein Problem, wenn er erwischt wird. Das ist eben das Ergebnis des jahrelangen Aufholbedarfs bei der Digitalisierung.
Satz 1-2: Wie wird das mit der bestimmten Anzahl Toiletten gehandhabt, wenn man nur Stehplätze anbietet?
Satz 3: Was ist geltende Recht für Datensammeln? Wo verletzt FB das?
Satz 4: Falsch. Es ist ein Problem für den Minderjährigen, der ein falsches Bild über Menschen bekommt. Und Nacktbilder Minderjährigen nicht zugänglich machen, kann nur durch Ausweiskontrolle gelöst werden. Ah ja, stimmt, auch die kann man fälschen, genauso wie falsche Altersangaben machen.
Letzter Satz: Falsch. Der Aufholbedarf ist das Ergebnis der schnellen Digitalisierung und der mtttlerweile miesen Moral.
Mike, Satz 3: geltendes Recht für Datensammeln ist (u. a.) die DSGVO. Und bezüglich Vorgängen, wie z. B. der getätigten Weitergabe der FB-Userdaten an WhatsApp (Skandal, wenn Dir dieser bekannt ist, ansonsten lies mal im iNet nach …) mache ich jede Wette, daß FB gegen DSVGO-Regelungen verstieß/verstößt.
Und, generell, mike: weshalb, meinst Du wohl, daß das Kartellamt gegen FB ermittelt: aus Jux und Dollerei vielleicht ?? … … …
@mike: wenn ein Straßencafé nur Stehplätze hat, braucht es keine Toiletten vorhalten. Musst mal drauf achten
Das hätte die BILD-Zeitung aber eigentlich schon vor 20 Jahren schreiben können.
Die sprechen ja auch heute schon mit den Toten von morgen ^^
Hat das Kartellamt vielleicht am Ende Angst vor M. Zuckerberg? Oder weshalb wird hier nicht sofort mit der ganzen Härte des Gesetzes durchgegriffen??
Andererseits: wer FB installiert, ist am Ende selber schuld, wenn seine Daten vagabundieren …
Es vagabundieren auch die Daten derer, die nur im Adressbuch des FB Nutzers stehen, ohne selbst dort angemeldet zu sein. Die erforderliche Einverständnis dafür holt sich nämlich freundlicherweise genau kein FB oder WA Nutzer vorher ein.