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Nach Ermittlungen

Hörbücher: Bundeskartellamt stellt Verfahren gegen Audible und Apple ein

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Wie das Bundeskartellamt heute bestätigt, haben man sich dafür entscheiden, das seit November 2015 laufende Verwaltungsverfahren gegen Apple und die Amazon-Tochtergesellschaft Audible.com einzustellen.

Itunes Hoerbuecher

Vor gut einem Jahr hatte die Behörde in Kooperation mit der Europäische Kommission eine langjährige Vereinbarung zwischen den Unternehmen im Bereich Hörbücher aufgegriffen und damit auf eine Beschwerde des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels reagiert.

Geprüft wurden Vertragsklauseln über den exklusiven Bezug von digitalen Hörbüchern für den Download-Shop iTunes-Store durch Apple und die damit einhergehende Nichtbelieferung anderer digitaler Musikplattformen.

Da sich beide Unternehmen jetzt dazu entschieden haben, die monierten Klauseln mit sofortiger Wirkung aufzugeben, sieht das Bundeskartellamt keinen Ermittlungsbedarf mehr.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, kommentiert:

Die Exklusivvereinbarung betraf die Absatzmöglichkeiten von Hörbuchverlagen, denen insbesondere im Bereich digitaler Hörbücher kaum alternative Absatzmöglichkeiten neben Audible zur Verfügung standen. Audible und Apple haben bei dem digitalen Angebot von Hörbüchern in Deutschland eine starke Position. Durch die Streichung der Exklusivvereinbarung kann Apple nunmehr andere Bezugsquellen für digitale Hörbücher nutzen. Eine größere Angebotsvielfalt und niedrigere Preise für die Verbraucher werden ermöglicht. Nach eigenen intensiven Ermittlungen und im Rahmen einer engen Kooperation mit der Europäischen Kommission konnte das Bundeskartellamt dieses Verfahren ohne förmliche Entscheidung abschließen.

Die Europäische Kommission hat eine Pressemitteilung zum Fall herausgegeben und merkt ihrerseits an:

Am 5. Januar 2017 haben Audible und Apple vereinbart, alle Ausschließlichkeitsverpflichtungen, die die Lieferung und den Vertrieb von Hörbüchern betreffen, aufzuheben. Aufgrund dieser Ausschließlichkeitsverpflichtungen, die schon vor der Übernahme von Audible durch Amazon im Jahr 2008 bestanden, musste Apple seine Hörbücher ausschließlich von Audible beziehen, und Audible durfte neben dem iTunes-Store von Apple keine anderen Plattformen für den digitalen Musikvertrieb beliefern. Die Aufhebung dieser Ausschließlichkeitsverpflichtungen wird den Wettbewerb auf dem rasch wachsenden und innovativen Markt steigern und den Zugang der europäischen Verbraucher zu herunterladbaren Hörbüchern verbessern.

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19. Jan 2017 um 15:27 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Ja, die Sprache ist ein wunderbares Werkzeug. Man kann einerseits mit nur zwei, dafür aber den richtigen Worten viel aussagen, oder man kann substanzlose anhäufung von Buchstaben produzieren. Haben sich die herren die Preise für Hörbücher z.b bei Dusdmann angesehen? die gehen bis 45€. Und das für eine furztrockene Darbietung in der Länge von 20 Stunden und mehr.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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