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Mangelhaft oder nicht gesetzeskonform

Jahresbericht 2024: Netzagentur nimmt 5,3 Millionen Geräte vom Markt

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Die Bundesnetzagentur hat ihren Jahresbericht 2024 zur Marktüberwachung veröffentlicht. Der Behörde zufolge wurden auch im vergangenen Jahr erhebliche Mengen an Geräten wegen unterschiedlicher Mängel, aus dem Verkehr gezogen.

Bei der Marktüberwachung der Bundesnetzagentur geht es darum, Geräte zu ermitteln und aus dem Verkehr zu ziehen, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen. Beispielsweise geht es dabei um Geräte mit technischen oder formalen Mängeln, wie etwa fehlende Anbieter- oder CE-Kennzeichnungen. Die Aktionen finden in enger Zusammenarbeit mit dem Zoll statt.

Im Jahr 2024 wurden laut der Bundesnetzagentur rund 8.000 unterschiedliche Gerätetypen ermittelt, die die für das Angebot hierzulande zwingend vorgeschriebenen Auflagen nicht erfüllen. Dabei werden sowohl online als auch im stationären Handel angebotene Produkte berücksichtigt.

Klaus Mueller Bundesnetzagentur

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur

Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor Produkten, die auf den Markt gelangen und vorgeschriebene Anforderungen nicht einhalten. Oft kommen diese aus Drittstaaten, vor allem aus China. So sorgen wir für einen fairen Wettbewerb und schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor unzulässigen Produkten. Wir werden diese Anstrengungen auch weiter intensivieren.
-Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Online- und stationäre Angebote betroffen

Online wurden im vergangenen Jahr insgesamt 1.425 auffällige Angebote ausgemacht und in Zusammenarbeit mit den Verkaufsplattformen entfernt. Insgesamt hat dies der Behörde zufolge rund 3 Millionen Geräte betroffen.

Im deutschen Einzelhandel habe man im gleichen Zeitraum knapp 2.500 Gerätetypen überprüft und dabei 28 Vertriebsverbote erlassen sowie in 872 Fällen zur Behebung von Mängeln aufgefordert. Von diesen Maßnahmen seien mehr als 1,9 Millionen Geräte betroffen gewesen.

Als Beispiele für betroffene Geräte nennt die Bundesnetzagentur Multifunktions-Ladegeräte, die Funkstörungen auf Frequenzen verursachen können, die von Rettungsdiensten genutzt werden. Ebenso seien Produkte wie Geschwindigkeitsmesser für Kraftfahrzeuge oder Funkanlagen betroffen.

Zoll stoppt verdächtige Sendungen vor der Einfuhr

In Kooperation mit dem Zoll werden nicht gesetzeskonforme Produkte nach Möglichkeit bereits vor der Einfuhr gestoppt. Insgesamt habe der Zoll im vergangenen Jahr rund 5.500 verdächtige Warensendungen an die Bundesnetzagentur gemeldet. 92 Prozent davon hätten keine Freigabe für die Einfuhr erhalten. Insgesamt habe die Einuhrsperre mehr als 406.000 Geräte betroffen.

Die Bundesnetzagentur verweist in diesem Zusammenhang auf ihren Podcast „Akte Tulpenfeld“, in dessen aktueller Folge es um gefährliche und illegale Produkte geht.

06. Feb. 2025 um 11:26 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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    7 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Vor Jahren musste ich mit dem Zoll über die Pebble diskutieren. Jetzt kommen millionenfach irgendwelche Schrottgeräte aus China.

  • Na, wenn das keine Müllproduktion ist… Besonders die wo wir im Bericht steht, „Formale Mängel“. Also eigentlich funktionierende Geräte.

    • Naja, den Müll haben erstmal die Hersteller zu verantworten, oder? Ein fehlendes CE-Zeichen (das ja im Artikel als Beispiel genannt ist), ist zwar erstmal nur ein formaler Fehler. Er kann halt aber auch bedeuten, dass ein Gerät elektrische Probleme bis hin zu Wohnungsbränden verursachen kann. Also denen die Müllproduktion vorzuwerfen, die für Einhaltung der geltenden Regeln sorgen sollen, statt den Herstellern, die es eigentlich tun müssten, ist, die falschen zu beschuldigen.

  • „5.500 verdächtige Warensendungen“?
    Besser als nichts und ja immerhin, aber das ist doch lächerlich gering.. war nicht gestern ein Bericht in der Tagesschau, dass x Millionen Pakete nach D kommen und der Zoll völlig überfordert ist ? Das ist doch nur ärgerlich für den einzelnen, der auf den Kosten sitzen bleibt. Temu und wie sie alle heißen sind doch nur Platformen, die Bestellungen aufnehmen und weitergeben…

  • Ich musste mal nachweisen das meine Bluetoothbox aus China ein CE Zeichen hat… da hat man mir die Konformitätserklärung und das aufgedruckte CE Zeichen in Abrede gestellt.
    Zwei Wochen später wurde sie ausgehändigt und man hat auf einmal nicht mehr gewusst, warum die nicht ausgegeben wurde…
    In der Zeit wurde das Gerät zur Bundesnetzagentur geschickt und sinnlos Kosten verursacht…

    Das andere mal wurde ein Ware wegen fehlender deutscher Anleitung eingezogen und vernichtet, weil ich eine deutsche Anleitung benötige und keine deutsche…
    Habe denen angefangen die Bedienungsanleitung auf deutsch zu übersetzten half nichts.
    Und wenn ich ein Gerät weiterverkaufe ohne Packung und Bedienungsanleitung ist das okay… aber nicht bei der Einfuhr…

    Okay.

  • Ich habe eine Watch bei Amazon gekauft Da die einen Kratzer auf dem Glas hatte sollte ich einen Ersatz bekommen. Bei dem Ersatz fehlte die Bedienungsanleitung und das Beiblatt, also kein Nachweiss für CE und Bluetooth Der Zoll hat die Ware nicht rausgerückt. Obwohl ich alles mitbrachte und die gleiche Uhr am Arm hatte Also hat mir der Hersteller über Amazon die gleiche Uhr geliefert

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